Gericht untersagt der „taz“ bei einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro die Unwahrheit über David Berger zu verbreiten

Von David Berger und Jürgen Fritz, So. 17. Mrz 2019

Vor wenigen Tagen bekam die Die Tageszeitung (taz) in Berlin Besuch von einem Gerichtsvollzieher, der ihr eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München überreichte, die dem Blatt, dass dem grün-linken Spektrum zuzuordnen ist, bei der Androhung von bis zu einer viertel Million Euro Ordnungsgeld untersagt, weiterhin eine Falschbehauptung über David Berger zu verbreiten, die geeignet ist, ihn in die Nähe von Holocaustleugnern und Antisemiten zu rücken. Doch das war nicht das erste Mal, dass die taz mit dubiosen Methoden auffiel und gerichtlich gegen sie vorgegangen werden musste. David Berger und Jürgen Fritz berichten.

A. David Berger: Die taz hatte schon zum zweiten Mal Fake-News über mich verbreitet

Im Zusammenhang mit der Wut der Mainstreammedien darüber, dass der WDR ein einstündiges Interview mit mir produziert und trotz eines linken Shitstorms ausgestrahlt hatte, hatte die taz am 24. Januar 2019 über mich geschrieben:

„Berger erhielt 2015 die Kündigung [beim Männer-Magazin], als er zum 70. Jahrestag der Auschwitz-Befreiung einen Holocaust-relativierenden Text über die Plattform seines Verlags verbreitete.“

Ein eindeutige Falschberichterstattung (Lügenpresse), die die taz schon einmal vor Jahren in die Welt gesetzt und damals nach einem Anruf meinerseits korrigiert hatte. Damals setze ich noch auf die Einsicht der dort Arbeitenden.

Nachdem die taz in einem Artikel ihres Mitarbeiters Peter Weissenburger nun diese Falschaussage – wohl wider besseres Wissen – erneut veröffentlicht hatte, blieb mir kein anderer Weg, als dem Blatt über meinen Rechtsanwalt eine Unterlassungsaufforderung zukommen zu lassen. Zwar löschte die taz online die Falschaussage, unterließ es aber die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

B. Unterlassungsanspruch gerichtlich durchgesetzt – taz trägt die gesamten Gerichts- und Verfahrenskosten

Dadurch sahen mein Rechtsanwalt und ich die Ansprüche in der Angelegenheit nicht hinreichend erfüllt, denn die taz hatte sich eben nicht, wie gefordert, strafbewehrt zur künftigen Unterlassung verpflichtet. Nur hierdurch entfällt die Wiederholungsgefahr für künftige gleichartige Verletzungshandlungen, von der man in diesem Fall offensichtlich besonders auszugehen hat. So sahen wir keinen anderen gangbaren Weg als meinen Unterlassungsanspruch mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen.

Ende Februar hat nun das Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen die taz erlassen. Darin untersagt das Gericht der taz bei einer Androhung von einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten die oben zitierte Aussage, mit der ich in die Nähe von Holocaustleugnern und Antisemiten gerückt werden soll, erneut zu wiederholen. Ferner hat die taz die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen.

Per Fax hat die taz gestern, am letzten Tag der ihr zur Verfügung stehenden 14-Tagesfrist eine Abschlusserklärung abgegeben und die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I als endgültige Regelung in der Sache anerkannt.

C. Jürgen Fritz: Mitgründer der taz ist der selbst vorbestrafte RAF-Verteidiger Hans-Christian Ströbele

Soweit der Bericht von David Berger. Nach kurzer Recherche stellte sich nun heraus, dass sein Fall bei weitem nicht der erste ist, in dem die taz derart negativ auffällt. Daher wollte ich wissen: Was für ein Blatt ist das überhaupt diese Die Tageszeitung (taz)?

Gegründet wurde die taz, deren Auflage übrigens bereits unter 50.000 gefallen ist, 1978 und zwar unter anderem von dem Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele. Ströbele war von 2002 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und war das dienstälteste Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) des Deutschen Bundestages zur Kontrolle der Geheimdienste. Mehrfach errang er für den Bundestagswahlkreis Berlin-Friedrichshain – Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost bei den Bundestagswahlen 2002, 2005, 2009 und 2013 als jeweils einziger Bundestagsabgeordneter das Direktmandat für Die Grünen.

Bekannt geworden ist Ströbele ab ca. 1970, als er die Verteidigung von RAF-Angehörigen, so unter anderem von Andreas Baader übernahm. 1975 wurde er wegen Missbrauchs der Anwaltsprivilegien noch vor Beginn des Stammheim-Prozesses von der Verteidigung ausgeschlossen.

1980 wurde Ströbele von der 2. Großen Strafkammer beim Landgericht Berlin wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 Strafgesetzbuch) zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, da er am Aufbau der RAF nach der ersten Verhaftungswelle 1972 mitgearbeitet habe und in das illegale Informationssystem der RAF involviert gewesen sei. Für die Kammer war Ströbeles Verstrickung in die RAF ein „besonders schwerer Fall“ von Unterstützung, da die von ihm unterstützte Vereinigung darauf ausgerichtet gewesen sei, „Straftaten des Mordes und Sprengstoffdelikte zu begehen“.

Im Februar 2018 erstattete mein Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl, Kanzlei REPGOW, Strafanzeige gegen Hans-Christian Ströbele wegen einer Straftat nach § 21 Versammlungsgesetz, Sprengung einer Versammlung, nachdem Ströbele öffentlich dazu aufgerufen hatte, den Marsch der Frauen in Berlin aufs Kanzleramt zu stören oder zu verhindern. Doch zurück von einem der Mitgründer der Zeitung zu dieser selbst.

D. Die schlimme taz-Hetze gegen Thilo Sarrazin

2012 erschien auf taz online eine Kolumne des umstrittenen deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel „Der Ausländerschutzbeauftragte“. In dieser schrieb Yücel über Thilo Sarrazin:

„Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten.“

(Dabei hatte Thilo Sarrazin niemals einen Schlaganfall. Infolge der Operation eines gutartigen Tumors an Nerven des Innenohrs im August 2004 ist lediglich seine rechte Gesichtshälfte teilweise gelähmt.)

Daraufhin sprach der Deutsche Presserat eine Missbilligung wegen Verstoßes gegen den Pressekodex aus. Yücels in der taz erschienene Kolumne enthalte eine Äußerung, die mit der Menschenwürde nicht vereinbar sei. Moniert wurde, jemandem eine schwere Krankheit oder Schlimmeres zu wünschen. Das ginge über eine kritische Meinungsäußerung weit hinaus.

Nach der Rüge durch den Deutschen Presserat gegen die taz klagte Thilo Sarrazin, dessen Persönlichkeitsrechte hier offensichtlich grob verletzt worden waren. Die taz zeigte sich hierbei bis zum Schluss uneinsichtig. Erst als das Landgericht Berlin Sarrazin ausdrücklich Recht gab und der taz untersagte, diesen Text weiter zu veröffentlichen und zu verbreiten, gab sie klein bei und zahlte Sarrazin widerwillig eine Mini-Entschädigung von 20.000 Euro, zu der das Gericht sie verurteilte.

E. Verurteilung wegen systematischer Diskriminierung von Männern

2014 schrieb die taz dann eine ihrer freien Volontärsstellen aus. Bewerbungen von Männern lehnte sie dabei kategorisch ab. Sie wolle ausschließlich eine Frau mit Migrationshintergrund einstellen. Die systematische Diskriminierung von Männern (und Frauen ohne Migrationshintergrund) hielt die taz „für gerechtfertigt“, ja sogar „erforderlich“, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen im Journalismus zu erhöhen.

Dagegen klagte ein Mann, der sich auf die Stelle beworben hatte und allein auf Grund seines Geschlechtes abgelehnt wurde – die Neuen Linken, für viele mit die schlimmsten Rassisten von allen, eigentlich ein klassischer Fall von Rassismus, da sie ja mit einem erweiterten Rassismusbegriff arbeiten, den sie insbesondere auch auf geschlechtliche Diskriminierung ausweiten, das aber offensichtlich nur in eine Richtung. Das  Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entsprach der Klage des Mannes und urteilte im Juni 2014, dass die taz Männer systematisch diskriminiere. Die taz wurde zur Zahlung einer Entschädigung von drei Monatsgehältern verurteilt.

F. Fazit

Wie ich das finde, dass David Berger gegen dieses Blatt geklagt hat? Gut finde ich das. Wie es es finde, dass er gewonnen hat? Das finde ich noch besser. Ich habe nämlich den Eindruck, da hat es genau die Richtigen getroffen. Danke David für dein Engagement, nicht nur in dieser Sache!

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Die Teile A und B erschienen zuerst auf Philosophia perennis. Sie erscheinen hier mit freundlicher Genehmigung des Autors und PP-Betreibers.

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Zum Autor: David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch Der heilige Schein über seine Arbeit im Vatikan als homosexueller Mann. Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Homomagazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritk. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die ZeitJunge Freiheit, The European). Seine Bibliographie wissenschaftlicher Schriften umfasst ca. 1.000 Titel.

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Titelbild: YouTube-Screenshot

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