Wellenbrecher-Shutdown im November

Von Jürgen Fritz, Mi. 28. Okt 2020, Titelbild: WELT-Screenshot

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben sich heute auf zahlreiche Corona-Einschränkungen geeinigt. Diese sollen ab Montag, den 2. November, für vier Wochen gelten. Hier die wichtigsten Maßnahmen im Überblick. 

Teil-Lockdown wird ab Montag, den 2. November kommen

Um die ^stark ansteigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff zu bekommen, haben sich Bund und Länder auf weitreichende neue Maßnahmen geeinigt. Diese sollen ab Montag, den 2. November, für vier Wochen in Kraft treten. Sie müssen nun noch von den sechzehn Bundesländern in Verordnungen umgesetzt werden. Die Beschlüsse gehen nicht ganz so weit wie jene im Frühjahr, insofern kann man von einem Teil- oder milden Lockdown sprechen. Nach zwei Wochen soll die Wirksamkeit und Notwendigkeit der Weiterführung der Maßnahmen überprüft werden.

Die Regelungen im Überblick

Hier die ab Montag geltenden Regelungen:

  • Die Kontakte sollen um 75 Prozent reduziert werden. Daher dürfen sich in der Öffentlichkeit nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen und auch hier maximal zehn Personen. Die Ordnungsbehörden sollen die Nichteinhaltung dieser Regeln sanktionieren.
  • Freizeiteinrichtungen werden im November geschlossen. Dazu gehören insbesondere Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.
  • Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also zum Beispiel alleine joggen gehen, ist weiterhin erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga wird nur noch ohne Zuschauer zugelassen sein (Geisterspiele).
  • Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseurläden dürfen geöffnet bleiben.
  • Supermärkte: Der Einzel- und auch der Großhandel können geöffnet bleiben. Hier wird es lediglich Beschränkungen geben, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
  • Reisen: Um die Verbreitung des Virus im Bundesgebiet zu unterbinden, sind die Bürger aufgerufen, „unnötige“ private Reisen zu unterlassen. Dazu gehören auch Besuche von Verwandten. Das gelte auch im Inland und für „überregionale tagestouristische Ausflüge“. Für Touristen gilt ein Beherbergungsverbot: „Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.“
  • Schulen: Kitas, Kindergärten und Schulen sollen „verlässlich“ geöffnet bleiben.
  • Home Office: Unternehmen sind dazu aufgerufen, ihren Mitarbeitern das Arbeiten im Home Officezu ermöglichen, wo immer dies umsetzbar ist.
  • Entschädigung: Von den neuen Maßnahmen betroffene Unternehmen wie auch einzelne Selbstständige, auch im Kulturbereich, sollen umfangreich entschädigt werden. Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern soll bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats, also des November 2019, größere Betrieben bis zu 70 Prozent an Überbrückungshilfe gezahlt werden.

Ziel: Die Infektionsdynamik brechen, damit in der Weihnachtszeit keine umfangreichen Einschränkungen mehr notwendig sind

Die Kanzlerin wird nach den Beratungen am Mittwochabend die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag über die Beschlüsse informieren. Am Donnerstagmorgen wird sie dann im Bundestag eine Regierungserklärung zur Corona-Krise abgeben.

Das Ziel von Bund und Ländern sei es, „zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen“ erforderlich seien, sprich das exponentielle Wachstum zu brechen. „Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen Anstrengung“, heißt es in dem Entwurf für die Beratungen von Bund und Ländern.

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