Von Jürgen Fritz, Di. 22. Dez 2020, Titelbild: Gert Altmann, Pixabay
Am 21. Dezember hat die europäische Arzneimittelbehörde EMA grünes Licht gegeben für den Einsatz des Covid-19-Impfstoffs von BioNTech. Daraufhin hat die EU-Kommission die Zulassung erteilt. Stand heute geht man davon aus, dass am Sonntag, den 27.12.2020, die größte Impfkampagne beginnen kann, die Deutschland jemals gesehen hat. Hier ein Überblick, wer sich zuerst impfen lassen kann und wer später.
A. So sieht der Ablauf der Impfkampagne aus
Zunächst erfolgt die Freigabe der Impfstoff-Chargen durch das Paul-Ehrlich-Institut. Dann kann BioNTech den Impfstoff an die Anlieferungszentren der 16 Bundesländer ausliefern. Als nächstes verteilen die Bundesländer den Impfstoff an ihre regionalen Zentren, wo dann am Sonntag, den 27. Dezember, mit den Impfungen begonnen werden soll. Der Schwerpunkt wird hierbei in der ersten Phase bei den besonders vulnerablen Gruppen in Alten- und Pflegeeinrichtungen liegen. Die Impfung gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 wird für alle freiwillig sein. Ein Impfflicht gibt es nicht.
Bis Ende Januar werden deutschlandweit drei bis vier Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. Alle Lieferungen werden nach ihrem Bevölkerungsanteil an die Bundesländer verteilt. Für das erste Quartal 2021 wird mit 11 bis 13 Millionen Impfdosen gerechnet.
Der Impfstoff von BioNTech/Pfizer ist nicht der einzige, der zur Verfügung stehen wird. Es sind mehrere andere in der Entwicklung. Wenn alle Impfstoff-Kandidaten zugelassen werden sollten, erhält Deutschland voraussichtlich insgesamt 300 Millionen Dosen. Diese Zahl ergibt sich a) aus der Anzahl von Dosen, die Deutschland aus den Verträgen der EU erhält, und b) aus den Impfstoffdosen, die Deutschland von deutschen Herstellern bekommt, die von uns gefördert wurden.
B. Wer kann sich zuerst impfen lassen?
Da nicht sofort ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen, ist eine Priorisierung notwendig. Diese wird wie folgt aussehen. Zuerst können sich die über 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen impfen lassen. Auch das Personal dieser Häuser und Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe. Diese Reihenfolge wird auch bei den zweiten Impfungen beibehalten.
1. Höchste Priorität
- Über 80-Jährige
- Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden
- Personen, die in solchen Einrichtungen tätig sind
- Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen. (unter anderem Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.
Zu dieser ersten Gruppe höchster Priorität gehören etwa sieben Millionen Menschen, also etwa 8 bis 9 Prozent der Gesamtbevölkerung.
2. Hohe Priorität
- Über 70-Jährige
- Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation
- Enge Kontaktpersonen von solchen pflegebedürftigen Personen, die über 70 Jahre alt sind, an Trisomie 21 oder einer geistigen Behinderung (bzw. Demenz) leiden oder nach einer Organtransplantation ein hohes Infektionsrisiko haben.
- Kontaktpersonen von Schwangeren
- Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
- Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
- Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
- Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind
3. Erhöhte Priorität
- Über 60-Jährige
- Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chronische Nierenerkrankung, chronische Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
- Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz
- Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, im Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
- Erzieher und Lehrer
- Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen
C. So soll der Ablauf aussehen
Die Impfberechtigten werden informiert. Damit es nicht zu langen Warteschlangen vor Impfzentren kommt, wird es ein einheitliches Terminmanagement geben.
Die Impfung in den Impfzentren wird für die Bevölkerung kostenlos sein – unabhängig vom Versicherungsstatus. Wenn in der zweiten Phase in den Arztpraxen geimpft werden kann, übernehmen wie üblich gesetzliche und private Krankenversicherung die ärztliche Leistung.
Die Impfaufklärung ist zwingend von Ärzten vorzunehmen. Die Impfung selbst kann auch an medizinisches Assistenzpersonal delegiert werden.
Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten laut Impfverordung: der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis. Für Bewohner von Pflege- und anderen Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheinigung vor. Menschen mit chronischen Erkrankungen erhalten ein ärztliches Zeugnis. Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person.
Weitere Informationen finden Sie hier: Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung.
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