Das Urteil gegen Prof. Ulrich Kutschera: Wann und wo endet die wissenschaftliche Freiheit?

(Rainer Thesen, 06.08.2020) Ulrich Kutschera ist ein international renommierter Evolutionsbiologe. Er ist Professor an der Uni Kassel und arbeitet seit 2007 zusätzlich als Visiting Scientist in Palo Alto, Kalifornien, USA. Kutschera bezog zu verschiedenen Themen öffentlich sehr klar Stellung, so gegen den Einfluss des Kreationismus sowie zu den Themen Gender Studies und gleichgeschlechtliche Ehe. Homosexuelle, die sich „beleidigt“ fühlten, zeigten ihn daraufhin an und der Staatsanwalt erhob tatsächlich Anklage gegen den Wissenschaftler wegen „Beleidigung“ und „Volksverhetzung“. Das Amtsgericht Kassel wies die Anklage wegen „Volksverhetzung“ zwar zurück, verurteilte den Professor aber wegen „Beleidigung“ zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro. Der Jurist Rainer Thesen beleuchtet den Fall und stellt ihn in den Kontext des Zeitgeistes.

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Höckes Dresdener Pegida-Rede vom 17.02.2020

(Jürgen Fritz, 18.02.2020) Gestern Abend fand in Dresden die 200. Pegida-Demonstration statt. Das erste Mal seit 2018 war Björn Höcke, einer der beiden thüringischen AfD-Sprecher wieder auf einer Pegida-Veranstaltung aufgetreten und das obschon die AfD seit Jahren versucht, auf Distanz zu gehen zu dieser Organisation, ohne jedoch den offenen Bruch zu wagen. Seit 2016 gilt der Beschluss, dass AfD-Mitglieder nicht mit Parteisymbolen dort auftreten sollen und Redeauftritte von Pegida-Vertretern sowie Pegida-Symbole auf AfD-Veranstaltungen sogar strikt abgelehnt werden. Verboten sind Reden von Parteimitgliedern allerdings nicht, so sie dort quasi als Privatperson auftreten, wenngleich sie vom AfD-Konvent eigentlich nicht gerne gesehen werden. Doch daran hält sich Höcke nicht mehr.

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WDR zieht gleich mehrfach den Schwanz ein

(Jürgen Fritz, 30.12.2019) Gewaltmenschen verstehen nur eine einzige Sprache: wenn Druck auf sie ausgeübt wird. Über sachlich-logische und ethische Argumente sind sie in der Regel nicht erreichbar, oft gar nicht fähig, auf dieser Ebene selbstkritisch ihr Tun zu reflektieren. Aber sie, die es lieben, auf andere Druck auszuüben, haben selbst schreckliche Angst, dass man solches auch mit ihnen machen könnte, würden sich das am liebsten ganz verbieten und reagieren oftmals schnell, sobald sie ein bisschen Gegenwind bekommen. Dann entschuldigen sie sich artig, ziehen kleinlaut den Schwanz ein, natürlich ohne zu reflektieren, was mit ihnen grundsätzlich nicht stimmt, geschweige denn etwas an ihrem Verhalten zu verändern. So dürfte es nun auch beim WDR ablaufen respektive den dort Verantwortlichen.

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Werden Regierungssprecher Seibert und Merkel sich nun endlich wegen Volksverhetzung zu verantworten haben?

(Jürgen Fritz, 05.06.2019) Falschmeldungen und Gerüchte entstehen meist nicht zufällig, sondern werden oft gezielt verbreitet. Was aber, wenn Linksextremisten, um gezielt von einem durch Immigranten begangenen Verbrechen abzulenken, das sich tatsächlich ereignete, etwas erfinden, was so nie stattfand, linksradikale Schmierblätter das ungeprüft übernehmen und verbreiten und der Regierungssprecher, ja sogar die Kanzlerin das ebenfalls ungeprüft übernehmen und weiter verbreiten, um so gezielt eine Hetzkampagne nicht gegen die eigentlichen Verbrecher, sondern gegen eigene Staatsbürger loszutreten, weil die es wagen, solche Verbrechen anzuprangern? Eine Anfrage der AfD legt nun weitere Ungeheuerlichkeiten offen.

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Jüdischer Rentner erhält nach Kritik am Islam Strafbefehl wegen „Volksverhetzung“

(Jürgen Fritz, 11.02.2019) Frei zu sprechen, wird wohl immer gefährlicher hierzulande. Eigentlich weiß man schon nicht mehr so richtig, was man noch sagen darf und was schon nicht mehr. Die Grenzen des Sagbaren, genauer: des Erlaubten werden immer undeutlicher, sie verschwimmen mehr und mehr. Und die Machthaber, die immer deutlicher faschistoide, demokratie- und freiheitsfeindliche Züge offenbaren, scheinen das immer willkürlicher auszulegen, so dass die Rechtssicherheit zunehmend schwindet, wie der jüngste Fall von Ralf Madach zeigt, einem jüdischen Rentner, der nun wegen „Volksverhetzung“ verurteilt wurde, nachdem er Kritik am Islam geübt hat. Aber vielleicht ist ja genau diese Rechtsunsicherheit von den hegemonialen Machteliten intendiert. Denn wer nicht mehr weiß, was er noch sagen darf, ist im Zweifelsfall eher ganz ruhig.

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Merkel und Seibert sprechen nun nicht mehr von „Hetzjagden“ auf Menschen – Wie kommt’s?

(Michael Klonovsky und Jürgen Fritz, 06.09.2018) Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen haben in Chemnitz keine Menschenjagden stattgefunden. Das bestätigt nicht nur der sächsische Oberstaatsanwalt, sondern inzwischen auch der Regierungssprecher. Sachsens Ministerpräsident Kretschmer ringt sich nun ebenfalls zu der Version „kein Mob, keine Hetzjagd“ durch. Die gesamte Medienöffentlichkeit mit Kanzlerin und Bundespräsident vorneweg haben eine Stadt und mit ihr ein Bundesland auf der Grundlage von Fake News mit Dreck beworfen und denunziert. Das ist für diese Republik bislang beispiellos. Das ist Volksverhetzung von oben mit gleichgeschalteter Presse, wie man sie nur aus Diktaturen kennt.

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Werden Steffen Seibert und Merkel sich eines Tages wegen Volksverhetzung zu verantworten haben?

(Jürgen Fritz, 30.08.2018) Ist die Wochenzeitung „Die Zeit“ zu einem der größten Schund- und Hetzblätter im Lande degeneriert? Werden Regierungssprecher Steffen Seibert, Kanzlerin Angela Merkel und etliche andere sich eines Tages wegen Volksverhetzung zu verantworten haben, weil sie Falschmeldungen (fake news) und Gerüchte gezielt verbreiteten, um das eigene Volk vorsätzlich gegeneinander aufzuhetzen? Wenn Sie diese Fragen für übertrieben halten, dann lesen Sie bitte das folgende.

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„Ab jetzt könnt ihr was erleben, ihr Köterrasse“

(Jürgen Fritz, 25.01.2018) Die Leser von jouwatch haben abgestimmt und das alternative Unwort des Jahres auserkoren. Die Wahl fiel auf „Köterrasse“, gefolgt von „Merkel“ und „Unwort des Jahres“. Doch von wem stammt dieser Ausdruck und was hat es damit auf sich? Darf man wirklich Deutsche kollektiv so beschimpfen?

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Rechtsanwalt Dr. Stahl erstattet Strafanzeige gegen Polizei Köln wegen Verfolgung Unschuldiger

(Dr. Christian Stahl) Die Polizei Köln erstattete Strafanzeige gegen Beatrix von Storch wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB. Völlig zu Unrecht sagt mein Anwalt Dr. Christian Stahl, Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei REPGOW. Nun ist es aus gutem Grund strafbar, Menschen unbegründet der Strafverfolgung zuzuführen. Daher hat Dr. Stahl heute Strafanzeige insbesondere gegen den Polizeipräsidenten der Stadt Köln erstattet wegen Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB.

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Staatsanwaltschaft ermittelt nun auch gegen Alice Weidel

(Jouwatch) Wie soeben bekannt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln nun auch gegen die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel. Während also führende Politiker und die Europäische Union Meinungsfreiheit im Iran fordern, wird selbige in Deutschland abgeschafft – und das nicht einmal still und leise, sondern offensiv wie nie zuvor.

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