SPD-Jugend will grenzenlose Abtreibung bis in letzte Phase der Schwangerschaft

Von Jürgen Fritz, Fr. 14. Dez 2018

„Antifaschistisch, feministisch, sozialistisch, internationalistisch, aus Überzeugung!“ – Unter diesem Motto stand der Bundeskongress der Jungsozialisten (Jusos), der Jugendorganisation der SPD, der Ende November, Anfang Dezember 2018 in Düsseldorf stattfand. Auf diesem zeigte sich einmal mehr, was da aus der linken Ecke auf uns zukommt. Unter anderem wurde mit großer Mehrheit etwas beschlossen, was so abstrus ist, dass man nicht glauben kann, dass geistig gesunde Menschen so etwas fordern können und tatsächlich durchsetzen wollen.

Ein neuer Mensch entsteht

Eine Schwangerschaft dauert beim Menschen vom Tag der Befruchtung bis zur Geburt durchschnittlich 38,3 Wochen (vom ersten Tag der letzten Menstruation an gerechnet ca. 40 Wochen), also knapp neun Monate (um genau zu sein: 8,8), wobei es hier eine Schwankungsbreite von mehreren Wochen gibt.

Eine Geburt vor Ende der 37. Schwangerschaftswoche bezeichnet man als Frühgeburt. Die Gesamtphase der Schwangerschaft wird gemeinhin in drei Phasen (medizinisch Trimenon oder Trimester) unterteilt.

Erstes Drittel der Schwangerschaft

Im ersten Trimenon, ca. 12 bis 13 Wochen, entwickelt sich das neue Leben besonders rasch. Nach den ersten drei Wochen der präembryonalen Phase spricht man ab der vierten Woche von einem Embryo. Jetzt ist bereits ein Herzschlag über Ultraschall nachweisbar.

Ab der sechsten Woche beginnt sich die Wirbelsäule zu bilden, in der siebten Woche beginnen Kopf und Rumpf Form anzunehmen. Es sind kleine Knospen zu erkennen, aus denen sich später die Gliedmaßen entwickeln. Ende der achten Woche sind an den Handplatten die Stellen erkennbar, wo sich später die Finger ausbilden werden. Augen- und Ohranlagen werden sichtbar. Allmählich werden alle Organe und Organsysteme angelegt. In der achten Woche misst der Embryo 0,9 bis 1,5 cm.

Ab der neunten Woche (spätestens aber nach der zwölften) bis zur Geburt spricht man nicht mehr von einem Embryo, sondern von einem Fötus. Ende der neunten Woche sind bereits erste Ansätze für die Ausbildung von Zehen und Nase zu erkennen, in der zehnten Woche auch der Ohrmuscheln, die Netzhaut pigmentiert sich. Die Augen sind zunächst offen, die Augenlider beginnen sich zu bilden. Erste Bewegungen sind möglich.

Ende der zehnten Woche sind alle Organanlagen vorhanden. Am Ende des ersten Trimenons (Ende der zwölften, Anfangs 13. Schwangerschaftswoche) ist der Fötus 5 bis 6 Zentimeter groß und wiegt etwa 14 Gramm.

Zweites Drittel der Schwangerschaft

Im zweiten Trimenon (Woche 13 bis 24) sind jetzt für die Mutter die ersten Bewegungen des Fötus spürbar. Nun setzt ein rasches Wachstum ein, die Organe bilden sich weiter aus. Die Augenlider schließen sich und öffnen sich erst in drei Monaten wieder. Spontane Bewegungen von Kopf, Armen und Beinen setzen ein. Die Schluckmuskulatur entwickelt sich. Die Lunge und das Verdauungssystem entwickeln sich weiter, indem der Fötus durch Zusammenziehen und Ausdehnen des Zwerchfells Fruchtwasser „ein- und ausatmet“ respektive „trinkt“. Speicheldrüsen, Magen, Nieren und Darm arbeiten bereits. Über die Plazenta erhält der Fötus Nährstoffe und Antikörper, gleichzeitig werden Abfallstoffe ausgeschieden. Im vierten Monat entwickeln sich bereits die Genitalien.

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In der 21. bis 24. Woche, also Ende des zweiten Trimenons, sind Finger- und Fußnägel fast vollständig entwickelt. Die Haare beginnen zu wachsen und die Verknöcherung des Skeletts schreitet voran. Ein rasches Wachstum des Gehirns setzt ein. Gegen Ende des sechsten Monats reagiert das werdende Kind auf akustische und optische Reize von außen (Stimmen, Schall, Licht). Die vorhandenen Forschungen kommen zu dem Ergebnis, dass vor dem dritten Trimenon Schmerzempfindungen unwahrscheinlich sind, jedoch ist dies nicht sicher. Am Ende des zweiten Trimenons ist der Fötus jetzt ca. 26 Zentimeter groß und wiegt um die 500 Gramm.

Drittes Drittel der Schwangerschaft

Im letzten Schwangerschaftsabschnitt, dem dritten Trimenon, ab Woche 25 bzw. ab dem siebten Monat, reift der Fötus vollständig heran und der Körper der werdenden Mutter bereitet sich auf die Geburt vor. Kommt es jetzt zu einer Frühgeburt, hat das Kind gewisse Überlebenschancen, die von Woche zu Woche ansteigen. In der 25. Woche betragen die Überlebenschancen ca. 32 bis 43 Prozent, in der 28. Woche (siebter Monat) bereits 79 Prozent.

In der 29. bis 32. Woche (achter Monat) sind bis auf die Lunge alle Organe fast vollständig entwickelt. Ab der 35. Woche ist auch die Lungenreifung abgeschlossen. In den letzten Wochen vor der Geburt – durchschnittlich in der 39. Woche – nimmt das Kind vor allem an Gewicht zu.

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Soweit die Entwicklung des neuen Lebens im Mutterleib, von der Befruchtung über die präembryonale Phase (Woche eins bis drei), den Embryo (Woche vier bis acht) und Fötus (Woche neun bis Geburt) zum Kind.

In welchen Fällen sind Schwangerschaftsabbrüche nicht strafbar?

Da die Gesellschaft und der Gesetzgeber das ungeborene menschliche Leben als schützenswert ansehen, ist ein Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) nach Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter (nach ca. sechs bis zehn Tagen nach der Befruchtung) gemäß § 218 StGB grundsätzlich rechtswidrig und strafbar.

§ 218a StGB regelt Ausnahmen, bei denen ein Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar ist:

  • So zum Beispiel bei einer medizinischen Indikation (schwere Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren). Hier besteht Straffreiheit während der gesamten Zeit der Schwangerschaft und ein solcher Abbruch wird auch nicht als rechtswidrig eingestuft.
  • Bei einer krimionologischen Indikation (nach einer Vergewaltigung oder weil die Schwangere unter 14 Jahre alt ist), sofern der Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen seit der Befruchtung, also im ersten Trimenon, stattfindet. Auch hier ist die Abtreibung nicht rechtswidrig.
  • Straffreiheit wird ebenfalls gewährt bei der Fristenlösung mit Beratungspflicht: a) Die Schwangere verlangt die Abtreibung, und kann b) nachweisen, dass sie an einer Beratung zum Schwangerschaftskonflikt teilgenommen hat, die mindestens drei Tage zurückliegt (Bedenkfrist). Dabei muss der Schwangerschaftsabbruch c) innerhalb der ersten zwölf Wochen seit der Befruchtung, also im ersten Trimenon, stattfinden und muss d) von einem Arzt vorgenommen werden und zwar einem anderem als dem, der die Schwangerschaftskonflikt-Beratung durchgeführt hat.
  • Findet der Abbruch nach der zwölften Schwangerschaftswoche aber nach nicht mehr als 22 Wochen statt, also im zweiten Trimenon (Woche 13 bis 24), und zwar nach einer erfolgten Beratung bei einer anerkannten Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle nach § 219 StGB und wird von einem Arzt vorgenommen, dann bleibt die Schwangere selbst straflos, während der Arzt nicht nur rechtswidrig handelt, sondern sich auch strafbar macht.

Dies ist die aktuelle Rechtslage, die den beiden Aspekten a) Selbstbestimmungsrecht der Frau und b) Lebensrecht des menschlichen Embryos bzw. Fötus gerecht zu werden versucht und hier einen Mittelweg anstrebt. Die Jugendorganisation der SPD, die Jungsozialisten (Jusos), wollen nun aber eine völlige andere rechtliche Regelung.

Jungsozialisten wollen § 218 StGB komplett und ersatzlos streichen

Mit großer Mehrheit stimmten die Delegierten in Düsseldorf für einen Antrag des Juso-Vorstands, wonach die Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches gestrichen werden sollen. Sämtliche Kosten für die Schwangerschaftsabbrüche sollen dabei die Krankenkassen übernehmen und es soll dafür gesorgt werden, dass ein flächendeckender Zugang zu Abbrüchen auch im ländlichen Raum sichergestellt ist.

Damit geht die SPD-Jugend weit über die Forderungen der Mutterpartei hinaus. Die SPD will bislang lediglich § 219a überarbeiten, der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ unter Strafe stellt. Das stößt aber auf den Widerstand der Union. Das Thema ist seit Monaten innerhalb der großen Koalition umstritten. In dem Antrag des Juso-Bundesvorstands heißt es nun aber, die Regelungen der §§ 218 und 219 führten letztlich „zu rechtlicher Unsicherheit, Kriminalisierung und gesell­schaftlicher Stigmatisierung nicht nur für (ungewollt) Schwangere sondern eben auch für ÄrztInnen“. Deshalb sollen die beide Paragraphen komplett gestrichen werden.

Mit diesen radikalfeministischen Forderungen waren natürlich nicht alle Jungsozialisten einverstanden. Es gab Änderungsanträge, die Abtreibungen nur in einer frühen Phase der Schwangerschaft oder unter bestimmten medizinischen oder psychologischen Voraussetzungen legalisieren wollten. Diese wurden jedoch von der Mehrheit der Jung-SPD-ler abgeschmettert. Jung heißt hier übrigens nicht unter 18 oder unter 21, sondern unter 36 Jahre alt. Also jedes SPD-Mitglied, das noch keine 36 Jahre alt ist, ist automatisch ein Jungsozialist.

Was steckt hinter dieses extremen Forderungen?

Insbesondere „sozialdemokratische“ Radikal-Feministinnen, aber offensichtlich nicht nur diese, wollen, dass ausschließlich das Selbstbestimmungsrecht der Frau rechtlich gewürdigt wird, während das Lebensrecht des menschlichen Embryos und Fötus vollkommen negiert wird. Dies würde bedeuten, dass es keinerlei Indikation bräuchte, weder eine medizinische noch eine kriminologische und nicht einmal eine Beratung, um jede Schwangerschaft abzubrechen, so die Frau das so möchte. Und dies auch zeitlich unbegrenzt, also auch weit über die zwölfte Woche (erstes Trimenon), ja auch über die 22. Woche hinaus. Selbst im dritten Trimenon, wenn der Fötus bereits vollständig ausgebildet, alle Organe bereits voll entwickelt sind und die Schmerzwahrnehmung bereits eindeutig vorhanden ist, soll jede Frau jederzeit ganz frei entscheiden können, ob sie das Kind doch nicht haben möchte.

Ja, die Abtreibung müsste dann nicht einmal mehr von einem Arzt durchgeführt werden. Auch das könnte jede Schwangere völlig frei, sprich nach Belieben entscheiden, weil ja das Lebensrecht des Ungeborenen vollkommen negiert oder aber vollständig hinter das Selbstbestimmungsrecht der Frau gestellt werden soll, wenn es nach dem Willen der Jung-SPD-ler geht. Und dies wollen nicht nur einige Radikale innerhalb der Jungorganisation der SPD, sondern dies haben die Jungsozialisten auf ihrem Bundeskongress Anfang Dezember 2018 gemeinsam beschlossen und dies, wie gesagt, mit großer Mehrheit.

Die Menschenrechte gelten zuerst mal für die Frau und dann für alles andere

In dem folgenden Video sieht man zwei junge Frauen, eine davon offensichtlich eine Medizinstudentin, die versucht, ihren „Genossinnen“ und „Genossen“ zu erklären, was das bedeutet, einen Fötus im sechsten oder siebten Monat umzubringen. Die Reaktion auf diese beiden Rednerinnen, die zu begründen versuchen, warum sie solche radikale Positionen aus ethischen Gründen nicht mittragen können, ist höchst aufschlussreich und zeigt wohl, was da aus der linken bzw. linksextremistischen Ecke auf uns zukommt. Auf sie antwortete nämlich eine junge Frau namens Sabrina:

„Liebe Genossinnen und Genossen, ich habe mich gerade bei den letzten paar Beiträgen gefragt, ob wir bei den Jusos oder auf dem Deutschlandtag sind. Es kann doch nicht euer Ernst sein, so eine rhetorische Pathetik hier an den Tag zu legen. (…) Sexuelle Selbstbestimmung, aber … Nein, eben nicht. Nix aber! Da steht ‚feministisch‘ (zeigt auf die Wand hinter ihr). Das müsst ihr auch ernst meinen. Es wurde gerade gesagt, wir müssen für etwas einstehenJa, für die Lebenden, für die Frauen, für ihre Selbstbestimmung – und nicht für irgendwelche Ungeborenen.

Ja, im Ernst, Entschuldigung. Es ist juristisch ja vorher schon erklärt worden. Die haben einfach vorher kein Recht. Und die Grundrechte, das Menschenrecht, gilt zuerst mal für die Frau und dann für alles andere. Das heißt, ihr könnt diese Abwägung offensichtlich nicht richtig treffen. (…) Ich treffe die Entscheidung für mich. Und du triffst sie für dich. Aber ich sage dir nicht, was du zu tun hast. Das ist der Knackpunkt. Ich kann nicht über andere Frauen entscheiden.“

Wenn der schöne Gedanke der Emanzipation völlig überdreht wird und extremistische Formen annimmt

„Ich kann nicht über andere Frauen entscheiden“, sagt Sabrina, aber die Schwangere kann über das Leben ihres Kindes entscheiden, solange es in ihrem Bauch ist, also auch noch im sechsten, siebten, achten und neunten Monat. Warum? Weil es in ihrem Bauch ist, Stichwort: Mein Bauch – und alles, was in ihm drin ist – gehört mir und geht niemanden sonst etwas an.

Was wir hier sehen, ist eine völlig überdrehte Emanzipation von nahezu allem, auch von dem Recht eines bereits nahezu voll entwickelten Kindes. Die nächste und wohl letzte Stufe ist dann die Emanzipation von der Biologie und den Naturgesetzen. Auch das sehen wir ja bereits, zum Beispiel beim Gendermainstreaming.

Während also die einen Extremisten, insbesondere christliche Fundamentalisten (der Vatikan wollte ja lange Zeit sogar die Anti-Baby-Pille ächten), den grenzenlosen Schutz ab dem ersten Tag der Befruchtung einfordern und das Lebensrecht nicht nur des Fötus und des Embryos, sondern auch schon der befruchteten Eizelle absolut setzen, wollen die anderen Extremisten die grenzenlose Abtreibung bis zum letzten Tag vor der Geburt, setzen mithin das Selbstbestimmungsrecht der Frau absolut. Eine Güterabwägung wollen beide Extremisten nicht einnehmen. Offensichtlich geht unserer Gesellschaft immer mehr die gesunde Mitte verloren.

Dokumentation von drei kurzen Reden, die man gesehen und gehört haben muss

Wer den Bundesparteitag der Jungsozialisten finanziell unterstützt hat

Das hier waren übrigens die Sponsoren des Bundeskongresses der Jungsozialisten:

  • Breko – Bundesverband Breitbandkommunikation
  • Deutsche Bahn
  • Deutsche Telekom
  • GDV – Die Deutschen Versicherer
  • McDonalds
  • Microsoft
  • Union Investment (von der DZ-Bank, Kooperationspartner der Volks- und Raiffeisenbanken)

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Titelbild: YouTube-Screenshot von Sabrina

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