Was sagt die Bremer Polizei zu den Manipulationsvorwürfen? JFB hat nachgefragt

Von Jürgen Fritz, Mo. 14. Jan 2019

Am Freitag veröffentlichte die Bremer Polizei Ausschnitte des Videos vom Überfall auf den AfD-Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz, bei welchem er erhebliche Verletzungen, insbesondere ein tiefe Wunde an der Stirn sowie Gesichtsverletzungen erlitt. Anschließend wurde von etlichen Personen die Behauptung aufgestellt, das Video sei nicht nur geschnitten, sondern gezielt manipuliert worden. JFB berichtete hierüber bereits und fragte nun bei der Bremer Polizei nach, die sich zu den Manipulationsvorwürfen äußerte.

Bremer Polizei: „Das Video wurde NICHT manipuliert“

JFB: „Haben Sie das Magnitzvideo manipuliert? Wenn ja, warum?“

PB: „Das Video wurde NICHT manipuliert. Die Videos wurden auf die relevanten Sequenzen gekürzt und zusammengeschnitten. Der vermeintliche Schnitt in der zweiten Kameraeinstellung ist keiner. Die dort angebrachte Kamera zeichnet so lange nur Standbilder auf, bis sie Bewegung registriert, wodurch das abrupte Erscheinen der Personen zu erklären ist. *tg“

JFB: „Vielen Dank für die Antwort. Warum veröffentlichen Sie nicht das ungekürzte, ungeschnittene Video, auf welchem auch der Zeitcode klar erkennbar ist, so dass jeder sehen kann, dass kein Schnitt vorgenommen wurde? Denn so schüren Sie unglaubliches Misstrauen in der Bevölkerung.“

PB: „Die Öffentlichkeitsfahndung ist in dieser Form durch ein Gericht beschlossen. Weitere Detailangaben können wir nicht machen. Danke für Ihr Verständnis. *al“

JFB: „Das ist nachvollziehbar. Vielen Dank. Aber warum ist der Zeitcode nicht lesbar?“

PB: „Der spielt für den Zweck, nämlich die Öffentlichkeitsfahndung (!), keine Rolle. *al“

JFB: „Für die Öffentlichkeitsfahndung spielt der Zeitcode keine Rolle. Das ist mir auch klar. Ihnen scheint aber nicht klar zu sein, dass Sie die Glaubwürdigkeit der gesamten dt. Polizei nachhaltig beschädigen könnten. Vertrauen in die Polizei gehört zum Fundament des Rechtsstaates.“

PB: Der Zeitstempel wurde, wie gesagt, nicht verändert. Er ist in der Rohfassung der Kameraaufzeichnungen genauso schlecht lesbar. *tg“

Soweit die Antworten auf die JFB-Fragen.

Der Ghosting-Effekt sei leicht zu erklären

Gegenüber anderen Medien gab die Staatsanwaltschaft Bremen ferner weitere Auskünfte: Für den „Ghosting“-Effekt, dass also Magnitz und die Täter wie von Geisterhand im leeren Bild erscheinen, gebe es eine einfache Erklärung: Die Überwachungskamera sei mit einem Bewegungsmelder ausgestattet. Dies ist bei solchen Kameras tatsächlich eine übliche Technik, um Akku sowie Speicherplatz zu sparen. Es würden nur Bilder aufgenommen, wenn die Kamera über Sensoren eine Bewegung, Veränderung der Lichtverhältnisse oder Wärmequellen wahrnehme.

Zudem, so der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Frank Passade, gehe es bei der Veröffentlichung des Videos nicht darum, die Tat lückenlos zu rekonstruieren – das geschehe vor Gericht -, sondern um die Identifikation der Täter. Deshalb sei Material, insbesondere auch in Zeitlupe, veröffentlicht worden, auf dem die Täter am besten zu sehen seien, um diese so zu fassen zu bekommen. Für Hinweise, die zur Ergreifung und rechtskräftigen Verurteilung der Täter führen, lobt die Staatsanwaltschaft Bremen eine Belohnung von 3.000 Euro aus.

Ein Schlaggegenstand sei nicht zu sehen

Passade betonte weiter, Frank Magnitz habe als Geschädigter selbstverständlich die Möglichkeit, sich das gesamte Material aus Überwachungskameras anzuschauen. Dies habe er bislang allerdings nicht in Anspruch genommen.

Die Behauptungen, auf dem Video sei eindeutig ein Schlaggegenstand zu sehen, wies die Staatsanwaltschaft zurück. Man habe sämtliche Videoaufnahmen Bild für Bild untersucht. Nirgendwo habe man einen Gegenstand sehen können.

Tatortbesichtigung

Wenn wir davon ausgehen, dass tatsächlich kein harter Schlaggegenstand benutzt wurde, so bleibt die Frage bestehen, wie die tiefe Stirnverletzung bei Frank Magnitz entstehen konnte, die für einen Sturz auf den Boden doch eine recht ungewöhnliche Form aufweist. Eine mögliche Erklärung wäre, dass Herr Magnitz, nachdem er von hinten heimtückisch und brutal mit einem Sprung, mithin mit dem gesamten Körpergewicht plus der Bewegungsenergie (kinetische Energie) aus dem Lauf, und mit dem ausgestreckten Ellbogen voraus einen enorm heftigen Schlag in den Nacken oder auf den Hinterkopf bekam, er hier schon ähnlich einem Boxer der einen Knockout-Schlag bekommt, das Bewusstsein verlor und dann mit der rechten Gesichtshälfte mit voller Wucht vollkommen ungebremst auf den sehr harten Betonboden aufschlug.

Dies könnte schwere Gesichtsverletzungen eventuell schon erklären. Allein ein solches Aufschlagen auf den Boden passt nicht zu der Stirnverletzung, wenn der Boden eben und glatt ist. Es würde dann passen, wenn am Boden irgendein scharfe Kante wäre, die den tiefen Schnitt in die Stirn verursacht haben könnte. Die folgenden Filmaufnahme des Tatortes lässt aber eine solche Kante nicht erkennen, so dass das Bild der Wunde auf Magnitz Stirn weiter rätselhaft bleibt.

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Titelbild: Polizeilogo

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