Ein Witz ist keine „Hassrede“: Nächste Schlappe vor Gericht für Facebook

Von Jürgen Fritz, Fr. 1. Feb 2019

Am 13. November 2018 postete Malca Goldstein-Wolf einen, wie ich finde, köstlichen Witz, wegen dem es sich alleine schon lohnt, weiterzulesen. Doch es gab jemanden, dem dieser Witz gar nicht gefiel, just der, auf dessen Portal dieser eingestellt worden war: Facebook. Der Megakonzern, das neue Forum Romanum, die führende elektronische Kommunikationsplattform, die sich zum Ziel gesetzt hat, die ganze Welt miteinander zu vernetzen, sah darin einen „Angriff“ auf die Personengruppe, der nahezu die gesamte westliche Welt ganz besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge zukommen lässt, und all ihre Bürger dazu verpflichtet, diese ausschließlich mit Samthandschuhen anzufassen. Das Ganze ging vor Gericht und dieses traf eine höchst interessante erste Entscheidung.

Die Problemplattform und ein köstlicher Witz

Hunderte von Prozessen laufen bereits gegen Facebook, die elektronische Kommunikationsplattform, der vorgeworfen wird, regelmäßig massive Rechtsbrüche zu begehen. Etliche Urteile sind bereits gefallen, viele gegen den US-Konzern, teilweise aber auch für ihn. Die deutschen Gerichte sind sich bisher nicht so richtig einig, wie das Gebaren von Facebook rechtlich zu bewerten ist. Eine Schlüsselfrage lautet, ob die sogenannten „Gemeinschaftsstandards“ und „Nutzungsbedingungen“ des Konzerns überhaupt rechtmäßig sind oder ob sie zum Beispiel gegen das Transparenzgebot verstoßen, womit dem einen Vertragspartner, nämlich Facebook, Tür und Tor für Willkür geöffnet wäre und der jeweilige Vertragspartner gar nicht einschätzen könne, was denn mit den schwammigen Formulierungen gemeint sein soll. Eine zweite Schlüsselfrage lautet, ob die „Gemeinschaftsstandards“, wenn sie denn tatsächlich rechtmäßig sein sollten, korrekt angewendet werden oder ob hier nicht eine völlige Willkür, mithin Vertragsbrüchigkeit vorliegt. Ein besonders interessanter Fall ist nun der folgende.

Malca Goldstein-Wolf stellte am 13. November 2018 folgenden Witz auf ihrer Facebookseite ein:

„Was passiert, wenn eine Fliege in eine Kaffeetasse fällt? 

  • Der Italiener schmeißt die Tasse zu Boden, zerbricht sie und läuft wutentbrannt davon. 
  • Der Deutsche wäscht das Glas sorgfältig aus, sterilisiert es und kocht sich einen neuen Kaffee. 
  • Der Franzose nimmt die Fliege heraus und trinkt den Kaffee.
  • Der Chinese isst die Fliege und schüttet den Kaffee weg.
  • Der Russe trinkt den Kaffee mit der Fliege, wenn es schon etwas gratis gibt.
  • Der Israeli verkauft den Kaffee dem Franzosen, die Fliege dem Chinesen und die Tasse dem Italiener, trinkt eine Tasse Tee und erfindet mit dem verdienten Geld einen Schutz, der Fliegen davon abhält, in Tassen zu fallen.
  • Der Palästinenser gibt dem Israeli die Schuld an der Fliege in seinem Kaffee, protestiert bei der UN gegen diesen Aggressionsakt, nimmt von der EU eine Spende für den Kauf eines neuen Kaffees entgegen, kauft für das Geld aber Sprengstoff und jagt das Kaffeehaus in die Luft, in dem der Italiener, der Franzose, der Chinese, der Deutsche und der Russe dem Israeli versuchen zu erklären, dass dieser seine Tasse Tee dem Palästinenser überlassen sollte.“

Eine Kommunikationsplattform, auf der das vereinbarte Recht zu kommunizieren vorenthalten wird

Facebook wertete diesen Scherz wieder einmal als einen „Angriff“ auf eine bestimmte Personengruppe, die es besonders zu schützen gelte, wenn nicht sogar als „Hassrede“, was auch immer das sein soll (Juristen lachten sich teilweise halbtot über so eine dilettantisches, weil vollkommen schwammig formuliertes „Delikt“). Facebook löschte den Beitrag komplett und – damit noch nicht genug – sprach eine 30-tägige Sperre gegen die Einstellerin aus, die damit keinerlei Möglichkeit mehr hatte, mit anderen zu kommunizieren. Sie befand sich jetzt also einen Monat lang auf einer Kommunikationsplattform, auf der ihr der Vertragspartner die vereinbarte Gegenleistung für seine Datensammelaktivitäten und den Verkauf dieser Daten vorenthielt.

Malca Goldstein-Wolf ging zusammen mit Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel dagegen vor und versuchte, eine einstweilige Verfügung gegen diese Beitragslöschung und Kontosperrung zu erwirken. Die Gegenseite bekam Gelegenheit, sich zu dem Vorfall zu äußern, und ließ über ihre Anwälte eine 44-seitige Stellungnahme einreichen, in welcher tatsächlich behauptet wurde, der Witz wäre eine „Hassrede“. Nein, das ist jetzt kein Witz, das meinten die tatsächlich ernst. Ob das Landgericht Köln das nun wiederum als Witz auffasste, wissen wir nicht. Fest steht aber, dass es sich von den 44 Seiten extrem wenig beeindrucken ließ. Es entschied nämlich am 12.12.2018 (Aktenzeichen: 32 O 323/18) die einstweilige Verfügung antragsgemäß zu erlassen.

Facebook droht ein Ordnungsgeld in Höhe einer viertel Million Euro

Facebook wurde untersagt, den Witz zu löschen und Malca Goldstein-Wolf deswegen zu sperren. Bei Zuwiderhandlung drohen Facebook 250.000 Euro Ordnungsgeld. Sehr interessant ist nun auch die Begründung der 32. Zivilkammer des Kölner Landgerichts. Darin heißt es (Aktenzeichen: 32 O 323/18):

„Bei dem Vertrag der Parteien handelt es sich um einen als Dauerschuldverhältnis geregelten Austauschvertrag. Die Antragsgegnerin stellt dem jeweiligen Nutzer ihrer IT-Infrastruktur zur Verfügung. Im Gegenzug willigt der Nutzer in die Speicherung und Verwendung der Daten durch die Antragsgegnerin ein, die diese Daten u.a. für Werbezwecke vermarktet.

Durch den von der Antragstellerin glaubhaft gemachten Vertrag hat sich die Antragsgegnerin zur Bereitstellung ihre Dienste verpflichtet. Hierzu gehört die Möglichkeit, Beiträge und Inhalte zu posten. Diese vertraglich eingeräumten Möglichkeit hat die Antragsgegnerin der Antragstellerin durch Löschung des Beitrags der Antragstellerin und die 30-tägige Sperre genommen. Die Antragsgegnerin somit hat gegen die Verpflichtung, die Antragsgegnerin ihre Infrastruktur als Plattform zur Verfügung zu stellen, verstoßen.“

Am 27. März wird das Landgericht über meine eigene Klage gegen Facebook entscheiden

Die Kanzlei Rechtsanwälte Steinhöfel forderte Facebook daraufhin im Eilverfahren auf, die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung und somit wie ein rechtskräftiges Urteil zu akzeptieren, was Facebook wie üblich ablehnte. Malca Goldstein-Wolf hat anschließend Klage gegen Facebook beim Landgericht Köln erhoben, um ein rechtskräftiges Urteil zu erwirken, welches die Entscheidung der einstweiligen Verfügung bestätigt. Wir dürfen hier gespannt sein, wie das Verfahren enden wird. Es scheint hier, wie in vielen anderen Fällen auch gar nicht gut auszusehen für Facebook.

In meinem eigenen Verfahren gegen den Konzern, den ich seit Ende 2017 gleich in sieben Fällen verklage, hat der zuständige Richter am Landgericht Hamburg den Tag der Verkündung des Urteils, nachdem der Anwalt von Facebook nochmals eine Vertagung zwecks Erwiderung beantragt hatte, nunmehr auf den 27. März festgelegt. Auch hier dürfen wir also auf das Urteil gespannt sein. Der Kampf für das Recht auf freie Meinungsäußerung und für die beidseitige Einhaltung von Verträgen geht weiter.

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Titelbild: Pixabay, CC0 Creative Commons

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