Stand meiner Klage gegen Facebook nach 23 Monaten

(Jürgen Fritz, 12.09.2019) Meine Klage gegen Facebook wegen – aus unserer Sicht – klaren Vertragsbrüchen und Rechtsverstößen in insgesamt sechs Fällen (völlig haltlose Löschungen und Sperrungen) wurde im Oktober 2017 eingereicht. Facebook versuchte immer wieder, den Prozess zu verschleppen, beantragte mehrfach Fristverlängerungen etc. Das machen große Konzerne fast immer, wenn sie verklagt werden. Nach über 15 Monaten, im Januar 2019, kam es dann endlich zur Hauptverhandlung am Landgericht Hamburg. Hier der aktuelle Zwischenstand.

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Urteilsverkündung verschoben: kurze Information zu meinem Prozess gegen Facebook

(Jürgen Fritz, 02.04.2019) Da Facebook immer wieder Postings von mir meines Erachtens eindeutig rechtswidrig löschte und mich zunächst für einen, dann drei und sieben Tage, schließlich ab dem vierten Mal für 30 Tage sperrte, mithin die vertraglich vereinbarte Gegenleistung verweigerte, schaltete ich bereits im August 2017 Dr. Christian Stahl, den Inhaber der Kanzlei REPGOW, ein, um den Sachverhalt rechtlich prüfen zu lassen. Anschließend reichten wir Klage beim Landgericht Hamburg gegen Facebook ein. Ende März 2019 sollte jetzt endlich das Urteil verkündet werden. Hier ein kurzer Bericht über den aktuellen Stand.

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Ein Witz ist keine „Hassrede“: Nächste Schlappe vor Gericht für Facebook

(Jürgen Fritz, 01.02.2019) Am 13. November 2018 postete Malca Goldstein-Wolf einen, wie ich finde, köstlichen Witz, wegen dem es sich alleine schon lohnt, weiterzulesen. Doch es gab jemanden, dem dieser Witz gar nicht gefiel, just der, auf dessen Portal dieser eingestellt worden war: #Facebook. Der Megakonzern, das neue Forum Romanum, die führende elektronische Kommunikationsplattform, die sich zum Ziel gesetzt hat, die ganze Welt miteinander zu vernetzen, sah darin einen „Angriff“ auf die Personengruppe, der nahezu die gesamte westliche Welt ganz besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge zukommen lässt, und all ihre Bürger dazu verpflichtet, diese ausschließlich mit Samthandschuhen anzufassen. Das Ganze ging vor Gericht und dieses traf eine höchst interessante erste Entscheidung.

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Mein Facebookprozess: Verlauf der Hauptverhandlung

(Jürgen Fritz, 24.01.2019) Vor 15 Monaten, im Oktober 2017, hatte ich über meinen Anwalt Dr. Christian Stahl, Kanzlei REPGOW, Klage beim Landgericht Hamburg gegen Facebook Ireland Limited eingereicht wegen einer u.E. eindeutig rechtswidrigen Löschung eines von mir eingestellten Beitrages plus anschließender Sperrung meines Accounts. In den folgenden Monaten nahmen wir mehrere Klageerweiterungen vor, so dass sich der Umfang der Klage von einer auf insgesamt sieben u.E. rechtswidrige Sperrungen ausdehnte. Gestern kam es nun endlich zum Haupttermin des Prozesses vor dem Landgericht Hamburg mit einer mündlichen Verhandlung. Hier ein kurzer Bericht.

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Imad Karim: Vielen Dank für Ihre Unterstützung, leider rät mein Anwalt in diesem Fall aber von einer Klage ab

(Imad Karim, 14.09.2018) Vor drei Wochen hat Imad Karim erstmals öffentlich dazu aufgerufen, für seine erneute Klage gegen Facebook zu spenden, nachdem er zum X. Mal gesperrt und sein Beitrag, der innerhalb von Tagen über 1,1 Millionen mal aufgerufen worden war, gelöscht wurde. Sehr viele sind diesem Aufruf gefolgt. Dafür sagt Imad Karim von ganzem Herzen: Dankeschön! Sein Anwalt, Joachim Steinhöfel, hat sich in diesem Fall nach nochmaliger Prüfung aber dagegen entschieden, gerichtlich hiergegen vorzugehen, weil er ein Unterliegen, auch aufgrund einer ganz neuen Entscheidung des zuständigen Berufungsgerichts, für möglich hält. Wer will, kann seine Spende daher natürlich zurückerhalten. Hier alle Details.

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Spendenaufruf von Imad Karim an alle Freunde der freien Meinungsäußerung

(Imad Karim, 23.08.2018) Imad Karim wurde von Facebook vor einigen Tagen wieder einmal für 30 Tage gesperrt, sein Posting, welches innerhalb von zwölf Tagen über 1,1 Millionen mal aufgerufen worden war, inzwischen gelöscht. Dagegen wird er erneut rechtlich vorgehen und bittet, da diese Klagen leider schnell ins Geld gehen, alle Freunde der freien Meinungsäußerung erstmals um finanzielle Unterstützung.

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Doppelte Ohrfeige für Facebook: Erstmals von Oberlandesgericht heftig zurechtgewiesen

(Jürgen Fritz, 25.07.2018) Die Rechtsanwaltskanzlei REPGOW, die bereits über 150 Opfer von Facebook-Zensur vertritt, so auch mich  in meiner Klage gegen den Internet-Giganten vor dem Landgericht Hamburg, hat nun erstmals nicht nur vor einem Amts- oder Landes-, sondern beim Oberlandesgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erstritten. „Die Begründung des OLG verweist den Mythos vom ‚virtuellen Hausrecht‘ endgültig in das Reich der Fabel“, so Kanzlei-Inhaber Dr. Christian Stahl. Die Urteilsbegründung müssen Sie lesen, denn die hat es wahrlich in sich.

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Hammerurteil: Facebook-Gemeinschaftsstandards sind unwirksam!

(Christian Stahl, 10.06.2018) Der Internetgigant Facebook meint, mit seinen Kunden in Deutschland verfahren zu können, wie er wolle, dass er Nutzungsbedingungen nach Gusto formulieren, diese in keiner Weise transparent sein müssten und er sie zudem auch noch vollkommen willkürlich auslegen könne, ganz wie ihm beliebt. Höchste Zeit, Herr Zuckerberg und denen, die hinter ihm stehen, klar zu machen, dass es mit den rechtswidrigen Zensurorgien bald ein Ende haben wird, meint Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl und lässt dem erneut Taten folgen.

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Sechste rechtswidrige Facebook-Sperrung für Jürgen Fritz

(Jürgen Fritz) Das Recht auf freie Meinungsäußerung stellt ein Grund- und Menschenrecht dar. Doch das scheint Facebook wenig zu kümmern. Nun sperrte es Jürgen Fritz bereits zum sechsten Mal – wiederum rechtswidrig. Der Grund: das Einstellen eines Artikels von Michael Klonovsky, in dem dieser auf die Aussage von Alexander Gauland eingeht, dass „die Türken nicht zu uns gehören“.

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Erster Teilsieg: Facebook muss sich für meine Sperrungen vor einem deutschen Gericht verantworten

(Jürgen Fritz) Das Landgericht Hamburg hat meine Klage gegen Facebook angenommen, hat die Zustellung der Klage angeordnet und Fb eine Frist zur Klageerwiderung gesetzt. Das ist nicht ganz trivial, erklärt mein Anwalt Dr. Christian Stahl, der in der Causa Beatrix von Storch letzte Woche Strafanzeige gegen die Polizei Köln erstattete wegen Verfolgung Unschuldiger. Denn das Gericht hat damit zu erkennen gegeben, dass es sich für sachlich (Streitwert!), örtlich (Handlungsort) und international (Facebook Irland) zuständig hält. Facebook muss nun einen deutschen Rechtsanwalt beauftragen, der ab diesem Zeitpunkt zustellungsbevollmächtigt ist, und muss sich vor einem deutschen Gericht für die Löschungen meiner Postings und für meine Sperrungen verantworten.

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