Kusel: Den Wilderern drohte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren

Von Jürgen Fritz, Mi. 02. Feb 2022, Titelbild: WELT-Screenshot

Das Land ist noch immer schockiert von dem brutalen Mord an zwei jungen Polizisten im Kreis Kusel, Rheinland-Pfalz, die in der Ausführung ihres Dienstes skrupellos erschossen wurden. Momentan deutet einiges darauf hin, dass es sich bei den Tätern um Wilderer handelte, die womöglich ihre schwere Straftat verdecken wollten.

Den Wilderern drohte eine mehrjährige Haftstrafe

Die Indizienlage scheint sich immer mehr zu verdichten, dass die beiden gefassten und festgenommenen Verdächtigen sich der Wilderei schuldig gemacht hatten und das in besonders schwerem Fall. Siehe dazu auch die Pressekonferenz der Ermittler, in der viele Details genannt wurden, die inzwischen aufgedeckt werden konnten.

Ganz konkret: Den Tätern drohte eine Verurteilung wegen besonders schwerem Fall der Jagdwilderei nach § 292 StGB. Dabei erfüllten die Täter nach jetzigem Ermittlungsstand nicht nur eines der Kriterien für einen besonders schweren Fall, sondern sogar alle drei. Sie handelten nämlich:

  1. gewerbs-/gewohnheitsmäßig,
  2. zur Nachtzeit und
  3. mit mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich.

Das Strafmaß für besonders schwere Jagdwilderei sieht keine Geldstrafe mehr vor als Möglichkeit, sondern zwingend eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Die Wilderer mussten also, wenn die beiden Polizisten sie direkt hätten festnehmen und überführen können, mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen.

Vermutetes Motiv: sich der Strafverfolgung wegen Wilderei entziehen wollen

Der 38-jährige Andreas Joachim S., bei dem im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung ein ganzes Waffenarsenal ausfindig gemacht wurde, besaß nämlich keinen gültigen Jagdschein mehr. Er hatte früher wohl einen, der ihm aberkannt wurde, und er hatte wieder einen beantragt, was 2020 ebenfalls abgelehnt worden war. Damit wäre ein Motiv für die Tat gegeben.

Gleichwohl erschüttert die doch sehr ungewöhnliche Skrupellosigkeit und Brutalität der Tat. Der Profiler Mark T. Hofmann wies im Interview mit der WELT darauf hin, dass gegen den 38-jährigen Andreas Joachim S. schon einmal wegen Unfallflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB) ermittelt wurde. Er war wohl (noch) nicht rechtskräftig verurteilt, also nicht vorbestraft, aber hier könnte ein allgemeines Motiv erkennbar sein, sich der Verantwortung für schweres Fehlverhalten entziehen zu wollen.

Ungewöhnlich bleibt die Skrupellosigkeit und Brutalität der Tat

Nun hat natürlich fast jeder Straftäter zunächst mal den Drang, sich nicht schnappen zu lassen und sich der Strafverfolgung zu entziehen. Dies alleine wäre nicht ungewöhnlich. Was hier in diesem Fall aber so sehr schockiert, ist die Hemmungslosigkeit, die dabei an den Tag gelegt wurde, und die Unverhältnismäßigkeit. Es hätte ja durchaus auch andere Mittel gegeben, sich der Festnahme zu entziehen, so zum Beispiel den Motor starten und versuchen zu flüchten. Oder die Wilderer hätten versuchen können, die Polizisten niederzuschlagen und zu entwaffnen, das Funkgerät zerstören, den Wagen fahruntüchtig machen und flüchten. Oder sie hätten in die Luft schießen und die Polizisten auffordern können, ihre Waffen auf den Boden zu legen. Usw. usf.

Es hätte viele Möglichkeiten gegeben, die man irgendwie hätte nachvollziehen können. Aber einer jungen, 24-jährigen Frau ohne jede Vorwarnung mit einem Schrotgewehr aus nächster Nähe direkt ins Gesicht oder in den Kopf zu schießen, ist eine so drastische Reaktion, dass es kaum nachvollziehbar erscheint. Und anschließend erschossen ja die oder der Täter, wobei vieles darauf hindeutet, dass beide geschossen haben, auch noch den Kollegen der jungen Frau, obschon auch er eine Schussweste trug. Der 29-jährige erfahrene Polizeioberkommissar wurde sogar von vier Kugeln getroffen, eine davon wiederum in den Kopf. Und das Maß an Brutalität und Skrupellosigkeit schockiert einfach und gibt Rätsel auf.

Im Jahr 2020 wurden 85.000 Polizeibeamte Opfer von Gewalttaten – 45 Prozent mehr als 2013

Der Profiler gibt zugleich noch einen zweiten Hinweis: die sinkende Wertschätzung der Polizei, die wir seit Jahren beobachten können. Hier sehen wir einen mehrjährigen ganz klaren Trend, eine äußerst negative Entwicklung. Auf diese negative gesellschaftliche Entwicklung machte gestern bereits der leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring in der Pressekonferenz der Ermittler aufmerksam.

Und diese äußerst negative Entwicklung kann mit harten Zahlen und Fakten belegt werden. Im Jahr 2020 sind laut BKA 85.000 Polizisten Opfer von Gewalttaten geworden (exakt: 84.831, siehe Seite 11). Das waren 45 Prozent mehr als 2013 (58.606). Das heißt, mehr als jeder vierte Polizist in Deutschland wurde alleine im letzten Jahr Opfer einer Gewalttat.

Obwohl Ausländer nur gut ein Achtel der Bevölkerung ausmachen, geht fast jede dritte Gewalttat gegen Polizisten von dieser Gruppe aus

Dabei sind die Täter zumeist männlich und oft alkoholisiert. 75 Prozent sind polizeibekannt. Und noch etwas fällt auf. Ausländer („Nichtdeutsche“) machten 2020 laut Statistischem Bundesamt 12,7 Prozent der Bevölkerung Deutschlands aus. Dabei werden Personen mit deutscher und ausländischer Staatszugehörigkeit immer voll und ganz als Deutsche gezählt, obschon sie ja mehrere Staatsangehörigkeiten haben. 

Bei den Gewalttaten gegen Polizeibeamte machten die Ausländer aber nicht 12,7 Prozent der Tatverdächtigen aus, sondern über 30 Prozent, exakt: 30,2 Prozent. Das heißt, nur gut jeder Achte in Deutschland ist ein Ausländer, diese Gruppe verübt aber fast jede dritte Gewalttat gegen Polizisten.

Solche extrem unverhältnismäßige Gewalttaten machen uns Angst, weil sie gar nicht vorhersehbar sind

Solche extrem brutalen und skrupellosen Gewalttaten wie hier in Kusel sind natürlich immer, bei jeder Population die absolute Ausnahme. Gleichwohl gilt aber auch: 100.000 Ausländer begehen fünfeinhalb mal so oft Tötungsdelikte wie 100.000 Deutsche, wobei hier natürlich gilt: Ausländer ist nicht gleich Ausländer. Zwischen den einzelnen Ländern und Kulturen gibt es gewaltige Unterschiede. Eine solche Tat ist also immer sehr selten, in jeder Population. Bei Deutschen, zumal indigenen Deutschen ist dies aber noch sehr, sehr viel seltener der Fall, dass jemand so hemmungslos agiert und einer jungen Frau ohne jede Vorwarnung aus nächster Nähe ins Gesicht oder in den Kopf schießt, so dass diese direkt stirbt.

Und diese extreme Unverhältnismäßigkeit und diese Unkalkulierbarkeit – der Schuss muss ja für die junge Frau wie aus heiterem Himmel gekommen sein, sie hatte nicht mal die Möglichkeit auszuweichen oder ihre Waffe zu ziehen -, das schockiert uns einfach, weil so eine extreme Tat nach rationalen Kriterien überhaupt nicht vorhersehbar ist. Und das macht uns irgendwie auch Angst, weil wir uns ja doch wünschen, dass unsere Mitmenschen für uns halbwegs berechenbar sind in ihrem Verhalten uns gegenüber. Diese völlige Unberechenbarkeit erschüttert gleichsam unser Sicherheitsgefühl, so dass wir uns allgemein in der Welt weniger wohl fühlen. Deswegen haben solche Fälle so eine große Brisanz. Denn keiner von uns will in einer Welt leben, in der Menschen einfach so ins Gesicht geschossen wird.

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