Kusel: Tonnenweise Wildfleisch bei Andreas S. gefunden

Von Jürgen Fritz, Do. 03. Feb 2022, Titelbild: SWR-Screenshot, Symbolbild

Bei der Durchsuchung von Lagerräumen von Andreas Joachim S. in Sulzbach, Saarland, hat die Polizei inzwischen tonnenweise verkaufsfertiges, tiefgefrorenes Fleisch gefunden. Der des gemeinschaftlichen mehrfachen Polizistenmords Verdächtige hat offenbar seit Jahren einen Großhandel mit gewildertem Fleisch betrieben.

Tonnenweise verkaufsfertiges, tiefgefrorenes Wildfleisch gefunden

Dieser Fall erschütterte das ganze Land. Zwei junge Polizisten mussten in der Ausführung ihres Dienstes für die Gemeinschaft ihr Leben lassen, einfach nur weil sie das Pech hatten, rein zufällig auf zwei völlig skrupellose Wilderer zu treffen respektive diese direkt nach einer von unzähligen Taten zu erwischen. So jedenfalls der derzeitige Ermittlungsstand.

Bei Durchsuchungen von Lagerräumen des 38-jährigen Andreas Joachim S. in Sulzbach, Saarland, hat die Polizei laut dem SPIEGEL tonnenweise „verkaufsfertiges, tiefgefrorenes Fleisch“ gefunden. Von „vollgestopften Kühlräumen“ ist die Rede. Offensichtlich gibt es Hinweise, dass Andreas S. schon seit Jahren einen Großhandel mit mutmaßlich illegal erlegtem Wild betrieben habe.

Wie der SPIEGEL weiter berichtet, sollen sogar Belege sichergestellt worden sein sowie eine Art Buchführung, welche die Aufschluss geben kann bezüglich möglicher Kunden. Der mutmaßliche Wilderer und Polizistenmörder soll allein zwischen September 2021 und Anfang Januar 2022, also in vier Monaten, 40.000 Euro mit seinem illegalen Wildhandel eingenommen haben.

Derzeit wahrscheinliches Motiv für den Mord: Verdeckung der Jagdwilderei, die mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht war

Außerdem wurde bereits mehrfach berichtet, dass Andreas S. und wohl auch der zweite Verdächtige finanzielle Probleme gehabt haben soll. Im Falle von S. geht es unter anderem um den Verdacht der Insolvenzverschleppung. Außerdem gebe es den Verdacht auf Veruntreuung von Arbeitsentgelt in Höhe von rund 100.000 Euro. Wegen Fahrerflucht und Wilderei sei auch schon gegen Andreas S. ermittelt worden (polizeibekannt), er war aber bislang noch nicht rechtskräftig verurteilt, also nicht vorbestraft.

Damit erhärtet sich immer mehr das Motiv für den Doppelmord, welches die Staatsanwaltschaft und der Haftrichter bereits als wahrscheinlich angesehen haben: Andreas Joachim S. und sein Mittäter wollten wohl ihre Jagdwilderei verdecken, wie schon der Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Stefan Orthen am Dienstag in der Pressekonferenz der Ermittler schilderte.

Da es sich hier um einen besonders schweren Fall der Jagdwilderei nach § 292 StGB. handelte (1. gewerbs-/gewohnheitsmäßig, 2. zur Nachtzeit, 3. mit mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich verübt) handelte, mussten die Wilderer mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen.

Waffenbesitzkarte und Jagdschein schon zum zweiten Mal aberkannt

Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter gehen bislang davon aus – und so ist es auch in dem Haftbefehl formuliert -, dass beide Tatverdächtige auf die zwei Polizisten geschossen haben, insbesondere weil kriminaltechnische Untersuchungen zeigten, dass mit zwei verschiedenen Waffen geschossen wurde, einer Schrotflinte und einem Jagdgewehr, einem Einlader, bei dem nach jedem Schuss nachgeladen werden muss, was die Tat durch einen Täter extrem unwahrscheinlich macht.

Bei den Wohnungs- und Hausdurchsuchungen bei Andreas S. wurde zuvor schon ein ganzes Waffenarsenal aufgefunden und sichergesellt: fünf Kurzwaffen, ein Repetiergewehr, zehn weitere Langwaffen, eine Armbrust sowie einen Schalldämpfer und jede Menge Munition.

Andreas Joachim S. hatte einst eine Waffenbesitzkarte und einen Jagdschein. Beides wurde ihm jedoch laut Medienberichten ab­erkannt. Nach Angaben eines Sprechers des Deutschen Jagdverbands besaß er seit 2020 keinen gültigen Jagdschein mehr und somit auch keine Berechtigung, Jagdwaffen zu besitzen. Bereits 2008 und dann noch einmal 2020 sei ihm die „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ entzogen worden.

Topschütze und Choleriker

Laut FOCUS Online soll ein ehemaliger Jagdfreund von Andreas S. diesen als „Topschützen“ und „Choleriker“ beschrieben haben.

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