Von Jürgen Fritz, Do. 12. Sep 2019, Titelbild: Pixabay, CC0 Public Domain
Meine Klage gegen Facebook wegen – aus unserer Sicht – klaren Vertragsbrüchen und Rechtsverstößen in insgesamt sechs Fällen (völlig haltlose Löschungen und Sperrungen) wurde im Oktober 2017 eingereicht. Facebook versuchte immer wieder, den Prozess zu verschleppen, beantragte mehrfach Fristverlängerungen etc. Das machen große Konzerne fast immer, wenn sie verklagt werden. Nach über 15 Monaten, im Januar 2019, kam es dann endlich zur Hauptverhandlung am Landgericht Hamburg. Hier der aktuelle Zwischenstand.
Richter nach 15 Monaten: Ich kann noch kein Urteil fällen, muss mich erstmal einarbeiten
Eigentlich hätte der Fall ja vor der Kammer (mehrere Richter) verhandelt werden sollen. Wenige Tage vor dem Termin bekamen mein Anwalt, Herr Stahl, und ich Nachricht, dass die Klage an einen Einzelrichter gegangen sei, der die Verhandlung alleine führen und alleine ein Urteil fällen sollte. Bei dem Richter handelt es sich um einen ganz jungen Mann, der wohl erst sehr kurz am Landgericht ist.
Dieser erklärte dann, dass er den Fall erst kurz vor dem Hauptverhandlungstermin übertragen bekommen habe, die etliche hunderte Seiten umfassenden Schriftsätze von uns und von der Gegenseite zwar schon gelesen habe, aber sich außerstande sehe, schon ein Urteil zu sprechen. Er müsse sich erstmal vertieft einarbeiten. In zwei Monaten (März) werde er dann ein Urteil fällen.
Oh, sind die zwei Monate schon um, ich brauche nochmal zwei Monate, besser vier, ach was sechs oder vielleicht gleich acht oder neun
Im März 2019 verschob er die Urteilsverkündung dann nochmals zwei Monate auf Mai. Im Mai verschob er wieder um zwei Monate auf July. Im July verschob er wiederum zwei Monate auf September. Heute verschob er nun erneut – auf Oktober. Er sei jetzt erstmals in Elternzeit.
Bis Oktober sind dann tatsächlich zwei Jahre vergangen seit unserer Einreichung der Klage. Mein Anwalt, Herr Stahl, sagte mir dazu, dass wir derzeit leider keine Möglichkeit hätten, eine Entscheidung zu erzwingen. Der EMRK-Gerichtshof halte Verfahrensdauern von bis zu sechs (!) Jahren noch für akzeptabel.
Es dauert Jahre, bis ein rechtsverbindliches Urteil gefällt wird
Falls Facebook verlieren sollte und verurteilt wird, was ich schwer hoffen will – aber auch das ist natürlich nicht sicher, die einen Gerichte entscheiden so, die anderen so und das Landgericht Hamburg machte bisher keinen sehr überzeugenden Eindruck, um es sehr vorsichtig zu formulieren (Hamburg wird rot-grün regiert) -, wird es mit Sicherheit in die nächste Instanz, also vors Oberlandesgericht (OLG) gehen. Falls Facebook auch dort verlieren wird, wird es wohl wieder in die nächste Instanz gehen, also vor den Bundesgerichtshof ziehen, da es wahrscheinlich vermeiden möchte, dass hier ein klares Urteil rechtsverbindlich gegen sein – aus meiner Sicht mehr als fragwürdiges – Geschäftsgebaren ausgesprochen wird.
Sollte es also tatsächlich so sein, dass hier schwere Vertragsbrüche und Rechtsverstöße seitens Facebook vorliegen, womöglich wiederholt, so würde das bedeuten, dass es mehrere Jahre dauert, bis dies rechtsverbindlich festgestellt ist. In dieser Zeit – zwei, drei, vier, fünf, sechs Jahre – kann das Unternehmen weiter machen wie bisher.
Was tut eigentlich der Gesetzgeber gegen solche Missstände?
Das Ganze zeigt mir, dass seitens des Gesetzgebers, der sonst Verbraucher schützt, wo er nur kann, oft über jedes sinnvolle Maß sogar hinaus, keinerlei Interesse besteht, die großen elektronischen Kommunikationsplattformen daran zu hindern, schwere Vertragsbrüche zu begehen, weil sie ja kaum Angst haben müssen, dass diese sich gegen ihre eigenen Wähler richten. So einfach sind die Dinge manchmal.
Aber der letzte Punkt ist natürlich nur eine Interpretation für mich, für welche ich keinerlei Beweise vorlegen kann. Es gibt nur Indizien und man muss zwei und zwei zusammenzählen. An den Handlungen erkennt man ja meist, was jemandem wirklich wichtig ist. Der Schutz vor Unterdrückung von politisch nicht genehmen Meinungsäußerungen fällt ganz offensichtlich nicht darunter. Ganz böse Zungen behaupten sogar, das sei ja sogar genau so gewollt, aber so etwas möchte ich natürlich nicht behaupten. Nein, das glaube ich auf keinen Fall, dass unsere Regierung … Nein, das kann nicht sein!
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