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AfD hat Gesetzentwurf zur Aufhebung des Maas-Zensurgesetzes eingebracht

Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte rechtzeitig vor der Bundestagswahl mit den Stimmen der „Sozialdemokraten“ und der CDU/CSU sein Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch den Deutschen Bundestag gebracht. Die AfD hat nun gestern einen Gesetzentwurf zur Aufhebung dieses europa- und verfassungswidrigen Gesetzes eingebracht. Hier die Pressemitteilung der AfD.

AfD-Fraktion beantragt Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

Berlin, 21. November 2017: „Die AfD will das Internet als Ort der freien Meinungsäußerung erhalten. Deshalb haben wir uns von Anfang an klar gegen das Zensurgesetz von Heiko Maas ausgesprochen“, erklärt Bundestagsabgeordnete Joana Cotar, Mitglied des Arbeitskreises „Digitalisierung“, dem auch Uwe Kamann, Uwe Schulz und Marcus Bühl angehören. „Wir haben unseren Wählern versprochen, dass wir uns für die Abschaffung des Gesetzes einsetzen werden und dieses Versprechen lösen wir nun ein“, so Cotar weiter.

Die AfD-Fraktion hat daher gestern einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des NetzDG eingebracht.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat das Gesetz als europarechts- und verfassungswidrig bewertet. „Reporter ohne Grenzen“ bezeichneten die Maßnahmen zur Regulierung sozialer Netzwerke als gänzlich ungeeignet, um sogenannte Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte zu unterbinden. Stattdessen griffen die Maßnahmen des NetzDG unverhältnismäßig in die Presse- und Meinungsfreiheit ein und könnten die Kommunikationsfreiheit im Internet nachhaltig beschädigen. Selbst der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit David Kaye betonte, das NetzDG stünde im Widerspruch zu Art. 19 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte, dem die Bundesrepublik 1973 beigetreten ist und der das Recht auf ungehinderte Meinungsfreiheit postuliert.

„Wie man angesichts dieser deutlichen Mahnungen und Bedenken das Gesetz dennoch verabschieden konnte, ist uns völlig unverständlich“, kritisiert Stefan Brandner, MdB.

„Die AfD gibt den Altparteien nun die Gelegenheit, diesen Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit zu überdenken und das Gesetz zurückzunehmen. Die Rechtsdurchsetzung gehört nicht in private Hände, sondern in die ordentlicher Gerichte. Wer anerkennt, dass die Freiheit – und damit auch die Meinungsfreiheit – unser höchstes Gut ist, kann nur für die Aufhebung des Gesetzes stimmen“, stellt der Bundestagsabgeordnete Uwe Kamann klar.

Kommentar von Jürgen Fritz

Gut so, dass dieser Gesetzentwurf eingebracht wurde. Alleine dafür hat es sich schon gelohnt, dass die AfD in den Deutschen Bundestag eingezogen ist. Nun haben insbesondere die „freien Demokraten“, „die Liberalen“, denen die Freiheit der Bürger ja ein ganz besonderen Anliegen ist, die Gelegenheit Farbe zu bekennen und sich diesem Gesetzentwurf anzuschließen. Ebenso natürlich Die Grünen und die SED (PDS, Linkspartei, Die Linke). Und auch die Union kann zurück auf den Boden des Grundgesetzes und der Menschenrechte finden. Bei der SPD dürfte das wohl kaum noch erwartet werden dürfen.

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Bild: Youtube-Screenshot

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9 Antworten auf „AfD hat Gesetzentwurf zur Aufhebung des Maas-Zensurgesetzes eingebracht

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  2. truckeropa66

    So sollte Politik sein, nun könntenbandere Abgeordnete beweißen, welcher Herr ihr Gedankengut ist. Pauschales ablehnenen des Gesetzentwurfs, weil er von der AFD kommt, wäre dann wohl gleichzeitig jeden Wähler zu verraten der sich für freie Meinungsäusserung ausspricht!

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  4. Letztes Aufgebot

    Zunächst einmal ist es beruhigend, dass wieder Demokraten im Bundestag sitzen. Leider sind sie jedoch in der Unterzahl und die pseudodemokratischen Blockparteien geben weiterhin die Marschrichtung vor.
    Man sollte sich immer vor Augen halten: Für die SED war die DDR ja auch ein demokratischer Staat.

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  6. Thor's Hammer

    Die Facebook und YouTube Zensoren Sonnenstaatland SSL und Anetta Kahane Stasistiftung in Aktion…! Man fragt sich, mit welcher Berechtigung diese degenerierten, grenzdebilen Antifa Unterstützer, Threadschredderer und hirnlosen Loser soviel von unserem Steuergeld kassieren…könnten diese Loser je einen normalen Job ausführen?

    https://rechtssachverstaendiger.de/category/sonnenstaatland/

    Die selbsternannten Zensurdiktatoren und Threadschredderer vom Sonnenstaatland scheinen nun nach Facebook auch YouTube fest unter Kontrolle zu haben! Man kann z. B. die Benachrichtigung über Reaktionen auf eigene Kommentare (z. B. Bayer Monsanto Glyphosatvergiftung…) nicht mehr aktiv schalten und darauf reagieren, also eine völlig neue und perfide Art der aktiven Kontrolle und massiver Kommunikationsunterdrückung im Sonnenstaatsland BRiD…!

    Facebookpolente Sonnenstaatland: https://youtu.be/029c_Z26Feo

    Echte Reichsbürger in der BundesreGIERung enttarnt: https://rechtssachverstaendiger.de/category/reichsbuerger/

    Über 2 Millionen Euro Steuergelder…so viel Geld bekommt die Firma Sonnenstaatland (SSL) IM QUARTAL für Ihr grenzdebiles Trollgeschwafel, Zensur und Löschungen in Blogs, bei Furzbook und Youtaub gegen Aufgewachte und der aktiven Unterstützung der Antifa (siehe Kontoauszug „Weihnachtsfeier Antifa“…)!

    Hier werden jetzt aktuelle Kontoauszüge der BRiD Troll Seite Sonnenstaatland veröffentlicht. Diese verlogenen Schmierlappen bekommen für den grenzdebilen Mist, den die schreiben, für die Zensur von Kommentaren auf Facebook und YouTube und für die Überwachung und das drangsalieren von Menschen in einem Quartal  2.100.000 € Abschlagszahlung! Woher kommt das Geld…natürlich vom Steuerzahler!

    https://dhblackbox.wordpress.com/2017/04/07/das-geheime-konto-der-neuen-ss-leute-enttarnt-alias-sonnenstaatland-in-gleicher-weise-auch-spinnerspassten-und-lakaien/

    Das überweist direkt der BUND ! (siehe Blatt 1 Finanzverwaltung des Bundes siehe Spalte zu Ihren Gunsten Abschlag  1. Quartal 2017 2.100.000 €  am 3.02.2017…! Seht euch die Kontoauszüge mal genau an…sogar die Weihnachtsfeiern der Antifa werden finanziert!

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  7. Doc Holiday

    Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt…!

    Die Meinungsfreiheit schützt das Recht, eine Meinung frei und ungehindert zu äußern. Das Bundesverfassungsgericht definiert den Begriff Meinung als Aussage, der ein Element der Stellungnahme, und des Dafürhaltens im Rahmen geistiger Auseinandersetzung innewohnt. Eine Meinung zeichnet sich also dadurch aus, dass es sich um ein subjektives Werturteil handelt. In den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fallen alle Meinungen, grundsätzlich unabhängig von ihrer Form und ihrem Inhalt. Auch geschützt werden daher beispielsweise Meinungen, die der verfassungsmäßigen Ordnung zuwiderlaufen…!

    Art. 5 GG schützt den Bürger vor Eingriffen in seine Freiheit, an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken. Hierzu gewährleistet die Norm eine Freiheitssphäre, in die Hoheitsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen dürfen. Diese Sphäre wird als Schutzbereich bezeichnet. Sofern der Hoheitsträger in diesen eingreift und dies verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist, ist Art. 5 GG verletzt…!

    Ursprünglich handelte es sich bei Art. 5 GG wie bei allen Freiheitsrechten vorrangig um ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat…!

    Nachdem die Freiheit der Kommunikation in der Zeit des Feudalismus und des Absolutismus unterdrückt wurde, wuchs das Bedürfnis nach ungehinderter Kommunikation durch den Einfluss der Aufklärung…!

    Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde Art. 5 GG nicht verändert. Wesentlich geprägt wurden dessen Garantien durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das Art. 5 GG als eine Grundlage des demokratischen Gemeinwesens betrachtet und daher äußerst weit auslegt.

    Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Artikel_5_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland

    Admin: Man fragt sich nun, wie diese Ausführungen mit dem „Netzwerkzersetzungsgesetz“ des Maasmännchens, welches damals mit nur 8% !!! Beteiligung der anwesenden Politkomparsen durchgepeitscht wurde, in Einklang zu bringen ist…? Meiner Meinung nach ÜBERHAUPT NICHT…das Grundgesetz wird also wieder mal mit Füßen getreten!!! Nicht „passende“ Meinungen werden gemeldet und wegzensiert, betreffende Accounts werden durch die neuen Blogwarte der bezahlten Antifa-Kahane-Sonnenstaatsland-GeDaPo einfach so gelöscht: Meinungsfreiheit 2018 auf Facebook und YouTaub…Stasi 3.0!

    Hier Infos über Deutschlands neue GeDaPo-Blogwarte: http://germanyandrussian.blogspot.de

    Guckt mal, der Heiko spart auch gerne Geld: http://www.anonymousnews.ru/2016/05/22/legal-illegal-scheissegal-die-kriminelle-vergangenheit-von-bundesjustizminister-heiko-maas/

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