Eine Einladung an alle: deutliche Worte von Stefan Aust zum Migrationspakt

Von Jürgen Fritz, Mo. 26. Nov 2018

Stefan Aust ist nicht irgendjemand. Über 13 Jahre lang war er Chefredakteur des Spiegel, seit mehr als vier Jahren ist er Herausgeber der Welt. In eben jener Zeitung veröffentlichte er gestern einen langen Artikel zum Thema Migrationspakt und der hat es in sich! Die Freien Medien kritisieren seit Wochen und Monaten diesen Teufelspakt, wie Michael Klonovsky ihn nannte, und haben dabei etliches offengelegt und herausgearbeitet. Nun aber geht ein großes Blatt der Leitmedien diesen Pakt frontal an und zerlegt ihn grandios.

Die Ausweitung des Menschenstroms nach Deutschland

Der UN-Migrationspakt (hier vollständig nachzulesen) spalte Deutschland wie schon die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin, so könnte man den Austs Artikel zusammenfassen. Doch die Folgen dieses Regelwerks würden noch viel gravierender sein als Merkels Entscheidung 2015, die Grenzen nicht zu schließen. Einige Länder – bis jetzt die USA, Österreich, Ungarn, Australien, Israel, Polen, Tschechien, Bulgarien und Estland –  werden nicht an Bord sein, wenn die Arche Noah der Vereinten Nationen in See steche, so Aust weiter, quasi als ultimative Rettungsmission für alle Migranten dieser Welt, die sich auf den Weg zu den wohlhabenden Staaten machten, ganz vorneweg dabei: nach Deutschland.

Wenn die Kanzlerin klug wäre, würde sie sich so schnell wie möglich aus der aktiven Politik zurückziehen, um die Folgen des Migrationspaktes nicht mehr in Amt und Würden miterleben zu müssen. Denn nach dem Strom der Asylbewerber dürfte es jetzt zu einem weiteren Strom kommen, dem der Migranten, die aus wirtschaftlichen Gründen kämen.

„Eine Situation wie die des Spätsommers 2015 kann, soll und darf sich nicht wiederholen“, zitiert Aust Merkel. „Wir haben diese Entscheidung aus humanitären Gründen gefällt“, hatte sie diese Entscheidung damals im Bundestag gerechtfertigt. „Diejenigen, die als Asylsuchende zu uns kommen oder als Kriegsflüchtlinge anerkannt werden, die brauchen unsere Hilfe, damit sie sich schnell integrieren können“, meinte sie, stellte aber auch klar:  „Diejenigen, die nicht vor politischer Verfolgung oder Krieg flüchten, sondern aus wirtschaftlicher Not zu uns kommen, werden nicht in Deutschland bleiben können.“

Die Botschaft damals lautete also: Hilfe ja, Massenmigration aus wirtschaftlichen Gründen nein. Doch das solle sich nun offenbar ändern. Der UN-Migrationspakt weitet de facto die Rechte von Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen auf all jene aus, die aus – nachvollziehbaren – wirtschaftlichen Gründen ihre Heimatländer verlassen und ihr Wohl in den reichen Regionen der Welt, vornehmlich in Europa suchten.

Nicht rechtlich, aber politischer verbindlich mit dem Ziel unbegrenzter Zuzug und gleiche Rechte für alle: Asylanten, Flüchtlinge, Migranten

Es handele sich zwar nicht um ein im völkerrechtlichen Sinne verbindliches Abkommen, sondern um Absichtserklärungen, Leitlinien, sogenannte Soft Laws. Diese jedoch, so macht Aust deutlich, werden von den mächtigen NGOs (Nichtregierungsorganisationen) als Maßstab für die Beurteilung von Regierungshandeln genutzt und dürften Stück für Stück in die entsprechenden Gerichtsverfahren zu Asyl und Abschiebung einsickern. Konsequenterweise habe schon jetzt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages unter Bezugnahme auf das Außenministerium wörtlich erklärt: „Die Bundesregierung strebt ein politisch, nicht jedoch rechtlich verbindliches Abkommen an.“ An dieser Formulierung, so möchte ich anfügen, wird deutlich, dass sehr wohl Verbindlichkeit angestrebt wird, wenn auch im ersten Schritt noch keine rechtliche.

Die Entstehungsgeschichte des Migrationspaktes zeige das überdeutlich, fährt Aust fort. So schrieben im April 2018 Mitarbeiter der Stiftung Wissenschaft und Politik über den Vorentwurf des Paktes, es sei „ein guter, aber noch kein hinreichender Schritt“; er sei zwar positiv zu bewerten, aber noch nicht ambitioniert genug und fuhren fort: „Weltweit steigt die Zahl von Flüchtlingen und Migranten, und beide Gruppen vermischen sich zunehmend.“ Viele Regierungen seien angesichts der „gemischten Wanderungen“ nicht fähig oder nicht willens, ihre Schutzverpflichtungen gegenüber Flüchtlingen zu erfüllen. „Abschottung und nationale Alleingänge nehmen zu – mit der Folge, dass der globale Flüchtlingsschutz erodiert.“ Dem solle nun offenbar mit dem Migrationspakt entgegengewirkt werden: Unbegrenzter Zuzug und gleiche Rechte für alle.

Ausnahme, die zum Dauerzustand wurde

Die Stiftung Wissenschaft und Politik sei nicht irgendeine Stiftung, macht Aust deutlich, sondern praktisch der Thinktank der Bundesregierung. Sie werde aus dem Haushalt der Kanzleramtes finanziert. Kern des UN-Migrationspakts, das werde immer deutlicher, sei die Regelung der unübersichtlichen Einwanderung von Asylbewerbern, Flüchtlingen aus Kriegsgebieten und anderen Migranten, dergestalt dass man illegale Migration legalisiert. Im Grunde das Gleiche, was Merkel schon 2015 praktizierte. Zunächst wurde von einer Ausnahmesituation gesprochen, die es notwendig gemacht hätte, Recht und Gesetz zu brechen. Doch diese Ausnahme sei zum Dauerzustand geworden, so dass in nur 16 Moanten mehr als eine Million „Flüchtlinge“ nach Deutschland geströmt waren.

Merkel habe damit praktisch den Artikel 16a des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt.
Das sogenannte „Selbsteintrittsrecht“ eines EU-Staates, als Ausnahmeregelung konzipiert, sei zur Regel geworden. Merkel erteilte der schon zuvor zugelassenen illegalen Masseneinwanderung im September 2015 den regierungsamtlichen Segen. Der international renommierte Bonner Völkerrechtler Matthias Herdegen formuliere das eleganter, aber im Ergebnis ähnlich: Die Bundesregierung habe diese Einschränkungen des Grundgesetzartikels 16a „und auch die Sicherung des europäischen Asylsystems in Deutschland, gewissermaßen gegen die eigenen Interessen handelnd, zerstört. Das europäische Asylsystem liegt in Trümmern. Ein neues System ist nicht absehbar.

Am 13. September 2015, so gibt Aust die historischen Abläufe wieder, untersagte Innenminister Thomas de Maizière nach kurzen Telefonaten mit der Kanzlerin dem Präsidenten der Bundespolizei, die Grenze nach Österreich zu kontrollieren und Asylbewerber, die aus einem sicheren Drittland kamen, dorthin zurückzuweisen. Auch als später Spitzenbeamte des Innenministeriums in einem sogenannten Non-Paper feststellten, dass es keine juristischen Hindernisse für eine Rückweisung gegeben habe, sei diese Politik nicht geändert worden, das Papier vielmehr geheim gehalten worden. Daraus wird deutlich, so möchte ich ergänzen, dass diese Flutung mit Immigranten aus Afrika und der arabisch-islamischen Welt im Grunde gewollt war. Der Grundgesetzartikel 16a sei weder vom Parlament geändert oder gestrichen noch von irgendeinem Gericht kassiert worden, resümiert Aust. Er verschwand gleichsam in der rechtsstaatlichen Versenkung.

Drei Jahre nach der Nacht der offenen Grenze habe Merkel erklärt, die Dublin-Verordnung, die eigentlich regele, dass Migranten in dem Land Asyl beantragen und dort bis zum Abschluss des Verfahrens bleiben sollen, in dem sie erstmals EU-Territorium erreicht haben, sei nicht funktionsfähig. Denn, so die Kanzlerin, „nach der Theorie dürfte nie ein Migrant oder ein Flüchtling in Deutschland ankommen“. Und ich ergänze. Ja genau!

Verträge missachtet

Tatsächlich sei Dublin nie eingehalten worden, stellt Aust völlig richtig fest, sodass die meisten Ankommenden weiterzogen, aber nicht in ihr europäisches Ankunftsland rücküberstellt wurden. Der gute rechtsstaatliche Brauch, sich wenigstens um die Einhaltung von Verträgen zu bemühen, bis sie geändert sind, sei abrupt beendet worden. Merkel habe sich einfach entschieden, die Missachtung der aus ihrer Sicht nicht funktionsfähigen Verträge zur offiziellen Politik zu erklären und widerlaufende Bestimmungen im deutschen Recht zu ignorieren. Der UN-Migrationspakt atme genau diesen Geist, und wie mit Aladins Wunderlampe verzaubert, würden illegal Zugereiste zu legalen Einwanderern mit vollem Zugriffsrecht auf die Leistungen des Sozialstaats. Der Lockruf des Geldes dürfte nachhaltige Folgen haben: auf die Zahl der Zuwanderer und damit auch auf die Stabilität des Sozialstaates.

Der UN-Migrationspakt gieße die Herbstformel von 2015 „Refugees Welcome“ in ein 32-seitiges Papier, das weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit seit gut eineinhalb Jahren ausgehandelt wurde. Schon am 19. September 2016 hatten die 193 Mitgliedsstaaten der UN in ihrer „New Yorker Erklärung“ beschlossen, bis Ende 2018 zwei neue Rahmenwerke zu erstellen, erläutert der Welt-Herausgeber. Das erste, ein „Globaler Pakt für Flüchtlinge“, sollte einer verbesserten Unterstützung für die Hauptaufnahmeländer von Menschen dienen, die nach den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz in einem anderen Land suchten. Teil davon sei ein „Resettlement“, eine Umsiedlung, nach der schon jetzt jährlich gut 10.000 Flüchtlinge nach Deutschland umgesiedelt werden. Im zweiten Pakt gehe es um Migranten, die vor allem aus wirtschaftlichen Gründen ihre Länder verlassen. Welche Rolle die Bundesregierung dabei spielte, gehe aus einem in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Dokument des Auswärtigen Amtes vom August 2018 hervor, veröffentlicht im Oktober.

In dem 144-seitigen Bericht mit der Überschrift „Flucht und Migration“ heiße es auf Seite 71: „Die Bundesregierung hat 2016 und 2017 ihre Zusammenarbeit mit den UN-Organisationen im Bereich Flucht und Migration weiter intensiviert. Zur Unterstützung von Flüchtlingen, Migranten und Binnenvertriebenen in Herkunfts-, Transit- und Zielländern hat die Bundesregierung substanziell die Arbeit der in diesem Bereich tätigen UN-Organisationen unterstützt.“ 

Und weiter in dem offiziellen Text: „Auf Basis der New Yorker UN-Erklärung vom 19. September 2016 treibt die Bundesregierung zudem die Prozesse zur Erarbeitung eines Globalen Paktes für Flüchtlinge (Global Compact on Refugees, GCR) und eines Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration (Global Compact on Migration, GCM) politisch, inhaltlich, personell und finanziell voran und unterstreicht dadurch ihre internationale Gestalterrolle im Bereich Flucht und Migration.“ Geradezu stolz werd auf die eigene Rolle dabei hingewiesen: „Deutschland hat die Ausgestaltung der beiden Pakte durch Textvorschläge aktiv mitgestaltet.“

Und dann werde in großer Offenheit gesagt, worauf es wirklich ankomme: „Beide Pakte sind als rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert.“ Das verweise alle Beteuerungen von Politikern, dass der Pakt nicht bindend sei, zumindest in den Bereich der Halbwahrheit. Dafür werde von den Befürwortern des Pakts immer betont, dass es angeblich darum gehe, die umfassenden Rechte, die Migranten heute schon in Deutschland genießen, zur globalen Regel zu machen, wohl in der vagen Hoffnung, dass auch andere Staaten die deutschen Standards einführen und damit den Migrationsdruck auf die Bundesrepublik mindern würden.

Mit Zuwanderung gegen Bevölkerungsrückgang

Dies, so Aust, sei aber ein klarer Fall von Wunschdenken. Die bisherigen Erfahrungen sprächen nicht gerade dafür – die nordeuropäischen Sozialstaaten Dänemark und Schweden machten beim „Refugees Welcome“ schon längst nicht mehr mit und schickten Migranten zurück, meist nach Deutschland. Woher der Wind wehte, wurde schon aus einer Studie deutlich, die von der Abteilung für Bevölkerungsfragen der UN im Jahr 2000 veröffentlicht wurde. Titel: „Bestandserhaltungsmigration: Eine Lösung für abnehmende und alternde Bevölkerungen?“ Im englischen Original heiße das „Replacement Migration“, was auch als Ersatz-Zuwanderung übersetzt werden könnte.

Die Bedeutung jedenfalls würde beschrieben als „Zuwanderung aus dem Ausland, die benötigt wird, um den Bevölkerungsrückgang, das Schrumpfen der Erwerbsbevölkerung sowie die allgemeine Überalterung der Bevölkerung auszugleichen“. Das würde dann am Beispiel verschiedener Länder durchgespielt. Für Deutschland berechnete man ein Szenario, welche Zuwanderung den Bevölkerungsrückgang ausgleichen könnte: Von 1995 bis 2050 sollte es eine Nettoimmigration von 25,2 Millionen Menschen sein, wobei die Gesamtzahl der in Deutschland Lebenden auf immerhin 92 Millionen hochgerechnet worden sei.

Es ginge hier also nicht um eine Planung etwa der deutschen Regierung, der Bürger oder der Parteien, wie der Bevölkerungsrückgang möglicherweise durch Einwanderung von Arbeits- oder Fachkräften ausgeglichen werden könnte, sondern um einen Plan der großen Weltbehörde – von oben herab sozusagen.

António Guterres

UN-Generalsekretär António Guterres würde auch jetzt nicht müde, die Vorteile einer globalen Völkerwanderung zu preisen. Der Migrationspakt sei eine „beispiellose Gelegenheit für die politisch Verantwortlichen, die schädlichen Mythen gegenüber Migranten anzugehen und eine gemeinsame Vision zu entwickeln, durch die Migration für all unsere Nationen funktionieren kann …“

Der Pakt sollte, daran könne es keine Zweifel geben, so Aust, auch der Volkserziehung dienen. Die dahinter stehende UN-Logik: „Migranten, denen legale Einreisemöglichkeiten verwehrt werden, greifen unweigerlich auf illegale Methoden zurück. Legale Einreise zu ermöglichen, ist der beste Weg, das Stigma der Illegalität und des Missbrauchs von Migranten zu beenden.“ Der Plan besteht also darin, die Grenzen legal zu öffnen, damit sie nicht illegal überschritten werden müssen – und zwar von jedermann, aus welchen Gründen und in welcher Zahl auch immer.

Wenn ich mir folgende Metapher erlauben darf: Stellen Sie sich vor, es kommt ständig zu Wohnungseinbrüchen, so dass die Polizeibehörden, Staatsanwälte und Gerichte gar nicht mehr hinterher kommen, das strafrechtlich zu verfolgen. Was tut man also? Man legalisiert einfach die Einbruchdiebstähle und verpflichtet alle Haushalte jeden Abend an jedes Fenster eine Leiter zu stellen, so dass jeder Einbrecher, auch ältere Menschen, Frauen und Kinder, mühelos einsteigen und ihre Wohnung gemütlich ausrauben können. Auch dürfen sie die Fenster nicht mehr ganz schließen und müssen den Einstieg so gestalten, dass sich niemand dabei verletzt. Falls aber doch, sind Sie verpflichtet, ihn so zu versorgen, als sei es ihr eigenes Kind. Doch zurück zu Stefan Aust.

Schon in einem Papier vom Dezember 2017 unter dem Titel „Migration zum Nutzen aller“ habe UN-Generalsekretär Guterres die Zahl internationaler Migranten auf gegenwärtig 258 Millionen geschätzt – all diese sollten nach seiner Auffassung Platz in anderen, vorwiegend wohl europäischen Ländern finden. Von solchen Zahlen sei in der jetzt vorliegenden Fassung nicht mehr die Rede, vermutlich um die abschreckende Wirkung der globalen Umsiedlungsplanung zu mindern. Der Begriff „Umsiedlung“ werde übrigens in einer Kurzinformation des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sogar genannt: „Resettlement (wörtlich: Umsiedlung) ist der Transfer von Flüchtlingen von einem Asylland in ein Drittland, das sich zu dauerhafter Aufnahme bereit erklärt hat.“

Doch wer ist dieser UN-Generalsekretär überhaupt? Dazu Aust: António Manuel de Oliveira Guterres kenne sein Thema. Er ist seit dem 1. Januar 2017 Generalsekretär der Vereinten Nationen, war von 1992 bis 2002 Generalsekretär der portugiesischen Partido Socialista (PS), von 1995 bis 2002 Premierminister Portugals und von 1999 bis 2002 Präsident der Sozialistischen Internationale. Danach amtierte er als Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen.

Unter Gleichgesinnten

Der Mann wisse offenbar genau, was er politisch anstrebt. Und in dem von Sozialdemokraten geführten Außenministerium der Bundesrepublik habe er erkennbar Gleichgesinnte gefunden. Doch nicht nur dort. Auf dem Posten des Ständigen Vertreters der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen sitzt seit 2017 der Diplomat und Spitzenbeamte Christoph Heusgen, der zuvor seit 2005 der außen- und sicherheitspolitische Berater der Bundeskanzlerin war. Wenige Wochen nachdem „Merkels Mann für heikle Missionen“ (FAZ) im November 2016 für das Amt in New York nominiert wurde, schickte er am 21. Dezember noch von seiner E-Mail-Adresse im Kanzleramt eine Nachricht an die mit ihm befreundete künftige Kabinettschefin von UN-Generalsekretär Guterres. Darin bat Heusgen um eine Stelle für seine Frau Ina bei den UN und hängte deren Lebenslauf an.

In der Mail, die der „Spiegel“ später enthüllte, hieß es: „Wenn man bedenkt, welchen Beitrag Deutschland zur UNO leistet, könnte es attraktiv für dich sein, jemanden in deinem Stab zu haben (auf der Gehaltsstufe P5, die, wie ich höre, für Ina passen würde), der beides hat: einen direkten Draht zum Kanzleramt und zum Büro des Außenministers (und zu Deutschlands künftigem Botschafter bei der UN, der die Ambition hat, 2019/2020 im Sicherheitsrat zu sitzen).“ Mit dem künftigen Botschafter habe Heusgen, ganz Diplomat, auf sich selbst hingewiesen. Am Ende bekam seine Frau tatsächlich die Stelle bei den UN in New York. Die Schwelle zwischen Vetternwirtschaft und Korruption scheine hier ähnlich nebulös zu verlaufen wie die zwischen Flüchtlingen und Migranten, bemerkt Aust süffisant. Nach Bekanntwerden der Familienaffäre Heusgen erklärte das Auswärtige Amt, die Anstellung von Frau Heusgen sei „im außenpolitischen Interesse der Bundesregierung“.

Genau drei Monate nach Verabschiedung der New Yorker Erklärung, am 19. Dezember 2016, habe beim deutschen UN-Botschafter Christoph Heusgen ein Empfang des Global Forum on Migration & Development (GFMD) stattgefunden. Den Vorsitz des neu gegründeten Forums hätten die beiden UN-Mitgliedstaaten Deutschland und Marokko übernommen. Die Organisation wollte eine Plattform bieten, auf der sich die Staaten über die „Zusammenhänge von Migration und Entwicklung“ austauschen können.

Die Konferenz, die wenige Monate später in Berlin stattfand, sei ziemlich hochkarätig besetzt gewesen: Die Eröffnungsrede habe der damalige Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) gehalten, für das Kanzleramt stand Merkels neuer außenpolitischer Chefberater Jan Hecker auf der Teilnehmerliste, ebenso wie Entwicklungshilfeminister Gerd Müller. „Wer illegale Migration eindämmen will, der muss legale Einwanderungsmöglichkeiten schaffen“, so Gabriel in seiner Rede (die Fenster müssen geöffnet bleiben und es müssen genügend Leitern aufgestellt sein, so dass jeder Einbrecher mühelos einsteigen kann).

Der Außenminister verlangte ein „radikales Umdenken in der Migrationspolitik“, die Regeln für diesen „globalen Gesellschaftsvertrag“ sollten „die Bedürfnisse zuallererst der Migranten, ihrer Heimatstaaten und der Zielstaaten miteinander vereinen“. Die Rangfolge blieb erhalten. Das Interesse der Bevölkerung, die möglicherweise gern gefragt würde, wen und wie viele Zuwanderer sie tragen und ertragen will, spielte in den Überlegungen der Bundesregierung dagegen ganz offensichtlich eine eher untergeordnete Rolle, wie vom UN-Generalsekretär in seinem Papier vom Dezember 2017 vorgegeben.

Vage Erwartung an Ausreiseländer

Zwar hätten die Staaten und ihre Bürger „berechtigte Gründe, sichere Grenzen zu verlangen und darüber zu entscheiden, wer ihr Hoheitsgebiet betreten und darin bleiben darf“. Dieses Recht komme aber sofort wieder unter die humanitären Räder, weil eine Politik, die Migration einschränken will, von Guterres zur „kontraproduktiven Politik“ erklärt werde, die „die Verwundbarkeit der Migranten“ erhöhe. Auf diese dialektische Weise werde auch in dem Pakt jeweils eine eher vage Erwartung an die Ausreiseländer mit einer konkreten Forderung und Verpflichtung an die Zielländer verbunden.

Der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ komme, wie das bei den Vereinten Nation üblich sei, ziemlich pathetisch daher. In der Präambel wird Bezug genommen auf die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, die Erklärung der Menschenrechte, die bürgerlichen und politischen Rechte usw. usf. Alles, wozu sich die Mitgliedsstaaten der UN verpflichtet hätten – und woran sich wohl nur die Minderheit dieser Staaten halte –, liege dem Pakt zugrunde. Wobei die Veränderung der Gesellschaftsstrukturen der Zielländer, mögliche kulturelle und religiöse Konflikte, unterschiedliche Prägung etwa hinsichtlich der Beziehung zwischen den Geschlechtern und der Familienstrukturen, mangelnde Bildung, unzureichende berufliche Qualifikation, hohe Belastung der Sozialsysteme und eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit fast vollständig ausgeblendet würden.

Dass viele ihre Pässe weggeworfen haben, um ihre Herkunft zu verschleiern oder eine Abschiebung mangels Ausweispapieren zu erschweren, finde im Migrationspakt zum Beispiel auch keinen Widerhall.

Medien sollen beeinflusst werden

Aus dem Pakt gehe auch hervor, wie die Autoren sich das alles „unter voller Achtung der Medienfreiheit“ vorstellen: „durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen“, durch „Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung“ und durch „Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern“. Es geht also um die Beeinflussung der Medien, so Aust. Und ich ergänze: Wer etwas gegen die Massenmigration schreibt oder berichtet, der ist schnell raus aus dem Spiel.

Wie so etwas – in einem eher milden Fall – aussehen könnte, beschreibt Stefan Aust wie folgt: Als das federführende Auswärtige Amt unter der Führung von Heiko Maas (SPD) kürzlich bei einer Anfrage des Berliner „Tagesspiegels“, der wissen wollte, welche Kompromisse das Amt in Bezug auf seine ursprünglichen Verhandlungspositionen eingegangen sei. Das Auswärtige Amt verweigerte die Antwort, und ein Sprecher erklärte, nähere Informationen dazu würden gegenüber Medienvertretern ausschließlich vertraulich und nur „im Hintergrund“ erfolgen.

Mit diesem Vorgehen, auf das sich das Auswärtige Amt regelmäßig zurückzieht, macht das Ministerium den Medien behördlich so bezeichnete „Verwendungsvorgaben“ für Informationen. Im Klartext heißt das: Informationen gebe es nur, wenn der Journalist im Sinne des Amtes schreibt. Es ist offenbar eine sehr eigene Form der Pressefreiheit, die hier unter „voller Achtung der Medienfreiheit“ behördlich reglementiert werden soll.

Der Pakt ist ganz an den Bedürfnissen Afrikas ausgerichtet und wird eine immense Sogwirkung entfachen

Fast alle Regelungen beschreiben überwiegend eine Bringschuld des Ziellandes, das den Migranten einen Status einräumen soll, der sich kaum von dem eines anerkannten Asylbewerbers oder eines Kriegsflüchtlings unterscheidet, so Aust weiter. Der Pakt erwecke in weiten Teilen den Eindruck, als sei Migration ein allgemeines Menschenrecht, er listet so viele Schutzregeln und Hilfsversprechen für reguläre und illegale Migranten auf, dass die Zielstaaten praktisch jeden Ankommenden rundum versorgen, schützen und unterhalten müssten.

Was sich dagegen in Grenzen halte, seien vor allem die Pflichten der Zuwanderer. Die Rechte der Bevölkerung eines Zielstaates spielten praktisch keine Rolle. Das auf Flüchtlinge bezogene „Refugees Welcome“ werde umgewandelt in ein globales „Migrants Welcome“. Dabei werde vollkommen unterschlagen, dass es zwischen den Ausreiseländern, den Transitländern und den Zielländern gewaltige Interessenunterschiede gebe. Der Pakt sei geprägt von den Bedürfnissen der Auswanderungsländer, vor allem in Afrika.

Somit kommt Stefan Aust zu dem Ergebnis: Die Sogwirkung des Papiers dürfte daher mindestens so groß sein wie die der Willkommenskultur im Herbst 2015 inklusive der Selfies mit Kanzlerin. Die wesentlichen Gründe für den Migrationsdruck dagegen würden völlig ausgeklammert: die Bevölkerungsentwicklung in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern, die Ausplünderung der eigenen Bevölkerung durch korrupte Regimes, die Machtkämpfe und von innen und außen verursachte Bürgerkriege zum Sturz autoritärer Regierungen und die Resultate derselben, die nur selten zu Besserungen führen.

Einladung an die Herkunftsstaaten

Ferner gehe der Pakt von einer Gleichrangigkeit der Sitten, Gebräuche, Rechtsformen, von Demokratieverständnis und kulturellen und gesellschaftlichen Verhaltensformen in den gastgebenden Ländern und denen der Migranten aus. Er unterschlage in seinem gut gemeinten Regelungswahn die Realität der gegenwärtigen Migration und ihrer Schattenseiten. Er sei eine Einladung an die Herkunftsstaaten, ihre internen Probleme wie Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot, Menschenrechte, Bevölkerungswachstum, Korruption, Devisenknappheit etc. durch den Export von Teilen ihrer Bevölkerung zu lösen. Eine Einladung an die Bevölkerung, sich auf die große Reise zu machen – und damit auch eine Aufforderung an die Schlepper und Menschenhändler, ihr Geschäftsmodell weiter auszubauen.

Für Stefan Aust, der hier wirklich ein brillante und schonungslose Analyse vorlegt besteht keine Frage: Der Pakt trage die Handschrift der mächtigen Flüchtlings- und Migrantenorganisationen in Brüssel und Genf, der Regierungen der Herkunftsstaaten sowie von Berufsdiplomaten, deren Verantwortung für die innere Sicherheit ihrer Länder sich in Grenzen halte.

Ausgerechnet Marokko

Als Gastgeber für die hochkarätig besetzte Verabschiedung des Pakts bot sich ausgerechnet Marokko an – eine erstklassige Wahl. Kaum ein anderes Land der Welt eigne sich vor allem aus deutscher und europäischer Sicht so perfekt als Präzedenzfall für fehlgeschlagene Migrationspolitik wie das Königreich an Atlantik und Mittelmeer. In Marokko habe sich die Bevölkerung seit 1956 verdreifacht. Selbst nach offiziellen Zahlen liegt die Jugendarbeitslosigkeit bei 18 Prozent. Und die realen Zahlen dürften eher doppelt so hoch sein. Islamistische Gruppen haben Zulauf. Das Königreich reagiert mit verstärkter Repression. Fast fünf Millionen Marokkaner haben ihr Land in den letzten Jahren verlassen, so Aust. Fast alle in Richtung Europa.

Nach einem im Oktober bekannt gewordenen geheimen Lagebericht des Bundesnachrichtendienstes nehme Marokko inzwischen eine Schlüsselposition bei der Schleusung von illegalen Migranten aus Afrika ein. Kriminelle Banden haben demnach den traditionellen Drogen- um den Menschenhandel erweitert. 6.000 Personen können von ihnen monatlich über drei Routen nach Spanien gebracht werden, schätzt der BND. Ein millionenschweres Geschäft.

Als es in der Silvesternacht 2015/16 in Köln am Hauptbahnhof und auf der Domplatte zu zahlreichen sexuellen Übergriffen auf Frauen durch Gruppen junger Männer gekommen sei, vornehmlich aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum, kamen die meisten der Täter aus Marokko.

Auswanderer stärken die heimische Wirtschaft

Gut 1,5 Millionen „Flüchtlinge“ seien seit Anfang 2015 bis heute ins Land gekommen, und jedes Jahr kommen gegenwärtig etwa 200.000 hinzu. Sicher, nur eine Minderheit von ihnen sei kriminell, allerdings sei diese Minderheit in bestimmten, die Öffentlichkeit verstörenden Deliktfeldern wie etwa bei Mord oder schweren Sexualstraftaten in den Polizeistatistiken um ein Vielfaches überproportional vertreten. All das wäre durchaus ein Anlass, über internationale Abmachungen zur Migrationsfrage nachzudenken.

Für manche Staaten seien ihre eigenen Bürger zudem ein durchaus profitables Exportmodell, tragen die Auswanderer doch durch ihre Überweisungen nach Hause einen beträchtlichen Teil zu den Deviseneinnahmen des Landes bei. So heißt es in einem Papier der Stiftung für Wissenschaft und Politik unter der Überschrift „Migrationsstratege Marokko – Abschotter Algerien“ über die „willkommene Emigration“: „Die Auswanderer entlasten den Arbeitsmarkt und alimentieren die Volkswirtschaften in ihrem Herkunftsland.“ Siehe dazu auch meine Ausführungen: Wie die Türken nach Deutschland kamen und anschließend die Deutsche Mark in die Türkei.

Auch die zögerliche Haltung der Regierungen bei der Rücknahme von Landsleuten werde eindringlich beschrieben: „Wer aus Europa abgeschoben wird, gilt… im Herkunftsland vornehmlich als wirtschaftliche und, sofern es sich um kriminelle und radikalisierte Rückkehrer handelt, auch als gesellschaftliche Hypothek.“ Ob die Verabschiedung des Migrationspaktes in Marokko das wesentlich ändern sollte, bleibt im Bereich des Wunschdenkens. Die Lage in den Ausreiseländern dürfte der Pakt nicht wesentlich verändern – die wirtschaftliche Interessenlage spricht dagegen.

Der Unterschied zwischen Verfolgen und Wirtschaftsmigranten soll systematisch verwischt werden

All diese Fakten würden im großen Migrationspakt verschwiegen, beschönigt oder höchstens am Rande gestreift. Stattdessen werde das hohe Loblied der Migration angestimmt: „Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können.“

Der Pakt rücke Flüchtlinge, die individuell verfolgt werden und Anspruch auf Asyl haben, Kriegsflüchtlinge, die „subsidiären Schutz“ genießen, und Wirtschaftsmigranten auf eine Stufe. Die Gleichstellung komme auf leisen Sohlen. In der Präambel heißt es: „Flüchtlinge und Migranten haben Anspruch auf dieselben allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die stets geachtet, geschützt und gewährleistet werden müssen.“ Es handele sich bei ihnen aber um „verschiedene Gruppen“, die separaten Rechtsrahmen unterliegen. Lediglich Flüchtlinge hätten ein Anrecht auf den spezifischen internationalen Schutz, den das internationale Flüchtlingsrecht vorsieht. Dann aber heiße es: „Der vorliegende globale Pakt bezieht sich auf Migranten und stellt einen Kooperationsrahmen zur Migration in allen ihren Dimensionen dar“.

Im Folgenden werde der Unterschied zwischen Verfolgten und Wirtschaftsmigranten systematisch verwischt. Im Prinzip hätten danach alle dieselben Rechte, was in dem Papier gründlich verklärt werde: „Dieser globale Pakt stellt einen Meilenstein in der Geschichte des globalen Dialogs und der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Migration dar.“ Vorsichtshalber heiße es unter Punkt 7 der Präambel: „Dieser globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar, der auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben.“

Der linksradikale Traum: „Kein Mensch ist illegal“

Diese Passage werde von den Verteidigern des Pakts immer wieder angeführt: Er sei ja rechtlich nicht bindend. Und tatsächlich heißt es in einem weiteren Punkt (15c): „Der globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie das Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsgebietes in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln.“ Es wird ihnen sogar das Recht eingeräumt, innerhalb ihres Hoheitsbereichs zwischen „regulärem und irregulärem Migrantenstatus“ zu unterscheiden. Auch die Rechtsstaatlichkeit werde ausdrücklich anerkannt. Damit aber auch genug der Souveränität einzelner Staaten. Die Realität in Deutschland sehe ohnehin anders aus. Das Grenzregime habe die Bundesrepublik spätestens im September 2015 praktisch aufgegeben.

Die Grenzen zu den europäischen Anrainerstaaten seien aufgrund des Schengener Abkommens offen. Sie werden auch nur im Ausnahmefall von der Bundespolizei, dem früheren Bundesgrenzschutz, überwacht und kontrolliert. Der Grundgesetzartikel 16a wurde de facto außer Kraft gesetzt – und damit auch die entsprechende Verpflichtung der Polizei zum Eingreifen. Seitdem würden bei einem festgestellten und – laut Gesetzeslage – illegalen Grenzübertritt die persönlichen Daten genommen, und es werde pro forma ein Verfahren wegen illegalen Grenzübertritts eröffnet. Das aber laufe immer ins Leere und werde am Ende eingestellt. Diesem allgemeinen Chaos soll der Migrationspakt offenbar einen neuen Anstrich verpassen – und der laute so wie der alte Slogan der anarchistischen Linken: Kein Mensch ist illegal.

Ein beispielloses Einwanderungsprogramm ohne Grenzen

Nach dem Pakt sei prinzipiell jeder Mensch auf der Welt ein potenzieller Migrant, der selbst entscheiden kann, ob er sein Land verlassen und sich in einem anderen Staat niederlassen will; unabhängig von seiner Motivation, seinem Alter, seiner Bildung, seinem Glauben, seinem Familienstand, seiner Absicht zu arbeiten oder vor allem Sozialleistungen zu beziehen, unabhängig davon, ob er in seinem Heimatland Straftaten begangen hat oder ob er sich in seinem Zielland einer kriminellen Gruppe anschließen will. Die Interessenlage des Ziellandes spiele kaum eine Rolle, auch nicht die Gesamtzahl der Zuwanderer oder der Einreisenden aus bestimmten Regionen oder der Stand der Integration, die Möglichkeiten für Berufsausbildung oder Beschäftigung oder die Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Umfanges an Sozialleistungen oder Wohnraum. Es sei ein beispielloses Einwanderungsprogramm ohne Grenzen, eine Einladung an alle.

Damit werde auch der Paragraf 1, Absatz 1 des gegenwärtig geltenden deutschen Aufenthaltsgesetzes kurzerhand ausgehebelt. Darin heißt es: „Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.“ Geht es nach dem Plan, dann wird nicht mehr gesteuert oder begrenzt, sondern akzeptiert und verwaltet. Auch die heiß diskutierte Obergrenze für Zuwanderer, die im Koalitionsvertrag der GroKo nur noch als Schätzgröße von 200.000 pro Jahr auftauchte, sei damit hinfällig.

Der UN-Migrationspakt bettet alle ein in ein Wunschprogramm für die heile Welt der Wanderer. Und das ohne irgendeine Gesetzesänderung, ohne Verabschiedung einer Verfassungsänderung durch die vorgeschriebene Stimmenmehrheit im Bundestag, ohne Ratifizierung durch den Bundesrat, ohne die Gefahr, das Bundesverfassungsgericht könnte ein neues Gesetz für verfassungswidrig erklären.

Die Kanzlerin macht das Tor auf – sperrangelweit

So sieht ein „rechtlich nicht bindendes“, aber „politisch verpflichtend“ konzipiertes Abkommen aus. Es seien vor allem die Zielstaaten der Migration, die sich in dem UN-Pakt auf 32 Seiten 87-mal „verpflichten“ oder eine „Verpflichtung“ eingehen. Und das soll auch kontrolliert werden. Alle zwei Jahre soll der UN-Generalsekretär der Generalversammlung Bericht erstatten, alle vier Jahre sollen auf globaler Ebene Erörterungen stattfinden, um unter Beteiligung „aller relevanten Interessenträger“ die Umsetzung des globalen Pakts zu überprüfen. Es müssen nur alle mitmachen – vor allem die Zielstaaten mit offenen Grenzen und offenen Armen.

Und Deutschland soll ganz vorn dabei sein, wenn es nach der Bundeskanzlerin gehe. Denn der Pakt sei „in nationalem Interesse“, erklärte Angela Merkel am 22. November vor dem Bundestag. Deutschland befinde sich damit in einer „Win-win-Situation“. Dieselbe Kanzlerin, so macht Stefan Aust deutlich, die noch 2015 erklärt hatte, Migranten, die „aus wirtschaftlicher Not zu uns kommen, können nicht bleiben“, mache nun auch für diese das Tor auf – sperrangelweit.

*

Hier können Sie den nur gekürzt wiedergegeben Originalartikel von Stefan Aust und Helmar Büchel „Der Migrationspakt – eine Einladung an alle?“ nachlesen, allerdings nur als Abonnent von Welt+.

**

Titelbild: YouTube-Screenshot

***

Aktive Unterstützung: Jürgen Fritz Blog ist vollkommen unabhängig und kostenfrei (keine Bezahlschranke). Es kostet allerdings Geld, Zeit und viel Arbeit, Artikel auf diesem Niveau regelmäßig und dauerhaft anbieten zu können. Wenn Sie meine Arbeit entsprechend würdigen wollen, so können Sie dies tun per klassischer Überweisung auf:

Jürgen Fritz, IBAN: DE44 5001 0060 0170 9226 04, BIC: PBNKDEFF, Verwendungszweck: Jürgen Fritz Blog. Oder über PayPal  5 EUR – 10 EUR – 20 EUR – 30 EUR – 50 EUR – 100 EUR