Von Jürgen Fritz, Do. 29. Aug 2019, Titelbild: YouTube-Screenshot
Am Dienstagnachmittag lieferten sich in Berlin-Neukölln mindestens 40 bis 50 Personen eine Massenschlägerei, bei der unter anderem herausgerissene Straßenschilder, Messer und eine Machete im Spiel waren. Es kam zu mehreren Verletzten. Die Polizei musste über Stunden einen Großeinsatz mit 60 Einsatzkräften fahren.
Massenschlägerei mit 40 bis 50 Syrern und Libanesen – Messer und Machete beschlagnahmt
Das Ganze soll wie folgt begonnen haben: Am Dienstagnachmittag sei zunächst auf der Weserstraße ein Auto angegriffen worden, in welchem zwei Männer unterwegs waren, wie eine Polizeisprecherin am Mittwoch mitteilte. Zunächst wurde der Wagen angegriffen und beschädigt. Als dann die beiden Insassen, ein 22- und ein 36-Jähriger, ausstiegen, sei die Situation eskaliert. Es kam zu einer Schlägerei, an der dann schließlich 40 bis 50 Personen beteiligt gewesen seien. Diese haben Verkehrsschilder aus der Verankerung gerissen, mit denen sie aufeinander losgingen. Auch Reizgas sei von den Beteiligten eingesetzt worden.
Zeugen alarmierten die Polizei. Als Sicherheitskräfte eintrafen, habe sich die Lage beruhigt. Der 22-Jährige wurde an Kopf, Arm und Rumpf verletzt, der 36-Jährige an Kopf und Bein. Ein 13-jähriger Junge erlitt ebenfalls Kopfverletzungen, ein 28-Jähriger Reizungen an den Augen. Die Männer und der Junge wurden ambulant behandelt.
Auf den Videos unten sind einige Szenen der Massenschlägerei zu sehen. Zwei Beteiligte reißen Verkehrsschilder aus den Verankerungen und schlagen damit auf ihre Kontrahenten ein. Mindestens ein Mann hat deutlich sichtbar eine Machete in der Hand.
Bei der gewaltsamen Auseinandersetzung sollen Syrer und Libanesen aneinander geraten sein. Zumindest unter den Schaulustigen sollen Männer aus dem Umfeld von Großclans gesichtet worden sein.
Am Einsatzort wurden später neben Messern auch die Machete beschlagnahmt. Es wurden Strafanzeigen wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigungen an Autos aufgenommen.
Vor zwei Wochen: Messerstich in den Rücken
Die genauen Hintergründe, wie es zu dem Gewaltexzess kam, sind noch unklar. Am Tag zuvor, also am Montag dieser Woche, war es an gleicher Stelle zum wiederholten Mal zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung gekommen. Beteiligt waren laut Polizei zehn bis 15 Personen. Bei dieser Schlägerei erlitt ein 22-Jähriger eine Stichverletzung, ein 24-Jähriger eine Schnittwunde. Beide Verletzte mussten in Kliniken eingeliefert werden. Auch bei dem Einsatz am Montag blieben die Hintergründe zunächst unklar.
Und vor knapp zwei Wochen war die Fuldastraße schon einmal zum Schauplatz eines polizeilichen Großeinsatzes geworden. Dutzende Personen des polizeibekannten Al-Zein-Clan waren mit anderen aneinandergeraten. Laut Berliner Morgenpost soll es bei dem Streit um Gewinne an Glücksspielautomaten gegangen sein, die nicht ausbezahlt worden sein sollen. Im Laufe der Auseinandersetzung sei dann von einer Streitpartei der bekannte Remmo-Clan hinzugezogen worden.
Bei dem Streit wurde ein 40-jähriger Mann aus dem Umfeld des Al-Zein-Clan durch einen Messerstich in den Rücken schwer verletzt und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Schwer bewaffnete Polizisten sperrten damals die Straße ab. Die Lage sei für die Beamten sehr unübersichtlich gewesen.
Clan-Revierkämpfe und Paralleljustiz
Es gibt Vermutungen, dass es sich um Revierkämpfe rivalisierender Clans handeln könnte und es ist zu befürchten, dass diese eskalieren könnten. Das Gebiet, in dem die der Al-Zein-Clan angegriffen wurde, gilt als sein Stammsitz. Der Remmo-Clan (auch: Rammo-Clan) hat sein Revier eigentlich ein paar Straßen weiter. Szenekenner meinen, dass Friedensrichter aktiv seien, die versuchen würden, den Streit zwischen den Clans zu schlichten.
Während die Berliner Justizverwaltung die ganze Problematik der Paralleljustiz herunter zu spielen versucht, könnte die Wirklichkeit aber längst völlig anders aussehen. Auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Abgeordneten Tom Schreiber teilte die Verwaltung Anfang des Jahres mit, es würde in Berlin nur wenige Friedensrichter geben. Das Phänomen „Paralleljustiz“ spiele angeblich nur eine untergeordnete Rolle. Zugleich gestand man ein, eigentlich kaum wirkliche detaillierte Erkenntnisse zu besitzen. Szenekenner sehen das dagegen teilweise völlig anders. Vieles spricht wohl dafür, dass sich längst eine Paralleljustiz mitten in Deutschland gebildet und verfestigt hat. Man nimmt die Dinge selbst in die Hand und regelt sie unter sich nach uralten Bräuchen.
Was sind das für arabische Clans?
Der Remmo-Clan oder auch: Rammo-Clan ist eine arabische Großfamilie mit über 500 Angehörigen. Teile davon, die vor allem in Berlin ansässig sind, werden der Clan-Kriminalität zugerechnet. Behörden bringen diesen Teil des Clans mit Delikten wie schweren Gewalt- bzw. Körperverletzungsdelikten, Schutzgelderpressung, Raub, Drogengeschäften, Hehlerei, Diebstahl, illegalen Waffenbesitzes und Mord in Verbindung. Neun Familienmitglieder gelten bereits als Intensivtäter. Dieser Clan soll auch Verbindungen zu Gangsta-Rappern wie Massiv und Bushido pflegen.
Die zur Volksgruppe der Mhallami (arabischsprachige Volksgruppe in der Türkei und im Libanon) zählende Großfamilie Remmo stammt ursprünglich aus dem Gebiet der Provinz Mardin im Südosten der heutigen Türkei (Südostanatolien; damals Osmanisches Reich), nahe der Grenze zu Syrien. Von dort wanderten die Remmos zunächst in den Libanon aus (viele von ihnen wurden nach dem Ende des Ersten Weltkriegs vertrieben), wo sie jedoch nur als Staatenlose geduldet waren und am untersten Rand der Gesellschaft lebten. Während des libanesischen Bürgerkrieges immigrierte die Familie in den 1980er-Jahren schließlich nach Deutschland und fühlt sich hier sichtlich wohl, hat hier quasi ihr El-Dorado gefunden.
Der Al-Zein-Clan ist eine ebenfalls aus Südostanatolien stammende, über den Libanon nach Europa gezogene Großfamilie, der Mhallami. Auch einige Mitglieder dieser Großfamilie sind in Deutschland als Intensivtäter durch organisierte Kriminalität beziehungsweise Bandenkriminalität auffällig geworden. Mehrfach liegen Verurteilungen vor allem wegen Drogen- und illegalen Medikamentenhandels vor sowie wegen schwerer Gewalt- bzw. Körperverletzungsdelikte, gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr, Betrugsdelikten, wegen Raubs, Ladendiebstahls und Hausfriedensbruchs, wegen Leistungsmissbrauchs, illegalen Waffenbesitzes und auch Tötungsdelikten. In Interviews geben Mitglieder des Clans auch das Betreiben von Schutzgelderpressung und Geldwäsche zu.
Der Clanchef Mahmoud Al-Zein reiste 1982 als Asylbewerber mit libanesischem Pass nach Deutschland ein. Nachdem sein Asylantrag im Jahr 1986 abgelehnt wurde, war er als Staatenloser in Deutschland nicht mehr abschiebbar, da seine Staatszugehörigkeit wegen nicht mehr vorhandener Ausweisdokumente nicht zugeordnet werden konnte. Mahmoud Al-Zein war bereits 1998 wegen Drogenhandels, Körperverletzung und räuberischen Diebstahls vorbestraft und wurde 2003 erneut als Drogenhändler verurteilt. Bereits zu dieser Zeit bezeichneten ihn Medienberichte als Clanchef. 2003 wurde Mahmoud Al-Zein zu einer Staatsaffäre zwischen dem damaligen türkischen Innenminister Aksu und dem damaligen deutschen Innenminister Otto Schily, da die türkische Seite eine Abschiebung seiner Person in die Türkei verweigerte. Den wollen also offensichtlich auch die Türken nicht haben.
„Die akzeptieren Rechtsstaat und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung nicht, bei ihnen gilt das Recht des Stärkeren“
Kriminalhauptkommissar Michael Böhl vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BdK) beschreibt diese arabischen Clans wie folgt:
„Wird die Ehre befleckt, geht es ganz schnell bis hin zum Schusswaffengebrauch in der Öffentlichkeit. Da gibt es wiederum die ‚Friedensrichter‘, die das wieder geraderücken. Die Clans akzeptieren unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat nicht. Bei ihnen gilt das Recht des Stärkeren.“
Einfach abgeschoben werden könnten die Straftäter jedoch nicht, weil viele mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft hätten. „Und die, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben und staatenlos sind, nimmt uns auch keiner ab“, so der Kriminalhauptkommissar.
Videoaufnahmen aus Neukölln
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