Baerbock meldet während Hochwasserkatastrophe still und leise mehrere Ehrenämter nach

Von Jürgen Fritz, Sa. 17. Jul 2021, Titelbild: WELT-Screenshot

Schon wieder Ärger um Baerbock. Bundestagsabgeordnete sind verpflichtet, ehrenamtliche Tätigkeiten innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme zu melden. Die Kanzlerkandidatin der Grünen hat am Donnerstag, am Tag der Hochwasserkatastrophe, still und leise gleich drei weitere ehrenamtliche Funktionen offengelegt, die schon sehr viel länger zurückliegen, teilweise viele Jahre.

Baerbock meldet still und leise drei ehrenamtliche Tätigkeiten um Monate, teilweise mehrere Jahre verspätet nach

Abgeordnetenwatch.de berichtete gestern Nachmittag als erstes darüber. Abgeordnetenwatch schreibt (Hervorhebungen durch JFB):

»Auf der Bundestagsseite von Annalena Baerbock wurden gestern drei neue ehrenamtliche Tätigkeiten veröffentlicht. Abgeordnete müssen neue Nebentätigkeiten innerhalb von drei Monaten beim Bundestag melden. Bei Baerbock liegt die Aufnahme der Tätigkeiten sehr viel länger zurück.

Dem parlamentarischen Beirat beim Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) gehört Baerbock nach Auskunft einer Verbandssprecherin „seit der 18. Legislaturperiode“ (2013-2017) an.

In diesem Gremium tauscht sich der Lobbyverband nach eigenen Angaben mit Politiker:innen verschiedener Parteien zu energiepolit. Fragen aus + „fördert den Meinungsbildungsprozess zugunsten Erneuerbarer Energien“. Cheflobbyistin des BEE ist die ehem. Grünen-Chefin Simone Peter.

Beim European Council on Foreign Relations wird Baerbock seit mind. 9/2020 als „Council“-Mitglied auf der Internetseite geführt. Die Beiratsmitglieder des Think-Tanks liefern durch „Ratschläge und Feedback zur Politikgestaltung und unterstützen die Aktivitäten des ECFR“.

Dem Gremium gehören u.a. aktive und ehemalige Politiker:innen und Lobbyisten wie Eckart von Klaeden (Daimler) an.

Die Beiratstätigkeit bei der Heinrich-Böll-Stiftung hatte Baerbock bis 2018 ausgeübt.“

Soweit Abgeordnetenwatch.

Baerbock-Sprecherin gibt die teilweise jahrelange Verspätung zu

Besonders brisant: Die grünennahe Heinrich-Böll-Stiftung war just jene, die Baerbock drei bis vier Jahre lang mit fast 41.000 Euro über ein Promotions-Stipendium finanzierte, eine Promotion, welche die Grünen-Politikerin niemals abschloss, sondern 2015 (wie schon ihr Politikwissenschaftsstudium in Hamburg 2004 nach vier Jahren) abbrach und das, obschon sie Ende 2013 angegeben hatte, ihre Promotion sei bereits „in den letzten Zügen“. Die knapp 41.000 Euro musste sie gleichwohl nicht an die Heinrich-Böll-Stiftung zurückzahlen. Dabei kam das Geld wohl zum Großteil aus öffentlichen Geldern, wurde als von den Steuerzahlern aufgebracht.

Nun meldete Baerbock, also während der Hochwasserkatastrophe am Donnerstag drei neue ehrenamtliche Funktionen teilweise mit mehreren Monaten, teilweise mit mehrere Jahren Verspätung nach. Das bestätigte eine Sprecherin der Grünen-Bundesvorsitzenden. „Im Rahmen der im Juni vorgenommenen Aktualisierungen am Lebenslauf“ habe Baerbocks Büro dem Bundestag „aktive und beendete Mitgliedschaften“ nachgemeldet, teilte die Sprecherin mit. Die drei Ehrenämter seien Teil dieser Nachmeldungen gewesen. Diese Nebentätigkeiten seien „nun auch auf den Seiten des Bundestages veröffentlicht worden“. Die Sprecherin gab auch zu, dass die Aufnahme der Ehrenämter teils mehrere Jahre zurückliege und dass die Tätigkeiten früher hätten gemeldet werden müssen (innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit).

Abgeordnetenwatch Nebentätigkeiten nachgemeldet

Twitter-Screenshot

Sonderzahlen (Corona-Bonus) ebenfalls zu spät gemeldet und Lebenslauf x-fach frisiert

Zuvor hatte Annalena Baerbock auch die von ihrer Partei erhaltene Sonderzahlungen – ein Corona-Bonus, den Baerbock sich selbst gewährte (etwas Vergleichbares gab es in keiner einzigen anderen Partei) – zu spät an den Bundestag gemeldet.

Außerdem war die grüne Kanzlerkandidatin x-fach mit Falschangaben und irreführenden Behauptungen in ihrem Lebenslauf aufgefallen, den sie immer wieder korrigieren musste und stets nur genau das zugab, was ihr bereits nachgewiesen worden war.

Lebenslauf

Plagiatsprüfer Dr. Stefan Weber

Plagiatsvorwürfe bei ihrem Buch: Urheberrechtsverletzungen und Irreführung der Leser

Auch bezüglich ihres Buches wurde Baerbock mit Plagiatsvorwürfen überzogen. Offenbar hatte die Grünen-Politikerin umfangreich bei anderen abgeschrieben, ohne dies anzugeben. Der ZDF-Rechtsexperte Felix W. Zimmermann, der Baerbock anfangs noch in Schutz genommen hatte, schrieb dann:

»Annalena Baerbock hat in ihrem Buch „Jetzt – Wie wir unser Land erneuern“ Textstellen anderer Autor*innen wörtlich übernommen. Wie dies moralisch, ethisch und politisch einzustufen ist, wird kontrovers diskutiert. Juristisch von Interesse ist die Frage, ob die Textübernahmen rechtmäßig sind. Dies ist auch die Hauptverteidigung von Annalena Baerbock und der Grünen, die einen Rechtsverstoß abstreiten. (…)

Im Falle von Frau Baerbock wurden am 29. Juni vom Medienwissenschaftler Dr. Stefan Weber sechs Plagiatsvorwürfe publiziert. Dabei handelte es sich vor allem um übernommene Textstellen, in denen es um historische oder wirtschaftliche Fakten oder die Wiedergabe von Drittäußerungen ging. (…) Insoweit mag eine Textübernahme moralisch diskussionswürdig sein, eine Urheberrechtsverletzung liegt jedoch hierin nicht. So hatte es der Autor dieses Beitrags auch in einer ersten spontanen Beurteilung gesehen. (…)

Doch es blieb nicht bei diesen Funden. Weber hat inzwischen über ein Dutzend weitere Plagiatsvorwürfe … veröffentlicht. Soweit dort Textübernahmen feststellbar sind, betreffen diese nicht mehr nur banale Formulierungen und Faktensammlungen, sondern teilweise auch kreative und originelle Textstellen, denen teilweise durchaus urheberrechtlichen Schutz zukommen dürfte. Eine Urheberrechtsverletzung dürfte daher vorliegen. (…) 

Unabhängig von der juristischen Bewertung sieht Rechtswissenschaftler Prof. Volker Riebel die neuen Funde auch in Sachen Redlichkeit als deutlich problematischer an. Da es nicht mehr nur um Übernahme von faktenbasierenden Formulierungen, sondern auch um gedankenbasierender Formulierungen gehe, sei eine „Irreführung der Leser“ nun greifbar.«

Trotz alledem wollen Die Grünen nach wie vor an Baerbock sowohl als Bundesvorsitzende als auch als Kanzlerkandidatin festhalten und weigern sich, Baerbock auszutauschen oder die Kandidatur völlig zurückzuziehen.

*

Aktive Unterstützung: Jürgen Fritz Blog (JFB) ist vollkommen unabhängig und kostenfrei (keine Bezahlschranke). Es kostet allerdings Geld, Zeit und viel Arbeit, Artikel auf diesem Niveau regelmäßig und dauerhaft anbieten zu können. Wenn Sie meine Arbeit entsprechend würdigen wollen, so können Sie dies tun per klassischer Überweisung auf:

Jürgen Fritz, IBAN: DE44 5001 0060 0170 9226 04, BIC: PBNKDEFF, Verwendungszweck: JFB und ggf. welcher Artikel Sie besonders überzeugte. Oder über PayPal – 3 EUR – 5 EUR – 10 EUR – 20 EUR – 50 EUR – 100 EUR