Die christlichen Kirchen und die Nazis

Von Jürgen Fritz, Di. 16. Jul 2019

„Ihr Knechte, seid untertan mit aller Furcht den Herren, nicht allein den gütigen und gelinden, sondern auch den wunderlichen“, heißt es im Neuen Testament (1. Petrusbrief 2,18). Und im Römerbrief 13,1 steht geschrieben: „Jedermann sei Untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet. Wer sich nur der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt Gottes Ordnung; die aber widerstreben, werden über sich ein Urteil empfangen.“ Wenn jede Obrigkeit von dem einen und einzigen Gott verordnet ist, so dann natürlich auch das Hitler-Regime. Wie verhielten sich also die christlichen Kirchen unter der NS-Herrschaft?

Was machten die Katholiken?

Die katholische Kirche verurteilte zunächst die Ideologie des Nationalsozialismus scharf, untersagte sogar ihren Gläubigen die NSDAP-Mitgliedschaft. Nachdem aber Hitler zum Reichskanzler ernannt worden war und der katholischen Kirche zusagte, ihre Rechte unangetastet zu lassen, schloss der Vatikan im Juli 1933, also kein halbes Jahr nachdem Hitler Regierungschef war, plötzlich ein Konkordat mit der neuen NS-Regierung, einen Pakt mit dem Teufel.

In diesem Staatsvertrag wurden seitens der Nazis die Rechte der katholischen Kirche zugesichert. Im Gegenzug verbot der Vatikan nun jede parteipolitische Betätigung. Es durfte also nichts mehr Negatives über die NSDAP gesagt werden. Man war nun neutral und hatte nach außen nichts mehr gegen die Nazis.

Der im Juli 1933 gemeinsam geschlossene Staatsvertrag

Im Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich hieß es (Hervorhebungen durch JFB):

„Seine Heiligkeit Papst Pius XI. und der Deutsche Reichspräsident, von dem gemeinsamen Wunsche geleitet, die zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern, gewillt, das Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich des Deutschen Reiches in einer beide Teile befriedigenden Weise dauernd zu regeln, haben beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen …

Artikel 1: Das Deutsche Reich gewährleistet die Freiheit des Bekenntnisses und der öffentlichen Ausübung der katholischen Religion(…)

Artikel 3: Um die guten Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich zu pflegen, wird wie bisher ein apostolischer Nuntius in der Hauptstadt des Reiches und ein Botschafter des Deutschen Reiches beim Heiligen Stuhl residieren.

Artikel 5: In Ausübung ihrer geistlichen Tätigkeit genießen die Geistlichen in gleicher Weise wie die Staatsbeamten den Schutz des Staates. (…)

Artikel 8: Das Amtseinkommen der Geistlichen ist in gleichem Maße von der Zwangsvollstreckung befreit wie die Amtsbezüge der Reichs- und Staatsbeamten. (…)

Artikel 16: Bevor die Bischöfe von ihrer Diözese Besitz ergreifen, leisten sie in die Hand des Reichsstatthalters … bzw. des Reichspräsidenten einen Treueid nach folgender Formel: »Vor Gott und auf die heiligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, dem Deutschen Reich und dem Lande… Treue. Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen. In der pflichtmäßigen Sorge um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte.«

Artikel 21: Der katholische Religionsunterricht in den Volksschulen, Berufsschulen, Mittelschulen und höheren Lehranstalten ist ordentliches Lehrfach und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der katholischen Kirche erteilt. Im Religionsunterricht wird die Erziehung zu vaterländischem, staatsbürgerlichem und sozialem Pflichtbewußtsein aus dem Geiste des christlichen Glaubens des Sittengesetzes mit besonderem Nachdruck gepflegt werden… 

Aus dem Schlußprotokoll 

Zu Artikel 13: Es besteht Einverständnis darüber, daß das Recht der Kirche, Steuern zu erheben, gewährleistet bleibt.

Zu Artikel 17: Soweit staatliche Gebäude oder Grundstücke Zwecken der Kirche gewidmet sind, bleiben sie diesen, unter Wahrung etwa bestehender Verträge, nach wie vor überlassen.

Erst als Hitler seine Zusicherungen nicht einhält, entdeckt der Vatikan, dass die NS-Ideologie mit der Lehre der katholischen Kirche unvereinbar sei

Außenpolitisch half Hitler das Konkordat mit dem Vatikan enorm, brachte es doch die erste wichtige internationale Anerkennung. Nun war er abgesegnet vom Oberhaupt der katholischen Kirche und dem Staatsoberhaupt des Vatikanstaates. Dieser hatte ihn diplomatisch hoffähig gemacht. Der Widerstand gegen Hitler kam nun in der katholischen Kirche weitgehend zum Erliegen, der Oberkatholik hatte ihn ja bestätigt und anerkannt, wollte die „freundschaftlichen Beziehungen“ noch vertiefen.

Als sich dann aber abzeichnete, dass sich Hitler an seine im Staatsvertrag gemachten Zusicherungen nicht hielt – Hitler hielt sich niemals an Abmachungen, machte diese immer nur aus rein strategischen Gründen – und seinen Kampf gegen die Kirchen fortsetzte, schwenkten die katholischen Bischöfe nach 1936 wieder um. Zunächst hatte man unzählige Beschwerdebriefe an das Deutsche Reich geschrieben, weil ja auch deutsche Katholiken verfolgt wurden. Genau diese hatte man doch aber zu schützen erhofft.

Papst Pius XI. verurteilte nun die permanenten Vertragsbrüche der Nationalsozialisten und sah 1937 die NS-Ideologie plötzlich als mit der katholischen Glaubenslehre unvereinbar, dies aber erst jetzt, da diese Ideologie für die katholische Kirche und ihre Schäflein selbst von Nachteil wurde.

Was machten die evangelischen Landeskirchen, wie verhielten sie sich zur NS-Diktatur und zur NS-Ideologie?

Innerhalb der evangelischen Landeskirchen hatte sich schon vor der Machtübertragung an Hitler, also vor 1933, eine nationalsozialistisch geprägte Gruppierung herausgebildet, die sich „Deutsche Christen“ nannte. Diese gewannen schon bei den Kirchenwahlen im November 1932, also zwei Monate bevor Hitler zum Reichskanzler ernannt wurde, in Preußen mit einem nationalsozialistischen Programm ein Drittel der Sitze in den Kirchengemeinden (Zum Vergleich: Die NSDAP kam bei den Reichstagswahlen im November 1932 auf 33,1 Prozent). Etwa 20 Prozent der evangelischen Pfarrer und weit mehr der Gemeindemitglieder zählten sich zu den NS-nahen „Deutschen Christen“.

Bei den Kirchenwahlen im Juli 1933 gewannen die Deutschen Christen dann sogar etwa 70 Prozent der Stimmen. Im September 1933 setzten sie den sogenannten „Arier-Paragraphen“ durch. Nur derjenige könne Pfarrer sein, der arische Abstammung habe und rückhaltlos für den nationalen Staat und die deutsche evangelische Kirche eintrete. Auch durften evangelische Pfarrer nicht mit „nichtarischen“ Frauen verheiratet sein. Nur einzelne, wie Martin Niemöller und Dietrich Bonhoeffer, wandten sich gegen den Arier-Paragraphen, den sie als mit der Kirche für unvereinbar erklärten.

In der Judenfrage blieben die evangelischen Christen und Theologen gespalten und unentschieden. Dazu muss man wissen, dass Martin Luther, der Initiator der Reformation, einer der schlimmsten Judenhasser war. Erst als im Frühjahr 1934 die „Deutschen Christen“ zusammen mit dem von Hitler neu ernannten Reichsbischof Müller die Landeskirchen zu beseitigen und das Programm der „Deutschen Christen“ durchzusetzen suchten, als es mithin an die eigene Haut ging, entwickelte sich innerhalb der evangelischen Kirche eine starke Opposition. Erst als das NS-Regime direkten Einfluss auf die innere Gestaltung der Kirche nahm, entstand 1934 die sogenannte Bekennende Kirche.

Die Bekennende Kirche

Ende 1935 verteilte die Widerstandskämpferin gegen den Nationalsozialismus aus den Reihen der Bekennenden Kirche Elisabeth Schmitz ihre Denkschrift „Zur Lage der deutschen Nichtarier“ über die alltägliche Verfolgung der Juden im NS-Staat an 200 Mitglieder der Bekennenden Kirche, darunter Karl Barth, Dietrich Bonhoeffer und Helmut Gollwitzer. Sie appellierte aus Sicherheitsgründen anonym. Ihre Eintreten für die Verfolgten, ihnen Beistand zu leisten, blieb jedoch ohne Erfolg. Selbst die verantwortlichen Kräfte der Bekennenden Kirche fühlten sich hierfür nicht zuständig und waren nicht bereit, sich zu engagieren.

Der evangelische Theologe und führende Vertreter der Bekennenden Kirche sowie Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau sowie Präsident im Ökumenischen Rat der Kirchen Martin Niemöller, der anfänglich dem Nationalsozialismus positiv gegenüberstand, sich dann später vor allem als Häftling im Konzentrationslager Sachsenhausen ab 1938 allmählich zum Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus entwickelte, fasste das Ganze 1976 wie folgt zusammen:

„Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat. Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Gewerkschafter. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“

Seine und die Schuld der Kirche beschrieb er mehr als dreißig Jahre nach der NS-Diktatur mit den Worten:

„Wir haben uns noch nicht verpflichtet gefühlt, für Leute außerhalb der Kirche irgendetwas zu sagen… so weit waren wir noch nicht, dass wir uns für unser Volk verantwortlich wussten.“

Gegen die Tötung von Geisteskranken protestierten sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche, woraufhin die Nazis ihre dementsprechenden Programme heimlich weiterführten, um zu vermeiden, dass die Bevölkerung viel davon mitbekommt. Die Verfolgung und unfassbar brutale Ermordung der jüdischen Mitbürger wurde dagegen von beiden großen christlichen Kirchen kaum angeprangert.

Das Bekenntnis der „Deutsche Christen“ vom Dezember 1933

Im folgenden zitiere ich Richtlinien der Kirchenbewegung „Deutsche Christen“ (Nationalkirchliche Bewegung):

»1. Wir Deutschen Christen glauben an unsern Heiland Jesus Christus, an die Macht seines Kreuzes und seiner Auferstehung. Jesu Leben und Sterben lehrt uns, daß der Weg des Kampfes zugleich der Weg der Liebe und der Weg zum Leben ist. Wir sind durch Gottes Schöpfung hineingestellt in die Blut- und Schicksalsgemeinschaft des deutschen Volkes und sind als Träger dieses Schicksals verantwortlich für seine Zukunft. Deutschland ist unsere Aufgabe, Christus ist unsere Kraft!

2. Quelle und Bestätigung unseres Glaubens sind die Gottesoffenbarung in der Bibel und die Glaubenszeugnisse der Väter. Das Neue Testament ist uns die heilige Urkunde vom Heiland, unserem Herrn, und seines Vaters Reich. Das Alte Testament ist uns Beispiel göttlicher Volkserziehung. Für unseren Glauben ist es von Wert, soweit es uns das Verständnis für unseres Heilandes Leben, Kreuz und Auferstehung erschließt.

3. Wie jedem Volk, so hat auch unserem Volk der ewige Gott ein arteigenes Gesetz eingeschaffen. Es gewann Gestalt in dem Führer Adolf Hitler und in dem von ihm geformten nationalsozialistischen Staat. Dieses Gesetz spricht zu uns in der aus Blut und Boden erwachsenen Geschichte unseres Volkes. Die Treue zu diesem Gesetz fordert von uns den Kampf für Ehre und Freiheit.

4. Der Weg zur Erfüllung des deutschen Gesetzes ist die gläubige deutsche Gemeinde. In ihr regiert Christus, der Herr, als Gnade und Vergebung. In ihr brennt das Feuer heiliger Opferbereitschaft. In ihr allein begegnet der Heiland dem deutschen Volke und schenkt ihm die Kraft des Glaubens. Aus dieser Gemeinde Deutscher Christen soll im nationalsozialistischen Staat Adolf Hitlers die das ganze Volk umfassende „Deutsche Christliche Nationalkirche“ erwachsen. 

Ein Volk! – Ein Gott! – Ein Reich! – Eine Kirche!«

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Titelbild: YouTube-Screenshot aus Geheimnis Geschichte – Der Papst und die Nazis

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