Mülheim: Fünf Bulgaren (12-14) vergewaltigen geistig leicht behinderte junge Frau

Von Jürgen Fritz, Fr. 23. Aug 2019, Titelbild: RTL-Screenshot, nachgestellte Szene

Viele werden sich noch erinnern. Im April 2018 wurde in Velbert (NRW) ein 13-jähriges Mädchen von acht bulgarisch-stämmigen Jugendlichen überfallen, mehrfach vergewaltigt, während die Mittäter dabei zusahen und das Ganze auch noch filmten. Dann zerrten sie das Kind durch den Wald, um es noch weiter zu missbrauchen. Nun ein ähnlicher Fall in Mülheim an der Ruhr. Wieder sind es Minderjährige, die gemeinsam vergewaltigt haben sollen. Dieses Mal ein 18-jähriges, geistig leicht behindertes Mädchen.

Alle fünf mutmaßlichen Täter stammen aus Bulgarien

Wieder sind es Jugendliche, die noch nicht voll straffähig sind beziehungsweise hier in zwei Fällen sogar „Kinder“ (unter 14 Jahre alt), die gar nicht belangt werden können. Wieder handelt es sich um Bulgaren. Wieder sind sie in der Gruppe aktiv geworden. Wieder hat man sich ein wehrloses Opfer ausgesucht, das man in den Wald zerrte. Wieder wurde ein Mädchen von einer Gruppe vergewaltigt. Wieder sollen die Widerlinge die Vergewaltigung auch noch gefilmt haben.

Die junge Frau sei nach der Tat traumatisiert, so Polizeisprecher Peter Elke gegenüber DER WESTEN. Die Tat habe Nachwirkungen. „Es war Gewalt im Spiel, massive Gewalt“, ließ die Polizei verlauten, wollte aber keine weiteren Details zum genauen Tatgeschehen machen. Klar sei aber, dass es sich um eine „gravierende Tat“ handle.

Aus Gründen des Opferschutzes wollte die Polizei sich auch nicht weiter zu der 18-Jährigen äußern. Auf jeden Fall musste sie ins Krankenhaus eingeliefert werden. Relativ schnell hatte die Polizei zwei 12- und drei 14-jährige Schüler als Tatverdächtige ermittelt. Sie besuchten Schulen in Mülheim, erklärte die Bezirksregierung. Alle fünf mutmaßlichen Täter stammen aus Bulgarien, leben aber mit ihren Familien in Mülheim.

Einer der Beschuldigten ist schon zweimal wegen sexueller Belästigung aufgefallen, konnte aber wegen Strafunmündigkeit nie belangt werden

Wie die Staatsanwaltschaft dann mitteilte, sei einer der Beschuldigten schon in der Vergangenheit zweimal wegen sexueller Belästigung aufgefallen. Weil er zu diesem Zeitpunkt noch strafunmündig war (alle unter 14-Jährige sind generell strafunmündig in CDU-SPD-Deutschland, nur die AfD möchte das ändern), hat die Staatsanwaltschaft Duisburg diese Verfahren eingestellt. Wegen der aktuellen Umstände hat sie nun aber einen Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr gegen den inzwischen 14-jährigen Tatverdächtigen beantragt, welchen das Amtsgericht dann auch erlassen hat. Die Polizei hat daraufhin den 14-jährigen Beschuldigten festgenommen, der dann in Untersuchungshaft genommen wurde.

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, hatte gefordert, das Alter für die Strafmündigkeit in Deutschland auf 12 Jahre herabzusetzen. Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland generell nicht strafmündig, können also nicht vor Gericht gestellt, können für ihre Straftaten und Verbrechen nicht zur Verantwortung gezogen, können überhaupt nicht bestraft werden. Was der deutsche Staat in solchen Fällen tun kann, ist der Familie – nicht des Opfers, sondern des Täters! – Hilfe anzubieten.

Jugendamt: Wir können der Familie nur Hilfe anbieten, wenn Kinder Verbrechen begehen

Die Familie eines der tatverdächtigen Zwölfjährigen hat aber auch die Hilfe des Jugendamtes abgelehnt. Das bestätigte der Stadtsprecher Volker Wiebels. Da das Kindeswohl nicht gefährdet sei – wie gesagt des Täters, nicht des Opfers! -, wie die Polizei bereits festgestellt hatte, könne das Jugendamt „nur Hilfe, Unterstützung und Rat anbieten“, erklärt der Stadtsprecher gegenüber der Zeitung DER WESTEN. Werde das nicht in Anspruch genommen, „dann können wir die Familie nicht dazu zwingen.“ Soll heißen, dann kann der „kindliche“ Vergewaltiger erstmal weitermachen wie bisher.

Der inhaftierte 14-Jährige im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr hat laut Stadtverwaltung schon länger an einer Präventivmaßnahme teilgenommen. Der Tatverdächtige befinde sich in der Maßnahme „Kurve kriegen“, „um ihn aus dem Strudel einer Intensivtäterschaft herauszuholen“, so der Stadtsprecher weiter.

Der 14-jährige Haupttäter soll die leicht behinderte junge Frau schon einmal vergewaltigt haben

Schon als er noch 12 Jahre alt war, wurde dieser Tatverdächtige als Intensivtäter eingestuft. In einem „runden Tisch aus Polizei, Jugendamt und Schule“ sei dann beschlossen worden, dass er an Präventivmaßnahmen des NRW-Innenministeriums teilnehmen möge, das den Namen „Kurve kriegen“ trägt. Die Initiative „Kurve kriegen“ wurde 2011 ins Leben gerufen. Sie soll mehrfach tatverdächtigen Kinder und jungen Jugendlichen helfen, Wege aus der Kriminalität zu finden. Zielgruppe sind dabei auffällige gewordene Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 15. Bei der Maßnahme arbeiten pädagogische Fachkräfte mit der Polizei zusammen. Seit Herbst 2018 wird die ganze Familie des 14-jährigen womöglich Mehrfach-Vergewaltigers durch „Plan B“ betreut. Mit welchem Erfolg hat die 18-jährige geistig leicht Behinderte nun hautnah erleben dürfen.

Der Hauptverdächtige Georgi S. soll die 18-Jährige zuvor sogar schon einmal vergewaltigt haben. Der Haftbefehl sei entsprechend erweitert worden, teilte die Staatsanwaltschaft Duisburg mit. Die erste Vergewaltigung der 18-Jährigen soll ebenfalls in diesem Sommer stattgefunden haben. Die Behörde weigerte sich, weitere Einzelheiten mitzuteilen.

Nur zwei Tage nach der Gruppenvergewaltigung kam es in Mühlheim zum nächsten sexuellen Übergriff durch fünf Kinder und Jugendliche

Eine Rückführung der Familien der mutmaßlichen Vergewaltiger nach Bulgarien sei aber nicht möglich, wie eine Überprüfung der Stadt ergab, da sie einen gültigen Arbeitsvertrag haben. Die Schüler sollen aber zumindest die Schule wechseln, hat man angeordnet.

Nur zwei Tage nach der Gruppenvergewaltigung der 18-Jährigen soll es in Mülheim dann erneut zu einer sexuellen Belästigung gekommen sein. Dabei soll eine Jugendliche zunächst von fünf Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 11 und 17 Jahren umzingelt und dann von mehreren sexuell begrapscht worden sein.

P.S.

Ausländer begehen übrigens nicht nur fünf- bis sechsmal so oft Tötungsdelikte wie Deutsche (inklusive der eingebürgerten Immigranten), noch viel extremer sind folgende Zahlen: Bei überfallartigen Einzel- oder Gruppenvergewaltigungen waren Asylbewerber und Geduldete schon 2017 exakt 50 Mal (5.000 Prozent) so kriminell wie Deutsche. Hier weitere Hintergründe dazu.

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