Baerbock macht nach ‚blödem Versäumnis‘ Einkünfte transparent

Von Jürgen Fritz, Fr. 21 Mai 2021, Titelbild: WELT-Screenshot

Kürzlich erst geriet die Kanzlerkandidatin der Grünen, die sich selbst gerne als „Völkerrechtlerin“ in Szene setzt, in den Verdacht, die Angaben zu ihrem Lebenslauf aufgehübscht zu haben. Nun wurde bekannt, dass Baerbock vergaß, Nebeneinkünfte aus den Jahren 2018 bis 2020 in Höhe von über 25.000 Euro anzugeben. Auf ihrer Homepage hat sie nun ihre Einkünfte transparent gemacht.

„Ein blödes Versäumnis“

Sie selbst räumt ein: „Das war ein blödes Versäumnis.“ Schon lange haftet den Grünen der Ruf an, Wasser zu predigen, aber selbst Sekt und Kaviar zu schlürfen, wo es nur geht. Sie selbst habe sich darüber wahrscheinlich am meisten geärgert, sagte sie gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio. Das nehme ich ihr ab und im Grunde ist dies eine lässliche Sünde, für die Grünen und ihre Kanzlerkandidatin könnte dies aber gleich zum nächsten Bumerang werden. Ist es doch gerade immer wieder diese Partei, die Transparenz predigt – zu Recht! – und denen solche Dinge dann gar nicht gut zu Gesicht stehen.

Gerade erst fiel Baerbock äußerst unangenehm auf, als sie ihren innerparteilichen Konkurrenten um die grüne Kanzlerkandidatur, Robert Habeck, öffentlich als Schweine- und Hühnerbauer sowie Kuhmelker hinstellte, sich selbst aber als „Völkerrechtsexpertin“. Dabei hat Habeck ein erfolgreich abgeschlossenes Magisterstudium der Philosophie, Germanistik und Philologie vorzuweisen plus eine abgeschlossene Promotion plus sechs Jahre (von 2012 bis 2018) Regierungserfahrung als Landesminister für Energiewende, Landwirtschaft und Umwelt plus sechs Jahre Erfahrung als erster Stellvertreter des Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein (2012 bis 2018), Baerbock dagegen brach ihr Politikwissenschaftsstudium in Hamburg ab, machte dann in London innerhalb von zwölf Monaten einen „Master“, bei dem sehr fraglich ist, was dieser wert ist, und brach dann auch noch ihre Promotion ab. Ihre Regierungserfahrung: null.

Nun also gleich der nächste Fauxpas. Baerbock erzielte 2018 bis 2020 nicht nur Nebeneinkünfte im fünfstelligen Bereich, sie vergaß diese auch noch anzugeben. Dabei ist Baerbock kein grüner Einzelfall. Nun wurde auch von ihrem Vorgänger Cem Özdemir, der von November 2008 bis Januar 2018 Bundesvorsitzender der Grünen war, bekannt, dass er auch jetzt im Mai 2021 Weihnachtsgeld für die Jahre 2014 bis 2017 in Höhe von über 20.500 Euro nachmeldete. Auch er habe das versehentlich versäumt, seine Nebeneinkünfte der Bundestagsverwaltung zu melden.

Bei Baerbock ist die Summe sogar noch höher. Sie erhielt für die Jahre 2018 bis 2020 von ihrer Partei über 25.200 Euro als Wahljahr- und Corona-Bonus. Zwar habe sie (wie auch Özdemir) das Geld ordnungsgemäß versteuert, aber: „Bedauerlicherweise habe ich damals nicht auf dem Schirm gehabt, dass ich dieses Weihnachtsgeld auch der Bundestagsverwaltung hätte melden müssen.“

Der Berliner Politikwissenschaftler Oskar Niedermayer sieht in den Diskussionen um Baerbock eine mögliche Belastung für ihren Wahlkampf: „Da die Grünen einen personenzentrierten Wahlkampf führen, bleiben die Debatten um ihre Person natürlich nicht ohne jegliche negative Folgen“, sagte er dem Handelsblatt. Beim Thema Nebeneinkünfte sieht Niedermayer ein Glaubwürdigkeitsproblem für die Grünen. „Wenn man andere für ihre Nebeneinkünfte kritisiert und selbst welche in nicht unbeträchtlicher Höhe einstreicht und dann auch noch die notwendige fristgerechte Meldung an die Bundestagsverwaltung ‚versehentlich‘ versäumt, darf man sich gerade als Partei mit so hohen Ansprüchen an Transparenz und moralische Integrität wie die Grünen über Kritik nicht wundern“, so der Politikwissenschaftler.

Baerbock legt ihre Einkünfte offen

Inzwischen hat Baerbock auf ihrer eigenen Hompepage ihre Einkünfte offengelegt. Diese sehen demnach (so nicht wieder etwas versehentlich übersehen wurde) wie folgt aus:

1. Monatliche Diäten in Höhe von 10.083,47 €. Diese Zahlungen steigen jährlich zum 1. Juli. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, also der durchschnittlichen Lohnentwicklung in Deutschland. Wegen Corona hat der Bundestag einstimmig beschlossen, die automatische Erhöhung der Diäten in diesem Jahr auszusetzen.

2. „Als Abgeordnete kann ich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Ich selbst bin weiterhin gesetzlich versichert, weshalb der Bund als Arbeitgeber und ich als Arbeitnehmerin anteilig zur Krankenversicherung beitragen.“ Das heißt, wenn ich es richtig verstehe, dass auf die 10.083,47 € monatlich jeweils noch der Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung oben drauf kommt, wie bei Arbeitnehmern üblich.

3. Weiter schreibt Baerbock: „Zusätzlich zu den Abgeordnetendiäten steht uns Abgeordneten eine sogenannte Amtsausstattung als Aufwandsentschädigung zu, die sowohl Sach- als auch Geldleistungen umfasst. Der Bundestag stellt folgende Büroausstattung bereit:

  • Büro am Bundestag in Berlin mit 2 Computern und 1 Laptop, Drucker, Telefon, Fax und Möblierung
  • Jeweils ein Computer und Drucker für die beiden Wahlkreisbüros sowie 1 Laptop.

4. Weitere Einrichtung muss aus der Kostenpauschale angeschafft werden. Diese Ausstattung ist für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit vom Bundestag geliehen und muss nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag zurückgegeben werden. Die Kostenpauschale beläuft sich derzeit auf 4.418,98 € monatlich und wird jährlich angepasst.

Von dieser Summe müssen alle mandatsbedingten Ausgaben bestritten werden. Das beinhaltet unter anderem:

  • Miete und Nebenkosten meiner zwei Wahlkreisbüros in Potsdam und Frankfurt (Oder),
  • Einrichtung meiner zwei Wahlkreisbüros in Potsdam und Frankfurt (Oder),
  • Fahrten im Wahlkreis (bei mir das gesamte Bundesland Brandenburg),
  • Büromaterial,
  • Porto,
  • Telekommunikation,
  • Bezug regionaler Zeitungen,
  • Telefonkosten für Diensttelefone meiner Mitarbeiter*innen,
  • Reisekosten (Hotel, Taxi, PKW),
  • Veranstaltungen,
  • Flyer und Broschüren im Wahlkreis,

Die Kostenpauschale wird bei Nichtanwesenheit gekürzt: Bei unentschuldigtem Fehlen werden 200 € beim Verpassen eines Sitzungstages mit Plenum, 100 € an Sitzungstagen ohne Plenum abgezogen. Auch bei entschuldigtem Fehlen zum Beispiel wegen Krankheit gibt es einen Abzug von 100 € pro Sitzungstag. Beim Verpassen einer namentlichen Abstimmung werden von der Aufwandspauschale ebenfalls 100 € abgezogen.“

5. „Wir Abgeordneten des Deutschen Bundestags erhalten ein Budget für Mitarbeiter*innen von derzeit monatlich 22.201 € (Arbeitgeberbrutto). Von diesem Budget beschäftige ich derzeit 8 Mitarbeiter*innen (5 in Berlin, 2 in Potsdam, 1 in Frankfurt (Oder)). Dieses Budget ist nur für Mitarbeiter*innengehälter und deren Reisekosten vorgesehen. Wird das Budget nicht ausgeschöpft, verfällt es.“

6. „Zur Ausübung ihres Mandats erhalten Abgeordnete Leistungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, sie bei ihrer parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Hierzu gehören zum Beispiel auch die Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin sowie die Nutzung der Kommunikationssysteme (Telefon, Internet, E-Mail, Software). Für ihre Büroausstattung steht den Abgeordneten jährlich ein Betrag von höchstens 12.000 € zur Verfügung. Diese Summe wird nicht in bar ausgezahlt, vielmehr müssen sich die Mandatsträger ihre Büroausstattung selbst beschaffen und sich die Kosten erstatten lassen. Dazu gehören vor allem Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Diktier- und Faxgeräte, mandatsbezogene Fachbücher, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung ihrer Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge. Auch die Telefonkosten, die im Wahlkreis entstehen, können aus diesen Mitteln bestritten werden. Nicht in Anspruch genommene Mittel eines Jahres verfallen zum Ende desselben. Anmerkung: Seit meiner Wahl zur Bundesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden die Kosten, welche für meine Homepage anfallen, nicht mehr über den Deutschen Bundestag abgerechnet.“

7. Als Altersentschädigung erhalten ehemalige Bundestagsabgeordnete, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und dem Parlament mindestens ein Jahr lang angehört haben: nach dem ersten Jahr 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an auf bis zu 67,5 Prozent nach 27 Jahren.

8. Als Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Baerbock von der Zahlung der Mandatsträgerbeiträge an ihre Partei (normalerweise 19% vom Bruttoeinkommen abzüglich Kinderfreibeträge) befreit.

9. Von der Bundesgeschäftsstelle der Grünen erhält Baerbock, da sie als Bundestagsabgeordnete Bezüge erhält, kein zusätzliches monatliches Gehalt, sondern „lediglich Jahressonderzahlungen zu Weihnachten. Zudem werden mögliche Sonderzahlungen gezahlt, wie sie etwa in Jahren erfolgreicher Wahlkämpfe (Europawahlkampf 2019) oder 2020 als coronabedingte Sonderzahlung an alle Mitarbeiter*innen gingen.“ Dies waren

  • 2018: 6.788,60 €,
  • 2019: 9.295,97 € und
  • 2020: 9.135,71 €,
  • macht zusammen: 25.220,28 €.

10. „In Kürze gebe ich ein Buch heraus. Hierfür habe ich im Februar 2021 die erste Rate in Höhe von 12.322,50 € (15.000 € abzüglich der Agentur-Provision) erhalten. Die zweite Rate erhielt ich im Mai 2021 ebenfalls in Höhe von 12.322,50 € (15.000 € abzüglich der Agentur-Provision). Diese Angaben habe ich gegenüber der Bundestagsverwaltung gemeldet. Meinen Anzeigepflichten gegenüber dem Präsidenten des Deutschen Bundestages entsprechend den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages bin ich vollumfänglich nachgekommen.“

Baerbock über ihre nicht gemeldeten Nebeneinkünfte

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