Baerbock brach Promotion 2015 ab, gab sich bis 2021 ohne zeitliche Angabe als Doktorandin aus

Von Jürgen Fritz, Sa. 22 Mai 2021, Titelbild: NDR-Screenshot

Nächste Enthüllung um Annalena Baerbock und die irreführenden Angaben, die sie zu ihrem Lebenslauf verbreitet: Die Kanzlerkandidatin und Bundesvorsitzende der Grünen brach ihr Promotionsvorhaben bereits 2015 ab und exmatrikulierte sich als Promotionsstudentin. Gleichwohl gab sich Baerbock aber bis Mai 2021 weiterhin ohne zeitliche Angabe als „Doktorandin der Völkerrechts“ aus.

Nicht nur eine Frage der fehlenden Qualifikation – das wäre unter Umständen entschuldbar -, sondern eine Frage des Charakters

Die Causa um die fragwürdigen Angaben von Annalena Baerbock zu ihrem eigenen Lebenslauf, um es sehr vorsichtig zu formulieren, werden derzeit überschattet durch ihr „blödes Versäumnis“, ihren Nebeneinkünfte über Jahre hinweg (2018 bis 2020), insbesondere ihren Corona-Bonus zu Weihnachten 2020, bei der Bundestagsverwaltung nicht gemeldet zu haben. Ich berichtete gestern ausführlich darüber. Dieses Versäumnis, das übrigens auch ihren Vorgänger als Bundesvorsitzenden der Grünen, Cem Özdemir betrifft, wirft zwar kein sehr gutes Licht auf die beiden Grünenpolitiker, hat aber meines Erachtens nicht die Brisanz, die mit Baerbocks aufgehübschten Angaben zu ihrem Lebenslauf vergleichbar wäre. Fehler passieren, aber bei den Angaben zu ihrer beruflichen Qualifikation geht es noch um etwas anderes: um Aufrichtigkeit und damit um den Charakter von Frau Baerbock.

Wenn jemand, wie Joschka Fischer, gar keine berufliche Qualifikation hat – Fischer hatte außer seinem Taxischein gar nichts vorzuweisen, nicht mal ein Abi (allgemeine Hochschulreife) -, dann ist dies das Eine. Das mag man kritisieren oder auch nicht, aber das ist keine Charakterfrage. Denn Fischer hat meines Wissens niemals behauptet oder so getan, als hätte er etwas, was gar nicht vorhanden war. Er hat nichts vorgespielt, er war kein Hochstapler, er hat andere in diesem Punkt nicht versucht, etwas vorzumachen, er war kein Blender. Er hatte nichts und gab das auch offen zu. Solche Ehrlichkeit verdient meines Erachtens Respekt. Man kann dann immer noch die fehlende berufliche Qualifikation kritisieren, solche Kritik findet dann aber auf einer anderen Ebene statt.

Genau in diesem Punkt, der Charakterfrage, der Aufrichtigkeit, unterscheidet sich Annalena Baerbock aber offensichtlich deutlich von Joschka Fischer. Denn bei ihr scheint mir ein Muster erkennbar zu sein, was nun immer deutlicher zum Vorschein kommt. Doch urteilen Sie selbst. Hier die Fakten.

Baerbock brach ihr Promotionsvorhaben schon 2015 ab, gab sich aber bis Mai 2021 ohne zeitliche Angabe weiter als „Doktorandin des Völkerrechts“ aus

Ich habe den Fall Baerbock und ihr Lebenslauf hier schon ausführlich aufgerollt: Annalena Baerbock: keine Juristin, aber Völkerrechtlerin? Nun gibt es aber, kaum ist dies geschrieben, schon das nächste Kapitel in dieser Geschichte.

Im Newsblog des Plagiatsgutachters Doz. Dr. Stefan Weber ist am 21.05.2021 die nächste Unregelmäßigkeit aufgelistet. Dort ist zu lesen:

»Frau Baerbock hat ja die Online-Fassung ihres Lebenslaufs zuletzt mehrfach geändert, laut Metadaten des aktuellen PDF-Files zuletzt am 14.05.2021. Dabei änderte sie bekanntlich zweimal ihre Studienrichtungen in Hamburg. Was sie aber immer stehen ließ, ist diese Formulierung, pikanterweise die einzige in der Rubrik „Ausbildung & Beruf“ ohne zeitliche Angabe:«

Und Doz. Dr. Stefan Weber weiter:

»Allerdings gab die FU Berlin in einer autorisierten E-Mail an den Blogger Hadmut Danisch gestern abend bekannt, dass Frau Baerbock der FU gegenüber „ausdrücklich mitgeteilt“ habe, dass sie ihr Promotionsvorhaben nicht mehr weiter verfolgen werde und sich im Promotionsstudium exmatrikuliert habe. Und das war schon 2015!«

In einer E-Mail vom 20.05.2021, 19:54 Uhr schreibt die FU Berlin explizit:

„Diese Frage ist aber dadurch irrelevant geworden, dass Frau Baerbock im Jahre 2015 ausdrücklich mitgeteilt hat, dass sie ihr Promotionsvorhaben nicht weiterverfolgen werde und sich als Promotionsstudentin exmatrikuliert habe.“

Baerbock 2015 exmatrikuliert

Und weiter schreibt Doz. Dr. Stefan Weber:

»Jemand, der seine Dissertation abgebrochen hat, ist kein Doktorand mehr. Das wiegt nun meines Erachtens viel schwerer als die irreführende Bezeichung „Völkerrechtlerin“, die auch semantisch nicht korrekt war, weil Frau Baerbock nach deutschem Sprachgebrauch eben keine Juristin ist …«

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