Von Jürgen Fritz, Fr. 09. Jul 2021, Titelbild: OE24-Screenshot
In der Nacht von Freitag auf Samstag, den 26. Juni 2021, ist die 13-jährige Leonie gewaltsam zu Tode gekommen. Inzwischen liegt ein Obduktionsbericht vor, der Schreckliches offenbart. Das Kind wurde mit zehn bis elf Ecstasy-Tabletten plus evtl. noch weiterer Drogen regelrecht vollgepumpt, dann stundenlang von mindestens zwei bis drei, evtl. auch vier Männern vergewaltigt, solange bis ihr kleiner Körper aufhörte zu atmen.
Freitagabend: Leonie kommt nicht nach Hause
Leoni ist tot. Ein Kind kam auf eine Art ums Leben, die ein halbwegs zivilisierter Mensch keinem anderen auch nur im entferntesten wünschen würde. Und es stellen sich viele Fragen. Wie es im Jahr 2021 mitten in Europa, mitten in Österreich, im wunderschönen Wien möglich, dass einem 13-jährigen Mädchen so etwas angetan wird? Wer trägt hierfür über die unmittelbaren Täter hinaus Verantwortung für diese grausam zerstörte Leben eines Kindes? Doch was ist in dieser Nacht passiert? Die letzten Tage wurde dank sorgfältiger Ermittlungsarbeit der österreichischen Polizei immer mehr bekannt, was für Martyrium die kleine Leonie erleiden musste, bis ihr Körper den Drogen, mit denen sie regelrecht vollgepumpt worden war, und dem Gewicht und der brutalen Gewalt ihrer Peiniger nicht mehr standhielt und das Leben komplett und unwiederbringlich aus ihm schwand. Hier der Stand der Ermittlungen, was sich in dieser Nacht von Freitag auf Samstag vor zwei Wochen zutrug.
Am Freitagabend war die 13-jährige Leonie mit einer Freundin in ihrem Wohnort in Tulln an der Donau unterwegs (ca. 16.000 Einwohner), ca. 40 Kilometer nordwestlich von Wien gelegen. Tulln war im April 2017 schon einmal landesweit in die Schlagzeilen geraten. Eine 15-Jährige beschuldigte damals zwei Asylanten, einen Afghanen und Somalier, beide 18 Jahre alt, sie vergewaltigt zu haben. Trotz klarer Indizien konnten die beiden damals nicht verurteilt werden, da nicht alle Zweifel ausgeräumt werden konnten. Sie blieben beide auf freiem Fuß. Das Mädchen kam nie so recht über das hinweg, was ihr angetan wurde. Knapp zwei Jahre später, im Februar 2019, starb das Mädchen an einer Hirnhautentzündung. Doch bleiben wir bei dem aktuellen Fall, bleiben wir bei der toten Leonie.
Gegen 23.30 Uhr sei Leonis 15-jährige Freundin am Freitagabend alleine heimgekehrt. Leonie kam dagegen nicht nach Hause, blieb ohne Einverständnis ihrer Eltern noch weiter unterwegs und ließ sich von einem 27-jährigen Bekannten nach Wien mitnehmen. Dort soll sie laut Recherchen der österreichischen Zeitung Heute noch weitere Bekannte getroffen haben. Der 27-Jährige, mit dem sie nach Wien gefahren war, verlor sie dann aus den Augen respektive Leonie ließ ihn außer Acht. Nach circa anderthalb Stunden sei er dann allein zurück nach Tulln an der Donau zurückgefahren.
Leonie wird zunächst mit Drogen vollgepumpt
Um circa 02:00 Uhr habe dann ein 15-jähriger Freund von Leonie diese in Begleitung von zwei jungen Männern am Donaukanal gesehen. Dabei handelte es sich um zwei afghanische Asylbewerber im Alter von 16 und 22 Jahren: Ali A. (16) und Rasuli Z. (22). Mit den beiden Afghanen fuhr Leonie schließlich mit der U-Bahn in die Wohnung eines dritten 18-jährigen Afghanen: Amin I. (18). Dort kam dann auch noch ein vierter Afghane hinzu, ein 23-Jähriger namens Sahel S. (23). In dieser Wohnung ist Leonie nach dem heutigen Stand der Ermittlungen zu Tode gekommen. Doch was ist in dieser Nacht, in dieser Wohnung mit der 13-Jährigen geschehen? Was hat man Leonie angetan?
Zunächst soll ihr eine Überdosis Ecstasy in ein Glas gemischt worden sein. Die Rede ist von zehn bis elf Tabletten. Das heißt, das Kind wurde bis Oberkante Unterlippe vollgepumpt mit Drogen. Eventuell kamen sogar noch andere Rauschmittel, womöglich Heroin dazu. Ein toxikologisches Gutachten soll darüber genauen Aufschluss geben. Wahrscheinlich wollte man die 13-Jährige völlig willenlos machen, um mit ihr machen zu können, was immer man wollte.
Stundenlang von mehreren Männern mehrfach vergewaltigt
Fest steht, Leonie wurde von mehreren Männern, mindestens zwei bis drei, womöglich sogar von vieren mehrfach brutal vergewaltigt. Schon früh war bekannt geworden, dass der Körper des Mädchens war mit Hämatomen übersät – vor allem im Halsbereich. Ein Gerichtsmediziner war schon bei einer Erstbeschau der Leiche von Ersticken durch Fremdverschulden ausgegangen. Diesen Eindruck gewann der erfahrene Gerichtsmediziner, weil ihm Fingerabdrücke an den Innenseiten der Oberarme und am Hals des Mädchens auffielen. Außerdem bemerkte der Mediziner Kompressionsspuren am Brustkorb der Leiche. Dies deutete darauf hin, dass jemand seine Knie gegen den Körper des Mädchens gedrückt haben könnte. All diesen Indizien legten den Schluss nahe, dass gegen das Kind Gewalt ausgeübt wurde.
Womöglich hat einer der Täter sich auf die Brust des Kindes gekniet, um es zu fixieren, und hat Leonie am Hals gewürgt oder ihre Arme festgehalten, während ein anderer sie vergewaltigte. Vielleicht hielten auch zwei oder drei sie fest (Fingerabdrücke an den Innenseiten der Oberarme und am Hals), während der Dritte oder Vierte sich gerade an ihr verging, dann wechselte man sich gegenseitig ab. Den ganz genauen Tathergang versucht die Polizei derzeit noch zu ermitteln, was deshalb nicht einfach sein dürfte, weil mindestens drei, wenn nicht aller vier Verdächtigen lügen wie gedruckt und sich gegenseitig massiv widersprechen. Der 18-Jährige soll etwa behaupten, er hätte mit dem Tod von Leonie nichts zu tun, er räume jedoch inzwischen unterlassene Hilfeleistung ein. Die Beschuldigten scheinen sich die Schuld offenbar gegenseitig in die Schuhe schieben zu wollen.
Irgendwann kann der kleine Körper nicht mehr und das Leben entweicht aus ihm
Fest steht, Leonie wurde mit Drogen vollgepumpt, ihr wurde dann massiv Gewalt zugefügt, was die ganzen Hämatome am Körper zeigen und sie wurde von verschiedenen Männern mehrfach vergewaltigt. Vermutlich hat der kleine Körper dies irgendwann nicht mehr ausgehalten und ist unter dem massiven Drogeneinfluss und dem Gewicht der Männer förmlich in sich zusammengebrochen und hat die Atmung eingestellt. Die Täter haben dieses Kind quasi zu Tode vergewaltigt.
Dann sind die vier Verdächtigen wohl in Panik geraten, als sie merkten, dass Leonie leblos dalag und nicht mehr atmete. Sie sollen wohl noch versucht haben, dem Mädchen Milch und Joghurt einzuflößen. Auch stellten sie den schon leblosen Körper unter die Dusche. Als dies aber alles nichts brachte, riefen sie vermutlich ihren Dealer an, nannten ihm die Menge an Ecstasy Tabletten, die sie der 13-Jährigen verabreicht hatten (rund zehn bis elf Tabletten). Der soll ihnen dann geraten haben, die Rettung zu rufen. Vermutlich hätte aber schon zu diesem Zeitpunkt selbst ein Notarzt nichts mehr für Leonie tun können.
Leonis Leichnam wurde in einem Perserteppich aus der Wohnung geschafft
Einer der vier Verdächtigen soll Auszüge aus der Mord-Nacht mit einem Bekannten, einem weiteren Asyl-Bewerber geteilt haben. Er habe von einer entgleisten „Sex-Nacht“ gesprochen. Der Bekannte fand die Details dann derart beunruhigend, dass er die Polizei anrief. Außerdem konnte ein Polizeispürhund später mit Hilfe eines Schuhs von Leonie die mutmaßliche Tatwohnung ausfindig machen. So gelang es den Ermittlern, den mutmaßlichen Tätern auf die Schliche zu kommen. Drei der vier Afghanen, der 16-, der 18- und der 23-Jährige konnten dann nach und nach festgenommen werden. Dem vierten mutmaßlichen Täter, Rasuli Z. (22) gelang dagegen die Flucht. Nach ihm wird nunmehr international gefahndet. Er wird laut einem Zeugen in Italien vermutet.
Auch bei Rasuli Z. handelt es sich um einen abgelehnten Asylbewerber, der lange vor diesem Verbrechen an Leonie das Land hätte verlassen müssen. Der 22-jährige Afghane war seit 2016 sechsmal polizeilich angezeigt worden, wegen Drogenhandel, Körperverletzung und Hehlerei. Er wurde erst Anfang des Jahres aus einer Haftstrafe entlassen.
Verspotten die Täter mit teilweise bereits abgelehntem Asylantrag das getötete Kind sogar noch?
In den Einvernahmen sollen sich Beschuldigte wie folgt geäußert haben: „Sie ist selbst schuld, dass sie gestorben ist. Sie nahm Drogen und ist von zu Hause weggelaufen“, soll der 18-jährige Wohnungsmieter etwa sinngemäß zu Protokoll gegeben haben.
Unter den drei festgenommenen Tatverdächtigen befinden sich solche, die bereits einen rechtskräftig negativen Asylbescheid erhalten hatten und sich im Tatzeitpunkt nicht mehr in Österreich befinden hätten dürfen.
Der Anwalt der Familie, Florian Höllwarth, erwägt eine Amtshaftungsklage gegen die Republik. Er will nun die Akten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (BvWG) herbeischaffen. Seinen ersten Informationen zufolge hätten die Asylverfahren der Verdächtigen viel zu lange gedauert. Für Florian Höllwarth haben die Männer „ein Bedrohungsszenario für die Bevölkerung dargestellt“ und hätten von den Behörden besser überwacht werden müssen. „Das bin ich der Familie schuldig, dass das Thema nicht unter den Teppich gekehrt wird“, wird der Anwalt zitiert.
Gegen „polizeibekannte“ mutmaßliche Täter wird nicht wegen Mordes, sondern nur wegen Vergewaltigungsverdacht mit Todesfolge und Missbrauchs einer wehrlosen Person ermittelt
Die Täter sollen bereits „polizeibekannt“ gewesen sein, heißt es inzwischen, wobei mir noch keine genauer Angaben vorliegen wer von ihnen weshalb. Ermittelt wird nicht wegen Mordes, sondern nur wegen des Verdachts der Vergewaltigung mit Todesfolge und sexuellem Missbrauch einer wehrlosen Person (§ 205 StGB).
Mord ist nach österreichischem Strafgesetzbuch (StGB) anders als in Deutschland, wo es der Totschlag nach § 212 StGB ist, das Grunddelikt der vorsätzlichen Tötung. Es braucht hier also anders als bei uns keine qualifizierten Tatbestände, etwa bestimmte besonders verwerfliche Motive wie z. B. Mordlust oder Heimtücke, eine Regelung, die noch aus der NS-Zeit stammt. Mord ist also nach österreichischem Recht, so wie es auch dem deutschen Sprachgebrauch unter Nichtjuristen entspricht, jede vorsätzliche Tötung.
Für das subjektive Tatbestandsmerkmal des Vorsatzes reicht es nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des österreichischen StGB aus, wenn ein sogenannter bedingter Vorsatz vorliegt, wenn der oder die Täter es also ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden, dass seine bzw. ihre Handlung zum Tod des Opfers führen können und er das billigend in Kauf nimmt. Warum die österreichische Staatsanwaltschaft hier nicht von einem bedingten Mordvorsatz ausgeht, entzieht sich meiner Kenntnis, verwundert mich zugleich ein wenig.
Überfallartige Einzel- und Gruppenvergewaltigungen in Deutschland: Asylbewerber / Geduldete 50 Mal so kriminell wie Deutsche
Eine Analyse der Polizeilichen Kriminalstatistik von 2017 ergab, dass in Deutschland 100.000 Asylbewerber / Geduldete im Bereich der sexuellen Kriminalität rund 17,9 Mal so kriminell waren wie 100.000 Deutsche. Die Zahl der erfassten Opfer stieg auf etwa 70 pro Tag.
Bezogen auf das Delikt „Mord“ waren 100.000 Asylbewerber bzw. Geduldete in Deutschland exakt 20 Mal so kriminell wie 100.000 Deutsche.
Bei überfallartigen Einzel- oder Gruppenvergewaltigungen waren 100.000 Asylbewerber / Geduldete exakt 50 Mal so kriminell wie 100.000 Deutsche.
Mordfall Leonie: Der geheime Ermittlungs-Akt
Quellen
- Heute: Täter verspotten Leonie: „Selbst schuld, dass sie tot ist“
- Kurier: Getöteter Leonie wurden bis zu elf Ecstasy-Tabletten verabreicht
- Bild: Leonie hatte elf Ecstasy-Tabletten im Blut!
- RTL: Mutter der getöteten Leonie (13) aus Wien: „Wir wissen jetzt, dass unsere Tochter nicht leiden musste“
- OE24.TV: Mordfall Leonie: Der geheime Ermittlungs-Akt
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