Von Jürgen Fritz, So. 12. Dez 2021, Titelbild: BILD-Screenshot
Bundestag und Bundesrat haben am Freitag eine Impfpflicht für Heil- und Pflegeberufe beschlossen. Bis zum 15. März müssen Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen etc. einen vollen COVID-19-Impfschutz oder eine Genesung nachweisen. Eine allgemeine Impfpflicht für alle wird bereits diskutiert. Friedrich Merz äußerte sich dazu wie folgt.
Bundestag und Bundesrat beschließen ein Berufsverbot für Ungeimpfte in Heil- und Pflegeberufen
Der Bundestag hat am Freitag eine Impfpflicht für bestimmte Berufe beschlossen. Das Infektionsschutzgesetz soll entsprechend modifiziert werden. Auch der Bundesrat stimmte dem zu. Die im Gesetz vorgesehene einrichtungsbezogene Impfpflicht soll für Personen gelten, die in Krankenhäusern tätig sind, in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in Tageskliniken, in Entbindungseinrichtungen einschließlich freiberuflich tätiger Hebammen, in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in Rettungsdiensten, in sozialpädiatrische Zentren usw. Ausnahmen für die beschlossene Impfpflicht für Heil- und Pflegepersonal sind nur für Menschen vorgesehen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Der Gesetzentwurf wurde von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam eingereicht. Die Nachweise der vollständigen Impfung oder Genesung von COVID-19 müssen bis zum 15.03.2022 vorliegen. Wird bis dahin kein entsprechender Nachweis vorgelegt, kann das Gesundheitsamt untersagen, dass die betroffene Person die Räume der Einrichtung oder des Unternehmens betritt. Dies kommt quasi einem Berufsverbot für Ungeimpfte in Heil- und Pflegeberufen gleich.
Friedrich Merz zum Thema Impfpflicht
Der aussichtsreichste Kandidat für den CDU-Parteivorsitz Friedrich Merz äußerte sich am Samstag in seiner MerzMail dazu wie folgt.
Deutschland habe eine neue Regierung, der demokratische Wechsel in Berlin sei vollzogen. Für Bundeskanzler Olaf Scholz und sein Kabinett gebe es keine Schonfrist und auch keine lange Einarbeitungszeit. Vor allem Corona halte uns alle unverändert in Atem. „Der Bundestag hat in der letzten Woche erneut das Infektionsschutzgesetz geändert“, so Merz. Unter anderem gelte jetzt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für bestimmte Personengruppen. „Betroffen sind Beschäftigte im Gesundheitssektor und in Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen.“ Damit werde es bezogen auf die COVID-19-Pandemie erstmals in Deutschland eine gesetzliche Impfpflicht geben, vorläufig beschränkt auf bestimmte Berufsgruppen.
Schon diese beschränkte Impfpflicht sei nicht unumstritten. Sie sei
„ein Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und daher nur zulässig, wenn sie in der Abwägung zu anderen Grundrechten und anderen Grundrechtsträgern verhältnismäßig ist. Ich habe mich trotz einiger Bedenken dieser beschränkten Impfpflicht im Bundestag zugestimmt. Ich weiß, dass diese Entscheidung eine Korrektur der politischen Zusage darstellt, dass es in Deutschland eine Impfpflicht nicht geben soll. Aber das Ausmaß des Infektionsgeschehens und die Belastung unseres Gesundheitswesens haben aus meiner Sicht eine neue Antwort erfordert.“
Eine Vorentscheidung für eine allgemeine Impfpflicht sei diese Entscheidung des Bundestages für ihn allerdings ausdrücklich nicht. Wenn die neue Bundesregierung eine solche allgemeine Impfpflicht plane, dann bedürfe dieser sehr viel weiter reichende Schritt einer glaubwürdigen und überzeugenden Begründung. Eine große Mehrheit der Bevölkerung habe sich bisher impfen lassen. Nur eine kleine Minderheit lehne die Impfungen bis heute hartnäckig ab. Das sei bisher ihr gutes Recht. Freilich müssten die Ungeimpften dann aber zum Schutz der Allgemeinheit auch erhebliche Einschränkungen im Alltag hinnehmen. Deshalb plädiere er erneut für eine konsequente Anwendung der sogenannten 2G-Regel (Zutritt nur für Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, ein negativer Corona-Test reicht nicht aus) so, wie es mittlerweile in immer weiteren Bereichen des Alltags zurecht erwartet werde.
Nur dann, wenn mit 2G das Ziel einer höheren Impfquote trotzdem nicht erreicht werden könne, könnte aus Merz‘ Sicht eine allgemeine Impfpflicht eine weitere Option sein. Die Bundesregierung müsse im Falle einer solchen Gesetzgebung allerdings vorher ausführlich darlegen, warum aus ihrer Sicht eine solche allgemeine Impfpflicht mit den Grundrechten vereinbar sei und wie sie diese Pflicht im Vollzug auch durchsetzen wolle.
„Was nützt eine allgemeine Impfpflicht, wenn sie nicht nur zu einer weiteren Verschärfung der gesellschaftlichen Konflikte und zu weiteren verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen führt und das Gesetz zugleich weitgehend ins Leere läuft, da der Vollzug nicht gesichert ist?“,
fragt Friedrich Merz. Vollzug in diesem Zusammenhang heiße auch die rechtzeitige Klärung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Und Merz fragt „last but not least“ weiter:
„Welche ordnungsrechtlichen und welche arbeitsrechtlichen Folgen schließen sich einer Verweigerung der Impfpflicht bei dem Teil der Impfgegner an, die erwartungsgemäß auch einer gesetzlichen Verpflichtung nicht Folge leisten will?“
Erst wenn diese nachfolgenden weitgehend rechtlichen und organisatorischen Fragen zufriedenstellend geklärt seien, „können wir zurückkehren zu der Grundsatzfrage, ob denn nach unserem Verständnis von Freiheit und Verantwortung eine allgemeine Corona-Impfpflicht denkbar ist oder nicht.“ Frühestens zu diesem Zeitpunkt werde diese Frage möglicherweise dann auch eine Gewissensfrage. Ob es eine Gewissensfrage werde oder nicht, entscheide ohnehin jeder Abgeordnete ganz für sich allein. „Aber vorher hat die Bundesregierung noch sehr viel Arbeit zu erledigen“, so Merz abschließend.
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