Von Jürgen Fritz, Fr. 10. Jan 2025, Titelbild: Video-Screenshot
Wer von „Hass und Hetze“ redet, führt entweder a) etwas Böses im Schilde oder er macht sich b) bewusst zum Erfüllungsgehilfen derer, die Böses im Schilde führen, oder er redet c) völlig unreflektiert das nach, was die in (a) und (b) Genannten ihm vorgeben. Inwiefern das sei hier erläutert.
Hass ist eine Emotion und Emotionen gehen die Staatsgewalt überhaupt nichts an
Hass ist eine Emotion. Emotionen sind spezielle Gefühle, die anders als einfache Körpergefühle, zum Beispiel ein Hunger-/Sättigungsgefühl, Frieren/das Gefühl der thermischen Behaglichkeit oder der Schmerz, wenn ich mich am Schienbein stoße/Nachlassen des Schmerzes, a) sehr stark mit unserer Vorstellungs- und Gedankenwelt korrelieren und b) einen Bezugspunkt haben, ein etwas, auf das sie sich beziehen (Philosophen nennen das Intentionalität). Man liebt etwas, hasst etwas, freut sich über etwas, ist enttäuscht von etwas, hofft auf etwas, befürchtet etwas, fühlt sich zu etwas hingezogen oder von etwas abgestoßen etc. (das Etwas kann natürlich auch eine Person sein).
Emotionen gehen wie Gedanken – also etwas Inneres, Geistiges, Mentales, Seelisches – die Staatsgewalt überhaupt nichts an, solange sie nicht als Motiv einer begangenen Straftat beleuchtet werden, zum Beispiel warum ein Tötungsdelikt begangen wurde, ob niedrige Beweggründe zu Grunde lagen. Das Strafbare ist hier aber das Tötungsdelikt selbst, nicht die zugrunde liegende Motivation und Emotion. Die wird nur untersucht, um zwischen „Totschlag“ im juristischen Sinne nach § 212 StGB und „Mord“ im juristischen Sinne nach § 211 StGB abzugrenzen. Strafbar sind immer nur Handlungen, nie Emotionen. Emotionen sind wie Gedanken (Geistiges) frei.
Hassäußerungen sind Handlungen, die u.U. strafbar sein können, aber die zugrunde liegende Emotion ist dabei vollkommen irrelevant
Hatespeech, Hassäußerungen sind Handlungen. Das sind Sprechakte in Raum und Zeit. Da wird auf etwas außerhalb meines Körpers eingewirkt (zum Beispiel die Luftmoleküle, die das Ohr eines anderen erreichen, dort etwas bewirken, was dessen Gehirn erreicht und in dessen Geist etwas verändern kann). Damit verändere ich etwas in der physischen Welt außerhalb von mir, in Raum und Zeit. Insofern ist ein Sprechakt eine Handlung.
Bei Sprechakten ist es für die Beurteilung der Strafbarkeit aber vollkommen unerheblich, welches Motiv der Äußerung zugrunde liegt. Eine feine ironische Spitze kann von Hass, Neid, dem Wunsch, den anderen zu necken oder was auch immer getragen sein. Sogar ein Kompliment kann von Hass motiviert sein: A macht B ein Kompliment, um C, der das hört, den A hasst und auf den die Äußerung eigentlich abzielt, zu verletzen. Das Kompliment wäre dann gegenüber C eine subtile Hassäußerung. Komplimente, auch wenn sie von Hass motiviert sind, sind aber nicht strafbar. Das wäre ja völlig absurd.
Worum es beim „Hass und Hetze“-Gerede tatsächlich geht: Einschüchterung der Bürger, die zur Selbstzensur getrieben werden sollen
Ebenso ist Hass selbst nicht strafbar, weil Emotionen die Staatsgewalt nichts angehen. Und das Motiv für eine Äußerung ist vollkommen irrelevant. Maßgeblich ist ausschließlich, ob die Äußerung einen Straftatbestand erfüllt. Dazu müssen bestimmte Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, die objektivierbar und möglichst genau abgrenzbar sind, um der Willkür nicht Tür und Tor zu öffnen und damit die Bürger wissen, was erlaubt ist und was nicht.
Wer hier systematisch für Verunsicherung zu sorgen versucht mit so einem Gerede wie „Hass und Hetze“, der führt Böses im Schilde: Er will die eigenen Bürger einschüchtern, sprich sie in ihrem Menschenrecht auf Redefreiheit (Recht auf freie Meinungsäußerung, Art. 5 GG) unterdrücken und ihnen eine innere Schere in den Kopf implementieren, so dass sie aus Angst zur Selbstzensur greifen, mithin aus Furcht vor Sanktionen gegen sich selbst, gegen ihr eigenes Inneres agieren, quasi zum Unterdrücker ihrer selbst werden.
Hetze ist nur strafbar, wenn ein klar definierter Straftatbestand erfüllt ist, die gesamte sozialistische Ideologie basiert auf Hetze gegen den „Klassenfeind“
Und Hetze ist das gezielte Erzeugen von Hass oder Unzufriedenheit in anderen. Sozialisten und Wokeisten machen das rund um die Uhr. Sie bewirtschaften regelrecht Hass, Neid, Missgunst gegen „böse Kapitalisten“, gegen „Reiche“, gegen Weiße, gegen Deutsche oder Europäer, gegen heterosexuelle Männer, gegen Juden.
Auch hier gilt: Hetze ist natürlich grundsätzlich nicht strafbar, es sei denn, es wird ein genau umrissener Straftatbestand mit objektiven Tatbestandsmerkmalen erfüllt. Wenn ich in anderen Hass oder Unzufriedenheit gegen den russischen Angriffskrieg oder gegen unsere aktuelle Bundesregierung erzeugen will, dann ist das natürlich nicht grundsätzlich strafbar, schon gar nicht, wenn ich dies dadurch tue, dass ich wahrheitsgemäß über bestimmte Dinge informiere, also Aufklärungsarbeit leiste. Ein Wissen, das die Person P zuvor nicht hatte, kann dazu führen, dass dieses Wissen Unzufriedenheit oder Hass in P erzeugt und das kann von mir auch gewollt sein. Man darf zum Beispiel Putin oder Scholz hassen oder mit ihnen sehr unzufrieden sein und man darf versuchen, andere durch wahrheitsgemäße, nicht ehrverletzende Informationen dazu zu bringen, dass sie Putin respektive Scholz ebenfalls hassen oder verachten oder sehr unzufrieden sind mit ihnen und dann die SPD nicht mehr wählen respektive solche Parteien nicht mehr wählen, die Putin direkt oder indirekt unterstützen.
Das Behaupten von etwas Unwahrem ist i.a.R. nicht strafbar, aber andere haben das Recht, das Gesagte richtig zu stellen
Man darf auch Unwahrheiten schreiben, sei es bewusst (Lügen) oder unwissentlich (Irrtum). Sie dürfen beispielsweise behaupten, die Erde sei doch eine Scheibe. Und andere dürfen sich dann über diese Behauptung und Vorstellung lustig machen. Genau so funktioniert eine geistig offenen, freiheitliche Demokratie. Das ist nicht schön, wenn jemand bewusst Unwahrheiten verbreitet (lügt), aber in der Regel ist das keine Straftat. Wenn die Staatsgewalt jede Lüge strafrechtlich verfolgen wollte, bräuchten wir wahrscheinlich über 80 Millionen Polizisten, Staatsanwälte und Richter.
In vielen Fällen ist es auch gar nicht so ganz eindeutig, was denn nun wahr ist und was nicht. Wenn jemand etwas Unwahres behauptet, haben andere zudem die Möglichkeit, das richtig zu stellen. Bei X geschieht dies zusätzlich auch noch über die sogenannten Kollektiven Anmerkungen, Community Notes. Das funktioniert nach meiner Beobachtung sehr gut. Wenn jemand etwas offensichtlich Falsches oder Irreführendes von Belang schreibt, wird dann direkt darunter eine kollektive Anmerkung angebracht, die die Behauptung korrigiert beziehungsweise wichtigen Kontext herstellt. Damit ist der falsche oder irreführende Ursprungspost meist völlig entwertet.
„Faktenchecker“ führen unweigerlich zu Missbrauch, zu massiver Manipulation des öffentlichen Diskurses und das ist auch genau so gewollt
Wenn dagegen sogenannte „Faktenchecker“ die Gewalt darüber zugeteilt wird, dass sie entscheiden dürfen, was gelöscht wird, womöglich sogar, wer aus dem Diskurs vollkommen ausgeschlossen oder mit einem Shadowban überzogen wird, so dass andere kaum noch sehen, was er schreibt, so stellt sich die Frage: Wer checkt dann, was die „Faktenchecker“ treiben? Wer kontrolliert die Kontrolleure? Hierzu gibt es keinerlei auch nur halbwegs zufriedenstellendes, durchführbares Konzept. Damit wird dem Machtmissbrauch hier und Tür und Tor geöffnet, ja dieser ist geradezu vorprogrammiert und das ist wohl auch genau so gewollt. Das ist das Böse, das im Schilde geführt wird. Denn die meisten von uns werden wissen, was für Leute als „Faktenchecker“ gezielt eingestellt und beauftragt werden. Dann kann es leicht passieren, dass 70, 80 Prozent der gelöschten Inhalte überhaupt nicht falsch und auch keine strafbaren Inhalte sind.
Worum es hier geht, dürfte klar sein: Um ganz massive Manipulation des öffentlichen Diskurses, was letztlich mehr oder weniger auf eine gelenkte Demokratie hinausläuft. Das spüren natürlich immer mehr Menschen. Genau so macht man die Demokratie kaputt, weil man so das Grundvertrauen zerstört.
Die Staatsgewalt hat die Aufgabe, die Bürger vor Gewalt zu schützen, nicht sich selbst vor Kritik und negativen Emotionen der Bürger ihr gegenüber
Also, etwas zu schreiben, was nicht stimmt (was andere dann ja richtig stellen können), Hass zu empfinden, auch andere zur Unzufriedenheit aufstacheln, all das ist vielleicht nicht immer schön, aber es ist vollkommen legitim und geht, solange keine Straftatbestände erfüllt werden, die Staatsgewalt überhaupt nichts an. Wir sind keine kleinen Kinder, denen die Bundesregierung über von ihr eingesetzte Meldestellen oder „Faktenchecker“ den Mund verbieten kann, nur weil ihr eine Richtung in die gesprochen oder geschrieben wird, nicht gefällt. Wir sind keine kleinen Kinder, die man mit dem Zeigen der Rute ständig einschüchtern muss, damit sie nichts tun, was der hegemonialen Ideologie gefährlich werden könnte. Und selbst mit Kindern geht man so nicht um.
Die Staatsgewalt hat die Aufgabe, die Bürger vor ungerechtfertigter roher und religiöser Gewalt zu schützen und nicht sich selbst vor scharfer Kritik und negativen Emotionen der Bürger ihr gegenüber. Wer das negiert, ist auf dem besten Weg in den Totalitarismus, ganz sicher aber nicht auf dem Boden der freiheitlichen, menschenrechtsbasierten Demokratie.
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