Erst Homo-Ehe, jetzt Polygamie durch die Hintertür. Was kommt dann: Kinderehen?

Von Jürgen Fritz, Di. 07. Mai 2019

Zuerst die historische Fehlleistung bei der Einführung der Homo-Ehe im letzten Sommer, nun hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) ein gesetzliches Einbürgerungsverbot für Muslime mit mehreren Ehefrauen vorerst gestoppt, womit sie die Polygamie quasi durch die Hintertür in Deutschland einzuführen versucht, das aber natürlich nur für ganz bestimmte Immigranten und dort wiederum nur für die männlichen solchen, denn in deren Kultur ist die männliche Polygamie allahgewollt. Art. 3 Grundgesetz, der Gleichberechtigungsgrundsatz, scheint unsere eigene Justizministerin und ihre Partei, die von Millionen Menschen längst schon als Scharia Partei Deutschlands wahrgenommen wird, wenig zu scheren und der geneigte Bürger fragt sich: Was kommt wohl als nächstes?

Menschenrechte sind offensichtlich kein genuines Anliegen der SPD

Diese Meldung macht nicht wenige, die sich fragen, wie weit wir schon gekommen sind, schier fassungslos: Die schwarz-rote Bundesregierung hat ein Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus einem Gesetzentwurf gestrichen. Dazu muss man wissen, dass im ursprünglichen Entwurf des von Horst Seehofer (CSU) geführte Bundesinnenministeriums eine entsprechende Regelung noch vorgesehen war. Doch offensichtlich konnte sich da das von Katarina Barley (SPD) geführte Bundesjustiziministerin gegenüber dem Innenmisterium durchsetzen. Ein Schlag ins Gesicht aller Frauen, ein Schlag ins Gesicht aller verfassungstreuer Bürger, ein Schlag ins Gesicht unsere eigenen Tradition und Kultur. Ausgeführt von der Spitzenkandidatin der SPD für die EU-Wahl Katarina Barley.

Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein sowie stellvertretende Landesvorsitzende der NORD-CDU und Sprecherin des Jüdischen Forums der CDU Karin Prien schreibt dazu auf Twitter:

»Wofür haben wir eigentlich die letzten 150 Jahre gekämpft? Eine krasse Fehlleistung von Frau Barley. Da fehlt ihr der Wertekompass. Für Polygamie darf es in Deutschland keine Toleranz geben.«

Die Moralphilosophin Prof. Dr. Sabine Döring, Lehrstuhlinhaberin für Philosophie mit dem Schwerpunkt Praktische Philosophie (Ethik), kommentiert dies auf Facebook wie folgt:

»Frauen- und folglich Menschenrechte sind offensichtlich kein genuines Anliegen der SPD. Erst der falsche und völlig überflüssige Kompromiss zu 219a, jetzt das. 

Wäre die Mehrehe *allen* erlaubt, hätten wir zumindest einen konsistenten Ansatz, über den sich mit Gründen streiten ließe. Da aber die Mehrehe in Deutschland (aus gutem Grund) strafrechtlich verboten ist, profitieren faktisch allein männliche Migranten, während die Rechte der betroffenen Frauen auf der Strecke bleiben.

Konsequenterweise sollte die SPD für die Mehrehe eintreten und das offen so kommunizieren — um dann dem Wähler die Entscheidung darüber zu überlassen, ob er diese Auffassung teilt.«

Vielehen sind der deutschen Kultur fremd und unserem Grundgesetz zuwider

Die AfD kommentiert die Einführung der Polygamie durch die Hintertür wie folgt:

»Eingehen mehrerer Ehen ist in Deutschland strafbar, weil die staatliche Eheordnung nach Art. 6 des GG auf dem Prinzip der Einehe beruht. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter kritisert das Vorhaben der Bundesregierung, die ein geplantes Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehen leben, aus einem aktuellen Gesetzesentwurf gestrichen hat: „Vielehen sind der deutschen Kultur fremd. Das Eingehen mehrerer Ehen ist gemäß Paragraph 172 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar – und das ist gut so, fußt doch die staatliche Eheordnung nach Art. 6 des Grundgesetzes (GG) auf dem Prinzip der Einehe.“

Mit Urteil vom 29.05.2018 – BverwG 1 C 15.17 hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass eine Einbürgerung  eines Einbürgerungsbewerbers nach § 9 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ausgeschlossen ist, wenn der Einzubürgernde eine Zweitehe im Ausland geschlossen hat, da die Doppelehe nicht mit deutschen Lebensverhältnissen in Einklang zu bringen ist (BVerwG 1 C 15.17, Rn. 17).

Keuter sieht zudem den Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG verletzt. Es liege eine Ungleichbehandlung von Deutschen und Ausländern vorn, wenn ausländische Bürger mit mehreren Ehefrauen eingebürgert werden können, es dem deutschen Mann, und dann natürlich auch der deutschen Frau, nach unserer Rechtsordnung jedoch nicht möglich sei, mit mehreren Partnern eine Ehe einzugehen. Um diesen Widerspruch zu stoppen hat die AfD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die bisher bestehenden Gesetzeslücken schließen soll.

Nach dem Urteil des BVerwG ist eine Einbürgerung derzeit nach Paragraph 10 StAG nicht ausgeschlossen, da die Vielehe nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt, sondern nur gegen die Einordung in deutsche Lebensverhältnisse, Paragraph 9 StAG. Es ist mithin ein leichtes, die Voraussetzungen des Paragraphen 9 StAG in den Paragraph 10 StAG ebenfalls hineinzuschreiben, wie es das Bundesverwaltungsgericht dem Gesetzgeber vorgeschlagen hat (BVerwG 1 C 15.17, Rn. 67). Unser Grundgesetz feiert in diesem Monat seinen 70. Geburtstag: Wir stehen drauf!«

Alice Weidel: Barley betreibt Lobbyismus für radikale Islam-Fundamentalisten

Und die AfD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag Alice Weidel kommentiert Barleys Treiben wie folgt:

„Ausgerechnet die Verfassungsministerin rollt Muslimen mit mehreren Ehefrauen den roten Teppich zur Staatsbürgerschaft aus, obwohl Polygamie im Strafgesetzbuch eindeutig verboten ist. Das ist ein handfester Skandal und ein weiterer Beleg, wie weit die SPD auf ihrem Weg in die politische Bedeutungslosigkeit sich von der Lebenswirklichkeit rechtstreuer Bürger bereits entfernt hat.

Katarina Barley ist Wiederholungstäterin. Schon gegen den Vorschlag, Islam-Terroristen, die sich dem IS angeschlossen haben, die deutsche Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen, hat sie sich mit Händen und Füßen gewehrt. Mit dem Versuch, die oftmals im Verborgenen unter Ausnutzung des deutschen Sozialstaats praktizierte muslimische Vielehe durch die Hintertür zu legalisieren und mit dem Ritterschlag der Einbürgerungswürdigkeit zu versehen, betätigt sie sich de facto als Lobbyistin radikaler Islam-Fundamentalisten.

Barley missbraucht ihr Amt, um Kräfte zu unterstützen, die auf die Aushöhlung unserer Rechtsordnung und die Islamisierung unserer Gesellschaft zielen. Damit versagt sie nicht nur als Justizministerin, die in besonderem Maße dem Schutz der Verfassungsordnung verpflichtet ist, sie missachtet auch elementare Frauenrechte und fällt insbesondere jenen muslimischen Frauen in den Rücken, die sich aus der Unterdrückung durch archaische und barbarische islamische Bräuche und Vorschriften befreien wollen.

Offensichtlich sucht Frau Barley die künftige Wählerschaft der SPD in den islamischen Parallel- und Gegengesellschaften und nicht mehr in den Reihen gesetzestreuer Arbeiter und Steuerzahler, die ihr bereits in Scharen den Rücken kehren. Wer der SPD bei der Europawahl seine Stimme gibt, muss wissen, dass er als Spitzenkandidatin eine Islam-Lobbyistin ins Europaparlament schickt, mit der die schleichende Islamisierung der Lebensverhältnisse weiter vorangetrieben wird.“

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Titelbild: YouTube-Screenshot von Katarina Barley (SPD) aus unter den Linden spezial (phoenix)

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