Berlin: SEK stellt Softairgewehr in Wohnungslosenhilfe sicher

Von Jürgen Fritz, Fr. 22. Nov 2019, Update: 23. Nov 2019, Titelbild: Symbolbild, Pixabay, CC0 Public Domain

Wie der Polizeipräsident in Berlin gestern bekannt gab, kam es am Mittwochabend in dem Ortsteil Berlin-Kaulsdorf im Bezirk Marzahn-Hellersdorf zu einem eher befremdlichen Polizeieinsatz. Ein Polizeibeamter sah hinter einer Fensterscheibe einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe jemanden mit einem Sturmgewehr posieren. Er verständigte seine Kollegen, die gleich mit einer ganzen Einsatzhundertschaft anrückten.

Polizei rückt mit einer ganzen Hundertschaft an

Der Ortsteil Berlin-Kaulsdorf mit ca. 19.400 Einwohnern liegt im Bezirk Marzahn-Hellersdorf im Osten Berlins.

Dort hat sich Mittwochabend in einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe etwas doch Seltsames, um nicht zu sagen Befremdliches zugetragen, wie der Polizeipräsident von Berlin gestern mitteilte. Ein Polizist, der nicht im Dienst war, beobachtete gegen 18 Uhr hinter dem Fenster in einem erleuchteten Raum der Einrichtung einen Mann, der mit einem Sturmgewehr posierte. Dabei ließ er sich von einem anderen fotografieren. Der Polizeibeamte, der privat unterwegs war, verständigte daraufhin seine Kollegen.

Diese rückten gleich mit einer ganzen Einsatzhundertschaft an, welche die Umgebung absicherte. Das Zimmer, in welchem die zwei Männer mit dem Sturmgewehr gesehen worden waren, wurde lokalisiert und ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss eingeholt. Dann öffneten Kräfte eines Spezialeinsatzkommandos die Zimmertür gewaltsam und drangen in den Raum ein.

Gewehr und Munition beschlagnahmt, die beiden Männer bleiben auf freiem Fuß

Dort trafen sie in der Tat zwei Männer, im Alter von 27 und 29 Jahren an. Und es wurde tatsächlich ein Gewehr in dem Zimmer des Flüchtlingsheims gefunden. Bei diesem handle es sich um eine Softair-Waffe. Softair-Waffen sind sehr originalgetreue Nachbauten von echten Schusswaffen, welche teilweise 6 bis 8 mm Kugeln verschießen können.

Bildergebnis für Softair Sturmgewehr

Symbolbild: So sieht ein Softair-Sturmgewehr z.B. aus

Das Gewehr wurde zusammen mit der Munition beschlagnahmt. Gegen die beiden Männer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Festgenommen wurden sie aber aber nicht, sondern blieben beide auf freiem Fuß.

Korrektur vom 22.11.2019, 21 Uhr

In meiner ersten Meldung hieß es, das Gewehr sei in einer „Flüchtlingsunterkunft“ sichergestellt worden. So berichten es die Berliner Morgenpost und auch mehrere sogenannte freie oder alternative Medien. Ich war fast sicher, dass auch so in der Meldung der Polizei gelesen zu haben. In der Polizeimeldung ist aber nicht von einer „Flüchtlingsunterkunft“ die Rede, sondern von „einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe“. Überschrift und Text wurden daher umgehend korrigiert.

Nachtrag vom 23.11.2019

Patricia Brämer von der Pressestelle der Polizei Berlin teilte mir auf Anfrage mit, dass der Fehler schon in der ursprünglichen Polizeimeldung war, die ich und andere Medien gelesen hatten. Dort war in der Tat von einer „Flüchtlingsunterkunft“ die Rede. Dies wurde aber später geändert. Der Vorfall ereignete sich nicht in einer „Flüchtlingsunterkunft“, sondern in einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe. Die anderen Medien haben die Änderung der Polizeimeldung aber – anders als JFB – wohl nicht bemerkt und ihre Schlagzeilen und Berichte nicht geändert.

Weiter teilte mir Frau Brämer mit, dass in dieser Wohnungslosenhilfeeinrichtung auch Flüchtlinge und Asylbewerber untergebracht seien, aber nicht nur. Zu der beschlagnahmten Waffe konnte sie keine näheren Angaben machen, da es sich um ein laufendes Verfahren handle, gehe aber wie ich davon aus, dass man diese nicht ohne Grund sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Es ist also eher unwahrscheinlich, dass es sich um eine völlig harmlose Nachbildung einer echten Schusswaffe handelt.

Drittens gibt es nun auch nähere Einzelheiten zu den beiden Männern, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Es handelt sich dabei bei dem 29-Jährigen um einen Syrer und bei dem 27-Jährigen um eine Person, die in Syrien geboren ist, deren Nationalität aber noch ungeklärt beziehungsweise unklar sei.

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