Von Jürgen Fritz, So. 18. Sep 2022, Titelbild: Deutscher Bundestag-Screenshot
Technisch ist es sehr einfach, den Kanzler abzuberufen. Und angesichts der aktuellen Zusammensetzung des Bundestages ist es sogar besonders einfach. Grüne und FDP haben zusammen mehr Abgeordnete als die SPD und die Union hat fast genau so viele. Somit ist folgendes sehr schnell möglich …
Konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 GG
Die SPD ist mit 206 Abgeordneten zwar die stärkste Fraktion im 20. Deutschen Bundestag und stellt daher den Kanzler, aber Die Grünen (118) und die FDP (92) haben zusammen 210 Mandate, also mehr als die SPD. Und die Union kommt auf 197 Sitze. Das heißt, Union, Grüne und FDP kommen zusammen auf 407 der 736 Sitze. Das ist deutlich mehr als die Hälfte (368).
Eine sogenannte Jamaikakoalition hätte also eine klare Mehrheit im Parlament. Die drei russlandaffinen Parteien, SPD, AfD und „Die Linke“ (SED), wären damit zusammen mit 325 Abgeordneten plus 4 Fraktionslosen in der Opposition.

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Ein Achtaugengespräch zwischen Habeck, Baerbock, Lindner und Merz würde genügen, um eine solche Koalition vorzubereiten und in die Wege zu leiten, sofern sie ihre Fraktionen hinter sich haben. Es wäre nicht einmal ein Koalitionsvertrag zwingend notwendig, da solche Verträge angesichts der ungeheuren historischen Dynamik, in der wir uns befinden, ohnehin innerhalb von wenigen Wochen überholt sind. Es würde genügen, dass ein gemeinsamer Wille vorhanden ist, ein Grundkonsens in den wichtigsten Schlüsselfragen und man sich gegenseitig vertraut. Die Grünen und die FDP müssen nur endlich klar erkennen, dass es mit der SPD (manche sprechen schon lange von ZPD) nicht geht, dass diese mit ihrer undurchsichtigen und völlig unglaubwürdigen Außen- und Sicherheitspolitik nicht länger tragbar ist in der Regierung und im Bundeskanzleramt, sie daher abgelöst werden muss, um Schaden von Deutschland und Europa abzuwenden. Das genügt.
Zum technischen Prozedere siehe die Beschreibung des Deutschen Bundestages:
„Die Abgeordneten können dem Bundeskanzler das Misstrauen aussprechen und ihn abberufen, wenn er nicht mehr das Vertrauen des Parlaments genießt. ‚Konstruktiv‘ heißt das Kontrollmittel, weil es nicht ausreicht, nur den Kanzler abzuwählen, sondern die Parlamentarier müssen sich auch auf einen neuen Regierungschef einigen (einen neuen Kanzler wählen). Hat die Mehrheit der Abgeordneten dem Bundeskanzler das Misstrauen ausgesprochen, ersucht der Bundestag den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler zu entlassen und den gewählten Nachfolger zu ernennen. Der Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen.“ (Artikel 67 des Grundgesetzes).
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