14-Jährige doch nicht mitten in Hamburg vergewaltigt?

Von Jürgen Fritz, Di. 28. Aug. 2018

Ein 14-jähriges Mädchen hatte angegeben, sie sei am hellichten Tag mitten in Hamburg in einer der am stärksten frequentierten Einkaufsstraßen Deutschlands von einem Afghanen vergewaltigt worden. Doch inzwischen traten Ungereimtheiten in ihrer Aussage auf, die auch nicht zu den Beweismitteln passt.

Die Geschichte mutete von Anfang an etwas seltsam an

Vor zwei Wochen hatte ich ausführlich über den Fall berichtet. Samstagmorgens mitten in Hamburg wurde ein 14-jähriges Mädchen gegen 09 Uhr am Hauptbahnhof von einem Mann angesprochen, der so tat, als würden die  beiden sich schon lange kennen. Dieser ließ nun nicht mehr von ihr ab, lief ihr hinterher und dann soll er sie, wie sie gegenüber der Polizei behauptete, in der Mönckebergstraße im Bereich des Saturn-Elektromarktes in einen schlecht einsehbaren Hauseingang gezerrt und dort vergewaltigt haben. Nach der Tat sollte er die 14-Jährige zur U-Bahn verfolgt und mit ihr zusammen zur Hoheluftbrücke gefahren sein. Selbst als sie in einer Tankstelle um Hilfe bat, wich der Afghane, der betrunken war, nicht von ihr, bis schließlich die Polizei kam und den Mann verhaftete. Ein Atemalkoholtest ergab, dass er über 2,2 Promille Alkohol im Blut hatte.

Natürlich mutete die Geschichte von Anfang an etwas seltsam an. Eine Vergewaltigung auf offener Straße Samstags um 09 Uhr mitten in Hamburg, ohne dass jemand etwas davon bemerkt? Ein Täter, der dann bei der Vergewaltigten bleibt, sie weiter begleitet und mit ihr U-Bahn fährt, bis schließlich die Polizei kommt und ihn verhaftet? Das klang alles recht ungewöhnlich, doch seien wir ehrlich, wir sind ja inzwischen so einiges Ungewöhnliches gewohnt die letzten Jahre. Das Vorstrafenregister des 30-jährigen Afghanen, der 2011 nach Deutschland kam und schon neun Einträge in seinem Register hatte und der schon längst hätte abgeschoben werden sollen, sprach auch gegen ihn. Allerdings war unter diesen bisherigen Straftaten kein Sexualdelikt dabei.

Erhebliche Ungereimtheiten in der Aussage des Mädchens, welches verschwunden zu sein scheint

Wie Oberstaatsanwalt Carsten Rinio inzwischen mitteilte, passt da so einiges nicht zusammen. Wörtlich erklärte Rinio: „Die bisherigen Angaben der Hauptbelastungszeugin lassen sich in wichtigen Punkten nicht mit den inzwischen ausgewerteten Beweismitteln vereinbaren.“ Offensichtlich bestehen erhebliche Zweifel an dem konkreten Tatvorwurf. Da kein dringender Tatverdacht mehr bestehe, wurde der Haftbefehl gegen den 30-jährigen Mansor S. nach wenigen Tagen wieder aufgehoben, er auf freien Fuß gesetzt. Es bestehe zwar noch ein einfacher, aber kein dringender Tatverdacht mehr, so dass eine weitere Inhaftierung nicht zulässig wäre.

Die Polizei wollte daraufhin die 14-Jährige noch einmal befragen. Nach Informationen des NDR wissen die Behörden aktuell aber nicht, wo das Mädchen sich aufhalte. Sie soll schon einige Tage vor der mutmaßlichen, vielleicht auch frei erfundenen Vergewaltigung von Zuhause weggelaufen sein und scheint derzeit nicht auffindbar.

Sollte das Mädchen die Vergewaltigung wirklich frei erfunden haben, hätte sie damit vielen anderen Mädchen und Frauen, die tatsächlich Opfer von sexueller Gewalt werden, einen wahren Bärendienst erwiesen.

Bericht des NDR über den Fall

Hier hat der NDR letzte Woche nochmals über den Fall berichtet. Insbesondere wird hier auch erklärt, warum der Afghane, der bereits seit Anfang 2017 zur Abschiebung vorgesehen ist, noch immer nicht abgeschoben wurde, Stichwort: bestrafen oder abschieben?

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Titelbild: Staro1 [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) or CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)%5D, via Wikimedia Commons

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