Migrationspakt (Teufelspakt) heute im Bundestag

Ein Gastbeitrag von Michael Klonovsky, Do. 8. Nov 2018

Heute wird sich der Bundestag mit dem Global Compact for Migration befassen müssen – auf Nötigung der AfD. Inzwischen hat sogar der stern bemerkt, dass die Verheimlichung dieses Paktes, von dessen Existenz vor zwei Wochen nicht einmal die Chefredakteure von ARD und ZDF etwas wussten, und der Versuch, ihn auf Schleichwegen am Parlament vorbei anzuerkennen, nur zwei Schlüsse zulassen: Entweder dieses Papier ist völlig unbedeutend, oder es ist zu brisant für die Landeskinder. Michael Klonovsky mit wichtigen Informationen zu diesem „Teufelspakt“, der Macht der freien Medien und der womöglich verfassungswidrigen Willkürpraxis des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages.

Innerhalb einer Generation Gewohnheitsrecht

Meine Position kennen Sie. Wenn die Bundesregierung den Pakt unterzeichnet, wird er zu einem der einschneidendsten Dokumente in der deutschen Geschichte gehören, denn er beendet die Epoche, in der die Deutschen, vertreten durch ihre Regierungen und Parlamente, selber entscheiden konnten, wer in ihrer Mitte leben darf, kurze Ausnahmeperioden wie 1918 ff. und 1945 ff. mal in den Skat gedrückt.

Dass Recht nicht durch Urzeugung entsteht, sondern durch politischen Willen, mithin Politik also Recht setzt – und in Umbruchzeiten, sofern keine Genickschüsse als Beschleuniger verabfolgt werden können, genau eine nachwachsende Juristengeneration nötig ist, um die politische Setzung in Gewohnheitsrecht zu verwandeln –, darf hier als bekannt vorausgesetzt werden. Dass immer mehr Länder aus diesem Teufelspakt aussteigen, stimmt mich hoffnungsfroh; vielleicht werden uns ja die Nachbarn eines Tages befreien (ein liebedienerisches „wieder“ verkneife ich mir an dieser Stelle aus Gründen des Vergleichstabus).

Die Macht der freien Medien

Am Beispiel des globalen Migrationspaktes, in dem sich eine absonderliche Allianz aus sozialistischen Traumtänzern und globalistischen Absahnern zusammenfindet, kann man sehr schön die Macht und segensreiche Wirkung der sogenannten alternativen Medien inmitten ihrer alternativlosen älteren Geschwister studieren, denn nur diesen ist es zu verdanken, dass der Inhalt des Global Compact überhaupt die Öffentlichkeit erreicht hat.

Wer sich informieren möchte, dem empfehle ich die Lektüre der sehr kundigen Darlegungen von Anette Heinisch (hier), Alexander Wendt (hier), Dushan Wegner (hier), Vera Lengsfeld (hier), der Neuen Zürcher Zeitung (hier) und von Markus Vahlefeld (hier).

Natürlich hat die Gegenseite mobil gemacht, man versucht, die Kritiker des Global Compact als rechtsrassistischewiggestrigdumpfbraune Verschwörungstheoretiker zu denunzieren und die mutmaßlichen Auswirkungen des Papiers zu verniedlichen – wer sich amüsieren will, studiere die offizielle Auskunft der CDU (hier), die nicht einmal mehr in deren Bundestagsfraktion geglaubt wird –, doch das Dementi verrät die Ertappten, die Medienfront wird von Desertionen erschüttert, und Teile der Union sowie die FDP wollen morgen die Zustimmung verweigern bzw. an Bedingungen knüpfen, sofern man die Tolldreisten nicht über Nacht noch auf Linie gebracht haben wird; wäre ja nicht das erste Mal.

Wie der Bundestag inzwischen mit Petitionen umgeht

Dem Petitionsausschuss des Bundestages liegen übrigens mindestens 17 Petitionen zum resp. gegen den Global Compact vor, von denen zwölf zur Mitzeichnung der Bürger beantragt sind, darunter eine von Vera Lengsfeld und Ulrich Vosgerau. Der Petitionsausschuss hat in der gestrigen Sitzung keine davon veröffentlicht, ein entsprechender Antrag der AfD-Fraktion wurde mit der Mehrheit der Altparteien vertagt. Damit wird offensichtlich versucht, das Thema – trotz großem öffentlichen Interesse –auszusperren und kleinzuhalten. „Zeit gewonnen, alles gewonnen“ (Heinrich von Kleist, Lehrbuch der französischen Journalistik, 1809).

Die Petition von Frau Lengsfeld wurde am 22. Oktober eingereicht, also vor sechzehn Tagen. Normalerweise muss eine Petition binnen zweier Woche vom Ausschuss bearbeitet werden, bis heute hat die Bürgerrechtsquerulantin keinen Bescheid erhalten, auch keine ihrer Nachfragen wurde beantwortet. Dazu passt, dass die „Gemeinsame Erklärung“ nach der öffentlichen Verhandlung vor dem Petitionsausschuss kommentarlos im Reservat beschweigenswerter unglücklicher Zwischenfälle deponiert worden zu sein scheint.

Ulrich Vosgerau erwägt Verfassungsbeschwerde

Der Jurist Vosgerau erwägt nun, gegen diese willkürliche Nichtbehandlung von Petitionen eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Er schreibt (exklusiv für den Kleinen Eckladen) dazu Folgendes:

„Erst letztes Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht nach einem Rechtsstreit durch alle Instanzen einen möglichen klagbaren Anspruch von Bürgern auf Veröffentlichung ihrer Petition auf den Bundestags-Seiten verneint (Urt. v. 15.3.2017, 6 C 16/16, BVerwGE [=amtliche Sammlung] 158, 208 ff.). Nach Ansicht der Verwaltungsgerichte folgt aus Art. 17 GG nur ein Petitionsrecht (und das Recht, daß die Petition irgendwie beschieden werden muß), nicht aber auch ein Recht auf Veröffentlichung im Internet. Dem Bundestag sei es völlig freigestellt, darüber zu entscheiden, welche Petitionen sinnvollerweise auch einer öffentlichen Behandlung und Erörterung zugeführt werden.

Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes?

Allerdings ist diese höchstrichterliche Rechtsprechung in der Staatsrechtslehre auf Kritik gestoßen (vergl. nur Guckelberger, NVwZ [= Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht] 2017, 1462 f.). Zwar hat der Bundestag das Recht, seine inneren Angelegenheiten satzungsautonom zu regeln, ohne daß der Bürger dies gerichtlich kontrollieren lassen könnte, weil er eben von der Regelung innerorganisatorischer Angelegenheiten des Bundestages nicht betroffen ist. Vorliegend benutzt der Bundestag bzw. dessen Petitionsausschuß die Satzungsautonomie jedoch, um in Grundrechte der Bürger einzugreifen.

Denn schon die Entscheidung, die Petition des einen Bürgers im Internet auf den Seiten des Bundestages zu popularisieren, die eines anderen jedoch nicht, berührt ja erkennbar das Gleichheitsgrundrecht (Art. 3 Abs. 1 GG). Dies muß umso mehr gelten, wenn – wie hier – diese Entscheidung nicht z.B. aufgrund des vermuteten, größeren oder kleineren Interesses der Öffentlichkeit getroffen wird, sondern bei sehr großem Interesse der Öffentlichkeit aufgrund inhaltlicher Kriterien, nämlich aufgrund der Bewertung, ob das Anliegen einer bestimmten Petition aus Sicht der Bundestagsmehrheit ‚hilfreich‘ ist und die öffentliche Diskussion aus ihrer Sicht in die richtige Richtung lenkt.

Willkürpraxis des Petitionsausschusses

Wie grotesk die bundesverwaltungsgerichtliche Vermutung der rechtlichen Richtigkeit dieses Verfahrens eigentlich ist, zeigt ja schon die Überlegung, daß Petitionen im allgemeinen nicht von Bürgern angestrengt werden, die sich ohnehin von der Bundestagsmehrheit repräsentiert sehen, sondern umgekehrt gerade von Dissidenten. Das Petitonsrecht dient ganz allgemein nicht dazu, die politischen Ansichten der Bundestagsmehrheit zusätzlich zu bekräftigen.

Nach den weithin anerkannten allgemeinen Grundrechtslehren bedarf ein Eingriff in Grundrechte des Bürgers einer Regelung in einem formellen Bundesgesetz. Ein solches fehlt hier, die Veröffentlichungspraxis des Petitionsausschusses findet quasi im rechtsfreien Raum statt, sie ist also willkürlich. Daher wäre es trotz der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerwG nicht aussichtslos, diese Praxis mit einer Verfassungsbeschwerde, verbunden mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, anzugreifen.“

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Dieser Text erschien zuerst auf dem sehr empfehlenswerten Blog von Michael Klonovsky, der nur so vor Gedanken, Ein- und Quersichten sprüht. Sollten Sie sich unbedingt öfters ansehen. Er erscheint hier mit freundlicher Genehmigung des geschätzten Autors und Blogbetreibers.

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Zum Autor: Michael Klonovsky, 1962 im Erzgebirge geboren, ist Romanautor und Publizist. Aufgewachsen in Ostberlin. Maurerlehre. Abitur. Seit 1990 Journalist. “Wächterpreis der Tagespresse” für die „Aufdeckung von Menschenrechtsverletzungen durch die DDR-Justiz und den Staatssicherheitsdienst“. 1992: Wechsel zum Focus, zunächst als Redakteur, später als Chef vom Dienst bzw. Textchef, Leiter des Debattenressorts, sodann als Autor. Am 31. Mai 2016 endete die Ehe mit Focus, die Partner hatten sich auseinandergelebt. Von Juni 2016 bis Anfang 2017 war er parteiloser Berater von Frauke Petry, von Juni bis November 2017 Sprecher der von Jörg Meuthen geführten Landtagsfraktion der AfD Baden-Württemberg. Michael Klonovsky ist Autor mehrerer Bücher.

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Titelbild: YouTube-Screenshot

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