Remigration – Wie Europa gerettet werden kann

Von Jürgen Fritz, 7. Okt 2017

Deutschland und Europa, unsere einzigartige Kultur und Zivilisation, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Grund-, Bürger- und Menschenrechte sind in ihrer langfristigen Existenz massiv bedrohtWie können wir diese einmaligen Errungenschaften, alles was uns lieb und teuer, retten und langfristig sichern?

Vorbemerkung

Das oben genannte Ziel wird nur erreichbar sein über ein Bündel von Maßnahmen. Die europäischen Völker werden sich im Laufe der nächsten Jahre entscheiden müssen, ob sie Wille und Kraft aufbringen, ihren Kontinent, ihre Kultur, all das, was uns lieb und teuer, erhalten möchten oder dem Untergang anheim fallen lassen wollen. Sollten sie sich in einem demokratischen Prozess für Ersteres entscheiden, so könnten folgende Punkte der Erreichung dieses Ziels mehr als alles andere dienlich sein.

1. Strenge Einreisekontrolle und freie Selbstbestimmung, wen wir aufnehmen wollen

Niemanden mehr einreisen lassen, den WIR nicht haben wollen. Niemanden! Keinen einzigen. Dies ist ein Gebot, welches sich zwingend aus der Souveränität, der Selbstbestimmung eines jeden Staatsvolkes ergibt. Dieses Recht darf dem Volk unter keinen Umständen entrissen werden durch die hegemonialen Herrschaftseliten, die, so mutet es seit vielen Jahren, wenn nicht Jahrzehnten immer mehr an, bisweilen ganz andere Interessen verfolgen als das Gemeinwohl der Bürger, die sie zumindest zum Teil erst in ihre Ämter gewählt haben. Der Souverän darf mithin nicht entrechtet werden!

2. Abschaffung jeglicher Rechtsansprüche auf Asyl respektive von Flüchtlingsrechten

Jeglicher Rechtsanspruch auf Asyl muss abgeschafft werden. Diese Regelung ist völlig anachronistisch und realitätsfremd. Ebenso die Genfer Flüchtlingskonvention, so sie dergestalt (fehl)interpretiert wird, dass die sogenannten „Flüchtlinge“ aus dieser Konvention Rechtsansprüche ableiten könnten.

Es kann keinen Rechtsanspruch geben, in einem anderen Land aufgenommen zu werden. Stellen Sie sich einfach vor, zwischen China und Indien würde ein Krieg ausbrechen. Wir hätten unter Umständen innerhalb kürzester Zeit hunderte Millionen von Flüchtlingen. Wer sollte die alle aufnehmen? Dies ist fernab jeglicher Realität. Unmögliches darf aber nicht rechtlich fest zugesichert werden, denn sonst würden Recht und Gesetz jegliche Glaubwürdigkeit verlieren. Genau darauf beruhen sie aber: dass die Menschen berechtigt darauf vertrauen dürfen, dass Recht und Gesetz von allen eingehalten werden und diejenigen, die dagegen verstoßen sanktioniert werden.

Wir sollten also nach fairem, freiem Ermessen entscheiden, wen wir in Ausnahmefällen unabhängig von Eigeninteressen aufnehmen wollen. Damit entfallen sofort alle Klagemöglichkeiten. Die Gerichte, die derzeit auf Jahrzehnte hin aus- und überlastet sind, werden so schlagartig entlastet. Der finanzielle Aufwand, der dadurch frei wird, kann klüger und aus ethischer Sicht wesentlich sinnvoller eingesetzt werden.

3. Ausübungsverbot aller grundgesetz- und menschenrechtswidriger Weltanschauungen

Wir verbieten sukzessive die freie Ausübung von grundgesetz- und menschenrechtswidrigen Weltanschauungen, auch die der religiösen solchen. Nur weil man einen Aufkleber „Religion“ drauf klebt, kann das nicht bedeuten, dass der Inhalt nicht mehr daraufhin abgeklopft wird, ob er mit unserem Grundgesetz kompatibel ist oder aber eklatant gegen dieses verstößt respektive sogar regelrecht grundgesetzfeindlich ist. Zugleich betreiben wir ab sofort ganz konsequente Aufklärung über die Grundlagen, Geschichte und schweren Mängel respektive die Minderwertigkeit und Rückständigkeit solcher Menschen- und Weltbilder, so dass wir diese öffentlich ächten und entlarven.

Damit schaffen wir im Laufe der nächsten 10 bis 20 Jahre ein Klima, in welchem die Anhänger von grundgesetzwidrigen Weltanschauungen sich nicht mehr wohl fühlen, da sie ihre abstrusen Vorstellungen zwar noch in ihrem Kopf herumtragen, aber in der Öffentlichkeit nicht mehr frei ausüben können, vor allem nicht in unseren Schulen unterrichten dürfen, so dass ein intrinsischer Anreiz entsteht, unser Land zu verlassen und in ein solches zu migrieren, in welchem die Mehrheit ein ähnliches menschenrechtsfeindliches Weltbild in sich trägt.

4. Aufnahmeabkommen und finanzielle Anreize für die Ausreise

Wir versuchen im Laufe der nächsten Jahre mit immer mehr Staaten Abkommen zustande zu bringen, die Personen aufnehmen, die von ihrer Weltanschauung wesentlich besser in die Kulturen dieser Länder passen. Alle Länder, die solche Aufnahmeabkommen abschließen und auch reibungslos umsetzen!, erhalten deutliche Vergünstigungen in Form von Entwicklungshilfe und wirtschaftlichen Vorteilen. Alle Länder, die solche Abkommen nicht abschließen oder sie nicht reibungslos umsetzen, erleiden dadurch massive finanzielle Nachteile, die sie augenblicklich zu spüren bekommen.

Zusätzlich setzen wir für die bereits eingereisten Immigranten, die wir nicht haben wollen, finanzielle Anreize unser Land zu verlassen. Dies gilt insbesonderes für solche Personen, die innerlich keine Demokraten, keine Republikaner, keine Menschenrechtsfreunde, keine mündigen Staatsbürger eines republikanischen Rechtsstaates sein wollen, die nach ganz anderem trachten. Und zwar degressive Anreize, also von Jahr zu Jahr geringere, z.B. dergestalt:

  • im ersten Halbjahr 10.000 EUR
  • im zweiten Halbjahr 9.000 EUR
  • im dritten Halbjahr 8.000 EUR usw.
  • im zehnten Halbjahr dann noch 1.000 EUR
  • nach Ablauf von fünf Jahren nichts mehr.

Auf diese Weise entsteht ein Druck, mit seiner Entscheidung nicht allzu lange zu warten. Zusätzlich zur intrinsischen wird so eine extrinsische Motivation erzeugt zu remigrieren und zwar möglichst schnell. Helmut Kohl hatte zu Beginn seiner Amtszeit ähnliche solche Pläne in Bezug auf die Türken, hat dies auch ansatzweise in Angriff genommen, dann aber schnell wieder abgebrochen respektive nicht konsequent durchgezogen.

Konklusion

Dieses Programm über 20 bis 30 Jahre konsequent, fair und gerecht, streng nach rechtsstaatlichen Prinzipien durchgezogen und unser Land wird vollkommen anders aussehen. Besser, schöner, gerechter, liebreizender als jemals zuvor!

Dann können wir von Dekade zu Dekade anderen, die wirklich am meisten hilfsbedürftig sind, mehr und mehr helfen, dies aber bei ihnen, nicht bei uns! So ist das „Uns“ langfristig gesichert und auch die Hilfe für die anderen.

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Titelbild: Pixabay, CC0 Creative Commons

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16 Antworten auf „Remigration – Wie Europa gerettet werden kann

  1. Sabrina

    „Zusätzlich setzen wir finanzielle Anreize unser Land zu verlassen…Und zwar degressive Anreize, also von Jahr zu Jahr geringere, z.B. dergestalt:
    im ersten Halbjahr 10.000 EUR
    im zweiten Halbjahr 9.000 EUR usw.
    im zehnten Halbjahr dann noch 1.000 EUR
    nach fünf Jahren nichts mehr.“
    ————————————————————–
    In Verbindung mit der Bestimmung, daß gleichzeitig jegliche bisherige Sozialleistungen, Kindergeld u.ä. eingestellt werden, für nicht-Deutsche, im Sinne des bis 1998 geltenden Abstammungsprinzips, sollte die entsprechende ex- und intrinsische Motivation für besagten Personenkreis gefördert werden.

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  2. finisgermania

    Remigriert die Immigranten! Genau das ist die entscheidende Aufgabe, um die abendländisch-christliche Kultur zu retten. Wie schwer denkbar, um nicht undenkbar zu sagen, das inzwischen erscheint, lässt sich in Ihrem „Mehrstufenplan“ Satz für Satz erlesen. Danke für diesen wichtigen Beitrag zur überlebenswichtigen Debatte, sehr geehrter Herr Fritz!

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  3. Pingback: Mehrstufenplan zur Remigration und zur Rettung Deutschlands und Europas – Alternativnews

  4. Tanzender Berg

    Das ist ein sehr guter Plan, wenn damit die einzige Weltanschauung gemeint ist, um die es geht und auch gehen sollte. Warum man die anderen nicht alle verbieten müßte und sollte, hat Karl Popper gut begründet, in der „Offenen Gesellschaft“. Herrn Maas und seinen grünschwarzgelben Nachfolgern wird aber nur ein Satz aus Ihrem Artikel wirklich gefallen, dieser aber umso mehr: „Wir verbieten sukzessive die freie Ausübung von grundgesetz- und menschenrechtswidrigen Weltanschauungen…“ Das machen sie mit Begeisterung, da sind sie ja schon ganz fleißig dabei, nur nicht so, wie Sie sich das vorstellen, lieber Herr Fritz. Das machen sie so lange weiter, bis alle verboten sind außer der einen, um die es Ihnen geht. Konklusion: Es führt kein Weg daran vorbei, klar zu benennen, was man will (es sei denn, man ist an der Macht und hat dadurch auch die Definitionsmacht).

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  5. goldsteinweb

    Über den Punkt 4 müssen Sie noch einmal nachdenken.

    Die Eliten sagen, dass IHRE Ansichten menschenrechts- und verfassungswidrig sind. Und in dem Punkt sind sie es auch. Sie sind nicht an der Macht und entscheiden ergo auch nicht, welche Meinungen gefährlich sind. Sehen Sie ein, dass die Meinungsfreiheit erst einmal gesichert werden muss, bevor man alle anderen Probleme lösen kann!

    Ich zitieren die Menschenrechtserklärung der fanzösischen Revolution:

    Nul ne doit être inquiété pour ses opinions, même religieuses, pourvu que leur manifestation ne trouble pas l’ordre public établi par la loi.

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    1. Jürgen Fritz

      Nein, meine Auffassung ist weder verfassungs- noch menschenrechtswidrig. Es kann kein Menschenrecht darauf geben, die Menschenrechte für andere abzulehnen und abschaffen zu wollen. Lesen Sie Poppers Parodoxien, z.B. der Toleranz: „Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen. (…) Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“

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      1. Benjamin Goldstein

        Ist es möglich, dass mein Kommentar zu einer älteren Textfassung gehörte?

        Ich denke, dass sich Popper mit dem Toleranzparadoxon vergalloppiert hat. Er argumentiert hier bestenfalls gegen eine minikleine Gruppe von Anarchisten an. Toleranz, lateinisch für Ertragen, ist eine andere Begrifflichkeit für Freiheit (des jeweils anderen). Da homo homini lupus bracht es einen gemeinsamen Kern an Verbindlichkeiten (Anerkennung der Wahlergebnisse, Free Speech, Rule of Law ….), um überhaupt Freiheit zu ermöglichen. Die Angriffe auf diese Basis können auf Grundlage dieser Basis abgewehrt werden. Man braucht keinen Kompromiss zu finden.

        Wichtig ist, dass die gemeinsame Basis möglichst klein ist, sonst drohen wir sie komplett zu verlieren in unseren Streitigkeiten. Ich persönlich meide schon den Begriff „Menschenrechte“, weil es diverse Deklarationen gab. Uns fehlen v.a. in Deutschland die Intellektuellen die erklären, WARUM ein Prinzip der Wertebasis wichtig ist. Die Haltung zu den Axiomen unserer Kultur ist leider oft authoritär: „Weil es in einem wichtigen Dokument steht, deshalb muss man es schlucken.“ Das übersteht keine sozialen Umbrüche wie die der Masseneinwanderung.

        Am Rande:
        Religionsfreiheit sollte man klarer definieren:
        – Freiheit sich zu einer Denkschule zu bekennen
        – Versammlungs- und Redefreiheit
        – Rücksicht auf rituelle Handlungen (soweit ihr Bedeutung für einen langen kulturhistorischen Zeitraum nachweisbar ist)

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      2. Benjamin Goldstein

        Nein, der Text oben ist immer noch nicht mit den Menschenrechten vereinbar. Ich hatte, warum auch immer, Punkt 4 geschrieben, aber auf jeden Fall „Weltanschauungen verbieten“ gemeint. Das geht natürlich nicht, egal was man in das Grundgesetz schreibt.

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  7. fibeamter

    Diese Pläne haben mit internationaler Rechtsstaatlichkeit überhaupt nichts zu tun.Ich empfehle jedem, der hier zustimmt, die Einleitung zur Erklärung der Menschenrechte von 1947 zu lesen.
    Pure Nationalstaatlichkeit hat ausgedient. Dies war Hauptursache für 2 Weltkriege im letzten Jahrhundert. Das ist für Europa seit 70 Jahren vorbei und sollte so bleiben. Zudem erinnere ich an Art. 1 Ziff. 2 Grundgesetz. Das deutsche Volk bekennt sich zu unverletzlichen und unveräußerbaren Menschen rechten als Grundlage jeder! menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Wem dies nichjt paßt, soll auswandern auf eine Insel.

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    1. Jürgen Fritz

      Sie haben leider meinen Ansatz überhaupt nicht verstanden, verehrter fibeamter. Siehe bereits meine Antwort oben:

      Meine Auffassung ist weder verfassungs- noch menschenrechtswidrig. Es kann kein Menschenrecht darauf geben, die Menschenrechte für andere abzulehnen und abschaffen zu wollen. Lesen Sie Poppers Parodoxien, z.B. der Toleranz: „Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen. (…) Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“

      Es geht genau darum, die Grund-, Bürger- und Menschenrechte gegen ihre Feinde zu schützen. That’s the point, den leider so viele nicht verstehen.

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