Gegen das Meinungsfreiheits-Vernichtungs-Gesetz: Vera Lengsfelds Kölner Rede

Ein Gastbeitrag von Vera Lengsfeld

Gestern, am 14. April 2018, fand in Köln eine Kundgebung gegen das sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG), auch Maas’sches Meinungszensurgesetz genannt, statt. Zu Gast war unter anderem Vera Lengsfeld, die eine großartige Rede hielt, welche hier wiedergegeben wird.

Der „Kampf gegen Rechts“ ist zum lukrativen Geschäftsmodell geworden

Die Szene, die wir hier vor Augen haben, ist absurd, aber leider charakteristisch für den Zustand in Merkel-Deutschland. Wir stehen hier, um ein in unserer Verfassung garantiertes Grundrecht zu verteidigen. Dort steht das „Antifaschistische Aktionsbündnis“ Köln gegen Rechts, das sich heute gegen Meinungsfreiheit stark machen will. Es hätte etwas von absurdem Theater, wenn es nicht ernst gemeint wäre.

Die Antifaschistische Aktion, die sich jahrzehntelang gegen das von ihr so genannte „Schweinesystem“ stark gemacht hat, kämpft heute gegen alle Kritiker der Regierungspolitik. Inzwischen leben die Antifanten gut vom „Schweinesystem“. Die Mittel für den „Kampf gegen Rechts“ fließen zuverlässig. Der Topf aus dem Familienministerium allein enthält weit über 100 Million Euro. Der Kampf gegen Rechts ist zum lukrativen Geschäftsmodell geworden.

Wer auf so jämmerliche Methoden zurückgreifen muss, entlarvt sich selbst

Damit die „Staatsknete“, wie die Antifa es bezeichnet, nicht ausbleibt, muss die Geschäftsgrundlage unbedingt erhalten bleiben. Also werden immer neue „Rechte“ erfunden. Nehmen wir mein Beispiel. Auf der Seite von „Köln gegen Rechts“ steht über mich:

„Als Rednerin auf der Kundgebung ist Vera Lengsfeld angekündigt. Die ehemalige Grünen und dann auch Ex- CDU-Politikerin hat sich zunehmend nach rechts radikalisiert, schwadroniert mittlerweile von „Umvolkung“ und fungiert als Frontfrau der Neuen Rechten. Sie hat schon zahlreiche Aufmärsche der AfD und aus dem PEGIDA-Umfeld unterstützt.“

In diesen vier Zeilen ist lediglich wahr, dass ich tatsächlich Politikerin war. Alles andere ist frei erfunden. Weder habe ich jemals das Wort „Umvolkung“ benutzt, noch „Aufmärsche der AfD und aus dem PEGIDA-Umfeld unterstützt“. Das wird nur behauptet, um die steile These, ich fungiere als „Frontfrau der Rechten“ zu unterfüttern.

Liebe Antifa, wer auf so jämmerliche Methoden zurückgreifen muss, entlarvt sich selbst. Wo habe ich das Wort „Umvolkung“ benutzt, wo habe ich irgendeinen Aufmarsch unterstützt? Bringt die Beweise oder haltet den Mund. Üble Nachrede ist übrigens strafbar, aber keine Angst: Ihr seid nicht satisfaktionsfähig, ich ignoriere Eure Phantasien einfach.

Ja, ich bin eine Rechte

Und nun, liebe Antifanten, müsst ihr ganz, ganz tapfer sein: Ja, ich bin eine Rechte!

  • Ich schreibe mit der rechten Hand,
  • bemühe mich, die Rechtschreibregeln einzuhalten,
  • verteidige den Rechtsstaat gegen seine Feinde,
  • bestehe im Straßenverkehr auf rechts vor links und
  • habe das Herz auf dem rechten Fleck!

Ihr könnt bei so viel Rechtsdrall schon mal die Erhöhung der Mittel für den Kampf gegen Rechts fordern! Auf Euch kommen schwere Zeiten zu, denn Rechte wie mich gibt es viele!

Die Meinungsfreiheit ist inzwischen der Angstgegner der Politik

Warum sind wir hier? Wir stehen hier, um unser Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu verteidigen. Vorbei die Zeiten, als die emanzipatorische Linke noch nicht reaktionär war und für die bürgerlichen Freiheiten kämpfte und manchmal sogar starb.

Noch nicht so lange her, aber ebenso vergessen ist der Kampf gegen Zensursula, wie die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen genannt wurde, als sie versuchte, gesetzlich bestimmte Kinderpornoseiten sperren zu lassen. Da brauste ein gewaltiger Proteststurm durch die linke Netzcommunity – im Namen der Meinungsfreiheit und gegen die Erstellung von Sperrlisten. Der Druck war so groß, dass die Bundesregierung das beschlossene, aber nie anwandte Gesetz im April 2011 aufgehoben hat. Heute steht die Antifa hier, stellvertretend für Ihre Sponsoren, um die Meinungsfreiheit abzuschaffen. Denn die Meinungsfreiheit ist inzwischen der Angstgegner der Politik.

Angst vor dem Verlust der Meinungshoheit

Vorbei die Zeiten, wo es nur Bild und Glotze gab, die, wie der damalige Kanzler Schröder betonte, zum Regieren ausreichten. Die Politiker gaben vor den Medien ihre Statements ab, die kaum überprüfbar waren und sicherten sich damit zuverlässig die Meinungshoheit. Heute gibt es die freien Medien. Man kann die Politikerstatements einem Faktencheck unterziehen, sich eine eigene Meinung bilden, statt sich diese Meinung von Bild – „Bild Dir Deine Meinung“, so der Slogan des Boulevard-Blattes – diktieren zu lassen.

Politik und Mainstreammedien macht das Angst – Angst vor dem Verlust ihrer Meinungshoheit. Sie sind nicht mehr die alleinigen Herrscher über den öffentlichen Diskurs. Diese Angst gebar ein Monster mit einem monströsen Namen: Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Ich werde es der Einfachheit halber und um der Wahrheit willen ein Zensurgesetz nennen.

Rechtsstaatliche Verfahren werden komplett ausgehebelt

Dieses Gesetz des ehemaligen Justizministers Maas ist europarechtswidrig, verfassungswidrig, wurde von einem UNO-Sonderbeauftragten gerügt, in einer Anhörung im Bundestag von 80 Prozent der geladenen Experten für untauglich erklärt und trotzdem im Parlament von einer Handvoll Abgeordneten verabschiedet.
Ich will auf die technischen Details hier nicht eingehen, das kann man alles im Internet, besonders auf den Seiten von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, nachlesen.

Nur so viel: Rechtsstaatliche Verfahren sind in diesem Gesetz komplett ausgehebelt. Unter Androhung von bis zu 50 Million Euro Strafe werden soziale Netzwerke gezwungen, innerhalb von 24 Stunden gemeldete Inhalte zu löschen. Deshalb glüht die Löschtaste. Nicht mehr Gerichte, sondern Privatpersonen, im schlimmsten Fall 450 Euro-Jobber entscheiden, ob ein Inhalt gelöscht wird. Natürlich gibt es im Gesetz keinen Rechtsanspruch auf Wiederherstellung zu Unrecht gelöschter Inhalte.

Durch unbestimmte Begriffe wie „Hass“ wird ein abschreckendes Klima der Verunsicherung und Diffamierung geschaffen

Unbestimmte Rechtsbegriffe wie Hass und Hetze wurden aus politischen Erwägungen in das Gesetz implementiert. Hass, so sagt das Bundesverfassungsgericht, ist erlaubt. Hier setzt sich Maas einfach über diese höchstrichterliche Feststellung hinweg.

Es gibt die Straftatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede oder der Volksverhetzung. allerdings gab es in der Vergangenheit nur wenige hundert Urteile wegen solcher Delikte im Netz. Mit der Einführung der unbestimmten Begriffe Hass und Hetze wird ein Klima der Verunsicherung und Diffamierung geschaffen, das abschrecken soll. Maas hat in diesem Zusammenhang geäußert, das die Leute es sich dreimal überlegen sollen, ehe sie in die Tasten hauen.

Er selbst überlegt allerdings nicht dreimal, bevor er in die Tasten haut. An dem Tag, an dem sein Zensurgesetz in Kraft trat, kam heraus, dass Maas höchstselbst Hassposts bei Twitter abgesetzt hat, indem er Thilo Sarrazin einen „Idioten“ nannte. Hass und Hetzte in den Mainstream-Medien werden übrigens nicht verfolgt. Politiker können ungestraft ihre Wähler als „Pack“, „Schande“, „Dunkeldeutsche“ bezeichnen.

Konkrete Beispiele

Zu welch absurden Löschungen, bzw. Nicht-Löschungen es kommt, zeige ich am Besten an einigen Beispielen. Weitere können Sie sich jederzeit auf der „Wall of Shame“ von Joachim Steinhöfel ansehen. Statt nach geltendem Recht wird in den Löschungszentren der sozialen Netzwerke nach „Gemeinschaftsregeln“ geurteilt, die undurchsichtig sind und deren Anwendung willkürlich erfolgt.

Zum Beispiel entspricht es den Gemeinschaftsregeln, wenn jemand postet: „Vergast alle Deutschen“ oder „Zionistische Hurensöhne vergasen“. IS-Propaganda wird ebenso geduldet, wie Enthauptungsvideos oder Bilder von Enthaupteten. Dagegen wird gelöscht, wenn man zwei Fotos von Frauensportgruppen postet: eine in den üblichen Sporttrikots und Shorts, die andere in langen Ärmeln, langen Hosen und Kopftuch. Gelöscht und gesperrt wurde Imad Karim, der Regisseur mit libanesischen Wurzeln, weil er einen von ihm korrekt übersetzten Auszug aus dem Koran ins Netz stellte.

Ich habe noch ein paar aktuelle Beispiele herausgesucht: „Linksextremismus: In Berlin bleibt es beim Kampf gegen Rechts. Berlins Innensenator hält alle bisherigen Konzepte gegen Linksextremismus für gescheitert.“ Dieser Satz, der gepostet wurde, nachdem Berliner Linksradikale Bilder von Polizisten ins Netz gestellt hatten, wurde am 20.2.2018 gelöscht. Gelöscht wurden am 13.02.2018 auch Auszüge aus der offiziellen Polizeistatistik. Gelöscht wurde am 01.04.2018: „Sie sind ein Parteigänger der beiden Terror- bzw. Judenmöder-Organisationen Hamas und Hisbollah, das disqualifiziert Sie für jede weitere Diskussion“.

Dagegen verstößt es gegen keinen Gemeinschaftsstandard zu posten: „Würde Dir gerne in dein Frevelhaftes kurdisches Fotzenmaul reinficken! Hab ne Latte heute morgen bekommen du schäbiges Fotzenmaul.“ Dieser Post, gerichtet gegen eine Bundestagsabgeordnete der Linken durfte stehenbleiben. Facebook empfahl, den Verursacher aus der Freundesliste zu entfernen.

Ohne Meinungsfreiheit herrscht Tyrannei

Gegen die ungesetzliche Löschpraxis können Betroffene nur gerichtlich vorgehen. Kürzlich gab es den ersten Erfolg. Das Berliner Landgericht entschied, dass Facebook einen gelöschten Post wieder online stellen musste. Es ist aber eine Zumutung, dass zu Unrecht von eine Löschung Betroffene gezwungen sind, den Gerichtsweg zu beschreiten, verbunden mit viel Zeit und Anwaltskosten.

Ergo: Es handelt sich beim Netzwerksdurchsetzungsgesetz um ein Meinungsfreiheitsvernichtungsgesetz!

Wenn wir dieses Gesetz dulden, ist es mit der Meinungsfreiheit in unserem Land vorbei, dann steht sie noch auf dem Papier. Die Meinungsfreiheit ist aber die Voraussetzung für Freiheit überhaupt. Ohne Meinungsfreiheit herrscht Tyrannei!

Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden

Wir stehen hier, weil wir mündige Bürger sind und es bleiben wollen. Wir werden nicht nachlassen, bis dieses Monster NetzDG annulliert wird. Wir lassen uns unsere Rechte nicht nehme. Nicht von Maas oder einem anderen Politiker, nicht von den Mainstreammedien, die sich anmaßen, Ankläger, Richter und Exekutor in einem zu sein und nicht von der Antifa, die mit Gewalt erzwingen will, was ihre Sponsoren vorgeben.

Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden! Mit diesem Satz von Rosa Luxemburg leiteten die Bürgerrechtler der DDR den Umsturz ein. Die Friedliche Revolution von 1989 hat beweisen, dass Veränderungen möglich sind, wenn genügend viele Menschen dem herrschenden System die Legitimation entziehen.

Um ein Schillerwort zu gebrauchen: „Geben Sie Gedankenfreiheit“, oder wir werden sie uns zurückholen! Venceremos!

P.S.: Ein herzliches Dankeschön gilt unserer lieben Antifa. Ohne ihre eifrige Mitwirkung hätte unsere Demonstration nicht diese mediale Aufmerksamkeit gefunden!

Die Rede in Bild und Ton

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Der Redetext erschien zuerst auf dem Blog von Vera Lengsfeld. Er erscheint hier mit der freundlichen Genehmigung der Autorin und Blogbetreiberin.

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Zur Autorin: Vera Lengsfeld, abgeschlossenes Studium der Philosophie, war eine engagierte Bürgerrechtlerin und Mitglied der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR. Ab 1990 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages, bis 1996 für Bündnis 90/Die Grünen, von 1996 bis 2005 für die CDU. Seither ist sie als freie Autorin tätig, unter anderem als Kolumnistin für die Achse des Guten, The European, die Huffington Post, das ef-Magazin und die Preußische Allgemeine Zeitung. Im Juli 2012 wurde sie zur Landesvorsitzenden der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) Berlin-Brandenburg gewählt. 1990 wurde ihr der Aachener Friedenspreis verliehen, 2008 das Bundesverdienstkreuz.

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Titelbild: YouTube-Screenshot

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13 Antworten auf „Gegen das Meinungsfreiheits-Vernichtungs-Gesetz: Vera Lengsfelds Kölner Rede

  1. Robert Meyer

    Grundsätzlich hat Frau Lengsfeld selbstverständlich recht, zwei Anmerkungen sind allerdings notwendig:
    Wirkliche Meinungsfreiheit existiert hierzulande nicht, auch seit 1949 nicht. Man kann das gut heißen, dass der Jugendschutz und die persönliche Ehre sowie die „allgemeinen Gesetze“ Schranken bilden. Allerdings sind besonders letztere genau das Einfallstor für Maulkörbe wie das Maas‘sche Gesetz.
    Bestes Beispiel hierfür ist der 130 StGB. Eine Vorschrift, die sogar nach Auffassung von führenden Verfassungsrechtlern als unvereinbar mit dem Grundgesetz angesehen wird, weil sie weder ein „allgemeines Gesetz“ ist noch die dort aufgeführten Verbote verfassungsrechtlich zu rechtfertigen sind. Es gibt schlicht keinen vernünftigen Grund für diese Vorschrift.
    Zum zweiten hat die Autorin vergessen, den Kontext des Luxemburg-Zitates zu erwähnen. Die Freiheit des Andersdenkenden galt nämlich nur für den Dunstkreis der Rechtgläubigen der Kommunisten, nicht aber für denjenigen, der damit nichts am Hut hatte. Der war selbstverständlich als Feind der Arbeiterklasse auszuschalten, im Zweifel auch gewaltsam und endgültig.

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    1. ceterum_censeo

      Sie stellen es völlig richtig dar: Zwar heisst es in Art. 5 GG: „Eine Zensur findet nicht statt“.

      Dan allerdings folgt der unselige (!?) Passus bezgl. der ‚Allgemeinen Gesetze‘ und wie von Ihnen angeführt, auch die ‚Ehrdelikte‘, §§ 185 ff. StGB.

      Und wie Sie völlig zutreffend anführen, bildet genau dies das ‚Einfallstor‘ für alle möglichen, auch verfassungswidrigen, Einschränkungen.
      Nur auch diese Weise konnte auch mit dem absolut rechts- und verfassungswidrigen maaaSSlosen ‚Netzdurchschnüffelungsgesetz‘ die Meinungsfreiheit ausgehebelt werden.

      Und da der’Gesetzgeber‘ leider andererseits einige Hürden für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit aufgebaut hat, können sich die meinungsfreiheits- und verfassungsfeindlichen Blockparteien mit Ihrem Schandgesetz einstweilen auf der sicheren Seite fühlen.

      Volle Zustimmung auch zu Ihren Ausführungen zu dem ‚Luxemburg‘-Zitat. Der KONTEXT ist entscheidend!

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    2. Jürgen Fritz

      „Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden. Nicht wegen des Fanatismus der »Gerechtigkeit«, sondern weil all das Belebende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die »Freiheit« zum Privilegium wird.“ – Die russische Revolution. Eine kritische Würdigung, Berlin 1922 S. 109; Rosa Luxemburg – Gesammelte Werke Band 4, S. 359

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  2. Reinhard Wehpunkt

    Eine großartige Rede mit erschütternden Beispielen, wie weit der Gesinnungsterror in Deutschland schon fortgeschritten ist.

    Im ersten Schritt wurde letztes Jahr mit dem Zensurgesetz die Grundstruktur geschaffen, um den Meinungsaustausch im Internet zu unterbinden, doch er muß vollständig verhindert werden, denn es ist die einzige Bastion, welche die Verbrecher der Political Correctness noch nicht geschliffen hat und die ihren totalen Machtanspruch bedroht.

    Also wird das Merkelregime in der neuen Legislaturperiode Alles daran setzen, den Druck zu erhöhen und z.B. dieses Gesetz auf Soziale Medien mit weniger als 2 Mio. Zugriffen ausweiten. So eine Gesetzesänderung ist nur eine Kleinigkeit und ein entsprechender Anlaß wird sich in den kommenden Jahren schnell finden: ein schwerer Anschlag zum Beispiel, egal ob nun von Rechts, Links oder Islam, da sind die Machthaber nicht wählerisch, Hauptsache es knallt heftig und die Medienhuren können wunschgemäß ein schreckliches Bedrohungsszenario herbeiwichsen.

    Und sollte das wider Erwarten doch nicht klappen, so gibt es Plan B:
    der nächste „russische Giftgasanschlag“ wird von interessierten Kreisen mit Sicherheit schon vorbereitet. Und wer, wenn nicht dieser eiskalt skrupellose Vater des grundgesetzwidrigen Zensurgesetzes himself, wäre -inzwischen zum Außenminister geadelt- bestens dafür prädestiniert, uns in diesen großen, heiß ersehnten fürchterlichen Krieg zu führen, der jede Diskussion über ‚Meinungsfreiheit‘ ganz schnell überflüssig, ja geradezu unmöglich machen wird?

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  3. Der Beurteiler

    Mittlerweile ist es in Deutschland von der Politik her so entartet, dass fast alles Negative möglich scheint! Das ist sehr schlimm und die Alarmglocken sollten bei viel mehr Menschen hier ertönen. Aber so sieht es leider nicht aus, ist es nur mit Verblendung und Blödheit zu erklären?

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  5. Dr. Artur Braun

    Statt einer „leichten Ohrfeige im Affekt” hätte das schwer belehrbare Bürschchen wohlüberlegt eine kräftig an den Hals verdient.

    Die sogenannte Antifa ist eine Terrororganisation, die verboten gehört. Leider wird sie vom Staat mit-alimentiert. Und da liegt der Hund begraben.

    Durch unseren sogenannten Staatsschutz sollte einmal ein starker Besen fegen. Es geht nicht an, dass mit unseren Steuergeldern unlautere Mittel oder gar Kriminalität gefördert werden.

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  6. Bloggich

    Ich finde gut, dass Frau Lengsfeld Fakten aufzeigt, weil dann für die die Sache nicht verfolgen evtl. Gehirnsynapsen aktiv werden können.

    In D. Ist uns die Streitkultir abhanden gekommen oder auch abgezüchtet worden. Das sehe ich vor allem an den Reaktionen einiger Generationen.

    Ohne das Zulassen einer anderen, auch konträren Meinung, und das von oberster Stelle ergibt den Anschein von Unterdrückung und Meinungsbildung. Das Bürgerrecht auf freie Meinungsäußerung sieht aber anderes vor.
    Ist das in Diktaturen nicht ähnlich?

    Deshalb ist Widerstand unbedingt notwendig

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