Von Jürgen Fritz, Do. 16. Apr 2020, Titelbild: YouTube-Screenshot
Die Causa Beate Bahner nimmt von Tag zu Tag verrücktere Züge an. Von Anfang fragte man sich, ob hier ein Fall von Verfolgungs- und Größenwahn vorliegt. Inzwischen stellt sich aber die Frage, ob nicht noch mehr dahinter steckt, vor allen nach einer völlig irren Audionachricht, die nach Ostern auftauchte und gezielt verbreitet wurde. Hier Teil 4 zu der Heidelberger Anwältin, die offensichtlich ein mehr als merkwürdiges Spiel treibt.
Beate Bahner angeblich „gewaltsam in Psychiatrie verfrachtet“
Nach ihrem ohnehin schon ziemlich verwirrt wirkenden Schreiben an die mehrfach preisgekrönte Bestsellerautorin (Unterleuten), Journalistin sowie promovierte Juristin Juli Zeh am Freitag, den 10. April folgte als nächstes am Samstag, den 11. April ihre „Corona-Auferstehungs-Verordnung“ für ganz Deutschland. Am Ostersonntag, den 12. April, verfasste Beate Bahner dann einen Text »„Shutdown beenden“ leicht gemacht: In wenigen Schritten zurück zur Freiheit … Steh auf und schüttle Dich«. Darin heißt es unter anderem:
»Denn ich mache jetzt mal meinen eigenen „Shutdown“, um mich ein paar Wochen zu erholen. Es ist nämlich ein weiterer Schock, wenn man plötzlich merkt, dass der lauteste Polizeihelikopter aller Zeiten hinter einem selbst her ist. Es kann also schon ein Weilchen dauern, bis ich keine Angst mehr habe vor Helikoptergeräuschen.«
Dann verlinkte sie auf ihrer Seite einen Artikel von einem Hans U. P. Tolzin auf impfkritik.de mit dem Titel »Anwältin Beate Bahner gewaltsam in Psychiatrie verfrachtet«. Hans U. P. Tolzin, ein gelernter Molkereifachmann, ist der Herausgeber der impfkritischen Zeitschrift Impfreport. Schon 2015 berichtete Panorama über seine Methoden:
»Hans Tolzin, verunsichert seit Jahren Menschen durch teilweise kaum belegte Behauptungen. Tolzin stellt sogar in Frage, ob es sich bei Masern überhaupt um eine durch Viren übertragene Krankheit handelt. Er hält es für denkbar, dass Masern und andere Infektionskrankheiten nichts anderes sind als eine Folge von Anpassungen und Selbstheilungsprozessen im Körper.
Diese These vertritt seit vielen Jahren die Germanische Neue Medizin um den deutschen Arzt Ryke Geerd Hamer. Nach Hamers Lehre sind alle Krankheiten Reaktionen des Körpers auf Schockerlebnisse. Im Falle der Masern zum Beispiel die Reaktion von Kindern auf die Trennung von ihren Eltern, wenn sie sich im Kindergarten nicht wohlfühlen. Hamer hat seine Approbation in Deutschland verloren und saß in Deutschland und Frankreich mehrfach im Gefängnis, weil er ohne Zulassung weiter praktizierte.«
In dem Filmbericht heißt es weiter: »Für die Anhänger der Germanischen Neuen Medizin sind Viren eine Erfindung.« Soviel zum Hintergrund aus welcher Ecke der Autor des von Beate Bahner auf ihrer Seite eingestellten Artikel kommt.

ARD-Screenshot
Frau Bahner werde „gegen ihren Willen in der Psychiatrie Heidelberg festgehalten“ und zwar „aus politischen Gründen!“
In dem Artikel von Hans U. P. Tolzin heißt es: Die Anwältin Beate Bahner sei „am Abend des Ostersonntags gewaltsam in Psychiatrie verfrachtet“ worden. Der Lockdown werde „jetzt von manchen Personen dazu benutzt, um unser Grundgesetz komplett auszuhebeln.“ Woran direkt die Frage angehängt wird: „Ist Deutschland ein rechtsfreier Raum?“
Bahner, so geht der Text weiter, „bekannt durch ihre Verfassungsbeschwerde“ gegen den „eindeutig verfassungswidrigen Corona-Lockdown“ und ihren „öffentlichen Widerspruch gegen die derzeitigen staatlichen Maßnahmen“, wäre „meinen Informationen zufolge am Ostersonntag abend von der Polizei unter erschreckend brutalen Umständen verhaftet und unter entwürdigenden Umständen in die Isolierstation der Psychiatrie Heidelberg verfrachtet“ worden. Das habe ihm, Hans U. P. Tolzin, „eine Bekannte von Frau Bahner, die von ihr eine Sprachnachricht zugespielt bekommen hatte“ berichtet.
Die Audioaufnahme scheine „echt zu sein“, da er aber Frau Bahner nicht persönlich kenne, habe er „heute abend (Ostermontag) gegen 21:38 Uhr im Universitätsklinikum Heidelberg“ angerufen und habe sich „mit der geschlossenen Abteilung verbinden“ lassen Dort habe „sich dann eine Dame unter diesem Namen“ gemeldet. „Sie bestätigte mir, dass das Audio echt sei und dass ich es veröffentlichen dürfe.“
Er müsse „davon ausgehen, dass das Audio echt ist und Frau Bahner wirklich gegen ihren Willen in der Psychiatrie Heidelberg festgehalten“ werde. „Und zwar aus politischen Gründen!“ Angesichts der „in der deutschen Geschichte beispiellosen Wegnahme fast aller Grundrechte durch die aktuelle Bundesregierung“ könne dieser Vorfall von der Öffentlichkeit nicht einfach so hingenommen werden. „Wir fordern eine Erklärung und ggf. angemessene Konsequenzen für die beteiligten und verantwortlichen Personen: die beteiligten Polizeibeamten, der evtl. beteiligte Richter, der beteiligte Psychiater“.
Nach den Ereignissen von gestern rufe er „hiermit alle Menschen in Deutschland, denen ihre Grundrechte noch irgendetwas wert sind, dazu auf“, am Mittwoch, den 15. April, um 12:30 Uhr, vor dem Kripo-Gebäude in der Römerstr. 2-4 in Heidelberg, eine halbe Stunde vor Bahners Verhörtermin, „dort zu erscheinen und ihre Solidarität mit Frau Bahner zu zeigen“. Er fordere: 1. Frau Bahner sei „unverzüglich auf freien Fuß zu setzen“, 2. Die beteiligten Beamten müssten sich öffentlich bei ihr entschuldigen. 3. Die Verantwortlichen seien „namentlich zu nennen“ und „müssten zur Rechenschaft gezogen werden“.
Mit dieser Aktion habe „die Heidelberger Polizei eine Grenze überschritten“. Ab jetzt könne „JEDER Bundesbürger, der sich irgendwie kritisch zu den Lockdown-Maßnahmen äußert, damit rechnen, JEDERZEIT willkürlich verhaftet und in die Psychiatrie weggesperrt werden!“ Und weiter: „Wenn wir das JETZT nicht stoppen, kann es zu spät sein, wenn die Regierung später mit einer Zwangsimpfung gegen Corona kommt.“
Die Audionachricht von Beate Bahner an ihre Schwester
Richtigstellung der Staatsanwaltschaft Heidelberg
Hans U. P. Tolzin hat offensichtlich keinerlei Versuche unternommen, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft auf die Behauptungen hin zu befragen, ob da irgendetwas Wahres dran ist. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat dann am Dienstag, den 14. April folgendes mitgeteilt respektive richtig gestellt:
»Wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen eine Heidelberger Rechtsanwältin. Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln (Pressemitteilung Nr. 1 vom 08.04.2020).
In der Öffentlichkeit, namentlich im Internet, kursieren derzeit Berichte über eine zwangsweise Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik. Hierzu stellen die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim fest, dass im Rahmen des gegen die Beschuldigte geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden.«
Stellungnahme der Polizei Mannheim
Richtig ist, dass Beate Bahner von der Polizei in die Psychiatrie gebracht wurde – nicht zwangseingeweisen, wie zunächst teilweise berichtet wurde, da dies einen richterlichen Beschluss voraussetzt, der nicht vorlag. Der Grund, warum Bahner von den Polizisten in die Psychiatrie gebracht wurde, war der folgende: Sie habe einen „sehr verwirrten Eindruck“ gemacht, gab die Polizei Auskunft. Diese Stellungnahme gab das Polizeipräsidium Mannheim am Dienstag zu dem Fall ab:
„Am Sonntagabend, kurz vor 20 Uhr, informierte ein Zeuge das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim per Notruf darüber, dass in der (…) Straße eine Frau stehe, die angegeben habe, sie werde verfolgt. Eine Streife traf die Frau an und stellte die Personalien fest. Im Rahmen des weiteren Gesprächsverlaufs und aufgrund ihrer Verhaltensweise hielten es die Beamten für erforderlich, medizinische Hilfe einzuholen. Hierzu wurde die Frau festgehalten und sollte in eine Klinik gebracht werden. Daraufhin setzte sie sich zur Wehr und trat mehrfach gegen einen Beamten. Diesbezüglich wurden die Ermittlungen gegen die Verdächtige wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen. Anschließend wurde die Frau zur Universitätsklinik Heidelberg gebracht und dort stationär aufgenommen.“
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