Friedrich Merz: Die Grünen wollen die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers unterlaufen

Von Jürgen Fritz, Mo. 09. Aug 2021, Titelbild: WELT-Screenshot

Deutliche Worte zu den Plänen der Grünen kommen von Friedrich Merz. Die Grünen hätten letzte Woche „tiefe Einblicke in ihr Denken und Handeln gegeben“. Für die Wähler verdichte sich das Bild, „wie Deutschland aussähe, wenn diese Partei einen bestimmenden Einfluss auf die Bundespolitik“ bekäme. Da könne es einem „nur angst und bange werden“. Hier seine Kritik im Detail.

Mit einem Klimaschutzminister mit Veto-Recht soll die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers unterlaufen werden

Zum einen seien da die Vorschläge für ein „Klimaschutz-Sofortprogramm“. Zentraler Bestandteil dessen ist ein „Klimaschutz-Ministerium“ mit Veto-Recht innerhalb der Bundesregierung. Anders als das Vetorecht des Finanzministers, das es seit langer Zeit in der Geschäftsordnung der Bundesregierung gebe, um die konkrete Kostenbelastung durch geplante Gesetze im Blick zu behalten, bekäme der grüne „Klimaminister“ die Befugnis, sämtliche Gesetzesvorhaben zu blockieren, die nach seiner persönlichen Einschätzung den Zielen des Klimaschutzes zuwiderlaufen, macht Merz deutlich. „Mit diesem Vorschlag würde die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers unterlaufen und die Ressortverantwortung der Bundesminister ausgehöhlt. Das Grundgesetz müsste in einer zentralen Bestimmung grundlegend geändert werden“, so Merz.

Ich hatte hier schon versucht deutlich zu machen, wie Die Grünen die freiheitliche Demokratie sukzessive auszuhebeln versuchen. Laut einer aktuellen Umfrage von Civey, sind nur 38 Prozent für ein solches Klimaschutzministerium, das Gesetze verhindern kann, die nicht mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind, während fast 55 Prozent gegen solch ein Klimaschutzministerium sind:

55 Prozent gegen Klimaschutzministerium

Civey-Screenshot

Ein Einwanderungsministerium soll möglichst viele Immigranten unabhängig von ihrer Integrationsfähigkeit nach Deutschland einladen, Gendersprech soll allen aufgenötigt werden

Aber die Pläne der grünen Partei gingen noch weiter, wie Friedrich Merz deutlich macht: Ein „Einwanderungsministerium“ solle Vielfalt und Teilhabe ermöglichen, natürlich mit dem Ziel, möglichst viele Einwanderer unabhängig von ihrer Integrationsfähigkeit nach Deutschland einzuladen.

Die „Gender-Sprache“ (Gendersprech) solle „uns allen aufgezwungen“ und das Land überzogen werden mit einer neuen Dimension von Förderprogrammen, Verhaltensregeln, Mindestpreisen – und natürlich weiteren Steuern und Abgaben. Begriffe wie „Wettbewerbsfähigkeit“, „Freiheit“ oder „mündige Bürger“ kämen in der grünen Ideenwelt nicht einmal am Rande vor, führt Merz weiter aus.

Die Konsequenzen seien absehbar: Mit der grünen Partei käme ein Kosten- und Bürokratieschub über uns, wie ihn das Land noch nie gesehen hat – zusätzlich zu der vorhandenen und jetzt schon überbordenden Bürokratie. „Und natürlich zusätzlich zu den rekordhohen Sozialabgaben, Steuern und Energiepreisen, die Unternehmen und Bürger im europäischen Vergleich schon heute bezahlen müssen.“ Wie das alles sozialverträglich umgesetzt und vor allem: wer das bezahlen solle, dazu blieben die Grünen Antworten schuldig.

Die Grünen begehen bei Aufstellung ihrer saarländischen Landesliste für die Bundestagswahl schweren Verstoß gegen Grundsätze der Demokratie

Ungewollt habe die Partei dann aber just in dieser Woche auch noch den Blick darauf freigegeben, wie sie handwerklich arbeitet: Sie sei in einem ganzen Landesverband noch nicht einmal in der Lage, die eigenen Angelegenheiten so zu regeln, dass die Partei zur Bundestagswahl antreten könne. „Der Bundeswahlleiter hat die Landesliste der saarländischen Grünen wegen grober Verstöße gegen das Bundeswahlgesetz zur Bundestagswahl nicht zugelassen“, stellt Friedrich Merz heraus.

Erläuterung und Exkurs: Der Bundeswahlleiter Georg Thiel hatte letzte Woche in der Tat erklärt: „Der Ausschluss von Delegierten, nämlich der Delegierten eines gesamten Ortsverbandes von der Teilnahme an der Aufstellung der Landesliste in einer Vertreterversammlung stellt einen Verstoß gegen den Kernbestand von Verfahrensgrundsätzen dar.“ Ohne diese aber könne ein Wahlvorschlag nach Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts „schlechterdings nicht Grundlage einer demokratischen Wahl sein“.

Der Ausschuss unter Vorsitz des Bundeswahlleiters Georg Thiel wies die Beschwerde der Grünen gegen eine vorausgegangene gleichlautende Entscheidung des Landeswahlausschusses zurück. Die Entscheidung fiel mit 5 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen.

Vorausgegangen war dem Ganzen ein Riesenzoff in der Landespartei der Grünen im Saarland beim Parteitag zur Listenaufstellung. Zunächst war der aus Saarlouis stammende Ex-Landesparteichef Hubert Ulrich auf Platz eins und damit zum Spitzenkandidaten der Saar-Grünen gewählt worden. Dies gefiel aber vielen in der Partei nicht, insbesondere dem Bundesvorstand der Grünen, angeführt von Annalena Baerbock und Robert Habeck.

„Und diese Partei will die drittgrößte Industrienation der Welt regieren?“

Ein Schiedsgericht der Grünen erklärte die Wahl dieser Liste mit Hubert Ulrich später für ungültig, angeblich weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mit gewählt hätten. Vor allem sah man aber einen Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei, welches festlegt, dass auf Platz eins immer eine Frau stehen müsse und Hubert Ulrich diesen Vaginabonus nicht vorweisen könne. Ulrich ist Sprecher des Ortsverbands Saarlouis.

Vor dem zweiten Anlauf der Listenwahl hatte das Bundesschiedsgericht der Grünen dann 49 Delegierte aus dem Ortsverband Saarlouis einfach von der Wahl ausgeschlossen und damit einen schweren Verstoß gegen die Grundsätze der Demokratie begangen. Ende des Exkurses, zurück zu Friedrich Merz.

Dieser beendet seine Bemerkungen zu den Grünen mit den Worten: „Und diese Partei will die drittgrößte Industrienation der Welt regieren? Da kann es einem nur angst und bange werden.“

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