Von Jürgen Fritz, Di. 25. Mai 2021, Titelbild: 3sat-Screenshot
Wer sich des Gendersprech bedient, sieht die einzelne Person nicht primär als Mensch, als Teil einer Gattung, als Teil der Menschheit, sondern als Teil einer Geschlechtergruppe. Er verdreht mithin das Essentielle (Mensch-sein) und das Akzidentelle (Geschlecht). Das tun die Genderisten natürlich nicht einfach so, sondern sie verfolgen damit ein ganz bestimmtes Ziel und zwar ein grundgesetzwidriges. Sie führen nichts geringeres als einen Kulturkrieg.
Genderisten sind nichts anderes als Neomarxisten und Sexisten
„Mit dem generischen Maskulinum war keinesfalls der Mann gemeint, sondern der Mensch als solcher, und nicht der Mann galt sprachlich als Oberbegriff und Modell der Frau, wie Feministinnen zu Unrecht kritisierten, sondern der Mensch galt als Oberbegriff und Modell beider Geschlechter“, konstatiert die Philosophin Claudia Simone Dorchain fachkundig und völlig richtig. Was treibt aber die Genderisten dazu an, unsere Sprache so sehr zu verschandeln? Ästhetische, hier sprachästhetische Beweggründe und auch sprachlogische können es ja offensichtlich nicht sein, vielmehr kann bei diesen Agitatoren als erstes schon mal ein Mangel an Sinn für Sprachästhetik und sprachliche Logik konstatiert werden.
Was in Wahrheit dahinter steckt – dies gilt zumindest für die, die das den anderen vorgeben, dass sie fortan so zu reden haben – ist dieses: Die Genderisten tun das, was sie hier auf der Ebene der Sprache und ihrer Verschandelung tun, selbstverständlich deswegen, um die eine Geschlechtergruppe gegen die andere auszuspielen, um die einen gegen die anderen aufzuwiegeln. Das aber ist nichts anderes als Sexismus, bewusste oder unbewusste Privilegierung und damit natürlich auf der Gegenseite auch Diskriminierung auf der Basis des Geschlechts. Und dies ist gegen den moralischen Universalismus und gegen die universalen Menschenrechte gerichtet.
Sexisten teilen wie Rassisten die Menschheit in Gruppen ein und wollen die eine Gruppe gegenüber der oder den anderen bevorzugen oder benachteiligen, so dass eine Person, einfach nur weil sie zu einer bestimmten dieser Gruppen gehört, privilegiert oder diskriminiert wird (neurechte und neulinke Identitätspolitik). Genau das aber verbietet unser Grundgesetz in Art. 3, Abs. 3 Grundgesetz: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Und der Genderismus ist natürlich eine Form des Neomarxismus. Marxisten und Neomarxisten teilen die Welt und die Menschheit immer in Klassen ein und sehen die gesamte Geschichte der Menschheit als eine solche von Klassenkämpfen, wobei sie immer das, was sie als oben ansehen, bekämpfen und vernichten wollen, sei es als Machtfaktor oder gar physisch, siehe Jean Paul Sartres Vorwort zu Frantz Fanons Die Verdammten dieser Erde aus dem Jahr 1961, der Bibel der Anti-Kolonialisten, das „kommunistische Manifest der antikolonialen Revolution“:
„Denn in der ersten Phase des Aufstands muss getötet werden. Einen Europäer erschlagen, heißt zwei Fliegen auf einmal treffen, nämlich gleichzeitig einen Unterdrücker und einen Unterdrückten aus der Welt schaffen. Was übrig bleibt, ist ein toter Mensch und ein freier Mensch.“
Unser Grundgesetz ist ganz unmissverständlich, was das Primäre und Substanzielle ist
Artikel 1, Absatz 1, der Kerngedanke unseres Grundgesetzes überhaupt, lautet:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Er lautet nicht:
„Die Würde von Männern und Frauen und allen anderen Geschlechtern, von Schwarzen, Braunen, Gelben, Weißen, von Kindern, Erwachsenen und Alten, von Afrikanern, Europäern … ist unantastbar.“
Bereits hier wird unmissverständlich klar gestellt, dass das Mensch-sein das Primäre und das Substanzielle ist, nichts sonst. Denn die Würde des Menschen ist nicht bloß ein Konstrukt oder ein Wunschtraum, sondern sie ist eine allgemeine, innere Eigenschaft des Menschen an sich, die empirisch nachweisbar ist, nämlich die Fähigkeit zur Reflexion seiner selbst, seiner Fähigkeit zur Selbstbewertung und damit einhergehend zur Selbstgesetzgebung. Diese Selbstgesetzgebung geschieht individuell als moralische Regel, als moralisches Prinzip, das man sich selbst auferlegt und daran hält, so gut man kann, zum Beispiel an die goldenen Regel „Was du willst, das man dir tu, das füge auch allen anderen zu“ oder besser in Form des kategorischen Imperativs. Diese Fähigkeit zur individuellen moralischen Selbstgesetzgebung ist wiederum die Basis für die gesellschaftliche Selbstgesetzgebung und damit das Fundament der demokratischen Republik.
Die Menschenwürde ist nicht die innere Eigenschaft nur eines Geschlechts oder einer speziellen Gruppe von Menschen, sondern eben aller Menschen, zumindest als Potenz, als Möglichkeit, auch wenn diese nicht von allen in gleichem Maße ausgeschöpft wird. Allein das Vorhandensein dieser Potenz zur Selbstreflexion, zur Selbstbewertung nach allgemeinen ethischen Prinzipien und damit zur Selbstgesetzgebung reicht aus. Damit besitzt jeder Mensch diese unantastbare Würde, eben weil es eine innere Eigenschaft ist, keine äußere, die man hinweg nehmen könnte.
Im zweiten Satz von Artikel 1, Absatz 1 GG wird aus dieser beschreibenden, dieser deskriptiven, dieser Seins-Aussage, dass die Würde (als innere Eigenschaft des Menschen) unantastbar ist, dann eine Sollens-Aussage, eine Norm, eine präskriptive Aussage abgeleitet: Wenn diese allgemeine, innere Eigenschaft allen Menschen zukommt und einzigartig ist unter allen bekannten Wesen, dann soll diese besondere innere Eigenschaft auch geschützt werden, weil sie so etwas Besonderes ist, weil sie so einen hohen Wert darstellt, weil sie es ist, die den Menschen zum Menschen macht. Daher heißt es in Artikel 1, Absatz 1, Satz 2 GG:
„Sie (die Menschenwürde) zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Der Staat ist die Summe der Staatsbürger plus Staatsgebiet plus Staatsgewalt (Drei-Elemente-Lehre). Die Staatsbürger sind Menschen, das heißt reflexive Wesen, die über die innere Eigenschaft des moralischen Bewerten-Könnens ihrer selbst und anderer nach ethischen und sonstigen Prinzipien und damit zur Selbstgesetzgebung fähig sind. Also schaffen sie als Gesellschaft und als Souverän einen demokratischen Staat und statten die Staatsgewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) mit Macht aus, welche diese Macht zuallererst dafür einsetzen müssen, diese allgemeine, innere Eigenschaft des Souveräns und das heißt: eines jeden Menschen zu schützen. Nicht die innere Eigenschaft von Männern und Frauen, sondern des Menschen, die ihn zu dem macht, was er ist, zu schützen.
Es heißt „Menschenrechte“ und nicht „Männer- und Frauenrechte“
Artikel 1, Absatz 2 GG rekurriert dann sofort auf die Menschenrechte:
„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
Auch hier wieder: Es ist nicht von Männer- und Frauenrechten die Rede, sondern von Menschenrechten. Das Mensch-sein umfasst selbstverständlich beide Geschlechter oder alle, so man annehmen möchte, dass es mehr als zwei gibt. Das Geschlecht ist nicht essentiell, ist nicht substanziell, ist nicht das Primäre. Jeder Mensch hat Würde, hat Menschenrechte, die es von allen anderen zu achten gilt. Das Geschlecht spielt hier überhaupt keine Rolle!
Art. 3, Absatz 1 GG lautet sodann:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Erst in Absatz 2 heißt es:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Von „gleichgestellt“, was Neue Linke (Neomarxisten), Linksradikale und Linksextremisten anstreben, ist im Grundgesetz nicht die Rede! Und auch hier wird nochmals klar gestellt: Das Mensch-sein ist ganz klar das Primäre, das Essentielle, das Mann- oder Frau-sein das Sekundäre, das Akzidentelle. Artikel 3, Absatz 2 GG ergibt sich logisch folgerichtig aus Artikel 3, Absatz 1 GG. Die Aussage in (2) ist in (1) schon eingeschlossen, sie ist dort bereits inkludiert, wird im zweiten Absatz nur nochmals explizit gemacht, sprich das Inkludierte wird nur expliziert – mehr nicht.
Denn wenn alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, so natürlich auch Männer und Frauen, die ja beide Menschen sind. Nochmals und immer wieder: Das Mensch-sein ist das Primäre, das Essentielle, das Substanzielle. Ändert jemand sein Geschlecht, so bleibt er doch ein Mensch und seine Rechtslage, insbesondere seine Würde, seine Fähigkeit zur Selbstreflexion, zur Selbstbewertung, zur Selbstbestimmung und Selbstgesetzgebung – sowohl individuell wie auch gesellschaftlich -, seine Potenz zur Moralität, zur Bewertung seiner selbst und aller anderen nach ethischen Prinzipien bleibt davon unberührt.
Die permanente sprachliche Aufspaltung der einen Menschheit in zwei Geschlechtergruppen negiert das Primäre: das Mensch-sein
Jedes Ausspielen der einen Geschlechtsgruppe gegen die andere, jede Privilegierung einer dieser Gruppen und damit zugleich die Diskriminierung anderer, sei es die der einen oder die der anderen, verbietet sich für jeden Menschenrechts-Anhänger. Ebenso verbietet es sich in der Sprache schon permanent eine Zweiteilung der Menschheit vorzunehmen und dies in jedem zweiten, dritten Satz den Zuhörern oder Lesern zu indoktrinieren, um so permanent diese Aufspaltung der einen Menschheit tief in die Seelen der Individuen einzubrennen und aus einem zwei zu machen.
Wer dies gleichwohl tut, wer anfängt, so zu sprechen und zu schreiben, wer die Menschheit damit gleichsam aufteilt, mithin das Essentielle des Mensch-seins negiert oder verdrehen will, wer Akzidentelles, hier das Geschlecht in den Vordergrund stellt – gleiches gilt natürlich für die Hautfarbe und alles andere, was solche Teilungen der einen Menschheit vornimmt -, der verlässt damit den Boden des Menschenrechtsdenkens und auch unseres Grundgesetzes, welches genau auf diesem Gedanken der Menschenwürde und der Menschenrechte aufbaut und dies zu seinem innersten Kern gemacht hat.
Sie werden übrigens eher selten Dinge lesen, wie „Steuerhinterzieher und Steuerhinterzieherinnen“, „Verbrecher und Verbrecherinnen“, „Terroristen und Terroristinnen“, „Pädophile und Pädophilinnen“, „Nazis und Naziinnen“ etc. Ich denke, es ist klar warum nicht. Das heißt, selbst der Gender-Sprech wird auch wieder selektiv eingesetzt, was überdeutlich zeigt, dass hier ein Kulturkrieg geführt wird, nichts Geringeres! Denken Sie an das rassistische Sartre-Zitat.
Machen Sie das also bitte auf keinen Fall mit! Bleiben Sie dem Menschenrechtsdenken und unserer Verfassung treu. Vermeiden Sie bitte jeden Sexismus und Rassismus und tauschen nicht den einen durch einen anderen aus (um 180 Grad gedrehter Sexismus und Rassismus statt der Überwindung dieser). Reden und schreiben Sie nicht so, abgesehen davon, dass es auch noch scheußlich klingt, jeglicher sprachlichen Ästhetik und auch Logik widerspricht. Aber es ist viel schlimmer als das: Es negiert unser universales Mensch-sein als das, was uns alle – völlig unabhängig vom Geschlecht – im Innersten ausmacht und verbindet.
Zur Vertiefung empfohlen
Zur Vertiefung sehr empfohlen: Gender-Deutsch steht im Widerspruch zum Geist des Grundgesetzes von der Philosophin Dr. Claudia Simone Dorchain.
P.S.
Frankreich, das Land der Aufklärung und der Französischen Revolution, hat das sexistische Gendersprech (den Genderismus) übrigens bereits verboten, weil zu komplex und das Lesen sowie das Erlernen der französischen Sprache behindernd. Zuvor schon hatte die Académie française als oberste Hüterin des Französischen sich gegen Gendersprech ausgesprochen. Auch hier war die Begründung, es gehe um die „Verständlichkeit und Klarheit“ der Sprache.
Und in Deutschland sind laut einer aktuellen Erhebung von Infratest dimap für die WELT AM SONNTAG inzwischen nicht nur 56 Prozent gegen das Gendersprech, wie noch 2020, sondern nunmehr bereits 65 Prozent der Bürger. Und trotz hochgradig manipulativer Fragestellung von Civey in Zusammenarbeit mit dem SPIEGEL sprechen sich bereits 53 Prozent der Deutschen für ein Genderverbot an Schulen und staatlichen Stellen aus, bei nur 38 Prozent Gegenstimmen. Einzig die Anhänger der Grünen sind mehrheitlich gegen ein Verbot des sexistischen Gendersprech.
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