Hannover: 63-jährige Obdachlose auf Spielplatz vergewaltigt und erwürgt

Von Jürgen Fritz, Mi. 8. Aug. 2018 – Update: Do. 9. Aug. 2018

Vor acht Tagen wurde auf einem Kinderspielplatz in Hannover die Leiche von Susanne M. gefunden. Am nächsten Tag, nachdem eine Obduktion durchgeführt worden war, gaben die Behörden bekannt, dass die 63-Jährige keines natürlich Todes gestorben ist. Inzwischen ist klar: Susanne M. wurde vergewaltigt und zu Tode gewürgt. Gestern wurde nun ein dringend Tatverdächtiger festgenommen.

Susanne M. ist „Opfer einer Straftat“ geworden

Passanten entdecken letzte Woche am Dienstag gegen 11 Uhr auf einem Kinderspielplatz an der Gartenstraße in der Oststadt (Hannover Mitte) den leblosen Körper einer 63-jährigen Frau. Sofort informieren sie die Polizei. Ein Notarzt kommt, der aber nur noch den Tod der Frau feststellen kann. Zunächst ist nicht klar, woran sie gestorben ist. Doch die Obduktion am nächsten Tag bringt erste Aufschlüsse. Dazu gleich mehr.

Zunächst wollen die Behörden nicht mitteilen, auf welche Weise die Frau getötet worden ist. Sie sei „Opfer einer Straftat“ geworden. Die Kripo wäre bei ihren Ermittlungen aber auch auf die Hinweise von Zeugen angewiesen.

Susanne M. war etwa 1,60 Meter groß, hatte eine untersetzte Statur und hatte graue, nackenlange Haare. Zuletzt trug sie ein sehr dunkles, blaues, ärmelloses Kleid sowie offene Damenschuhe und führte eine dunkelbraune Handtasche mit sich. Zuletzt wurde sie am Montagnachmittag, den 30. July, gegen 16 Uhr in der Gartenstraße lebend gesehen. Zeugen, die zwischen Montag, 16 Uhr, und Dienstag, 11 Uhr, verdächtige Beobachtungen an der Gartenstraße gemacht haben, werden gebeten, sich mit der Kripo unter der Nummer (05 11) 1 09 55 55 in Verbindung zu setzten.

„Zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs“ vergewaltigt und zu Tode gewürgt

Gestern Mittag hat die Polizei nun einen dringend Tatverdächtigen festgenommen. Es handelt sich um einen 44-jährigen Mann, den Zielfahnder in Helmstedt, einer Kreisstadt ca. 100 Kilometer östlich von Hannover ausfindig machten. „Damit hatten wir zu Recht befürchtet, dass er sich absetzen wollte“, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Klinge. Noch am Nachmittag wurde der Verdächtige nach Hannover überstellt und einer Richterin vorgeführt. Diese erließ sogleich einen Haftbefehl. Gegen den 44-Jährigen bestehe ein „dringender Tatverdacht“, dass er Susanne M. umgebracht hat. Doch wie genau hat er die Frau getötet?

Dem Tatverdächtigen wird vorgeworfen, die 63-Jährige „zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs“ vergewaltigt und dabei ermordet zu haben. Die Frau sei massiv gewürgt worden und daran schließlich gestorben.

Tatverdächtiger gibt an, er wollte sie nur würgen und vergewaltigen, aber nicht töten

Bei der Haftrichterin soll der Beschuldigte eingeräumt haben, sich an der Frau gegen ihren Willen sexuell vergangen zu haben. „Er habe jedoch nicht den Vorsatz gehabt, sie zu töten“, behauptet der Mann. Inwieweit das stimme, müssten die weiteren Untersuchungen ergeben, so der Oberstaatsanwalt. Unter anderem warte die Polizei noch auf das endgültige Gutachten der Gerichtsmedizin.

Inwieweit eine solche Aussage glaubwürdig ist, dass jemand eine Frau so lange würgt – und das muss ja offensichtlich mit einem beachtlichen Kraftaufwand geschehen sein -, bis sie sich nicht mehr rührt, aber abstreitet, eine Tötungsabsicht gehabt zu haben, sei dahingestellt.

Es handelt sich um einen Ausländer respektive Migrationshintergründler

Nach Angaben der Polizei gehörte Susanne M. der örtlichen Obdachlosenszene an und wie die Hannoversche Allgemeine berichtet, sollen ihr Informationen vorliegen, dass es sich auch bei dem Tatverdächtigen um einen Angehörigen dieses Milieus handle. Es habe in Deutschland Asyl beantragt, sprich es handelt sich um einen Ausländer respektive Migrationshintergründler. Seine Staatszugehörigkeit und auch sein genaues Alter seien noch nicht eindeutig geklärt, aber es scheint sich um einen Afrikaner zu handeln. Über die Hautfarbe wird nichts gesagt.

Kurz nach dem Leichenfund soll der Tatverdächtige sich abgesetzt haben und wollte sich wohl in Helmstedt neue Ausweispapiere besorgen. Laut Oberstaatsanwalt Klinge habe die „akribische Ermittlungsarbeit der Kripo“ die Spur des Verdächtigen ausfindig machen können. Und jetzt kommt es.

Der Tatverdächtige war bereits polizeibekannt und bereits verurteilt wegen sexueller Belästigung, befand sich auf „Bewährung“

An Suanne M. seien nämlich DNA-Spuren gefunden worden, die in der Polizeidatenbank zu seinem Eintrag führten. Der Mann, bei dem es sich wie gesagt wahrscheinlich um einen Afrikaner handelt, war bereits polizeilich bekannt. Deshalb lag das Vergleichsmaterial von ihm vor und er konnte so schnell ausfindig und dingfest gemacht werden.

Und nun halten Sie sich bitte fest weswegen er polizeibekannt war! Der Tatverdächtige war erst kürzlich wegen einer Straftag angeklagt und auch verurteilt worden – und zwar wegen: sexueller Belästigung. Und nun halten Sie sich bitte auch noch mit der anderne Hand fest. Das Urteil lautete jedoch auf eine dreimonatige „Bewährungsstrafe“

So Sie erlauben, zitiere ich hier nochmals, was Rolf Peter Sieferle zum Thema „Bewährungsstrafe“ so trefflich formulierte.

Wir sind das ideale Beutegebiet

Die Zivilisierten versuchen ihre in höchstem Maße feinsinnigen, auf eine hochgradig zahme und befriedete Gesellschaft abgestellten Regeln auf Situationen anzuwenden, die bürgerkriegsähnliche Züge aufweisen. Dahinter steckt die Unfähigkeit, sich in den Feind hineinzudenkender den Rechtsstaat vollkommen negiert. Dahinter steckt also die Unfähigkeit, sich selbst durch die Augen des Feindes zu sehen. So greifen Richter bei massiven Gesetzesverstößen nicht selten zu „Bewährungsstrafen“. Warum tun sie das? Welches Menschen- und Gesellschaftsbild verbirgt sich dahinter und vor allem: ist dieses hier angemessen?

Bei der Bewährungsstrafe wird von der Annahme ausgegangen, bei der Verfehlung handle es sich um einen reversiblen Irrweg, jemand, der schon mal auf dem rechten Weg war, wäre von diesem abgekommen. Nun müsse man ihm helfen, wieder auf den rechten Weg zurückzukommen. Daher dürfe man dem Übeltäter den Rückweg in die Gesellschaft nicht verbauen.

Was passiert nun, wenn man dieses gut gemeinte Prinzip auf einen Angehörigen einer Tribalgesellschaft anwendet? Er wird dies als Freispruch feiern und als Ausdruck von Schwäche. Er muss sich nicht ‚bewähren‘. Er war ja nie echtes Mitglied unserer Gesellschaft und hat seine Integration in die seine nie verloren. Die deutsche rechtsstaatlich geprägte und in höchstem Maße feinsinnige Gesellschaft ist für ihn nur eines: ein ideales Beutegebiet, auf welches er umso entschlossener zugreifen wird, je schwächer der Widerstand, der ihm entgegengesetzt wird.

Update vom 9. Aug. 2018

Der dringend Tatverdächtige soll laut neuen Meldungen offenbar über mehrere Identitäten verfügt haben. Vermutlich handelt es sich um einen Afrikaner aus dem Sudan (Nordostafrika, südlich von Ägpyten).

70 Prozent der Sudanesen sind sunnitische Muslime, wobei die Nichtmuslime hauptsächlich im Süden des Landes und in Khartum leben. Der Islam wurde zwar nicht in den Status einer verfassungsmäßigen Staatsreligion erhoben, ist jedoch die deutlich dominierende Religion im Sudan. Er wird seit 1989 von der Regierung bevorzugt und wie eine Staatsreligion behandelt. Die geltenden Scharia-Gesetze sind Teil eines staatlichen Islamisierungsprozesses, dem die Muslimbrüder unter Hasan at-Turabi zustimmen. Doch zurück zu dem mutmaßlichen Mörder von Susanne M.

Dieser soll sich unter mindestens fünf verschiedenen Namen registriert haben, hatte verschiedene Pässe. Einmal nannte er sich beispielsweise Mohamad M., dann wieder Mohamed A. usw. „Uns sind mindestens fünf Alias-Namen bekannt“, bestätigt Oberstaatsanwalt Thomas Klinge. Der Afrikaner sei auf jeden Fall ein Asylbewerber und habe seinen Aufenthaltsschwerpunkt wohl in Hannover gehabt. Möglicherweise könnte der vermutlich 44-Jährige die verschiedenen Identitäten genutzt haben, um mehrere Sozialleistungen gleichzeitig zu erschleichen.

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Titelbild: Polizeibild von Susanne M. und ein Foto des Spielplatzes, auf dem ihr Leichnam gefunden wurde

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