Immunität aufgehoben: Staatsanwalt ermittelt gegen sechs grüne und linke Abgeordnete

Von David Berger und Jürgen Fritz, So. 23. Dez 2018

Davon werden Sie in den M-Medien wieder einmal wenig zu lesen und zu hören bekommen. Während jene bundesweit die angebliche „Immunitätsaufhebung“ von Björn Höcke wegen einer Lappalie ausführlichst thematisieren – warum wohl? –, wurde von den „Qualitätsmedien“ völlig unbeachtet, die Immunität von sechs grünen und linken Abgeordneten des Deutschen Bundestags und des Berliner Abgeordnetenhauses tatsächlich aufgehoben.

Immunität von sechs Abgeordneten aufgehoben, Ermittlungsverfahren eingeleitet

Ausgangspunkt waren die Strafanzeigen von Leyla Bilge, der Initiatorin des Frauenmarsches in Berlin. Auf Grund dieser Anzeigen beantragte die Staatsanwalt Berlin die Aufhebungen der Immunität von insgesamt sechs Abgeordneten und zwar:

  • der beiden Bundestagsabgeordneten: Caren Lay (Die Linke, siehe Titelbild) und Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) und
  • der Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses: Hakan Tas (Die Linke) sowie Georg Kössler, Katrin Schmidberger und Fatos Topac (alle drei Bündnis 90/Die Grünen).

Canan Gyram hat übrigens eine kurdisch-türkisch Abstammung, Hakan Tas eine kurdisch-alevitische und Fatos Topac eine türkische.

Die Staatsanwaltschaft Berlin eröffnet nun in allen sechs Fällen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz beim Frauenmarsch in Berlin. Den grünen und linken Abgeordneten wird vorgeworfen, durch Teilnahme an der Blockade des Frauenmarsches mit mehreren hundert Personen gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben.

Grobe Störung und Sprengung der Versammlung

Der Frauenmarsch gegen Gewalt am 17.02.2018 in Berlin wurde nach nur 500 Metern zum Stillstand gebracht. Etwa zwei Stunden lang mussten geschätzte 4.000 Demonstrationsteilnehmer in einem durch Absperrung erzeugten Kessel ausharren, während angebliche Verhandlungen mit Sitzblockierern und Demonstrationsstörern bzw. -verhinderern, bestehend aus Mitgliedern der Antifa sowie Politikern der Grünen und der Linkspartei, und der Polizei erfolgten.

Das Ganze endete damit, dass die Veranstalterin, die Frauenrechtlerin Leyla Bilge, die Demonstration abbrechen und den Teilnehmern mitteilen musste, dass sie ab sofort nicht mehr unter Polizeischutz stünden. Durch diesen vorzeitigen Abbruch erhielten die Demonstrationsstörer zugleich die Möglichkeit Jagd auch auf Frauen und Kinder zu machen, die am Frauenmarsch teilgenommen hatten. Letztlich wurde die Versammlung also sowohl massivst behindert als auch gesprengt.

In § 21 Versammlungsgesetz heißt es: „Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Caren Lay fiel nicht das erste Mal wegen Störungen von Demonstrationen auf

Dabei traten die oben genannten Abgeordneten übrigens nicht alle erstmals als Täter solcher Delikte in Erscheinung. So hat der Deutsche Bundestag die Immunität der Abgeordneten Caren Lay (und ihres Fraktionskollegen Michael Leutert) bereits 2014 aufgehoben, damit die Staatsanwaltschaft Dresden gegen die beiden ermitteln konnte. Auch hier lauteten die Vorwürfe, die beiden hätten gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Aber auch die Ermittlungen von 2014 waren nicht die ersten gegen Caren Lay und nicht die erste Immunitätsaufhebung. Bereits in der davorliegenden Legislaturperiode wurde gegen die Linke-Politikerin ermittelt und ihre Immunität ebenfalls aufgehoben.

Dabei ist Caren Lay keine Hinterbänklerin im Deutschen Bundestag. Sie ist schon seit 2012 eine der stellvertretenden Vorsitzenden der Linkspartei (SED) und seit Oktober 2013 stellvertretende Linken-Fraktionsvorsitzende im Bundestag.

Auf dem Bundesparteitag der Linkspartei im Juni 2018 warb Lay als stellvertretende Fraktionschefin im Bundestag für Hausbesetzungen und wünschte sich, es solle überhaupt kein privates Eigentum an Grund und Boden mehr geben.

Korrektur

Ich hatte in der Erstfassung des Textes im letzten Absatz des zweiten Teils den § 284 des österreichischen Strafgesetzbuches zitiert statt dem in Deutschland maßgeblichen § 21 des Versammlungsgesetzes. Dies ist inzwischen korrigiert. Die Strafandrohung ist in Deutschland mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe sogar deutlich höher als in Österreich (maximal ein Jahr Freiheitsstrafe).

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Titelbild: YouTube-Screenshot von Caren Lay (Die Linke)

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