Gesetzung und Bewegung (I): Vom Gefährten zum Menschen, von der Zivilisation zur Barbarei

Von Boris Blaha, Mi. 29. Mai 2019

A. Mosaische Sinnverschiebung: Wie die Menschen Freiheit und Verantwortung verlieren

Wenn große Teile der entwurzelten europäischen Massen fragwürdigen Heilsbringern folgen und nicht einmal davor zurückschrecken, ein krankes Kind als neuen Messias zu verehren, ist es an der Zeit, über jenen Sinn von Gesetz zu sprechen, der durch die mosaische Sinnverschiebung aus dem Gemeinsinn zu verschwinden droht: Wer heute ein beliebiges Lexikon auf- und den Begriff „Gesetz“ nachschlägt, wird Definitionen finden, die mehr oder weniger deutlich auf die mosaische Sinnverschiebung von Gesetz zurückgehen, eine Verschiebung, die, um eine Formulierung von Jan Assmann zu verwenden, „entscheidender als alle politischen Veränderungen die Welt bestimmt hat, in der wir heute leben.“¹ Gesetz ist jetzt eine unbedingt geltende Vorschrift, ein Gebot des Herrn, dem Gehorsam zu leisten ist.

Ich kann hier aus Zeitgründen nur sehr kurze Stichpunkte zu den Auswirkungen dieser Sinnverschiebung geben: man denke an die Naturrechtstradition, an Kants Formulierung, dass der Verstand der Natur ihr Gesetz vorschreibt, an die Vorschrift des Moralgesetzes, den kategorischen Imperativ und vor allem an den verhängnisvollsten Moment der Moderne, als bei Hegel der ursprüngliche Gegensatz von Gesetz und Bewegung in das Bewegungsgesetz der Geschichte aufgehoben wird. Der transzendente Gott wird zur immanenten Geschichte. Das ‘es gibt’ der Zeit verschwindet, das Gesetz der Dialektik schreibt jetzt auch der Zeit Bewegung und Richtung vor, eine Zuspitzung der Sinnverschiebung mit gewaltigen Folgen.

Marx wird von den wissenschaftlichen Entwicklungsgesetzen der Geschichte, Darwin von denen der Natur reden. Das Gesetz schreibt jetzt der Zeit die Notwendigkeit der Bewegung vor und ermöglicht die Rolle des Exekutors. Dieser spricht nicht in seinem Namen, nicht im Namen seines Landes, nicht im Namen eines „politischen Wir“, also von solchen, die ihn eigens dazu autorisiert haben, sondern im Namen eines übergeordneten Gesetzes, das der gesamten Menschheit die Richtung der Bewegung vorschreibt. Als bloß ausführendes Organ anderswo beschlossener Notwendigkeiten verlieren die Menschen in diesem Sinnhorizont Freiheit und Verantwortung.

Arendts Hinweis auf den fast vergessenen, ursprünglich räumlichen Sinn von Gesetz, den ich hier als Motto vorangestellt habe, erscheint in einem Kontext, in dem ihr deutlich wird, dass die „Herrschaft des EINEN“ an Auschwitz nicht ganz unschuldig gewesen sein kann2 und ihr die Frage dringlich wird, wie denn überhaupt die Vorstellung von Herrschaft in den politischen Bereich eingedrungen ist, dem sie ursprünglich fremd war. An einer Stelle, die ich als Schlüsselstelle für ein vertieftes Verständnis des Arendt‘schen Denkens einstufe, spricht sie von der „an Feindseligkeit grenzenden Spannung zwischen Philosophie und Politik“, die „wie ein Fluch auf der abendländischen Geistesgeschichte gelegen“ habe. Erst wenn wir beginnen zu ahnen, was sie alles bei dem außergewöhnlichen Wort Fluch mitdenkt, werden wir etwas von der klugen Frau verstanden haben.3

B. Gesetzung grenzt Innen von Außen ab, verteilt Plätze im Innen, es entstehen nicht Brüder, sondern Gefährten

Gesetz kommt von setzen. Der Mensch, der sich setzt, beendet seine Bewegung und besetzt eine Stelle. Wo mehrere Menschen sich setzen, beenden sie durch die gemeinsame Handlung der Gesetzung ihre Bewegung und nehmen je unterschiedliche Plätze in einem Raum ein, der durch diese Gesetzung allererst – zwischen ihnen und um sie herum – entsteht. Um den Sinnunterschied auch sprachlich deutlich zu machen, werde ich den Begriff „Gesetz“ nur verwenden, wenn der seit Langem eingeschliffene Sinn, die Vorschrift gemeint ist und das etwas sperrige Wort Gesetzung“, wenn die gemeinsame Handlung im Vordergrund steht.

Die Gesetzung teilt und grenzt Innen von Außen ab, friedet ein, verteilt Plätze im Innen und eröffnet Zwischenräume. Das älteste Gesetz – so sagt man – ist das der Verteilung der Beute. Es entsteht genau in dem Moment, in dem die Bewegung mit äußerster Anspannung ihr Ziel erreicht und die Tötungsgewalt, die zur Erlegung des Wildes gebraucht wird, ihre maximale Kraft hervorbringt. Die nach außen hin sinnvolle Gewalt droht, nach innen gewendet, ins Negative umzuschlagen. Eine Selbstdezimierung würde die Überlebensfähigkeit nicht nur der Jäger, sondern des gesamten Clans gefährden.

Das erste Gesetz entsteht also in genau dem Moment, in dem die Tötungsgewalt zur Gefahr wird und so aus den Menschen, die sich ihr ausgesetzt erfahren, Gefährten macht. Die Gefahr betrifft die Gefährten gleichermaßen, sie ist etwas, das sie – sowohl miteinander, als auch gegenüber der Gefahr – teilen. In der Ausgesetztheit gegenüber der Gefahr sind die Gefährten Gleiche, aber dieser Sinn von Gleichheit ist ein anderer, als eine Gleichheit, die dadurch entsteht, dass sie alle von ein und demselben Schöpfer nach seinem Bilde geschaffen wurden.

Es macht einen erheblichen Unterschied, ob man gegenüber der Gefahr oder vor Gott gleich ist. Brüder bleiben Brüder, weil sie keine Gefährten werden können oder wollen. Als Kinder verharren sie im Haus des Herrn und überlassen diesem die Gefahrenabwehr. Nietzsche nannte sie die letzten Menschen. Für die Gefährten ist jeder einzelne unverzichtbar, nur versammelt sind sie der Gefahr gewachsen, bei den Brüdern kann die Frage der Auserwähltheit zu mörderischer Rivalität ausarten.

C. Die Gesetzung friedet ein und dient der Gefahrenabwehr, es entsteht der Modus von wohnen und schließlich Gewohnheit

Der eigentliche Sinn von Gesetz ist nicht die Vorschrift, sondern die Einhegung und Verteilung. Innerhalb einer Verteilung der Plätze entstehen Verhältnisse, auch Rangordnungen und hierarchische Bezüge, der Platz des Souveräns aber bleibt leer und man darf daran erinnern, dass die letzten im vollen Sinn dauerhaft erfolgreichen politischen Revolutionen auf dem europäischen Kontinent, die die Gesetzung ihres Landes gegen die Herrschaft des Einen behaupten konnten und zur Entstehung der Republik der vereinigten Provinzen der Niederlande führten, ohne die Figur des Souveräns auskamen, eine, wie von Johan Huizinga bemerkt wurde, eigenartige Anomalie, die, gerade im Unterschied zur Französischen Revolution, auch bei der amerikanischen Revolution wieder deutlich hervortrat, wie Arendt bemerkte.

Der ursprüngliche Sinn der Gesetzung ergibt sich aus der gemeinsamen Angstbewältigung und Gefahrenabwehr. Inmitten einer von der Notwendigkeit des Tötens und getötet Werdens durchherrschten Natur eröffnet und begrenzt die Gesetzung einen freien Zeit-Spiel-Raum, der die Zwänge der Gewalt draußen zu halten sucht. Die Gesetzung schafft eine kleine Oase der Friedfertigkeit, sie friedet ein. Es isst sich angstfreier und genussvoller, wenn man nicht jeden Augenblick gewärtig sein muss, von seinem Nebenesser erschlagen zu werden. Als friedlos und vogelfrei dagegen galt lange Zeit derjenige, der, weil er sich gegen die Rechtsordnung der Gemeinschaft vergangen hatte, wieder aus dem Gesetz heraus gesetzt wurde. Ist es nicht bemerkenswert, dass sich der Zusammenhang zwischen einem aus dem Drumherum herausgelösten Raum und Friedfertigkeit sprachlich fast nur noch im Begriff Friedhof erhalten hat? Haus- oder gar Landfrieden sind außer Gebrauch geraten.

Wer sesshaft wird, ein Stück Land erobert oder erwirbt, will bleiben. Er richtet sein in-der-Welt-sein auf Dauern ein. Sein Modus ist wohnen. Was er einzäunt, einrichtet, hegt und pflegt, soll ihn selbst überdauern. Der mit viel Mühe zivilisierte Zustand soll auch der nächsten Generation übergeben werden und ihr ein friedliches Zusammensein ermöglichen.

Wohnlichkeit braucht Zeit. Sieht man jeden Tag die gleichen Gesichter aus den gleichen Häusern kommen, entsteht auch zwischen den Häusern Gewohnheit. Mit zunehmender Vertrautheit schwindet das mehr oder weniger ängstliche Unbehagen, das gegenüber Fremden stets angebracht ist. Öffentliche Räume können unbeschwert und frei von Sorge genutzt werden.

D. Aus Gewohnheit erwachsen Sitte und Recht, das sich selbst regierende Volk beendet die Herrschaft des Clans

Die Gesetzung, in die jedes Neugeborene mit seinem Namen eingesetzt wird, gewährt einen gesicherten Platz in einer gemeinsamen Welt. Auch die Häuser bekommen Namen. Sie werden Teil der Geschichten, die erzählt werden. Über Generationen bleiben sie in Familienhand. Solche Häuser geben Stabilität und Sicherheit. Nach einigen Generationen kommt man aus ‘gutem Hause’. Die Gabe der Zeit lässt aus Gewohnheit Sitte und aus Sittlichkeit Recht erwachsen.

Die Güte des Rechts war sein Alter. Je mehr Generationen mit diesem Recht gut leben konnten, desto mehr wurde das Recht zum guten alten Recht. Fritz Kern hat es berichtet.4 Die dauernde Zeit gab dem Recht seine eigene Würde. Je älter es wurde, desto weniger traute man sich, es aus einer bloßen Tageslaune heraus zu ändernGegenüber dem guten alten Recht entstand ein Gefühl, das heute fast vergessen scheint: Scheu.

Die Städte beenden das landlose, umherziehende Nomadenleben. Das hat Folgen für den Charakter der Bindungen. Die Bindung des Raumes ersetzt jetzt die des Blutes5. Hesiod hat es bereits trefflich formuliert:

„Wer dich liebt, den lade zum Mahl, und lasse den Hader.
Doch wer nahe dir wohnt, den lade am meisten zum Mahle.
Denn wenn unverhofft ein Unglück im Dorf dir begegnet,
gurtlos kommen die Nachbarn, die Vettern gürten sich erst noch.“ (Erga, 341)

Die Orestie von Aischylos, uraufgeführt 458 v. Chr. vollendet bei den Erfindern des Politischen den Übergang von der Blutrache zwischen den Geschlechtern zum Recht innerhalb der Polis. Das Volk, das sich selbst regiert, beendet die Vorherrschaft der Clans. Aus der allmählich wachsenden Gewohnheit einer Bindung des Raumes entstanden die Landsleute und es ist kein Zufall, dass sich der Widerstand gegen den Versuch, den ganzen Globus in eine einzige Massenbewegung zu entsetzen als „we want our country back“ artikuliert.

E. Die Trennung von Gesellschaft und Staat schuf die Voraussetzung der Anfälligkeit für totalitäre Bewegungen

Dass das englische Gewohnheitsrecht schon stark und ausgereift genug war, um den Übergriffen eines theologisch-systematisch von oben deduzierten, ursprünglich fallbezogenen römischen Rechts Widerstand entgegen halten zu können, macht ein Element der Besonderheit der englischen im Vergleich zur kontinentaleuropäischen Geschichte aus. Noch nach dem Zweiten Weltkrieg waren in den ländlichen und im Vergleich zu den größeren Städten nur wenig oder gar nicht verwüsteten Regionen Deutschlands die Bindungen des Raumes Teil des Gemeinsinns:

In einem Schlüsseltext der Nachkriegszeit schildert Bernward Vesper, wie anlässlich einer bevorstehenden Schlachtung von zwei Schweinen der Lehrer den Schülern „eindrücklich den Wert der alten Überlieferung erläuterte, wonach Nachbarn sich in jedem Dorf die ersten frischen Würste, ein Stück Lamm, eine Lende vom Schlachtfest, einen Eimer Brühe zuschicken, eine Gabe, die, sobald das eigene Schwein, das den Sommer über im Koben gemästet worden, gefallen, erwidert werden musste.“6 Auch solche, die die Gabe nicht erwidern konnten, weil sie keine eigenen Schweine hatten, wie Lehrer und Pfarrer, durften nicht übergangen werden.

Während im Mittelalter auf dem Kontinent noch feudale Zustände herrschten, mauserten sich auch nördlich der Alpen die ummauerten und stark bewehrten Städte zu Oasen der Freiheit. Stadtluft macht frei, hieß es. Ein Leibeigener, der sich in den Schutz einer freien Stadt begab, war nach Jahr und Tag ein freier Mann. Die schützenden Mauern und die Eintracht der Schwurgemeinde garantierten Freiheit und Sicherheit. Sobald man den eigens geschaffenen Rechtsraum der Stadt verließ, galt wieder die Gewalt des Stärkeren. Auf See herrschte völlige Rechtlosigkeit. Heute ist es umgekehrt: die Städte werden zu Schlachtfeldern der Gewalt. Wer noch halbwegs gesittete Zustände erstrebt, muss aufs Land ziehenDie weitreichende Bedeutung dieses Übergangs von der Bindung des Blutes an die Bindung des Raumes (später wird man von Gebietskörperschaft versus Personenverband sprechen) wurde erst in der Rückschau deutlicher wahrnehmbar.

Die als Notlösung aus den Religionskriegen entstandene und an der Herrschaft des Einen ausgerichtete europäische Konstruktion einer Trennung von Gesellschaft und Staat, die den verantwortlichen Vollbürger zum atomisierten gesellschaftlichen und privaten Individuum degradierte, alle öffentlichen Aufgaben der Gesetztheit an den Staat monopolisierte und damit erst die Voraussetzung der Anfälligkeit für totalitäre Bewegungen schuf, konnte seine Kernaufgabe der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung nicht erfüllen und wurde von Bewegungen überrollt. An diesem Zustand hat sich bis heute nichts Wesentliches geändert.

F. Der Unterschied zwischen Zivilisation und Barbarei geht verloren, es gibt es nur noch Menschen, keine Gefährten mehr

Dass der Rechtsstaat das Recht auch gegenüber heutigen Heils- und Erlöserbewegungen nicht halten kann, demonstriert die gegenwärtige hypermoralische Zuspitzung. Wer sich dem totalen Anspruch der Bewegung verweigert, wird zum ‚Feind der Menschheit‘ erklärt und entrechtet. Dabei macht es keinen wesentlichen Unterschied, ob es sich um einen Rassismus des Blutes oder einen der Gesinnung handelt, ob der Auserwähltheitsanspruch sich als Herrenrasse oder Herrenmoral artikuliert. Beide legen einen absoluten Unterschied zugrunde, gegenüber dem alle anderen Unterschiede verschwinden.

In einem der dichtesten Kapitel von ‘Elemente und Ursprünge’ schildert Arendt am Beispiel der Buren, wie sich angesichts einer umfassend feindlich erfahrenen Umwelt innerhalb weniger Generationen zivilisierte Holländer in gesetzlose Barbaren rück verwandeln. Am Ende bleibt nur noch die Vorstellung der Auserwähltheit im Angesicht des einen Herrn, die die weißen Barbaren von allen anderen Barbaren rundherum unterscheidet. Wer diesen Blick zurück als Nostalgie oder Melancholie denunziert, übersieht, dass der Nationalstaat kontinentaleuropäischer Prägung im 20. Jahrhundert dem Ansturm totalitärer Bewegungen ebenso wenig standhielt, wie die Ordnung der Moderne dem Einbruch archaischer, vorpolitischer Clanstrukturen hilflos ausgesetzt ist.

In der heute zur Ideologie verkommenen ‚Zivilgesellschaft‘ gibt es keine Gefährten. Der vom vorlauten Gesinnungspöbel verketzerte Rolf Peter Sieferle war einer der ersten, der das klar erkannt hat. Wer im anderen nur den Menschen sieht, bleibt blind für den Unterschied zwischen Zivilisation und Barbarei. Die Brutalisierung der Verhältnisse, die wir derzeit erleben, versetzt das Land in einen Zustand der Barbarei, der längst überwunden schien.

Wer den moralischen Vorschriften verantwortungsloser Kinder hinterher rennt, darf sich nicht wundern, wenn er kurz darauf keine öffentlichen Räume mehr unbeschwert genießen kann. Die veröffentlichte Meinung der Deutschen scheint heute politisch so unbedarft, wie die Vorstellungen der Juden vom Schutz durch den Souverän, die, als die antisemitischen Bewegungen entstanden, die heraufdämmernde Gefahr nicht bemerkten. Es verwundert nicht, dass Stimmen laut werden, die die aktuelle Lage Europas mit dem Untergang des römischen Imperiums vergleichen. Um zu erahnen, was auf dem Spiel steht, möge man sich nur daran erinnern, dass der Stand der Wasserversorgung in der Stadt Rom zur Zeit Christi Geburt erst in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts wieder erreicht worden ist.

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Lesen Sie hier Teil 2: Gesetzung und Bewegung (II): Die Bewegten bekämpfen alles, was sie an der Bewegung auf ihre Fiktion hin hindert.

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Fußnoten

1  vgl. Jan Assmann, Die Mosaische Unterscheidung, München, 2003, S. 11. vgl. dazu insb. auch Egon Flaig, Das rettende Gesetz und die Aporie des Verfügens, in: Von Magna Graecia nach Asia Minor: Festschrift für Linda-Marie Günther zum 65. Geburtstag, Hg. von Hans Beck, Benedikt Eckhardt, Christoph Michels und Sonja Richter, Wiesbaden 2017, S. 115ff

2  vgl. Hannah Arendt – Karl Jaspers Briefwechsel 1926 -1969, München 1993, S. 202

3  vgl. Arendt, Hannah: Über die Revolution, erste Fußnote zum 6. Kapitel‚Tradition und Geist der Revolution; dass François Furet in „Das Ende der Illusion“ vom Fluch der revolutionären Idee spricht, ist nur einer von vielen Bezügen, S. 50

4  Fritz Kern: Recht und Verfassung im Mittelalter, Tübingen 1958

5  Auf die Frage, warum im 20. Jhdt. ausgerechnet die Juden mitten in den Sturm der Ereignisse gerieten, gibt Arendt eine so einfache wie schwer zu tragende Antwort: weil sie so unpolitisch waren. Nach dem Verlust des Tempels hatten sie weder Land, noch Regierung, zerstreuten sich und fielen auf einen vorpolitischen Zustand zurück. So waren sie gezwungen, in der ohnmächtigen Absonderung zu verharren und sich unter den Schutz des Herrn zu begeben. Israel hat daraus die Konsequenz gezogen, die Deutschen fliehen seither vor der Verantwortung. Arendt hat frühzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass im Kampf um die Herrschaft des Einen die jüdische Volksgemeinschaft gerade deshalb sowohl zum Modell wie zur schärfsten Rivalin der Nazi-Volksgemeinschaft werden konnte, weil sie wie diese auf einer vorpolitischen Bindung des Blutes beruhte. vgl. Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft, S. 55f, S. 85; Disraeli „war der erste Europäer, der viel radikaler als später Gobineau und viel konsequenter als die wissenschaftlich verkleideten Krämerseelen behauptet hat, dass ‘Rasse alles’ sei und auf dem ‘Blut’ beruhe“; ebd. S. 138; das hat Folgen für die Nazi-Ideologisierung, denn im Unterschied zum Terror, der willkürlich jeden Beliebigen treffen kann, bedarf die Ideologie eines realen Anhalts, um die Massen zu erreichen.

6  Bernward Vesper: Die Reise, März Verlag, Frankfurt 1977, S. 296

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Danksagung

Ein besonderer Dank gebührt Herbert Ammon, der den Entwurf gründlich gelesen und etliche Verbesserungen beigesteuert hat.

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Dieser Artikel erschien zuerst auf dem Hannah Arendt Blog von Boris Blaha. Er erscheint hier mit freundlicher Genehmigung des Autors.

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Zum Autor: Boris Blaha ist gelernter Sozial- und Kulturwissenschaftler, arbeitet inzwischen im IT-Bereich. Nebenbei betreibt er den Hannah Arendt Blog. Sein akademischer Lehrer war Zoltan Szankay, dessen Werk weiterzuführen, ihm ein Herzensanliegen ist.

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Titelbild: YouTube-Screenshot aus 300

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