BKA-Meldepflicht: So sollen kritische Bürger noch mehr eingeschüchtert werden

Von Daniel Matissek (jouwatch), Do. 12. Dez 2019, Titelbild: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Bundesinnenminister Horst Seehofer, Jung&naiv-Screenshot

Immer engmaschiger und schleichend totalitärer wird der Zugriff der Regierung auf Inhalte im Internet: Die Social-Media-Betreiber werden zu Hilfssheriffs bei der umfassenden Netzüberwachung gemacht und betätigen sich bereits als subsidiäre Zensurbehörden – durch Ermahnungen, Löschungen und Sperren. Eine geplante Ergänzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes soll die Plattformen nun verpflichten, alle sogenannten „Hass-Postings“ – oder was sie darunter verstehen – dem Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. Daniel Matissek beleuchtet, was da als nächstes auf uns zuzukommen droht.

Zuerst Netz-DG, jetzt auch noch ein neues Meldeverfahren

Der Regulierungswahn und Aktionismus, der bereits der vom damaligen Justizminister (und heutigen Außenminister) Heiko Maas (SPD) vorangetriebenen Durchsetzung des antifreiheitlichen Gesetzes zugrunde lag, basierte auf zwei bizarren Fehlannahmen: Erstens nämlich, dass es sich bei dem, was da überwiegend im Netz kursiert, tatsächlich um flächendeckene Hassrede und strafbares Gepöbel handelt (was klar zu verneinen ist). Und zweitens, dass die Social-Media-Plattformen in der Lage wären, ihre Inhalte wirklich mit Augenmaß und nach halbwegs objektiven Kriterien zu durchforsten und die „Spreu vom Weizen“ zu trennen – sprich: justiziable Inhalte von missliebigen Meinungen zu trennen.

Doch statt das NetzDG als den bislang ungeheuerlichsten und in seiner Anwendungspraxis klar grundgesetzwidrigen Eingriff in die Freiheitsrechte endlich zu kippen, setzt die Merkelregierung noch eins drauf – und zieht die Daumenschrauben für die freie Rede im Netz noch enger. Mit Unterstützung der Innenministerkonferenz soll ein neues „Meldeverfahren“ greifen, das künftig als „Hass“ beanstandeten Content gleich den Staatsschützern des Bundes ans Messer liefert – inclusive persönlicher Daten und IP-Adresse.

Falschetikettierung und Pauschalverunglimpfung

GroKo-loyale und milieu-just-konforme Medien wie der Spiegel greifen diese Sichtweise natürlich gerne auf und liefern, wenn es um „Hassrede“ geht, plakative Beispiele für echte Hetze und Gewaltverherrlichung im Netz (im aktuellen Beitrag zur Novelle des NetzDG beim Spiegel etwa wieder das immer wieder bemühte Meme vom Foto des deutschen WK-2-Maschinengewehrs mit dem Spruch „Das schnellste deutsche Asylverfahren lehnt bis zu 1400 Anträge in der Minute ab“). Hierzu ist anzumerken: Ja, solche Hasspostings gibt es selbstverständlich; es gibt sie sogar massenhaft. Und es existieren sogar noch weit schlimmere Inhalte, hunderttausendfach.

ABER: Diese waren erstens schon vor dem NetzDG ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Und zweitens werden genau diese Extrembeispiele listig und gezielt mit einer Vielzahl völlig legitimer, aber eben politisch unbequemer Inhalte in einen Topf geschmissen, der dann pauschal als menschenverachtende, abstoßende, primitive Hetze deklariert wird. Vor allem Zeitgenossen, die in den Sozialen Medien nicht oder kaum aktiv sind, schenken dem verallgemeinernden Generalverdacht zur „Netzöffentlichkeit“ begierig Glauben, dass dort tatsächlich alles „Hassrede“ sein müsse, was als solches etikettiert wird – deckt sich dieses Zerrbild doch dem eigenen Vorurteil, auf Facebook, Twitter & Co. tummele sich sowieso überwiegend ein mehrheitlich rechter, vulgärer Hasspöbel. Zur Aufrechterhaltung dieser Fehleinschätzung tragen gezielt öffentliche Verlautbarungen von Politikern und Behördenvertretern in Talkshows oder bei öffentlichen Erklärungen bei, etwa von BKA-Chef Holger Münch anlässlich seiner Pressekonferenz vorletzter Woche.

In der Praxis hat das NetzDG in Wahrheit dazu dazu geführt, dass völlig unproblematische und nicht strafbare Meinungsäußerungen, journalistischen Inhalte und zum Teil sogar offizielle Dokumente (zum Beispiel der damalige Petitionstext der Erklärung 2018 vom Server des Bundestages) als „Hassrede“ klassifiziert werden. Buchbesprechungen zu Sarrazin, Kritik an der Flüchtlingspolitik oder das bloße Zitieren und Teilen von Artikeln aus Tageszeitungen wie FAZ oder Junge Freiheit wurden bei Facebook gesperrt. Willkürlich werden „Verstöße gegen Gemeinschaftsstandards“ geahndet, wo es in Wirklichkeit nur um die Stummschaltung von Regierungskritikern und Oppositionellen geht.

Ein Volk von Blockwarten: Über 90 Prozent der Meldungen sind Dinge, die der persönlichen Meinung zuwiderlaufen

Übrigens werden Kontrollinstanzen der SocialMedia-Riesen meist nichts aus eigenem Zutun aktiv, sondern nach Benachrichtigung durch eifrige Nutzer: Es wird hierzulande „gemeldet“, was das Zeug hält. Viele Deutschen sind nach 80 bzw. 30 Jahren wieder zu ihrer Lieblings-Freizeibeschäftigung zurückgekehrt – und betätigen sich als Petzen, Denunzianten, Hobby-Blockwarte – gerne aus eben der feigen Deckung des heimischen PCs heraus, den sie als rechtsfreien Raum und Entstehungsort der „rechten Hetze“ kritisieren. Dass dabei die übergroße Mehrzahl der „Meldungen“ – selbst nach den willkürlich ausgelegten Hausregeln der Provider – eben gerade keine „Hassrede“ oder justiziablen Verstöße betraf, zeigt das Beispiel Twitter: Dort wurden alleine im ersten Halbjahr 2019 satte 470.000 Beschwerden von Nutzern in Deutschland über „dubiose Beiträge“ registriert – doch in nur knapp 45.000 Fällen (nicht mal 9,6 Prozent), also bei weniger als einem Zehntel der gemeldeten und überprüfen Tweets, bejahte Twitter einen Verstoß und reagierte mit Löschung oder Sperrung. Was beweist: Als „Hassrede“ gemeldet wird in den meisten Fällen (über 90 Prozent!) alles, was der persönlichen Meinung zuwiderläuft.

Durch die jetzt von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) jetzt geplante Novelle des NetzDG wird dieser Willkür- und Einschüchterungskurs nun auf die Spitze getrieben: Wer künftig das Falsche postet, wird gleich zum Fall fürs Bundeskriminalamt (BKA). Denn „melden“ sollen ab sofort auch die SocialMedia-Riesen von Twitter und Facebook bis YouTube: Gegen die geplante Meldepflicht von Postings, die nicht etwa von Richtern, sondern nach Einschätzung der Plattformen „Hass“ beinhalten, waren die Methoden der RAF-Terrorbekämpfung in den 1970ern ein Kindergeburtstag.

Dass das BKA künftig zur Sammelstelle für „Internetverbrechen“ und Aussagedelikte im Netz werden soll, folgt einem praktischen Grund: Die Regierung braucht in Ermangelung realer rechter Straftaten dringend Fälle von „Hasskriminalität“, um die Verbrechensstatistik ins Lot zu rücken und den Daueralarmismus „gegen rechts“ aufrechtzuerhalten. Weil bei den politisch motivierten Straftaten jene aus dem linksextremen Spektrum weiterhin deutlich überwiegen, soll durch intensiven Ermittlungsdruck, durch politische Filter vor allem ein bestimmtes „Täter“-Profil stärker in Visier genommen werden: Der gemeine rechtspopulistische Biedermann am heimischen PC, der dort islamophobe und rassistische Hetze verübt. Die Statistik, der „Trend“ soll endlich zum ausgerufenen Feindbild passen.

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Dieser Artikel erschien zuerst auf jouwatch. Er erscheint hier mit freundlicher Genehmigung von jouwatch und des Autors.

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Zum Autor: Daniel Matissek, Jg. 1972, ist freier Journalist, Publizist und Unternehmer. 1990 bis 2004 gab er das regionale Monatsmagazin „t5 Journal“ für Saarland, Pfalz und Rhein-Neckar heraus und verlegte mehrere Theater- und Kulturpublikationen (u.a. „Rotunde“). Neben seiner unternehmerischen Tätigkeit in den Bereichen Vertrieb, Kommunikation und Gastronomie ist er seit 25 Jahren sporadisch als freier Autor und Kolumnist für diverse Periodika, Tageszeitungen sowie als Gastautor für mehrere Online-Magazine tätig. Matissek betreibt einen politischen Facebook-Blog und war deshalb wiederholt von willkürlichen Sperren durch diese Plattform betroffen.

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