Klares Zweidrittel-Votum der Bürger

Von Jürgen Fritz, Sa. 01. Feb 2020, Titelbild: Civey-Screenshot

Ab heute muss die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern bei Meldungen über Straftaten die Staatsangehörigkeit von Tätern und Tatverdächtigen immer nennen. Das hat der Innenminister und stellvertretende Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier (CDU) am Donnerstag im Landtag angekündigt. Die Nennung der Nationalität gelte dabei für alle Fälle, egal ob die Verdächtigen Deutsche oder ausländischer Herkunft seien. Lob kam für diese Neuregelung von der AfD-Fraktion, Kritik dagegen vom eigenen Koalitionspartner, der SPD. Doch wie sehen das die Bürger? Stehen diese in der Frage mehrheitlich hinter CDU und AfD oder eher hinter der SPD? Civey führte dazu eine aufschlussreiche Befragung durch.

Bundesweit noch immer keine einheitliche Regelung: Jedes Bundesland macht, was es will

Auf eine einheitliche Regelung zur Nennung von Nationalitäten in Polizeimeldungen konnten sich die Innenminister der 16 Bundesländer zuletzt nicht einigen. Der Fluch des Föderalismus gerade in inneren Angelegenheiten und Fragen der polizeilichen Regelungen schlug hier wieder einmal zu und jedes Bundesland handhabt es auch weiterhin, wie es will.

In Hamburg wird die Nationalität der Tatverdächtigen immer genannt. In Brandenburg wird sie von Fall zu Fall genannt, je nachdem, ob sie für jeweils von Relevanz ist. Andere Bundesländer verzichten sogar ganz auf eine derartige Vorgabe für die Polizei, die dann melden oder verschweigen kann, was sie will, wobei hier nie ganz klar ist, ob es dann nicht unter der Hand politische Weisungen gibt, die Nationalität respektive Täterherkunft bei Ausländern und Immigranten aus ganz bestimmten Kulturkreisen gezielt nicht zu nennen, weil dies dem eigenen politischen Narrativ von den lieben Immigranten und den bösen rechten Deutschen widerspricht.

Auch von Journalistenverbänden wird die Polizei unter Druck gesetzt, zurückhaltend mit der Nennung von Nationalitäten umzugehen, um „diskriminierende Verallgemeinerungen zu vermeiden“. Weil ja der normale Bürger, so offensichtlich die Denke der Journalisten, nicht fähig ist, in Quantitäten, zum Beispiel Prozenten, zu denken, sondern nur Null oder Hundert kennt (Null-Eins-Denken). Dass die journalistische Branche, was die politische Ausrichtung anbelangt, extrem von Grünen und SPD-Anhänger dominiert ist, ist mehrfach untersucht und lange bekannt.

66 – 67 Prozent der Bürger wollen eine klare Regelung, dass die Polizei die Nationalität von Tätern/Verdächtigen immer nennen muss

Insofern ist die aktuelle Erhebung des Meinungsforschungsinstitutes Civey recht interessant, das bundesweit folgende Frage stellte:

„Sollte die Polizei in allen Bundesländern dazu verpflichtet werden, die Nationalität von Tätern und Verdächtigen bei Polizeimeldungen immer zu nennen?“

Die Online-Befragung begann gestern, heute Vormittag lagen über 12.000 Votings vor, so dass Civey eine Stichprobe von über 5.000 Personen ziehen konnte (statistischer Fehler: 7,2 Prozent). Hier das Ergebnis:

  • 66 bis 67 Prozent der Bürger sagen: „Ja“, die allermeisten davon sogar „Ja, auf jeden Fall sollte die Polizei in allen Bundesländern dazu verpflichtet werden, die Nationalität von Tätern und Tatverdächtigen bei Polizeimeldungen immer zu nennen“.
  • Knapp 6 Prozent sind unentschieden.
  • Nur 27 bis 28 Prozent der Bevölkerung sind dagegen, also kaum mehr als jeder Vierte. Nicht einmal 18 Prozent sagen „Nein, auf keinen Fall“, während fast 58 Prozent für „Ja, auf jeden Fall“ stimmen.
Täternationalität nennen

Civey-Screenshot

Mehrere Bundesländer weigern sich gleichwohl, die Polizei zu verpflichten, die Täternationalität immer zu nennen

Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern wird also ab heute so verfahren. In mehreren anderen Bundesländern aber weigern sich die jeweiligen Landesregierungen noch immer, eine entsprechende Regelung für die Polizei zu erlassen, obschon eine klare Mehrheit der Bevölkerung, laut Civey sogar eine Zweidrittelmehrheit (!), das eindeutig möchte.

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