Wie die Kriminalstatistik den Täterhintergrund systematisch verschleiert

Von Hartmut Krauss, Fr. 08. Nov 2017, Titelbild: phoenix-Screenshot

In Limburg hat ein Mann mit tunesischem Migrationshintergrund seine in einer Sicherheitseinrichtung getrennt lebende Frau mit fünf Axtschlägen auf offener Straße hingerichtet. Dieser Fall erfordert längst notwendige Konsequenzen. Zum einen im Hinblick auf einwanderungspolitische Prävention, zum anderen im Hinblick auf die statistische Erfassung von Straftaten zwecks angemessener Aufklärung der Öffentlichkeit, wie Hartmut Krauss dezidiert deutlich macht.

Gezielte Aufmerksamkeitslenkung und Verdunkelung statt Aufklärung der Zusammenhänge und Hintergründe

Es ist „nur“ eine Tat von vielen mit

  • ähnlichem Ablaufmuster
  • ähnlichem Täterprofil und
  • gleicher kulturell-normativer Tatmotivation.

Ein 34-jähriger „Deutscher mit tunesischen Wurzeln“, also ein Träger der deutschen Staatsbürgerschaft mit tunesischem Migrations- und höchstwahrscheinlich islamisch-patriarchalischem Sozialisationshintergrund fährt zunächst seine von ihm getrennt in einem sogenannten Frauenhaus lebende 31-jährige Frau (ebenfalls mit tunesischen Wurzeln) an. Danach schlägt er fünf Mal mit einer im Kofferraum mitgebrachten Axt auf die Wehrlose ein, wobei der Kopf der auf diese Weise bestialisch Getöteten beinahe abgetrennt wurde.

Diese abscheuliche Tat, die sich in eine mittlerweile stattliche Serie von migrantischen Ehrenmorde einreiht (Ehrenmorde haben sehr wohl mit dem Islam zu tun) und durch ihre primitiv-archaische Gewalttätigkeit besonders hervorsticht, ist auf andere Art als genauso schlimm und verwerflich zu bewerten und öffentlich zu skandalisieren wie die Mordtat von Halle. Dennoch wurde und wird sie in den herrschenden Leitmedien gemäß einer durch und durch antidemokratisch-manipulativen „Aufmerksamkeitslenkung“ gezielt verschwiegen oder, wenn überhaupt erwähnt, dann ohne Nennung des Täterhintergrunds.

Verschleierung infolge von Informationszensur und Täuschung der Öffentlichkeit durch bewusste Nichtangabe von Tätermerkmalen

Spätestens die massiven sexuellen Misshandlungen und kriminellen Machenschaften, die von koordiniert vorgehenden Tätern vornehmlich aus arabischen und nordafrikanischen Ländern in der Silvesternacht 2015 am Kölner Hauptbahnhof, aber auch an anderen Orten begangen wurden, hatten nicht nur Medien, Politik und Polizei aufgeschreckt beziehungsweise deren Versagen verdeutlicht. Insbesondere wurde dadurch auch eine Debatte über das reale Ausmaß der Migrantenkriminalität sowie über deren Verschleierung ausgelöst – und zwar Verschleierung infolge von Informationszensur und Täuschung der Öffentlichkeit durch bewusste Nichtangabe von Tätermerkmalen.

Konkret handelt es sich hierbei um das Verschweigen des Täterhintergrunds in Polizei- und Zeitungsberichten, wenn es sich um Migranten oder Ausländer handelt.

Beispiele und Belege für das Verschweigen und Verschleiern

1. So forderte zum Beispiel der damalige deutsche Innenminister nach Auskunft eines Whistleblowers die Behörden dazu auf, signifikante Straffälligkeit vor und in Aufnahmelagern zu vertuschen. „Man könne der Bevölkerung nicht zumuten, dass ein Ergebnis herauskomme, mit dem bestätigt werde, dass es eine Häufung von sexueller Gewalt, von schwerster Körperverletzung gebe. ‚Das wäre ein schlechtes Ergebnis‘.“

Siehe dazu den Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ): Ist die Gewalt-Statistik geschönt?: »Ein LKA-Beamter erzählt, wie die Polizei Flüchtlingskriminalität herunterspielt – für den „zivilen Frieden“. Er beklagt, dass Vorfälle in Flüchtlingsunterkünften heruntergespielt werden. „Es wird nicht gelogen, nichts vertuscht, aber es werden ganz bewusst Dinge weggelassen“, sagt er.«

2. Der Kriminologe und frühere Justizminister Christian Pfeiffer berichtete darüber, dass zwei Fernsehsender ihn dahingehend zensieren wollten, im Zusammenhang mit den Kölner Ereignissen nicht über Flüchtlinge zusprechen. „Bitte, reden Sie nicht über Flüchtlinge.“ Siehe dazu die DEUTSCHE WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN: Köln: Experte berichtet von Zensur-Versuchen vor TV-Interviews.

3. Ein hochrangiger Polizeibeamter aus Frankfurt/M. erklärte gegenüber der regierungsnahen BILD-Zeitung: „Bei Straftaten von Tatverdächtigen, die eine ausländische Nationalität haben und in einer Erstaufnahmeeinrichtung gemeldet sind, legen wir den Fall auf dem Schreibtisch sofort zur Seite.“ Und weiter: „Es gibt die strikte Anweisung der Behördenleitung, über Vergehen, die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten. Nur direkte Anfragen von Medienvertretern zu solche Taten sollen beantwortet werden.“ (…) Ähnliche Anweisungen gab es nach BILD-Informationen auch in NRW: „Vorfälle in und um Flüchtlingsheime sollen nicht gemeldet werden – es sei denn, es handelt sich um Anschläge von Neonazis.“ (BILD: Wird der Polizei verboten, die Wahrheit zu sagen?)

4. Erst nach den Ereignissen der Silvesternacht wurde im Saarland die Auflage aufgehoben, wonach die Polizei keine Angaben zur Nationalität und Herkunft von Tatverdächtigen machen durfte. Saarbrücker Zeitung: Bouillon streicht „Maulkorb“ für Polizei aus internem Erlass: „Saarbrücken – Die Polizei darf wieder konkret über die Beteiligung von Ausländern an Straftaten berichten. Bisher war dies nur in Ausnahmefällen möglich. Nach den Kölner Ereignissen ließ Minister Klaus Bouillon einen alten Erlass ändern.“

Die Furcht der Herrschenden und ihres dekadenten Anhangs, die Wahrheit könnte den Rechten nutzen

Geändert hat sich seither nichts. Im Gegenteil. Im Kontext des politisch-ideologischen Stellungskrieges zwischen dem „bunten“ Herrschaftskartell und dem AfD-Spektrum hat sich die Zensurlage eher noch verschlechtert. Die Herrschenden und ihr dekadenter Anhang fürchten, die Wahrheit könnte den Rechten nutzen. Was für eine erbärmliche Option!

Tatsächlich stößt man bei bestimmten Politikern, Journalisten und Anhängern einer undifferenzierten Schönfärbung und pauschalen Inschutznahme von Migranten immer wieder auf eine verbalaggressive Abwehr der Erfassung und Nennung des Herkunftshintergrundes von Straftätern (Ausländer oder eingebürgerte Migranten mit oftmals nichteuropäischem Sozialisationshintergrund). Welche verquere Einstellung steckt hinter diesem hartnäckigen Hang zur Realitätsverschleierung?

Die bewusste Vorenthaltung von wesentlichen Fakten verstößt gegen die Wahrheitsorientierung als Leitwert einer um Aufklärung bemühten demokratischen Öffentlichkeit

De facto ist die Darlegung und Reflexion des Herkunftshintergrundes von Straftätern ein wesentlicher Indikator sowohl

  • für die Polizei als auch für
  • die Politik,
  • die Wissenschaft sowie
  • für die demokratische Öffentlichkeit.

Erstens informiert dieser Indikator über Ausmaß und Struktur des grenzüberschreitenden Imports von kriminellen Gruppen aus bestimmten Ländern und Regionen. Zweitens informiert er über den Integrationsstand unterschiedlicher Zuwanderergruppen – gerade auch bei gleicher oder ähnlicher sozialer Lage. Drittens gibt er einen Hinweis auf herkunftskulturelle Sozialisationsmuster und Einflüsse, die kriminelles Handeln bedingen (siehe dazu: Säkulare Risikogesellschaft und islamisch-patriarchalische Sozialisation. Ein Problemüberblick). Nicht zuletzt verstößt die bewusste Vorenthaltung von wesentlichen Fakten gegen die Wahrheitsorientierung als Leitwert einer um Aufklärung bemühten demokratischen Öffentlichkeit.

Gezielte Realitätsverzerrung, um Migrantengewalt islamischer Herkunft statistisch zu „verkleinern“ (verfälschen)

Kritisch hervorzuheben ist zudem der wesentliche Sachverhalt, dass die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) bislang keine klare und eindeutige Erfassung der Kriminalität der Zuwandererbevölkerung erlaubt. So wird der Migrationshintergrund in der PKS nicht erfasst; unterschieden wird nur zwischen Deutschen und nichtdeutschen Straftätern.

Straftäter mit einem deutschen Pass, aber einem nichtdeutschen Herkunfts- und nichtwestlichen Sozialisationshintergrund werden nicht ausgewiesen, sondern einfach den deutschen Straftätern zugeteilt. Es liegt auf der Hand, dass damit eine wesentliche Realitätsverzerrung mit dem (beabsichtigten) Effekt vermittelt wird, die Migrantengewalt, insbesondere islamischer Herkunft, zu „verkleinern“.

In seltener Klarheit wurde dieser Sachverhalt auch im Kriminalitätsbericht Duisburg 2013, S. 69f. festgehalten:

„Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik gestattet gleichwohl kaum eine zutreffende Bewertung der Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund; Spätaussiedler und Eingebürgerte gelten in der Statistik beispielsweise als Deutsche. Der (uninterpretierte) Aussagewert der Kriminalstatistik zur Ausländerkriminalität ist daher gering.“

Wie eine Kriminalstatistik auf der Höhe der Zeit auszusehen hat

Infolgedessen wird dadurch auch die Feststellung „passdeutscher“ Straftäter mit einem islamischen Sozialisationshintergrund erhebungstechnisch blockiert. Zu fordern ist deshalb eine angemessene Kriminalitätsstatistik auf der Höhe der Zeit, die folgende differenzierte Information der Öffentlichkeit gewährleistet und über folgende Sachverhalte aufklärt:

  1. Deutsche Straftäter ohne Migrationshintergrund
  2. Deutsche Straftäter mit Migrationshintergrund, differenziert nach a) europäischen und westlichen sowie b) nichteuropäischen Herkunftsländern
  3. Ausländer
  4. Asylanten: a) Asylberechtigte, b) Asylbewerber mit und ohne Aufenthaltsberechtigung sowie c) Illegale.

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Dieser Artikel erschien zuerst auf HINTERGRUND Verlag und erscheint hier mit freundlicher Genehmigung des Verlagsbetreibers und Autors.

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Zum Autor: Hartmut Krauss ist studierter Sozial- und Erziehungswissenschaftler, Autor und Verleger. Er war  in der Erwachsenenbildung tätig und in den 1990er Jahren einer der Gründer des parteienunabhängigen Arbeitskreises Kritische Marxistinnen und Marxisten. Er gilt als Subjektwissenschaftler und Postmodernismus-Kritiker mit materialistisch-dialektischer Perspektive. 2008 gehörte er als ursprünglicher  Initiator zu den Referierenden der Kritischen Islamkonferenz. Er ist Redakteur der in Osnabrück erscheinenden Zeitschrift HINTERGRUND und Vorsitzender der Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM). Ganz besonders empfehlenswert sind seine Bücher Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung und als Herausgeber: Säkulare Demokratie verteidigen und ausbauen.

Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung                    Säkulare Demokratie verteidigen und ausbauen

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