Bayern: 52-Jähriger enthauptet, tatverdächtig: ein Somalier

Von Jürgen Fritz, Di. 27. Jul 2021, Titelbild: PNP-Screenshot

Regen in Niederbayern: Wie die Polizei bekannt gab, wurde am Montag (19.07.2021) ein 52-Jähriger unter Anwendung von massiver Gewalt getötet. Auf den Mann wurde mehrfach eingestochen, dann wurde ihm der Kopf abgetrennt. Kurz danach konnte ein 21-jähriger Somalier festgenommen werden, der dringend tatverdächtig ist. Dieser soll polizeibekannt und psychisch krank sein. Dabei fällt ein immer wiederkehrendes Muster auf.

52-jähriger Bewohner eines Obdachlosenheims in Regen enthauptet

Am Montag, den 19. Juli, wurde gegen 07:30 Uhr ein 52-jähriger Mann tot aufgefunden. Ein Mitarbeiter der benachbarten Regener Tafel hat den Bewohner eines Obdachlosenheims in der Bärndorfer Straße in Regen gefunden und die Rettungskräfte verständigt. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen.

Der Mann wurde unter Anwendung von massiver Gewalt getötet. Ein vor Ort aufgefundenes Messer wurde als mögliches Tatwerkzeug sichergestellt. Die bayerische Polizei fahndete sofort mit einem Großaufgebot und konnte bereits um 08:50 Uhr im Umfeld des Tatorts einen weiteren Bewohner der Obdachlosenunterkunft vorläufig festnehmen.

Bei dem Festgenommenen soll es sich um einen 21-jährigen Somalier handeln. Dieser ist dringend tatverdächtig und wurde zeitnah einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Die zwei weiteren Bewohner der Obdachlosenunterkunft, eine 22-jährige Frau und ein 27-jähriger Mann, konnten im Laufe des Montagvormittags festgestellt und zu den Geschehnissen befragt werden.

Der Somalier wurde dann am Montagnachmittag einer Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Deggendorf vorgeführt. Diese erließ einen Unterbringungshaftbefehl gegen den 21-Jährigen. Er wurde in ein Bezirkskrankenhaus eingeliefert. Der ostafrikanische „Flüchtling“ soll schwer psychisch krank sein, sei schon mehrfach in der Psychiatrie in Mainkofen (Niederbayern) untergebracht und behandelt worden. Er sei bereits polizeibekannt wegen Eigentums- und Körperverletzungsdelikten.

Am Dienstag, den 20. Juli, wurde im Institut für Rechtsmedizin in München eine Obduktion durchgeführt. Dem vorläufigen Untersuchungsergebnis zufolge, verstarb der 52-Jährige an einer Vielzahl lebensgefährlicher Stichverletzungen. „Außerdem wurde dem Getöteten der Kopf abgetrennt. Bisherigen Feststellungen zufolge dürfte dies post mortem geschehen sein, was jedoch im Rahmen der Obduktion nicht abschließend geklärt werden konnte.“

Das heißt, es konnte bislang nicht sicher ausgeschlossen werden, dass der Ermordete zum Zeitpunkt der Enthauptung noch lebte.

Haus

Der Tatort, PNP-Screenshot,

Auffällige Parallelen zum Würzburger Messer-Mord

Auch bei dem mutmaßlichen Mörder von Christiane (49), Johanna (82) und Steffi (24) in Würzburg Abdirahman J. handelte es sich um einen Somalier. Der heute 24-jährige mutmaßliche Würzburg-Täter war 2015 als Asylbegehrer nach Deutschland gekommen und lebte seither in Würzburg, obschon sein Asylantrag abgelehnt worden war.

Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sei der Immigrant „polizeibekannt“ gewesen: „Er ist bereits zuvor aufgefallen und zwangsweise in eine psychiatrische Behandlung eingewiesen worden“.

Hier scheint es also sehr auffällige Parallelen zu der Tat in Regen zu geben:

  • extrem brutale Gewaltverbrechen,
  • wieder ausgeführt mit einem Messer,
  • wieder endete das Ganze tödlich,
  • wieder stammt der mutmaßliche Täter aus Somalia respektive Ostafrika, aus der Gegend am afrikanischen Horn, aus einer Gesellschaft, die zutiefst von der islamischen Kultur geprägt ist
  • wieder war der Verdächtige polizeibekannt, beging schon zuvor andere Straftaten,
  • wieder wurde nicht abgeschoben,
  • wieder gab es massive Hinweise auf eine schwere psychische Erkrankung,
  • wieder wird – ganz anders als im Mordfall George Floyd oder bei Straftaten, die von inländischen Rechtsradikalen/-extremisten begangen werden – versucht, dieses Verbrechen in der öffentlichen Wahrnehmung möglichst klein zu halten oder, wenn das schon nicht möglich ist, möglichst schnell zur Tagesordnung zurückzukehren.

Somalia liegt im äußersten Osten Afrikas am Horn von Afrika. Von großer Bedeutung für Gesellschaft und Politik Somalias ist das Clansystem der Somali, das wahrscheinlich von der Stammesgesellschaft der Araber beeinflusst wurde. Jeder Somali gehört über seine väterliche Abstammungslinie einem Stamm oder Clan an. Die Bevölkerung Somalias gehört zu fast 100 Prozent (weit über 99) dem sunnitischen Zweig des Islam an, davon sind etwa 80 Prozent Schafiiten und 20 Prozent Hanafiten.

Somalia

TUBS, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons

Weitere Parallele zum Messermord an dem Hausarzt in Offenburg

Im August 2018 hatte der damals 26-jährige Saleban A. den Hausarzt Joachim T. (52) in dessen Praxis in Offenburg (Baden-Württemberg) erstochen. Der allseits beliebte und in der Flüchtlingshilfe aktive Hausarzt war am vorletzten Arbeitstag vor einem Familienurlaub in seiner Praxis vor den Augen seiner kleinen Tochter (10) von Saleban A. mit einer wahren Kaskade von mehr als 30 gezielten Messerstichen in Richtung Kopf und Hals getötet worden. Am Tathergang selbst gab es nach der Beweisaufnahme und den Aussagen von Augenzeugen keinen Zweifel. Der Angeklagte leugnete die Tat zwar und hatte mehrfach behauptet, er wisse überhaupt nicht, wovon im Gerichtssaal geredet werde, doch die Beweislage war erdrückend.

Der Staatsanwalt legte vor Gericht dar, wie Saleban A. die Tat von langer Hand geplant hatte, was aus den aufgefundenen handschriftlichen Aufzeichnungen hervor ging. Fast zwei Jahre vor dem Mord war der Ostafrikaner in Behandlung bei Joachim T. gewesen und habe sich hinterher nach und nach in die Vorstellung hineingesteigert, er sei bei dem Arzt durch eine medizinisch nicht notwendige Blutabnahme vergiftet worden. „Der Täter hat im Wahn gehandelt“, erklärte der Staatsanwalt, der sich auf das Gutachten des Tübinger Psychiaters Stefan Bork berief. Der forensische Experte war sicher, dass der Angeklagte eine „paranoide Schizophrenie“ habe, eine krankhafte seelische Störung, die sogar weit über einen Wahn hinaus gehe. Zudem bestünde „ein hohes Risiko erneuter gewalttätiger Handlungen“.

Da Saleban A. „wahngesteuert“ handelte, blieb er somit nach § 20 StGB schuldunfähig und musste trotz klarer Beweislage freigesprochen werden, da nicht alle drei Grundmerkmale einer Straftat erfüllt waren:

Eine Straftat ist

  1. eine tatbestandsmäßige: a) objektiver und b) subjektiver Tatbestand (z.B. Vorsatz), und
  2. rechtswidrige: keine Rechtfertigungsgründe, wie etwa Notwehr, Einwilligung, Festnahmerecht, Selbsthilfe; und zugleich
  3. schuldhafte Handlung: kein Schuldausschließungsgründe, wie Schuldunfähigkeit bei Kindern bis 14 Jahre (§ 19 StGB) oder Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (§ 20 StGB), die bewirken, dass die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit fehlen.

Der Ostafrikaner hatte zwar tatbestandsmäßig einen Mord nach § 211 StGB begangen (mindestens aber einen Totschlag nach § 212 StGB = vorsätzliche Tötung als Grundtatbestand nach deutschem Recht) und das auch rechtswidrig, da er hierfür keinen Rechtfertigungsgrund hatte. Das dritte Kriterium einer Straftat, das der Schuldhaftigkeit, war aber nicht erfüllt und es gilt der Rechtsgrundsatz: nulla poena sine culpa (keine Strafe ohne Schuld).

Im März 2019 ordnete das Gericht an, dass der schuldunfähige Afrikaner zwangsweise in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Der abgelehnte Asylbewerber mit legalem Schutzstatus gab im Zuge des Gerichtsverfahrens an, er stamme nun doch nicht aus Somalia, sondern aus dem benachbarten Kleinstaat Dschibuti.

Dschibuti liegt ebenfalls am Horn von Afrika. Die Bevölkerung besteht zu etwa 60 Prozent aus Somali und zu 35 Prozent aus Afar. Die Afar sind ein nomadisches Volk, das eine mit animistisch-traditionellen Elementen vermischte Form des Islams ausübt. Insgesamt sind 94 Prozent der Bevölkerung von Dschibuti sunnitische Muslime. Das heißt, Somalia ist nahezu zu 100 Prozent von der islamischen Kultur geprägt und Dschibuti zu deutlich über 90 Prozent.

Dschibuti

TUBS, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons

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