Ex-Verfassungsgerichtspräsident hat starke Zweifel an Zulässigkeit einer allgemeinen Impfpflicht

Von Jürgen Fritz, So. 19. Dez 2021, Titelbild: SWR-Screenshot

Hans-Jürgen Papier, bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sieht das Vertrauen vieler Bürger in die Politik dramatisch erschüttert. Die gewählten Volksvertreter seien lange zu Zuschauern degradiert worden. Bezüglich der Freiheitsrechte stehe es nicht zum Besten in Deutschland. Und er nennt fünf Argumente, die derzeit klar gegen eine allgemeine Impfpflicht sprechen.

Papier sieht das Vertrauen vieler Bürger in die Politik dramatisch erschüttert

Grundrechtseinschränkungen seien immer heikel, sagt Hans-Jürgen Papier diese Woche im Interview mit t-online. „Nicht ohne Grund genießen sie in unserem Grundgesetz höchsten Stellenwert.“ Politik und Gesellschaft seien durch die Pandemie aber mit der größten Krise der Nachkriegszeit konfrontiert, was notwendige Freiheitsbeschränkungen in einem angemessenen Umfang rechtfertige. Der 78-Jährige ist einer der führenden Staatsrechtswissenschaftler des Landes, war von 1998 bis 2010 zwölf Jahre Richter am Bundesverfassungsgericht, ab 2002 bis 2010 dessen Präsident.

Grundsätzlich vertraue er persönlich der demokratisch legitimierten Politik zwar schon. Man könne festhalten, dass politische Entscheidungsträger im Allgemeinen nach bestem Wissen und Gewissen handeln – wenn auch nicht immer alles rechtsstaatskonform verlaufe. Allerdings sieht er zugleich, dass das Vertrauen vieler Bürger in die Politik dramatisch erschüttert sei und das sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Landesebene. Viele Menschen würden nicht mehr glauben, dass die Politik schwere Krisen vernünftig zu bewältigen vermöge. „Das mag auch damit zusammenhängen, auf welche Art und Weise die Entscheidungen zur Bekämpfung des Coronavirus zustande gekommen sind“ sagt der Staatsrechtler.

„Die gewählten Volksvertreter wurden zu Zuschauern degradiert“

Insbesondere kritisiert er, dass im ersten Jahr der Pandemie die Parlamente bei der Pandemiebekämpfung praktisch außen vor geblieben seien. „Die gewählten Volksvertreter wurden damals zu Zuschauern degradiert. Das war nicht gut.“ Das Grundgesetz weise den Parlamenten als in besonderer Weise legitimierten Verfassungsorganen eine besondere Verantwortung zu. Gerade in Zeiten einer schwerwiegenden Krise wie Corona mit ihren nahezu schicksalhaften Entscheidungen hätte sich der Bundestag deshalb viel stärker und viel eher einschalten müssen, so Papier weiter. Bei der Einschränkung von Grundrechten brauche es so viel demokratische Legitimation wie nur möglich. „Deshalb war es schlecht, dass sich die Abgeordneten in die Rolle von Zuschauern haben drängen lassen.“

Erst mit der „Bundesnotbremse“ habe der Bundestag das Heft des Handelns in die Hand genommen und den Eingriffen in die Freiheitsrechte jedes einzelnen Bürgers so eine parlamentarische Legitimation erteilt. Die vielfach kritisierte aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur „Bundesnotbremse“, dass die bundesweiten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen von April bis Juni 2021 verhältnismäßig und rechtmäßig gewesen wären, wolle er im Einzelnen nicht kommentieren. Aber Papier deutet an, dass er zu zu bedenken gebe, wie das Bundesverfassungsgericht „bei anderen Spannungslagen im Verhältnis von Freiheit und Sicherheit in der Vergangenheit durchaus intensivere und dichtere Prüfungen der Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen durchgeführt“ habe.

Die Freiheitsrechten stellen einen Schutz dar, damit nicht eine mehrheitliche Gruppe ohne Rechtfertigung über andere bestimmen kann

Die Bekämpfung des Coronavirus sei aus juristischer Sicht natürlich ein Konflikt zwischen hoch- und höchstwertigen Interessen von Verfassungsrang. „Auf der einen Seite stehen die individuellen Freiheitsrechte der Bürger, auf der anderen der Lebens- und Gesundheitsschutz“, der ebenfalls jeden Einzelnen von uns betreffe. Angesichts dieses Spannungsverhältnisses habe der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bei der „Bundesnotbremse“ auf einen äußerst großen Beurteilungsspielraum der gewählten Volksvertreter abgestellt. Diese sehr großzügige und pauschale Zurücknahme richterlicher Kontrolle hält Papier für fragwürdig. Und dann wörtlich:

„Ganz überwiegend geht es aber um Grundrechtseingriffe der Exekutive, für die ein so weiter Spielraum keinesfalls gelten kann.“

Natürlich müsse die Frage der Verhältnismäßigkeit bei sich ändernden Sach- und Erkenntnislagen ständig neu beurteilt werden. Genau aus diesem Grund existiere das Grundgesetz mit seinen Freiheitsrechten: „Damit nicht eine mehrheitliche Gruppe von Bürgern ohne Rechtfertigung über die anderen frei bestimmen kann.“ Der Schutz von Leben und Gesundheit sei zweifellos ein hohes Gut von Verfassungsrang. Er sei aber – da könne er Wolfgang Schäuble nur zustimmen – ein Wert neben anderen, denen das Grundgesetz gleichfalls eine hohe Bedeutung zumesse. Deswegen müsse immer sorgfältig unter Beachtung der jeweiligen Gefährdungslage abgewogen werden. Die zweifelhafte Devise „Not kennt kein Gebot“ gelte eben auch in einer Pandemie nicht.

Bezüglich der Freiheitsrechte stehe es schon länger nicht zum Besten in Deutschland

Bezüglich der Regeln und Vorschriften zur Eindämmung des Coronavirus müsse man differenzieren. Die Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske und Hygienevorschriften seien geringfügige Eingriffe in die Freiheitsrechte. Andere Maßnahmen bedürfen hingegen der ausführlichen Prüfung, ob sie der gebotenen Verhältnismäßigkeit entsprechen, so etwa die Schließung von Schulen und Geschäften oder Ausgangssperren.

Diese Pandemie werde auf jeden Fall noch ein juristisches Nachspiel haben müssen. Das Bundesverfassungsgericht habe ja der Politik mit der Entscheidung zur „Bundesnotbremse“ insgesamt keinen Freibrief erteilt. Insbesondere die seit März 2020 bis heute seitens der Exekutive angeordneten Maßnahmen bedürften der Überprüfung: „Bedenken Sie allein die Folgen der Geschäftsschließungen und der Berufsverbote im Jahr 2020: Da wurden unzählige wirtschaftliche Existenzen gefährdet oder gar vernichtet“, so der ehemalige Verfassungsrichter.

Bezüglich der Freiheitsrechte stehe es schon länger nicht zum Besten in Deutschland. „Staatliche Eingriffe in Freiheitsrechte der Bürger gibt es ja nicht erst, seit das Coronavirus bei uns angekommen ist“ stellt der Staatsrechtler heraus. In Deutschland werde überdies die Exekutive immer stärker, während die Parlamente an Bedeutung verloren haben, zeigt sich Hans-Jürgen Papier durchaus besorgt. Das liege sicher auch an den großen Koalitionen, die wir lange Jahre im Bund hatten. Ein Parlament brauche aber eine starke Opposition. Mit der neuen Regierung und der neuen Opposition (die nun von der Union angeführt wird) könnte das nun vielleicht endlich wieder besser gelingen.

Fünf Argumente sprechen derzeit klar gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht

Die Diskussion um die Impfpflicht werde aus seiner Sicht sehr emotional geführt. Als Verfassungsrechtler könne er erstens nur darauf hinweisen, dass eine allgemeine Impfpflicht erheblich in das Grundrecht des Artikel 2, Absatz 2 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) eingreife, was nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein könne. Zum Recht auf körperliche Unversehrtheit gehöre das körperliche Selbstbestimmungsrecht. Jeder dürfe frei entscheiden, ob er sich therapeutischen oder sonstigen Maßnahmen wie etwa einer Impfung unterziehe, die seinem Schutz oder Wohl dienen. Das Bundesverfassungsgericht habe in diesem Zusammenhang einmal von der „Freiheit zur Krankheit“ gesprochen.

Das müsse nun nicht bedeuten, dass eine COVID-19-Impfpflicht von vornherein verfassungswidrig sein müsse. Aber es müsse genau geprüft werden, welchem Zweck sie dient: „Dient sie neben dem Eigenschutz dem Schutz von Leben und Gesundheit großer Teile der Bevölkerung und dem Zweck, das öffentliche Gesundheitswesen vor der völligen Überlastung zu schützen? Dann könnte eine allgemeine Impfpflicht durchaus gerechtfertigt sein, wenn sie insoweit geeignet und notwendig ist.“ Hans-Jürgen Papier bezweifelt aber, dass diese Voraussetzungen derzeit hinreichend belegbar sind.

Zweitens sieht er das Problem der Umsetzbarkeit:

„Ich habe schon Zweifel, ob eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona praktisch in der gebotenen Eile umsetzbar wäre. Wie wollen Sie denn gegebenenfalls über zwanzig Millionen Personen zu mehrfachen Impfungen zwingen, die nicht geimpft werden wollen und die keiner Behörde namentlich bekannt sind? Mithilfe der Polizei? Mit Bußgeldern und Erzwingungshaft?“

Davon abgesehen sieht Papier drittens das Problem, dass eine solche Maßnahme das Vertrauen der Menschen in die Politik kaum stärken würde (Unerwünschte Nebenwirkungen, die die positiven Wirkungen überkompensieren könnten).

Und viertens: „Ich glaube zudem, dass noch lange nicht alle Mittel ausgeschöpft sind, um die Menschen in stärkerem Maße zur Impfung zu bewegen“ (Grundsatz, dass das mildestes Mittel zur Zielerreichung gewählt werden muss, Frage der Notwendigkeit). Selbst Impfwilligen könnten ja noch immer aus Kapazitätsgründen die gewünschte Impfung, insbesondere die zur Auffrischung, nicht zeitnah gewährt werden.

Schaue man nach Bremen oder noch besser nach Spanien, die Spitzenreiter bei den Impfungen seien, so könne man sehen, dass die möglich gemacht wurde durch eine gute Organisation und Kommunikation mit den Bürgern. In Bayern habe das dagegen bis jetzt leider an manchen Orten noch ganz anders ausgesehen.

Was das nächste, das fünfte Argument gegen eine allgemeine Impfpflicht sei: „Es existiert kein zentrales Impfregister in Deutschland.“ Es sei schon auffällig, dass man als Rechtswissenschaftler die politische Praxis auf solche Umsetzungsschwierigkeiten aufmerksam machen müsse. Wenn der Staat die allgemeine Impfpflicht einführen wolle, dürfe er sich nicht furchtbar blamieren. „Es ist immer schlecht, den Bürgern Pflichten aufzuerlegen, die der Staat selbst im Regelfall nicht durchsetzen kann.“ Mit der Impfpflicht setze die Politik schlichtweg auf das Prinzip Hoffnung.

Die Freiheit ist schon länger gegenüber der Sicherheit und der Fürsorge auf dem Rückzug

Er selbst sei „ohne jede Einschränkung ein Befürworter des Impfens“. Aber man dürfe nicht vergessen, dass die Gruppe der Ungeimpften sehr heterogen sei. „Da finden sich neben den Gleichgültigen und Bequemen und den Anhängern von Verschwörungsmythen viele Menschen, die schlicht Angst vor der Impfung oder sonstige emotionale Einwände haben.“ Dem müsse die Politik Rechnung tragen, sagt Papier. Denn „wenn man diese Leute zur Impfung zwingt, könnte man sie dauerhaft in die Feindschaft zu unserem demokratischen Rechtsstaat abdrängen“ (Argument drei der unerwünschten Nebenwirkungen).

In Deutschland haben aus Papiers Sicht die Aspekte der Sicherheit und der staatlichen Fürsorge gegenüber der Freiheit des Individuums seit längerer Zeit schon an Bedeutung gewonnen. Das besorge viele Beobachter zu Recht. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 sei ein ähnliches Spannungsverhältnis beobachtbar gewesen. Während seiner Zeit als Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts „haben wir damals die beschlossenen Gesetze zur Steigerung der Sicherheit und der Gefahrenabwehr intensiv geprüft – und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit manches zurückgewiesen“, so etwa im Urteil zur Vorratsdatenspeicherung und im Urteil zur Online-Durchsuchung.

Es gelte ein einfacher Grundsatz: Ein Grundrecht dürfe niemals in seinem Wesensgehalt angetastet werden. Jeder Eingriff sei im Hinblick auf das Übermaßverbot rechtfertigungsbedürftig. Das heißt, es müsse eine Balance zwischen Freiheit und Gemeinwohl hergestellt werden. Das Grundgesetz stelle aus gutem Grund für Notstandslagen keine Sonderregeln zur Außerkraftsetzung von Grundrechten zur Verfügung.

Wir brauchen Bildung, Bildung, Bildung

Bei Einschränkungen der Meinungsfreiheit müsse man beispielsweise sehr vorsichtig sein. Selbstverständlich sei auch das Internet kein rechtsfreier Raum. Ein Konzern wie Facebook und seine Nutzer müssten sich an geltende Gesetze halten. Der Staat müsse wiederum in der Lage sein, diese Gesetze durchzusetzen. Und daran hapert es, aus Papiers Sicht. Messengerdienste wie Telegram müssten daher schnell unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz fallen.

Auf die abschließende Frage von t-online, wie sich jene Menschen zurückgewinnen lassen, die am demokratischen Rechtsstaat zweifeln und lieber Verschwörungserzählungen im Internet folgen, antwortete Hans-Jürgen Papier: „Wir brauchen Bildung, Bildung, Bildung.“ Unsere freiheitliche Demokratie gehe von mündigen Bürgern aus. Wer gut informiert sei, falle weniger auf Lügen herein.

Hier können Sie das komplette Interview nachlesen: t-online: Ex-Verfassungsrichter Papier – „Das Vertrauen ist dramatisch erschüttert“

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