Weiß Baerbock nicht einmal, was sie studiert (und abgebrochen) hat oder täuscht sie bewusst?

Von Jürgen Fritz, So. 22. Aug 2021, Titelbild: Baerbock-Homepage-Screenshot

Nach X Korrekturen ihres Lebenslaufs, nach etlichen nachgewiesenen Falschbehauptungen und Irreführungen behauptet Annalena Baerbock aktuell, sie hätte Politikwissenschaft und zusätzlich öffentliches Recht im Nebenfach studiert. Eine Anfrage bei der Universität Hamburg ergab nun, dass es diesen Studiengang so überhaupt nicht gibt. Eine Spurensuche in die tiefen Verstrickungen einer inzwischen schon tragischen Figur.

Hochstapelei und schwere charakterliche Mängel (Illoyalität ihrem eigenen politischen Partner gegenüber)

Wer sich um das höchste Regierungsamt einer der größten Volkswirtschaften der Erde bewirbt, der muss damit rechnen, dass er auf Herz und Nieren geprüft wird, ob er intellektuell, von seiner Qualifikation und seiner Kompetenz her, von seiner Erfahrung, seiner Belastbarkeit und auch charakterlich dafür geeignet erscheint. Dass die CDU mit ihrer Entscheidung für Armin Laschet als Kanzlerkandidat sich hier sich selbst und dem Land keinen Gefallen getan hat, werden zumindest weite Teile in der Partei inzwischen bemerkt haben. Noch ärger gilt dies aber sicherlich für die Grünen, die sich völlig ohne Not für Annalena Baerbock entschieden haben, wobei diese wohl ihren Vaginabonus als Trumpfkarte gegenüber ihrem Konkurrenten Dr. Robert Habeck zog, woraufhin dieser dann vor diesem doch mehr als fragwürdigen „Trumpf“ zurückzog, wo sonst doch eigentlich alles – Intellekt, Qualifikation, Kompetenz, Erfahrung und vor allem Charakter – für ihn sprach.

Bei all den Skandalen und Skandälchen um Baerbock, die in den letzten drei, vier Monaten ans Tageslicht kamen, kann man inzwischen kaum noch den Überblick bewahren, so zahlreich sind diese: So gab sie sich selbst als „Völkerrechtlerin“ aus, ohne aber je in Deutschland Jura studiert, geschweige denn so ein Studium abgeschlossen zu haben mit wenigstens dem ersten Staatsexamen oder gar dem ersten und zweiten. Sie stellte ihren Mitbewerber um die grüne Kanzlerkandidatur Robert Habeck öffentlich als Kühemelker und Schweinebauern dar, während sie ja „vom Völkerrecht komme“. Dabei hat Habeck tatsächlich ein abgeschlossenes Studium plus abgeschlossene Promotion plus mehrere veröffentlichte, nicht plagiierte Bücher plus mehrjährige Regierungserfahrung als Landesminister und Stellvertreter des Ministerpräsident von Schleswig Holstein.

Immer wieder Versäumnisse, Falschangaben zum Lebenslauf, eklatante Kompetenzmängel und charakterliche Fragwürdigkeiten

Baerbock meldete teilweise mit Jahren Verspätung Nebeneinkünfte aus den Jahren 2018 bis 2020 in Höhe von über 25.000 Euro beim Deutschen Bundestag nach, die sie längst hätte melden müssen. Sie machte immer und immer wieder falsche und ungenaue, irreführende Angaben in ihrem Lebenslauf, musste diesen ein ums andere mal korrigieren. Dann kam heraus, dass sie ihre angefangene Promotion bereits 2015 abgebrochen hatte, aber selbst 2021 noch angab „Doktorandin des Völkerrechts, nicht abgeschlossen“, ohne diese zeitliche Angabe zu machen, so dass der Eindruck entstehen konnte, die Promotion würde nur ruhen, während sie schon vor sechs Jahren endgültig beendet worden war, ohne Erfolg.

Dann meinte sie und schrieb, Menschen würden CO2 nicht ausstoßen, sondern „verbrauchen“ (wie man sehr oft bei ihr den Eindruck hat, dass sie gar nicht so genau weiß, worüber sie redet und oft wirkt, als leiere sie antrainierte Phrasen herunter). Der Werbetexter, Politikberater und Autor Frank Stauss, der schon in den 1990ern Jahren im „National Speakers Bureau“, dem zentralen Rednereinsatz der Clinton/Gore-Kampagne tätig war, später für den SPD-Parteivorstand Bundes- und Europawahlkämpfe unter anderem als Kreativdirektor begleitete, sagte kürzlich gegenüber der WELT:

Die Menschen trauen ihr das Kanzleramt nicht zu. Annalena Baerbock steht dem Erfolg ihrer Partei im Weg. Nicht nur wegen der Fehler, die sie gemacht hat, sondern weil sie aus ihrer Biografie heraus für diesen Job nicht geeignet ist. Sie ist die unterqualifizierteste Kandidatin, die jemals für das wichtigste politische Amt dieses Landes nominiert worden ist.“

Und die Fehler und Patzer der unterqualifiziertesten Kandidatin, die jemals für das wichtigste politische Amt Deutschland nominiert wurde, gehen immer weiter. Am Tag der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NRW meldete Baerbock still und heimlich mehrere Ehrenämter nach, die sie schon vor Monaten und Jahren hätte transparent machen müssen. Über ein Stipendium der grünennahen Heinrich-Böll-Stiftung strich sie über drei bis vier Jahre hinweg mehr als 40.000 Euro ein, ohne dieses Studium je abgeschlossen und ohne das Geld zurückgezahlt zu haben, was zumindest einige Fragen aufwarf, ob dieses Stipendium wirklich zurecht gewährt wurde und dann auch noch so ungewöhnlich lange.

Massive Plagiatsvorwürfe

Schließlich kam heraus, dass sie in ihrem kürzlich veröffentlichten Buch an zig Stellen von zig verschiedenen Autoren und anderen Stellen abgeschrieben hatte, ohne das kenntlich zu machen, ohne Quellenangaben, ohne Hinweise. Ja sie schrieb sogar von Robert Habeck, ihrem Konkurrenten um die grüne Kanzlerkandidatur ab, ohne ihn zu nennen.

Baerbock wurde mit Plagiatsvorwürfen nur so überzogen und von Woche zu Woche kam mehr heraus. Offenbar hatte die Grünen-Politikerin umfangreich bei anderen abgeschrieben, ohne dies anzugeben. Der ZDF-Rechtsexperte Felix W. Zimmermann, der Baerbock anfangs noch in Schutz genommen hatte, schrieb dann:

»Annalena Baerbock hat in ihrem Buch „Jetzt – Wie wir unser Land erneuern“ Textstellen anderer Autor*innen wörtlich übernommen. Wie dies moralisch, ethisch und politisch einzustufen ist, wird kontrovers diskutiert. Juristisch von Interesse ist die Frage, ob die Textübernahmen rechtmäßig sind. Dies ist auch die Hauptverteidigung von Annalena Baerbock und der Grünen, die einen Rechtsverstoß abstreiten. (…)

Im Falle von Frau Baerbock wurden am 29. Juni vom Medienwissenschaftler Dr. Stefan Weber sechs Plagiatsvorwürfe publiziert. Dabei handelte es sich vor allem um übernommene Textstellen, in denen es um historische oder wirtschaftliche Fakten oder die Wiedergabe von Drittäußerungen ging. (…) Insoweit mag eine Textübernahme moralisch diskussionswürdig sein, eine Urheberrechtsverletzung liegt jedoch hierin nicht. So hatte es der Autor dieses Beitrags auch in einer ersten spontanen Beurteilung gesehen. (…)

Doch es blieb nicht bei diesen Funden. Weber hat inzwischen über ein Dutzend weitere Plagiatsvorwürfe … veröffentlicht. Soweit dort Textübernahmen feststellbar sind, betreffen diese nicht mehr nur banale Formulierungen und Faktensammlungen, sondern teilweise auch kreative und originelle Textstellen, denen teilweise durchaus urheberrechtlichen Schutz zukommen dürfte. Eine Urheberrechtsverletzung dürfte daher vorliegen. (…) 

Unabhängig von der juristischen Bewertung sieht Rechtswissenschaftler Prof. Volker Riebel die neuen Funde auch in Sachen Redlichkeit als deutlich problematischer an. Da es nicht mehr nur um Übernahme von faktenbasierenden Formulierungen, sondern auch um gedankenbasierender Formulierungen gehe, sei eine „Irreführung der Leser“ nun greifbar.«

Den von Baerbock behaupteten Studiengang gibt es so gar nicht

Und als wäre dies alles nicht längst mehr als genug, stellte sich inzwischen heraus, dass Baerbock trotz X-facher Überarbeitung ihres Lebenslaufes dort noch immer falsche Angaben macht. So schreibt sie aktuell noch immer, sie habe an der Universität Hamburg 2000-2004 Politische Wissenschaft studiert und im Nebenfach Öffentliches Recht.

Nebenfach Öffentliches Recht

Screenshot von Annalena Baerbocks eigener Internetseite

Annalena Baerbock behauptet also, sie hätte in Hamburg 1. Politische Wissenschaft als Hauptfach studiert (dann nach dem Vordiplom, das studienbegleitend, ohne Prüfung gemacht wird durch den Erwerb von Scheinen, abgebrochen) und 2. im Nebenfach Öffentliches Recht. Der Plagiatsgutachter Dr. Stefan Weber fragte nun aber bei der Universität Hamburg nach, ob es diesen Studiengang dort überhaupt gibt. Und hier die überraschende Antwort:

Antwort der Uni HH

Den Studiengang 1. Politikwissenschaft als Hauptfach + 2. Öffentliches Recht als Nebenfach gab es demnach gar nicht. Man konnte sich gar nicht für das Nebenfach Öffentliches Recht immatrikulieren. Das Einzige, was es gab, war ein Wahlpflichtfach innerhalb des Studiums der Politikwissenschaft. Dr. Weber schreibt dazu: Es läge

»nun der Verdacht nahe, dass Frau Baerbock jahrelang bewusst ein zweites Jura-Studium dazu konstruiert hat, um als Juristin wahrgenommen zu werden. Eine Verwechslung von „Wahlpflichtfach“ (als Schwerpunktsetzung in ein und demselben Studium) mit „Nebenfach“ (als zweites, weiteres Studium mit eigener Immatrikulation) ist von Studierenden- und Absolvent*innenseite her auszuschließen.«

Erneut eine völlige Irreführung durch nachweisbare Falschbehauptungen: Warum tut sie das immer und immer wieder?

Wenn jemand zusätzlich zu seinem Hauptfach noch ein Nebenfach studiert, dann studiert er tatsächlich zwei verschiedene, eigenständige Fächer. Ich habe beispielsweise Pädagogik und Mathematik im Hauptfach, Physik und Geschichte im Nebenfach und Ethik im Ergänzungsfach auf Lehramt studiert und in allen Fächern Prüfungen abgelegt.

Studiert man ein Haupt- plus ein Nebenfach, so liegt der Schwerpunkt dann natürlich auf dem Hauptfach, das Nebenfach wird in geringerem Umfang studiert, zum Beispiel im Verhältnis 75-25. Aber selbst im Nebenfach sind das zig Semesterwochenstunden. Eine Semesterwochenstunde heißt, dass mein Semester lang (13 bis 16 Wochen) jede Woche eine Stunde eine Veranstaltung besucht (Vorlesung, Übung, Proseminar, Seminar, Hauptseminar etc.). Im Nebenfach Physik kam ich beispielsweise insgesamt auf 38 Semesterwochenstunden. Das kann auch ein bisschen mehr oder weniger sein, zum Beispiel 30 Semesterwochenstunden, aber nicht sehr viel weniger.

Ein Wahlpflichtfach ist dagegen quasi nur ein Modul innerhalb des eigenen Studienfaches. Bei Baerbock war das Studienfach Politikwissenschaft. Und innerhalb dieses einen Faches belegte sie wohl das Wahlpflichtfach „Öffentliches Recht“. Das machte aber sicher keine 30 bis 40 Semesterwochenstunden aus, sondern maximal 8 bis 12, eventuell sogar nur 4 bis 6 Semesterwochenstunden.

Zu behaupten, sie hätte „Öffentliches Recht“ im Nebenfach, also als eigenständiges zweites Fach mit mindestens 30 bis 40 Semesterwochenstunden studiert, ist also erneut eine völlige Irreführung. Damit stellt sich die Frage: Warum tut Baerbock das immer und immer wieder, ohne aus ihren Fehlern zu lernen? Was stimmt mit dieser Frau ganz grundsätzlich nicht? Und wieso können diese Frau, aber auch ihre Partei und deren Anhänger allen Ernstes glauben, diese Person könnte für das höchste Regierungsamt in Deutschland geeignet sein? Was stimmt mit diesen Leuten nicht?

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