Von Jürgen Fritz, So. 27. Jun 2021, Titelbild: YouTube-Screenshot
Am Freitag um 17 Uhr hat ein abgelehnter somalischer Asylant, der im Mai 2015 nach Deutschland gekommen war und subsidiären Schutz genoss, in Würzburg drei Frauen brutal erstochen, versuchte sechs weitere Menschen zu töten, die er zum Teil schwer verletzte. Darüber hinaus griff er noch eine zehnte Person an. Der unterfränkische Polizeipräsident Gerhard Kallert schilderte inzwischen den genauen Tathergang.
Noch im Kaufhaus drei Frauen durch Messerstiche vornehmlich in Hals und Nacken ermordet
Demnach betrat der 24-jährige Somalier Abdirahman J. um 17 Uhr ein Kaufhaus (Woolworth), ging dort in die Abteilung für Haushaltswaren und fragte dort eine Verkäuferin, wo die Messer seien. Dann griff er sich, wie aus Videoaufzeichnungen ersichtlich ist, aus der Auslage eines der Messer – es soll sich um das mit der längsten Klinge gehandelt haben (ca. 13 cm) – und stach völlig unvermittelt mehrfach auf die Verkäuferin ein. Die 49-ährige Frau wurde durch diese Stiche, die vermutlich gezielt in den Hals und Nackenbereich erfolgten, wie die BILD berichtet, so schwer verletzt, dass sie noch am Tatort verstarb.
Anschließend griff er noch im Kaufhaus weitere Personen mit dem Messer an und stach dabei auf zwei weitere Frauen ein, eine Rentnerin und eine junge Mutter. Auch diese beiden Frauen werden so schwer verletzt, dass sie ihren Verletzungen unmittelbar erliegen.
Um 17:04 Uhr ging dann ein erster Notruf bei der Würzburger Polizei ein, dass es einen Messerangriff gebe. Sofort wurden alle verfügbaren Einsatzkräfte an den Barbarossaplatz beordert. Ca. zwei Minuten später war die Polizei bereits vor Ort. Zu dem Zeitpunkt hatten mehrere mutige Bürger den Täter bereits in die Enge getrieben und wiesen die Polizisten sofort darauf hin, wo sich der Messerangreifer befindet. Der Täter konnte dann von der Polizei gestellt werden. Zu diesem Zeitpunkt hielt er das Messer noch immer in der Hand und bewegte sich auf die Polizisten zu. 17:07 Uhr: Durch einen gezielten Schuss in den Oberschenkel (Durchschuss) konnte er dann angriffs- und fluchtunfähig gestoppt werden und in Gewahrsam genommen werden.
Gezielt Personen ausgesucht, die ihm körperlich unterlegen waren?
Insgesamt wurden über die drei ermordeten Frauen hinaus nochmals sieben weitere Personen verletzt, teilweise schwer beziehungsweise sogar sehr schwer. Ein Mädchen soll sich noch immer in Lebensgefahr befinden. Ihre Mutter habe sich schützend vor ihre Tochter gestellt und wurde dann von dem Afrikaner ermordet, der dann aber auch auch noch die Tochter schwer verletzte, welche die Mutter zu beschützen versucht hatte.
Nachdem der Täter in dem Kaufhaus bereits mehrere Frauen tötete und schwer verletzte, begibt er sich, noch immer bewaffnet mit dem Messer, auf die Straße und greift dort weitere Menschen an. Einer schon älteren Frau (73), die gerade Geld in der Sparkassen-Filiale Geld abgeholt hat, soll der Somalier ca. 13 mal in den Rücken und hinteren Halsbereich gestochen haben und die Hauptschlagader dabei nur minimal verfehlt haben. Ein Passant habe sich anschließend um die schwer verletzte Rentnerin gekümmert, bis Hilfe eintraf. Der Mann habe sie getröstet und ihren Kopf auf seinen Schoß gelegt.
Es gibt Aussagen, dass sich der Afrikaner gezielt Personen ausgesucht habe, die ihm körperlich unterlegen und natürlich unbewaffnet, ihm mithin völlig hilflos ausgeliefert waren. Die Anklage lautet auf dreifachen Mord, sechsfachen Mordversuch inklusive sechsfacher gefährlicher Köperverletzung plus einmal vorsätzliche Körperverletzung.
Ein abgelehnter Asylant, dem seit sechs Jahren subsidiärer Schutz gewährt wurde und der schon im Januar bei einem Streit zu einem Messer griff
Generalstaatsanwalt Wolfgang Gründler machte dann zum Beschuldigten folgende Angaben: Es handelt sich um einen 24-jährigen Somalier, der sich seit Mai 2015 in Deutschland aufhielt.
Er hatte einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt wurde, das heißt, es lag kein Asylgrund vor. Auch lag keine Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 (Konventionsflüchtling) vor. Gleichwohl wurde ihm seit sechs Jahren subsidiärer Schutz gewährt, weil man davon ausging, dass – im Falle der Rückkehr nach Somalia – ihm dort ein ernsthafter Schaden drohen würde, zum Beispiel infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts. Insofern hielt sich der Mann legal in Deutschland auf.
Dabei zeigten sich im Vorfeld des Mehrfachmordes bereits einige Verhaltensauffälligkeiten bei dem abgelehnten Asylanten. Im Januar 2021 geriet er mit anderen Mitbewohnern und mit Verwaltern der Obdachlosenunterkunft, in der er untergebracht war, in einen verbalen Streit und griff dann zu einem Küchenmesser, das er drohend in der Hand hielt.
Der 24-Jährige soll sogar vorübergehend in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen worden sein, wurde aber nach nur einem Tag entlassen. Medienberichten war zu entnehmen, dass bereits im Februar ein psychiatrisches Gutachten über ihn angefordert worden sei, welches aber auch vier bis fünf Monate später noch immer nicht vorlag.
Auch soll es mindestens eine Zeugenaussage geben, dass der Somalier während der Tat „Allahu Akbar“ gerufen haben soll. Auch nach seiner Festnahme soll der Mann folgendes gerufen haben: „Allahu akbar“. Er habe nun seinen „persönlichen Dschihad verwirklicht“, wie der SPIEGEL berichtet.
Informationen zu Somalia
Somalia liegt im äußersten Osten Afrikas am Horn von Afrika.

TUBS, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons
Von großer Bedeutung für Gesellschaft und Politik Somalias ist das Clansystem der Somali, das wahrscheinlich von der Stammesgesellschaft der Araber beeinflusst wurde. Jeder Somali gehört über seine väterliche Abstammungslinie einem Stamm oder Clan an. Die Bevölkerung Somalias gehört zu fast 100 Prozent dem sunnitischen Zweig des Islam an, davon sind etwa 80 Prozent Schafiiten und 20 Prozent Hanafiten.
Somalia gilt als äußerst fragiler und unentwickelter Staat, sowohl im Bezug auf die politische als auch die wirtschaftliche Entwicklung. Nach dem Sturz der autoritären Regierung 1991 existierte aufgrund des noch andauernden Bürgerkrieges mehr als 20 Jahre lang keine funktionierende Zentralregierung mehr. Die ab dem Jahr 2000 unter dem Schutz der internationalen Staatengemeinschaft gebildeten Übergangsregierungen blieben weitgehend erfolglos. Sie vermochten zeitweise kaum die Hauptstadt unter ihrer Kontrolle zu halten. Weite Teile des Landes fielen in die Hände lokaler Clans, Warlords, radikal-muslimischer Gruppen oder Piraten.
Ausschnitte aus der Pressekonferenz mit dem Landesinnenminister, dem Generalstaatsanwalt und dem Polizeipräsidenten
Weitere Angaben macht Polizeipräsident Gerhard Kallert hier (die Aufnahme ist leider nicht sehr gut): Polizei schildert Hergang des Messerangriffs von Würzburg.
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