Von Jürgen Fritz, Do. 04. Feb 2021, Titelbild: YouTube-Screenshot
Seit Monaten deutet alles auf eine schwarz-grüne Koalition nach der Bundestagswahl im September hin. JFB liegen aus sehr unzuverlässiger Quelle Informationen vor, dass die Grünen zusammen mit CDU/CSU im Falle ihres Wahlsieges folgende essentielle Grundgesetzänderung schon in Artikel 1 GG planen, was einer Revolution gleichkäme. SPD und Die Linke sollen bereits ihr vollstes Einverständnis mit der Novelle signalisiert haben.
So soll Artikel 1 Grundgesetz in Zukunft aussehen
Laut unseren sehr unzuverlässigen Informationen soll Art. 1 Grundgesetz wie folgt geändert werden, wenn es nach den Grünen und CDU/CSU geht, wobei SPD und Linkspartei bereits signalisiert haben, dass sie diese Änderung voll und ganz mittragen werden, so dass einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag nichts im Wege stünde.
(1) Niemand:in darf öffentlich, sei es im mündlichem oder im schriftlichen Wort, etwas äußern, woran neulinke, islamische, neofeministische (sophistisch-existenzielle dritte Welle), sozialistische oder neo- und kulturmarxistische Gruppen Anstoß nehmen könnten.
(2) Sollte dies jemand:in trotz Verbot tun und es dadurch zu Gewaltexzessen kommen, weil eine der genannten Gruppen oder auch nur ein(e) Einzlene(r), der/die zu einer der dieser Gruppen gehört, sich durch die Bemerkung provoziert und in seinen/ihren Gefühlen verletzt fühlt, so ist ausschließlich der/die Provokateur:in hierfür verantwortlich und haftbar, unter keinen Umständen aber der/die in seinen Gefühlen Verletze. Diese(r) ist, auch wenn sie/er zu Gewalt greift, kein(e) Täter:in, sondern Opfer:in, wenn sie/er zuvor in ihren/seinen Gefühlen verletzt wurde.
(3) Realitätsbezogene Wahrheitsfragen sind hierbei irrelevant, da es objektive Wahrheiten in diesem Sinne nicht gibt, und die oben genannten Gruppen – und nur diese! – im Sinne der Habermas’schen Konsenstheorie der Wahrheit in einem nicht offenen Diskurs festlegen, was richtig und was falsch ist, was gesagt werden darf und was nicht. Die Realität, die es ja unabhängig von uns nicht gibt, spielt hierbei keine Rolle, sondern nur der Konsens der genannten Gruppen, daher der Ausdruck Konsenstheorie, weswegen ein Verweis auf die Wirklichkeit und auf Fakten hier nicht von Relevanz sind.
(4) Ausnahmen von dieser Regelung kommen ausschließlich der islamischen Lehre zu, welche absolute, objektive Wahrheiten sowohl bezüglich einer angenommenen transzendenten Welt, wie auch der beobachtbaren profanen Sphäre und den Regeln, die in dieser zu gelten haben, beanspruchen kann. Diese Ausnahme ist der historischen Verantwortung Deutschlands für den Holocaust geschuldet, der auf diese Weise wieder gut gemacht respektive in einem metaphysischem und damit auch psychischen Sinne geheilt werden soll. Diese Regelung ist kein Widerspruch zu Absatz (3), sondern folgt einer höheren Logik (marxistische Dialektik), die kein Sterblicher verstehen muss, die aber gleichwohl – auch bei innerer Inkonsistenz – gültig und richtig ist.
(5) Dafür zu sorgen, dass alle sich an die Vorgaben dieser hegemonialen Gruppen halten, ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Ruhe, Konformität und Nicht-Anstößigkeit gegenüber dem weltanschaulichen Hegemon sind erste Bürger- und Bürgerinnenpflicht.
(6) Die Menschenwürde und die unveräußerlichen Menschenrechte bleiben von alledem unberührt, soweit sie nicht mit neomarxistischen oder islamischen Grundsätzen kollidieren, welche niemals verletzt werden dürfen. Das Behaupten oder Aufzeigen von Widersprüchen zwischen beidem widerspricht dem Geiste des Grundgesetzes und kann vom Gesetzgeber nach freiem Ermessen unter Strafe gestellt werden, um so Anstößigkeiten zu unterbinden.
(7) Diese Bestimmungen unterliegen der Ewigkeitsklausel, dürfen also im Sinne der Demokratie, wie sie die Verfasser dieser Grundgesetznovelle verstehen, ihrerseits niemals in Frage gestellt, mithin auch nicht offen diskutiert oder gar kritisiert werden.
(8) Die Zeit der Aufklärung (fehlgeleitete und überholte, lokale, rein auf Europa, Nordamerika und Australien bezogene historische Epoche) gilt mit Inkrafttreten dieser Bestimmung ab dem 01.01.2022 als beendet.
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